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    MPC - jetzt geht`s wieder aufwärts! (Seite 37)

    eröffnet am 01.04.10 14:14:53 von
    neuester Beitrag 25.04.24 09:55:29 von
    Beiträge: 1.437
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      Avatar
      schrieb am 29.09.16 15:46:30
      Beitrag Nr. 1.077 ()
      Bin seit heute auch mit dabei. Wenns nach mir geht könnts also jetzt wieder in die andere Richtung drehen.
      Avatar
      schrieb am 23.09.16 17:07:09
      Beitrag Nr. 1.076 ()
      Jup, meine Weisung ist auch erteilt.

      Weder zu 10c im BZR noch zu 6,40 € in der Aktie bin ich noch abgabebereit.
      Da will ich andere Gebote sehen, die Aktie kommt von 9 € im Frühjahr :cool:
      Avatar
      schrieb am 23.09.16 15:21:18
      Beitrag Nr. 1.075 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.334.672 von Snoopy9 am 23.09.16 11:52:39
      Zitat von Snoopy9: Tja.....
      und ich habe meine BZR einfach genutzt und mit 6 EUR junge Aktien gekauft.
      Den gesamten BZR-Handel waren die Preise weit unter dem Aktienkurs der mpc. Also gezeichnet und fertig.


      Ich ebenso. ;)
      Avatar
      schrieb am 23.09.16 11:52:39
      Beitrag Nr. 1.074 ()
      Tja.....
      und ich habe meine BZR einfach genutzt und mit 6 EUR junge Aktien gekauft.
      Den gesamten BZR-Handel waren die Preise weit unter dem Aktienkurs der mpc. Also gezeichnet und fertig.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.09.16 09:50:56
      Beitrag Nr. 1.073 ()
      upordown, du widersprichst dir: Einerseits erkennst du die Marktgesetze an und schreibst vollkommen richtig, dass wenn einer in einem engen Markt wie MPC für 1 Mio. Aktien kaufen wollte, er damit den Kurs extrem nach oben treiben würde, andererseits bestreitest du, dass die gleichen Gesetze beim Verkauf deiner Bezugsrechte vorgelegen haben. Dabei ist doch vollkommen klar, dass es eine extrem große Menge an Orders wie deine gegeben hat und die bewirken nun einmal genau das Gegenteil.

      Was verbirgt sich denn hinter der Floskel "bestens aber interessewahrend"? Das ist nichts anderes als eine unlimitierte "Bestens-Order". Oder meinst du, dass da einer sitzt, der versucht, deine Order in kleinen Stücken kursschonend an den Mann zu bringen? Wenn du wirklich glaubst, auf den Zusatz "interessewahrend" etwas geben zu können, dann frage doch einmal bei deiner Bank nach, worin die Wahrung deines Interesses konkret bestanden hat. Eventuell solltest du dann dort den Hebel ansetzen.

      Eine große Anzahl an Privatanlegern hat ihre Bezugsrechte in einem sehr engen Zeitfenster bestens auf den Markt geworfen. Wenn du über 30 Jahre Börsenerfahrung hast, solltest du wissen, was das für ein Ergebnis zur Folge hat.

      PS: "Ich habe meine BZR nicht bestens veräußert". Natürlich hast du das. Die Bank hat nur auf deine Weisung gehandelt.

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      Avatar
      schrieb am 23.09.16 08:26:27
      Beitrag Nr. 1.072 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.332.527 von upordown am 23.09.16 08:05:23
      Zitat von upordown: Denn wenn ein Kurs innerhalb weniger Stunden solche Sprünge macht obwohl der Basiswert sich nicht verändert dann ist da was nicht in Ordnung und hat nichts mit Angebot / Nachfrage zu tun.


      Und die Erde ist eine Scheibe! :laugh:

      Na klar, 30 Jahre Börenerfahrung.
      Vom Auftreten hier bestenfalls ein Bruchteil davon - Lebensalter :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.09.16 08:05:23
      Beitrag Nr. 1.071 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.331.906 von tufkaz am 22.09.16 23:22:56So, doch noch einmal.
      Das mit dem Depp nehme ich zurück ich möchte nicht beleidigen. Aber bitte maßen Sie sich auch keine überhebliche Schreibweise an, denn mit solchen Aussagen wie "stell dich das nächste mal klüger an" provozieren Sie so etwas nur und meine Börsenerfahrung ist auch mehr als 30 Jahre und wenn etwas stinkt dann merke ich das.
      Ich will mich auch nicht mit Ihnen über den Begriff rechnerischer Wert streiten. Denn rechnerisch haben Sie ihn am Anfang Ihres Beitrags auch recht gut beschrieben.
      Auch nochmals zu Verdeutlichung.
      Ich habe meine BZR nicht bestens veräußert. Sie wurden durch meine Bank vollkommen korrekt am letzten Tag des BZR-Handels bestens aber interessewahrend verkauft, so wie dies bei vielen anderen auch passiert ist. Genau diese 4,75 Mio BZR wurden dann mit 0,001 abgerechnet. Also wertlos. Ihre Rechnung "warum soll ich mir BZR kaufen wenn ich die Papiere ja so auch an der Börse kaufen kann" ist vollkommener Quatsch. Wenn Sie an der Börse ca. 1 Mio Aktien kaufen wollen (4:1 bei über Mio. BZR), dann ist der Kurs dieses marktengen Papiers bei 100€ und wenn Sie mit Limit 6€ reingehen kriegen Sie 0 Stück. Ergo geht das nur über die jungen Aktien mit BZR und das da Interesse war sieht man ja daran, dass dann ein paar Stunden später in Hamburg bis zum 100dert-fachen Preis 0,10 (also sogar über dem rechn. Wert) bezahlt wurde. Ergo hat schon jemand Interesse gehabt.
      Jedenfalls haben ein paar genau gewusst was da kommen wird und und sich da bereichert. Ob das Insiderinfos waren kann ich nicht beurteilen. Darum habe ich ja an das BaFin geschrieben. Denn wenn ein Kurs innerhalb weniger Stunden solche Sprünge macht obwohl der Basiswert sich nicht verändert dann ist da was nicht in Ordnung und hat nichts mit Angebot / Nachfrage zu tun.

