Biofrontera - Heiße Turnaround-Spekulation (Seite 4411)
eröffnet am 08.09.09 12:28:32 von
neuester Beitrag 03.05.24 21:17:29 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 53.641.131 von OWDiver am 08.11.16 08:11:37
Zitat von OWDiver: Heute habe ich eine Mail bekommen von meine Hausbank.Stammt das Schreiben evt von einer älteren KE?
Heute habe ich eine Mail bekommen von meine Hausbank.
Zusätzlich sind Sie berechtigt, bereits bei Ausübung Ihrer
Bezugsrechte
verbindliche Kaufaufträge für weitere Neue Aktien zum Bezugspreis in Höhe von
EUR 1,90 je Aktie abzugeben (der "Überbezug"). Wenn Sie über Ihren Bezug
hinaus weitere Aktien zeichnen wollen, bitten wir Sie, das ausgefüllte
und unterschriebene Antwortformular
Zusätzlich sind Sie berechtigt, bereits bei Ausübung Ihrer
Bezugsrechte
verbindliche Kaufaufträge für weitere Neue Aktien zum Bezugspreis in Höhe von
EUR 1,90 je Aktie abzugeben (der "Überbezug"). Wenn Sie über Ihren Bezug
hinaus weitere Aktien zeichnen wollen, bitten wir Sie, das ausgefüllte
und unterschriebene Antwortformular
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.640.975 von OWDiver am 08.11.16 07:52:43What??? Quelle/Link, wovon sprichst Du?
Heute eingegangen:
Überbezugsangebot zu 1,9€. Das irritiert ein bißchen.
Überbezugsangebot zu 1,9€. Das irritiert ein bißchen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.640.345 von borsalin am 07.11.16 23:24:26Hi wandllung zu 5 Euro sind 200 Aktien nicht 250 Aktien !! okay. Dann sieht es noch besser aus
Mit dieser Wandelanleihe will Biofrontera erreichen, dass noch vor Ende 2016 gewandelt wird.
Damit verringert sich die Schuld und die Verzinsung entfällt.
Da nur noch bedingtes Kapital zur Verfügung steht geht das nur über Anleihen.
Beispiel:
1. 1000 Euro Wandelanleihe ... sofortige Wandlung zu 3 Euro = 333 Aktien
2. 1000 Euro Wandelanleihe Laufzeit 4 Jahre zu 6% Zins = 240 Euro
Wandlung zu 5 Euro = 250 Aktien
oder verfallen lassen!
Die Differenz von 83 Aktien zu 3 Euro gerrechnet = 249 Euro
Im ersten Beispiel können die Aktien sofort gehandelt werden
Im zweiten Beispiel hat man zwar den Zins aber das Kapital ist gebunden.
Damit verringert sich die Schuld und die Verzinsung entfällt.
Da nur noch bedingtes Kapital zur Verfügung steht geht das nur über Anleihen.
Beispiel:
1. 1000 Euro Wandelanleihe ... sofortige Wandlung zu 3 Euro = 333 Aktien
2. 1000 Euro Wandelanleihe Laufzeit 4 Jahre zu 6% Zins = 240 Euro
Wandlung zu 5 Euro = 250 Aktien
oder verfallen lassen!
Die Differenz von 83 Aktien zu 3 Euro gerrechnet = 249 Euro
Im ersten Beispiel können die Aktien sofort gehandelt werden
Im zweiten Beispiel hat man zwar den Zins aber das Kapital ist gebunden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.639.865 von nickelich am 07.11.16 21:59:23Die Frage, was so schlimm an einer "Zwangswandlung" in Aktien ist, falls der Aktienkurs bei EUR 5,00 oder darüber steht, hast Du übrigens noch nicht beantwortet.
Ich kann´s immer noch nicht wirklich nachvollziehen, zumal als Alternative dazu eine Verzinsung des eingesetzten Kapital in Höhe von 6% p.a.. "winkt".
Aber wie gesagt: Vielleicht übersehe ich dabei etwas.
Ich kann´s immer noch nicht wirklich nachvollziehen, zumal als Alternative dazu eine Verzinsung des eingesetzten Kapital in Höhe von 6% p.a.. "winkt".
