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    MyHammer Holding AG ! (Seite 1832)

    eröffnet am 26.05.10 07:00:30 von
    neuester Beitrag 24.04.24 16:54:39 von
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      Avatar
      schrieb am 09.10.10 14:32:00
      Beitrag Nr. 2.887 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.293.402 von JoeW am 09.10.10 10:56:16Hi JoeW,

      Das Management kauft doch nur über diesen Weg Warum??? Schau dir das mal an:

      http://www.insiderdaten.de/
      28.09.2010 Deutsche Bank (Josef Ackermann) Kaufvolumen 6.166.479 Euro

      selbst die Galionsfigur des deutschen Banken-MGT und weitere Kollegen aus dem MGT bedienen sich dieser Methode. Sicher nicht weil er glaubt das die Deutsche Bank schlecht aufgestellt ist.
      (Meine Vermutung - vielleicht haben sie ja nur etwas Personalabbau in der Pipeline;), nein Spass beiseite...)

      Börse und Aktienhandel ist nicht nur Analytik und Bilanzen, sondern auch Emotion, Spekulation, Vision.

      Da bietet MyHammer bei sonst gutem Geschaftsmodel keine Nahrung.......
      Avatar
      schrieb am 09.10.10 10:56:16
      Beitrag Nr. 2.886 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.292.201 von ratzfatz007 am 08.10.10 20:38:42frage: wie viel vertrauen verdient ein management eines unternehmens,
      in dem sich kein einziger insider aktien kauft????


      BDL hat seine Aktienoptionen wahrgenommen. Das Management kauft doch nur über diesen Weg.
      Vieles kann man auf der MyHammer-Seite nachlesen obwohl es noch zu Abacho-Zeiten stattfand. Und ein bisschen Zeit musst du selbst investieren, wer, wann, wieviele Aktien gekauft hat.
      Und wie nun die Meldepflichten aller betroffenen Mitarbeiter bei diesen Aktienoptionen genau sind kann ich nicht beurteilen.
      Siehe auch dazu Abschlussbericht 2008 auf Seite 5.
      Leider kann man hier weder eine Stimmrechtsverteilung erkennen, noch ob Management / Mitarbeiter gekauft haben.
      http://www.myhammer-holding.de/deutsch/investor-relations/na…
      Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 26a WpHG
      Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte vom 30.06.2010
      Hiermit teilt die MyHammer Holding AG mit, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende des Monats Juni 2010 insgesamt 15490096 Stimmrechte beträgt.
      Die Veränderung der Gesamtzahl der Stimmrechte ist seit dem 10.06.2010 wirksam.
      Ciao
      JoeW
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      Avatar
      schrieb am 08.10.10 22:29:28
      Beitrag Nr. 2.885 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.292.525 von schwede80 am 08.10.10 21:44:30hat sich doch schon 10x ratzfatz verabschiedet ;)
      Avatar
      schrieb am 08.10.10 21:59:50
      Beitrag Nr. 2.884 ()
      Habe soeben auf der Homepage von MyHammer neue Werbung gesehen, z.B. QVC, MacTrade, shirtinator. Ist mir in den letzten Tagen schon häufiger aufgefallen, dass es zunehmend neue Werbekunden (wie z.B. apple, NewZealand, etc.) gibt. ;)
      Avatar
      schrieb am 08.10.10 21:44:30
      Beitrag Nr. 2.883 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.292.201 von ratzfatz007 am 08.10.10 20:38:42Solange dabei und so desinformiert?!:rolleyes::laugh:
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      schrieb am 08.10.10 20:38:42
      Beitrag Nr. 2.882 ()
      ...ich möchte mich hier auch mal kurz wieder zu wort melden,
      frage: wie viel vertrauen verdient ein management eines unternehmens,
      in dem sich kein einziger insider aktien kauft????

      hier wird viel heiße luft produziert, manche sagen dies auch vom endemann,
      aber unter dem hatte zumindest die aktie noch potenzieal.

      als kapitalanleger möchte ich gewinne verbuchen und nicht in heiße luft
      investieren, liege ich hier vielleicht falsch mit meiner investition.

