Verluste aus dem alten Jahr Frage? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.09.09 13:27:54 von
neuester Beitrag 21.09.09 23:46:38 von
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habe mal eine ganz andere Frage, habe in 2008 AIG gekauft und in 2009 im März mit großem Verlust verkauft, bei der Wertpapierabrechnung wurde kein Verlust geltend gemacht, meine jetzigen Gewinne werden immer versteuert. Weiss nicht, wo ich sonst schreiben könnte oder fragen kann. Muss die Bank das nicht aus noch vom Vorjahr automatisch verrechnen oder muss ich das dann in der Steuererklärung angeben, gibt es ein gutes Steuerprogramm, wo ich das alles eingeben kann und testen kann für den Steuerausgleich 2009? Gruß aus Bremen von der Lady...........z. Z. in Elternzeit
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.022.013 von Lady2222 am 21.09.09 13:27:54Da die Papiere noch in 2008 gekauft wurden, wird noch das Halbeinkünfteverfahren angewendet!
(Aber auch nur, wenn du die Aktien nicht länger als 12 Monate gehalten hast)
(Aber auch nur, wenn du die Aktien nicht länger als 12 Monate gehalten hast)
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.022.013 von Lady2222 am 21.09.09 13:27:54das geht dann nur über die steuererklärung
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.022.013 von Lady2222 am 21.09.09 13:27:54ja 2 töpfe .. bist bestimmt wie ich bei der comdreck ähm comdierct
müssen es am jahersende wiederholen
müssen es am jahersende wiederholen
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.022.279 von Latinl am 21.09.09 14:05:20ja bin bei der commerzbank mit meinem Depot, muss ich dann alle Aktienverkäufe von 2008 auch noch angeben oder nur, was den Verkauf in 2009 betrifft?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.022.356 von Lady2222 am 21.09.09 14:12:16ja bin bei der commerzbank mit meinem Depot, muss ich dann alle Aktienverkäufe von 2008 auch noch angeben oder nur, was den Verkauf in 2009 betrifft?
hmmmmm gute Frage, nur wenn du aber die verluste ( rosinen) rauspickst und die zu versteuernden gewinne weglässt kommst du in teufelsküche
würde ich nicht machen
hmmmmm gute Frage, nur wenn du aber die verluste ( rosinen) rauspickst und die zu versteuernden gewinne weglässt kommst du in teufelsküche
würde ich nicht machen
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.022.356 von Lady2222 am 21.09.09 14:12:16
Also, wie bereits zutreffend benannt, gilt für diese Verluste noch das HEV, weil diese aus Käufen vor 2009 resultieren. Daher gehören auch diese zu den so genannten „Altverlusten“, die noch bis 2013 verrechnet werden können. Allerdings nur im Rahmen der jährlichen Steuererklärung, da diese nicht in den neuen Verlustverrechnungstöpfen geführt werden dürfen. Somit können die Banken diese auch nicht automatisch verrechnen.
Da allerdings laufende Gewinne und Verluste aus Käufen ab 2009 sofort von den Banken über die Verlustverrechnungstöpfe verrechnet werden, können bedingt nur bislang nicht verrechenbare Gewinne zur späteren Verrechnung dieser „Altverluste“ genutzt werden. Anderenfalls werden diese aber, wie bislang, im Verlustfeststellungsbescheid veranlagt.
Gewinne oder Verluste aus Verkäufen in 2008 gehören nur in die Steuererklärung 2008, und aus Verkäufen in 2009 später in die Erklärung 2009. Diese werden auch weiterhin von den Banken in den Jahresbescheinigungen aufgeführt. Man muss wohl diese Bescheinigung jetzt nur selbst beantragen.
Also, wie bereits zutreffend benannt, gilt für diese Verluste noch das HEV, weil diese aus Käufen vor 2009 resultieren. Daher gehören auch diese zu den so genannten „Altverlusten“, die noch bis 2013 verrechnet werden können. Allerdings nur im Rahmen der jährlichen Steuererklärung, da diese nicht in den neuen Verlustverrechnungstöpfen geführt werden dürfen. Somit können die Banken diese auch nicht automatisch verrechnen.
Da allerdings laufende Gewinne und Verluste aus Käufen ab 2009 sofort von den Banken über die Verlustverrechnungstöpfe verrechnet werden, können bedingt nur bislang nicht verrechenbare Gewinne zur späteren Verrechnung dieser „Altverluste“ genutzt werden. Anderenfalls werden diese aber, wie bislang, im Verlustfeststellungsbescheid veranlagt.