      So und nun ist endgültig hier Schluss für mich. Falls ich was vom BaFin höre werde ich das hier schreiben und wenn nicht dann kommt auch kein Beitrag mehr von mir.

      Upordown
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.09.16 23:59:39
      Beitrag Nr. 1.070 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.331.906 von tufkaz am 22.09.16 23:22:56Jetzt kommt schon wieder so ein Depp daher. Bist Du der Spezi von Honeymoon (naja)
      THEMA ERLEDIGT.
      REDET WIEDER ÜBER MPC.
      NICHT MEHR ÜBER BZR
      ICH HABE MICH GENUG GEÄUSSERT UND MÖCHTE NICHT NOCH MEHR UNQUALIFIZIERTE BEITRÄGE LESEN.
      Avatar
      schrieb am 22.09.16 23:22:56
      Beitrag Nr. 1.069 ()
      @upordown:
      Also zunächst mal zu den Fakten: Die Endzeit des Bezugsrechtshandels war bekannt.

      Nun zu deinen Äußerungen: Mit dem Begriff "rechnerischer Wert" eines Bezugsrechts tue ich mich schwer, weil du einfach den Kurs von heute (6,36) abzgl. Bezugskurs (6,00) durch das Bezugsverhältnis (4:1) teilst (Ergebnis 0,09) ohne zu berücksichtigen, dass die jungen Aktien noch gar nicht gehandelt werden. Demzufolge gibt es so etwas wie einen rechnerischen Wert gar nicht, denn was ein Bezugsrecht wirklich wert war, weiß man immer erst am ersten Tag des Handels mit den jungen Aktien, also in der Rückschau.

      Das was du als rechnerisch bezeichnest, ist rein fiktiv, denn warum sollte ich 9 Cent für Bezugsrechte ausgeben, wenn ich die Aktie aktuell für 6,36 kaufen kann? Was sollte mir dann außer Spesen ein Ankauf von Bezugrechten und Ausüben des Bezugsrechts bringen, wenn ich die Aktie vor der Verwässerung zum gleichen Preis kaufen kann? Deshalb versucht ein normaler Anleger einen Bezugsrechtsdeal i.d.R. mit einem Risikoabschlag zu machen, also z.B. Kauf zu maximal 0,05, um zwischen aktuellem Kurs von 6,36 und möglichem Verkaufsdruck auf den Kurs nach Einbuchung der jungen Aktien noch einen Puffer bis 6,20 zu haben.

      Außerdem ist es eine Binsenweisheit, dass der unlimitierte Verkauf von Bezugsrechten in der Schlussauktion immer das schlechteste ist, was ein Anleger machen kann, wenn er vorhat, seine Bezugsrechte zu verkaufen. Am Schluss sammeln die Schnäppchenjäger ein und nutzen den hohen Verkaufsdruck durch die vielen Bestens-Orders, um mit einem Abstauber-Limit einen guten Schnitt zu machen. Ob du mit "Bestens" abgewickelt wirst oder die Bezugsrechte verfallen lässt, kommt so kurz vor Toresschluss meistens auf das Gleiche raus.

      Das alles sage ich dir mit über 30 Jahren Börsenerfahrung und vielleicht hilft es dir, deine Dispositionen das nächste Mal klüger anzustellen. In den ersten zwei Tagen waren beispielsweise noch Verkaufskurse über 0,10 für 1 Bezugsrecht möglich. Lerne aus deinem Fehler von heute und lass' die Verschwörungstheorien sein. Der Preis nahe null/wertlos war nur das Produkt von Angebot und Nachfrage. Du hast eine Bestens-Order eingestellt bzw. einstellen lassen und hast Bestens gekriegt. Wenn du mehr als Bestens willst, darfst du nicht an der Schlussauktion mit einer Bestens-Order teilnehmen. So einfach ist das.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.09.16 20:52:15
      Beitrag Nr. 1.068 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.330.940 von upordown am 22.09.16 20:50:17Ich merk schon. Herrlich.

      Da fühle ich mich fast wieder jung :laugh:

      u made my day, not only €€€ ;)

      danke & tschüss (und vergiss bitte die grüße nicht!) :kiss:
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