      ... hier werden erbsen gezählt und unternehmensanteile billig verschleudert,
      aber halten wir nicht nur einen indirekten anteil an der my hammer ag.
      ich wünsche uns investierten jedenfalls viel glück für die zukunft mit usa. ;)
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.10.10 18:08:11
      Beitrag Nr. 2.881 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.291.118 von Tyme am 08.10.10 17:57:34und in Stuttgart stehen 8980 Stück im Bid mit € 2,45. :D
      Avatar
      schrieb am 08.10.10 17:57:34
      Beitrag Nr. 2.880 ()
      In Frankfurt stehen zur Zeit 6.000 Stück im Bid 2,45 €. :rolleyes:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.10.10 15:46:16
      Beitrag Nr. 2.879 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.289.881 von Selda31 am 08.10.10 15:30:507 Allgemeine Regelungen für die Durchführung von Ausschreibungen
      7.1

      Ein bei MyHammer ausgeschriebener Auftrag darf nur bei MyHammer vergeben werden, solange die Ausschreibung nicht beendet ist. Soll der Auftrag außerhalb von MyHammer vergeben werden, ohne dass zuvor bereits nach Ziffer 7.3 eine Kontaktaufnahme zwischen dem Auftraggeber und dem Nutzer im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Auftraggebers auf MyHammer erfolgt ist, hat der Auftraggeber die Ausschreibung zuvor mittels der hierfür zur Verfügung stehenden Funktion bei MyHammer zu deaktivieren. Zu Einzelheiten und Folgen einer Deaktivierung wird auf Ziffer 11 dieser AGB verwiesen.
      7.2

      Nutzer dürfen einem Auftraggeber die Durchführung von bei MyHammer ausgeschriebenen Aufträgen ausschließlich über MyHammer in Form eines Angebots auf die betreffende Ausschreibung anbieten. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung gilt Ziffer 16.2.
      7.3

      Wird dem Auftraggeber die Ausführung eines bei MyHammer ausgeschriebenen Auftrags abweichend von Ziffer 7.2 in anderer Form, insbesondere außerhalb von MyHammer angeboten, hat er dies abzulehnen und den jeweiligen Anbieter aufzufordern, das Angebot bei MyHammer einzustellen. Ferner darf der Auftraggeber einen Auftrag an einen Nutzer, der ihm die Auftragsausführung – gleich in welcher Form – über MyHammer oder im Rahmen einer über MyHammer initiierten Kontaktaufnahme angeboten hat, ausschließlich über MyHammer (gemäß Ziffer 12.1) vergeben. Die Deaktivierung der Ausschreibung (gemäß Ziffer 7.1 und Ziffer 11) zur Umgehung von MyHammer ist dem Auftraggeber untersagt. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung gilt Ziffer 16.2.
      7.4

      Soweit ein Auftrag bei MyHammer vergeben, d. h. ein Angebot durch den Auftraggeber gemäß Ziffer 12.1 angenommen wurde, sind die Vertragsparteien - Auftraggeber und Auftragnehmer - verpflichtet, nach der Vergabe unverzüglich Kontakt zu der jeweils anderen Partei aufzunehmen

      (...)

      16 Pauschaler Schadenersatz / Sonstige Sanktionen / Freistellung
      16.1

      Die MY-HAMMER AG behält sich vor, bei Verstößen gegen diese AGB die nachfolgend aufgeführten Sanktionen zu verhängen.
      16.2

      Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen nach

      * Ziffer 4.4 (unzulässige Übermittlung oder Veröffentlichung von Kontaktdaten),
      * Ziffer 7.2 (Abgabe von Angeboten außerhalb von MyHammer),
      * Ziffer 7.3 (keine Ablehnung von entgegen Ziffer 7.2 abgegebenen Angeboten),
      * Ziffer 8.2 S. 3, 10.3 (Verbot der Abgabe von fingierten Angeboten),
      * Ziffer 14.6 (Verbot der Umgehung von Nutzungsgebühren) oder
      * Ziffer 16.5 (Verbot der Neuregistrierung nach Sperrung)

      ist das betreffende Mitglied – bei Beteiligung mehrerer Mitglieder diese als Gesamtschuldner – verpflichtet, an die MY-HAMMER AG zum Ausgleich des mit der Verfolgung eines solchen Verstoßes verbundenen Aufwands Schadensersatz in pauschaler Höhe zu leisten, es sei denn, es hat den Verstoß nicht zu vertreten. Die Berechnung des Schadenersatzes richtet sich nach Ziffer 16.3. Dem Mitglied ist der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Weitergehende Ansprüche der MY-HAMMER AG aus Anlass des Verstoßes, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben vorbehalten.
      16.3

