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    §84Abs. 2 SGB IX Wiedereingliederung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.10.10 14:00:13 von
    neuester Beitrag 21.10.10 19:01:50 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.160.558
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      schrieb am 19.10.10 14:00:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      meine Partnerin ist derzeit wegen Mobbing schon über 6 Wochen krankgeschrieben. Jetzt hat sie ein Schreiben vom Chef bekommen, der auf obigen § beruht. Es soll ein Gespräch zwischen ihr und dem Chef, gegebennenfalls auch dem Betriebsrat stattfinden, um über mögliche Wiedereingliederung zu sprechen. Da sie aber hauptsächlich vom Chef gemoppt wurde, will sie das nicht. Ist sie verpflichtet dazu oder kann sie ablehnen??
      Was passiert, wenn sie ablehnt??
      Sie will gar nicht antworten, geht dass??
      Danke für eure Hilfe.
      Avatar
      schrieb am 19.10.10 14:02:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich vergaß: Vor ihrer Krankschreibung, hat ihr Chef gesagt, sie solle kündigen, sonst bekommt sie Krieg!!!!!
      Avatar
      schrieb am 19.10.10 16:16:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich halte es für einen ganz großen Mißstand, dass Unternehmen ihnen mißliebige Angestellte nicht einfach kündigen können (es sollte allerdings nach Möglichkeit eine angemessene Abfindung geben, die bei schlechten Angestellten allerdings auch ziemlich niedrig sein kann). Durch schlechte Angestellte entsteht der Volkswirtschaft großen Schaden.

      Ich halte es in Problemfällen für eine gute Idee, eine angemessene Abfindung zu vereinbaren und freiwillig zu kündigen. Es ist doch offensichtlich totaler Irrsinn, bei einem zerrütteten Vertrauensverhältnis und offener Abneigung weiter arbeiten zu wollen.

      Um Lohndumping durch Leiharbeiter zu vermeiden, sollte es in Zukunft nur noch staatliche Leiharbeiterfirmen geben. (alles imho)
      1 Antwort
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      schrieb am 19.10.10 17:00:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.350.542 von HeWhoEnjoysGravity am 19.10.10 16:16:21Das, was Du forderst, ist legalisierte Willkür. Wenn Du mal über vierzig bist, Familie und möglicherweise Eigenheim finanzieren mußt, ist eine auch mehrmonatige Abfindung nichts gegen eine feste Stelle. Da müssen viele leider erst auf die harte Tour lernen.

      Im übrigen ist es schon heute so, daß mißliebige Arbeitnehmer durchaus gefeuert werden können. Meist wird dann ein relativ lächerlicher Grund als Kündigungsgrund herangezogen, eine fristlose Kündigung ausgesprochen, vom Arbeitnehmer dagegen geklagt und vorm Arbeitsgericht in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt, mit mehr oder weniger Abfindung.
      Avatar
      schrieb am 19.10.10 17:37:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es ist eigentlich geradezu Nötigung, wenn ein Unternehmer einen schlechten Angestellten beschäftigen und ihm Geld zahlen muss. Der Umweg über ein Arbeitsgericht ist zeitraubend, schadet der Volkswirtschaft und kann dazu führen, dass ein unliebsamer Angestellter weiterbeschäftigt werden muss und vielleicht sogar noch Schadenersatz bekommt. Da werden Anwälte, Richter, Zeugen (und wer weiß sonst noch) beschäftigt, bloß weil ein Unternehmen ein schlechten Angestellten nicht kündigen darf. Das ist doch totaler Irrsinn.

      Es ist eine bodenlose Frechheit, wenn ein Angestellter von einem Unternehmen fordert, dort gegen den Willen des Unternehmens für Geld arbeiten zu dürfen. Man stelle sich mal vor, ein schlechter Babysitter würde von einem fordern, das Kind schlecht hüten zu dürfen und dafür auch noch Geld verlangen (bloß weil er es irgendwie mal geschafft hat sich reinzuschleimen; vielleicht weil gerade unbedingt jemand benötigt wurde).