Gewinne oder Verluste aus Verkäufen in 2008 gehören nur in die Steuererklärung 2008, und aus Verkäufen in 2009 später in die Erklärung 2009. Diese werden auch weiterhin von den Banken in den Jahresbescheinigungen aufgeführt. Man muss wohl diese Bescheinigung jetzt nur selbst beantragen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.024.374 von Icke1881 am 21.09.09 18:03:55Hallo Icke,
ab 2009 gibt es keine Jahresbescheinigung mehr bei den Banken - auch nicht auf Antrag!
Hallo Lady,
sofern Du am Jahresende 2009 (und Folgejahre) auf Kursgewinne Abgeltungssteuer bezahlt hast, erhältst Du von Deiner Bank eine Jahressteuerbescheinigung übersandt. Mit der kannst Du dann ggf. in Deiner ESt-Erklärung mit Deinen Alt-Verlusten verrechnen (aber nur Kursgewinne - keine Zinsen/Ausschüttungen).
Rene
ab 2009 gibt es keine Jahresbescheinigung mehr bei den Banken - auch nicht auf Antrag!
Hallo Lady,
sofern Du am Jahresende 2009 (und Folgejahre) auf Kursgewinne Abgeltungssteuer bezahlt hast, erhältst Du von Deiner Bank eine Jahressteuerbescheinigung übersandt. Mit der kannst Du dann ggf. in Deiner ESt-Erklärung mit Deinen Alt-Verlusten verrechnen (aber nur Kursgewinne - keine Zinsen/Ausschüttungen).
Rene
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.025.093 von ReneBanker am 21.09.09 19:11:54
Das trifft doch nur auf die bisher gesetzlich vorgeschriebene Jahresbescheinigung zu. Die meisten Banken wollen aber dennoch eine eigene Bescheinigung anbieten, die auf Antrag erstellt wird. Gerade für solche, und für Fälle, bei denen der persönliche Steuersatz unter 25% liegt.
Das trifft doch nur auf die bisher gesetzlich vorgeschriebene Jahresbescheinigung zu. Die meisten Banken wollen aber dennoch eine eigene Bescheinigung anbieten, die auf Antrag erstellt wird. Gerade für solche, und für Fälle, bei denen der persönliche Steuersatz unter 25% liegt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.025.332 von Icke1881 am 21.09.09 19:34:40Hallo Icke,
was Du meinst, ist die Jahressteuerbescheinigung.
Die MUSS auch weiterhin erstellt werden - allerdings nur, wenn auch Abgeltungssteuer abgezogen wurde.
Die Jahresbescheinigung gibt es nicht mehr - auch nicht auf Antrag - zumindest weiß ich von keiner Bank, die das noch anbieten will.
Rene
was Du meinst, ist die Jahressteuerbescheinigung.
Die MUSS auch weiterhin erstellt werden - allerdings nur, wenn auch Abgeltungssteuer abgezogen wurde.
Die Jahresbescheinigung gibt es nicht mehr - auch nicht auf Antrag - zumindest weiß ich von keiner Bank, die das noch anbieten will.
Rene
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.025.548 von ReneBanker am 21.09.09 20:50:46
Dieser Unterschied ist mir schon bewusst, und die gestrichene Verpflichtung auch. Dennoch wollen Banken, aus den besagten Gründen, diese Jahresbescheinigung weiterhin anbieten. Zumal auch in dieser Bescheinigung zu berücksichtigende einbehaltende Quellensteuern aufgeführt werden.
Beispiel:
(…) Sie erhalten auch weiterhin eine genaue Aufstellung von uns. Wie diese genau aussehen wird, können wir Ihnen aktuell noch nicht sagen. Wir werden Sie im neuen Jahr informieren wo und wann Sie die Dokumente erhalten. (…)
Cortal Consors S.A.
Entscheidend ist letztlich ja nur, dass eine Bescheinigung erstellt wird, in der die bislang noch nicht verrechnetten Gewinne aufgeführt sind. Wie immer diese auch künftig heißen mag.
Dieser Unterschied ist mir schon bewusst, und die gestrichene Verpflichtung auch. Dennoch wollen Banken, aus den besagten Gründen, diese Jahresbescheinigung weiterhin anbieten. Zumal auch in dieser Bescheinigung zu berücksichtigende einbehaltende Quellensteuern aufgeführt werden.
Beispiel:
(…) Sie erhalten auch weiterhin eine genaue Aufstellung von uns. Wie diese genau aussehen wird, können wir Ihnen aktuell noch nicht sagen. Wir werden Sie im neuen Jahr informieren wo und wann Sie die Dokumente erhalten. (…)
Cortal Consors S.A.
Entscheidend ist letztlich ja nur, dass eine Bescheinigung erstellt wird, in der die bislang noch nicht verrechnetten Gewinne aufgeführt sind. Wie immer diese auch künftig heißen mag.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.025.910 von Icke1881 am 21.09.09 22:04:45Hallo Icke,
OK
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