      Soweit ein Verstoß gegen die unter Ziffer 16.2 genannten Bestimmungen im Zusammenhang mit einer Ausschreibung begangen wurde, beläuft sich der Schadensersatz auf das Dreifache der Nutzungsgebühr, die im Falle einer Vergabe des Auftrags über MyHammer angefallen wäre, es sei denn, das Mitglied hat den Verstoß nicht zu vertreten. Abweichend hiervon entspricht der Schadensersatz der Höhe nach der einfachen Nutzungsgebühr, wenn das Mitglied, welches den Verstoß begangen hat, Verbraucher ist. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Nutzungsgebühr ist die Preisvorstellung des Auftraggebers oder das höchste auf den Auftrag eingegangene Angebot, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Liegt weder eine Preisvorstellung noch ein Angebot vor oder wurde der Verstoß unabhängig von einer Ausschreibung begangen, z. B. durch in einem Mitgliedsprofil veröffentlichte Inhalte, beläuft sich der Schadenersatz auf 250,00 EUR. Dem Mitglied ist der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
      16.4

      Die MY-HAMMER AG ist berechtigt, im Falle eines Verstoßes gegen die AGB abhängig von Art und Schwere des Verstoßes und ggf. auch neben einem pauschalierten Schadensersatz nach Ziff. 16.2 vertragswidrig eingestellte Aufträge, Auftragsbeschreibungen, Angebote, Bewertungen oder sonstige vertragswidrige Inhalte ohne vorherige Ankündigung oder Begründung zu sperren oder zu löschen, sich vertragswidrig verhaltende Mitglieder vorübergehend oder endgültig von der Nutzung von MyHammer auszuschließen (nachfolgend: „Ausschluss“) oder nach eigenem, billigem Ermessen sonstige Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, den Verstoß zu beenden oder gleichartige Verstöße des Mitglieds zukünftig zu verhindern. Die MY-HAMMER AG wird hierbei die berechtigten Interessen der betroffenen Mitglieder angemessen berücksichtigen und insbesondere einen Ausschluss erst nach einer erfolglosen Abmahnung vornehmen, sofern diese nicht ausnahmsweise entbehrlich ist (§ 314 Abs. 2 BGB).

      Ein Verstoß liegt insbesondere vor, wenn

      * das Mitglied bewusst falsche Angaben im Mitgliederprofil, in Ausschreibungen oder in Angeboten macht;
      * das Mitglied Aufträge einstellt, bei denen offensichtlich ist, dass diese zu dem vom Mitglied angegebenen Höchstpreis nicht ausgeführt werden können, etwa weil dieser zwingenden Vergütungsbestimmungen zuwider läuft (siehe Ziffer 4.3) oder bei denen der Preis offensichtlich in einem auffälligen Missverhältnis zum Inhalt des Auftrags steht;
      * das Mitglied einen bei MyHammer eingestellten Auftrag auf einem anderen Weg als bei MyHammer vorgesehen vergeben will, beispielsweise unter Verstoß gegen Ziffer 7.3;
      * das Mitglied den Ablauf von Ausschreibungen stört, indem es Angebote nur zum Schein abgibt oder mit dem Ziel, die Vergabe des Auftrags an einen Mitbewerber oder Dritten zu verhindern, ohne selbst den Auftrag tatsächlich ausführen zu wollen;
      * das Mitglied im Bereich „Fragen und Antworten“ oder im Bewertungssystem beleidigende, verleumderische oder unsachliche Einträge einstellt und damit gegen Ziffer 9.3 oder Ziffer 13.2 verstößt;
      * das Mitglied Gebührenforderungen (siehe Ziffer 14) trotz Mahnung durch die MY-HAMMER AG nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht ausgleicht, oder wenn
      * das Mitglied öffentlich Äußerungen tätigt oder andere Handlungen vornimmt, die die MY-HAMMER AG, deren gesetzliche Vertreter oder Beschäftigte beleidigen, verleumden, sonst herabwürdigen (Schmähkritik) oder tatsächlich falsch sind.
      Avatar
      schrieb am 08.10.10 15:33:01
      Beitrag Nr. 2.878 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.289.850 von Selda31 am 08.10.10 15:28:16Im Gegensatz zu dir kann ich das verkraften.
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