Aber wie gesagt: Vielleicht übersehe ich dabei etwas.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.639.865 von nickelich am 07.11.16 21:59:23Ich verstehe, worauf Du hinaus möchtest, aber:
Wenn ich heute von einer Insolvenz des Unternehmens ausgehen würde, warum sollte ich die Wandelanleihe überhaupt zeichnen sollen (das gilt übrigens auch für andere Formen einer Anleihe)?
Warum sollte ich bei dieser Herangehensweise jemals in dieses Unternehmen investieren?
Selbstrredend würde das kein vernünftiger Mensch tun - weder durch den Kauf einer Aktie, noch durch die Zeichnung einer Anleihe.
Selbst eine in Aussicht gestellte Anleihenverzinsung von 20% würde mich dann vermutlich nur wenig reizen.
Will sagen:
Die Argumentation erinnert mich an die eines einen Krebskranken, der die Durchführunge einer lebensrettenden Behandlung ablehnt, weil im Beipackzettel eines begleitenden Medikaments steht, dass als Nebenwirkung gelegentlich Kopfschmezren und Übelkeit zu befürchten sind.
(Ich drücke mich ganz bewusst überspitzt aus - das sei mir verziehen)
Wenn ich heute von einer Insolvenz des Unternehmens ausgehen würde, warum sollte ich die Wandelanleihe überhaupt zeichnen sollen (das gilt übrigens auch für andere Formen einer Anleihe)?
Warum sollte ich bei dieser Herangehensweise jemals in dieses Unternehmen investieren?
Selbstrredend würde das kein vernünftiger Mensch tun - weder durch den Kauf einer Aktie, noch durch die Zeichnung einer Anleihe.
Selbst eine in Aussicht gestellte Anleihenverzinsung von 20% würde mich dann vermutlich nur wenig reizen.
Will sagen:
Die Argumentation erinnert mich an die eines einen Krebskranken, der die Durchführunge einer lebensrettenden Behandlung ablehnt, weil im Beipackzettel eines begleitenden Medikaments steht, dass als Nebenwirkung gelegentlich Kopfschmezren und Übelkeit zu befürchten sind.
(Ich drücke mich ganz bewusst überspitzt aus - das sei mir verziehen)
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.639.745 von bruder-nikolaus am 07.11.16 21:38:23Danke für die Nachricht. Allein mir fehlt der Glaube. Man hat auch schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen.
Aber zu der nachrangigen Wandelanleihe.
Es gibt Wahlwandler und Pflichtwandler. Beim Wahlwandler bestimmt der Anleihenkäufer, beim Pflichtwandler der Emittent, ob gewandelt wird.
Wenn man am Ende der Laufzeit statt Geld Aktien zurückerhält, spart das die Gläubigerversammlung, dann kein Geschäft für One-Square-Advisors.
Aber zu der nachrangigen Wandelanleihe.
Es gibt Wahlwandler und Pflichtwandler. Beim Wahlwandler bestimmt der Anleihenkäufer, beim Pflichtwandler der Emittent, ob gewandelt wird.
Wenn man am Ende der Laufzeit statt Geld Aktien zurückerhält, spart das die Gläubigerversammlung, dann kein Geschäft für One-Square-Advisors.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.639.472 von nickelich am 07.11.16 21:00:47Sinn einer Wandelanleihe ist doch die unter gewissen Bedingungen mögliche Wandlung in Aktien.
Und was wäre denn so verkehrt oder nachteilig daran (und für wen), wenn statt einer jährlichen Verzinsung in Aktien zu EUR 5,00 gewandelt werden würde?
Kann dem Gedankengang gerade nicht folgen. Was übersehe ich?
Btw.: Hast Du zwischenzeitlich die Unternehmensnachricht zur KE, die für Dich noch einmal verlinkt hatte, gelesen?
Und was wäre denn so verkehrt oder nachteilig daran (und für wen), wenn statt einer jährlichen Verzinsung in Aktien zu EUR 5,00 gewandelt werden würde?
Kann dem Gedankengang gerade nicht folgen. Was übersehe ich?
Btw.: Hast Du zwischenzeitlich die Unternehmensnachricht zur KE, die für Dich noch einmal verlinkt hatte, gelesen?
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