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    Problem mit Wirtschaftsplan (Eigentumswohnung) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.08.09 13:37:45 von
    neuester Beitrag 09.08.09 11:25:54 von
    Beiträge: 6
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      schrieb am 08.08.09 13:37:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich habe da ein Problem mit dem Verwalter meiner Eigentumswohnung, vielleicht kann mir ja jemand einen fundierten Rat geben, ob ich da noch was machen kann.

      In der Abrechnung 2008 (im Frühjahr 2008) hat der Verwalter versucht, mich für Reparaturkosten heranzuziehen, die eigentlich die Eigentümergemeinschaft tragen müsste. Ich habe dem widersprochen und die Nachzahlung entsprechend gekürzt. Da dies so akzeptiert wurde, war der Fall für mich gegessen.

      Nun habe ich bemerkt, dass dieser Posten in den Wirtschaftsplan für 2009 aufgenommen wurde, d.h. ich zahle den Betrag jetzt monatlich per Hausgeld ab. Dummerweise hatte ich den Wirtschaftsplan aufgrund persönlicher Umstände im Mai nicht mit der gebührenden Sorgfalt geprüft, so dass dieser per Eigentümeremeinschaftsbeschluss in Kraft ist.

      Frage: Kann ich das -aufgrund meines früheren Widerspruchs- noch anfechten, oder muss ich in den sauren Apfel beissen, weil ich die Forderung durch das Versäumnis eines Widerspruchs gegen den Wirtschaftsplan im Nachhinein akzeptiert habe?

      Für fundierte Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
      Avatar
      schrieb am 08.08.09 17:27:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn ich das richtig sehe, dann zahlt jetzt *jeder* Eigentümer anteilig ab und nicht nur Du alleine - dann ist doch erreicht, was Du wolltest?
      Avatar
      schrieb am 08.08.09 18:07:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      nein, das taucht nur in "meinem" Wirtschaftsplan auf.
      Avatar
      schrieb am 08.08.09 21:26:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der Wirtschaftsplan ist ein ->Plan (Soll). D. h. es werden anhand des Wirtschaftsplans Vorauszahlungen auf die erst im Rahmen der Jahresabrechnung tatsächlich feststehenden Aufwendungen (Ist) geleistet.

      Die Differenz zwischen Soll und Ist ergibt dann die Erstattung / Nachzahlung für die betreffenden Eigentümer.

      Somit ist meines Erachtens nichts verfristet und Du kannst die Sache weiterhin klären.

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 08.08.09 22:35:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.738.897 von Silberpfeil1 am 08.08.09 21:26:57Danke!
      Wäre natürlich sehr gut, wenn sich die stillschweigende Akzeptanz des Plans nicht als Zustimmung ausschlachten liesse.

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      schrieb am 09.08.09 11:25:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Allerdings würde ich mich nicht drauf verlassen, daß nicht irgendwann *doch* eine stillschweigende Zustimmung festgestellt wird, immerhin sind es dann schon zwei voneinander unabhängige indirekte Zustimmungen.

      Ansonsten verstehe ich nicht, warum man in solchen Fällen (Miete oder Teileigentum) nicht für kleines Geld Mitglied des entsprechenden Vereins wird, wo man genau solche Fragen ruckzuck kostenlos geklärt bekommt. Geiz ist nicht immer geil und wie man sieht manchmal ruckzuck teurer.


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