      Angestellte können Alkis, hirnlose Pornosüchtige, faule Pfuscher, etc. werden und die muss man ganz einfach rauswerfen dürfen. Was sind das nur für Typen, die um jeden Preis ihren Job nur wegen der Kohle behalten wollen?

      Klar, einige sind vielleicht hoch verschuldet, krankheitsbedingt unfähig oder sonst was aber deswegen haben sie kein Recht, einem Unternehmen zu schaden und dafür auch noch Geld zu verlangen. Damit schaden sie nicht nur dem Unternehmen, sondern auch der Volkswirtschaft.

      Natürlich ist es Willkür vom Unternehmer, wen er einstellt und wem er kündigt aber das ist eigentlich sein gutes Recht, denn er zahlt das Geld und er ist für das Unternehmen verantwortlich. Ein Unternehmer wird sich schon Mühe geben, gute Mitarbeiter zu halten. Einem eingearbeiteten Mitarbeiter wird doch auch nicht so schnell gekündigt - da gibt es meist schon triftige Gründe.

      Man kann sich jetzt mal fragen, warum es trotz dieser Gründe (und Sozialhilfe gibt es auch noch) den Kündigungsschutz gibt - vielleicht um Deutschland zu sabotieren? Um schlechte Menschen zu fördern? Wer weiß aber ich finde, dass die Sache stinkt. (alles imho)
      2 Antworten

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      schrieb am 19.10.10 20:51:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.351.395 von HeWhoEnjoysGravity am 19.10.10 17:37:25Das ist doch totaler Irrsinn
      Was deinen Beitrag betrifft, sicher.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.10.10 12:12:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.352.925 von selbstaendiger am 19.10.10 20:51:19schön, dass mein Thema auf Interesse stößt, aber leider hat mir keiner auf meine Frage geantwortet. Auf den ersten Blick beleidigt HeWho meine Freundin, aber ich kann seine Argumentation durchaus nachvollziehen, da ich früher selber selbstständig war und mich mit Idioten als Angestellte/Arbeiter rumschlagen musste. Aber wie bei allem bitte den Einzelfall betrachten. Es würde zu weit führen hier den Fall meiner Freundin komplett darzulegen, aber geht mal davon aus, dass sie nicht zu dem faulen schlechten Arbeitnehmern gehört. Also kann mir nun jemand eine konstruktive Antwort geben????
      Danke
      Avatar
      schrieb am 20.10.10 12:25:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Warum sucht sie sich als gute und fleißige Angestellte nicht einfach einen neuen Job?

      Wenn nur der Chef das Problem ist: beim nächst höheren Chef beschweren und um Versetzung innerhalb der Firma bitten. Immerhin hat die Firma einen Betriebsrat, also sollte diese Möglichkeit bestehen (eine gute und fleißige Angestellte will die Firma doch bestimmt halten, oder?).

      Was ich nicht kapiere: die angebliche Freundin will angeblich weiter arbeiten aber nicht mit dem Chef reden? Hä? Besteht die Möglichkeit für sie, einfach stillschweigend weiterzuarbeiten, oder was?

      Kleiner Tipp: das Gespräch abzulehnen kann einen Rauswurf begünstigen. (alles imho)

      PS: bin da nicht so der Fachmann, man frage einen Arbeitsrechtler.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.10.10 12:44:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.356.392 von HeWhoEnjoysGravity am 20.10.10 12:25:59Nun hab ich dich schon in sSchutz genommen und nun dieser Ton ???
      Was soll das?? Aber nun gut. Natürlich sucht sie neue Arbeit, dann kündigt sie von sich aus.
      Auch ist sie nicht angeblich meine Freundin, was soll diese Unterstellung???
      Ich werde hier nicht mehr Erzählen, man weiß ja nie wer das liest.
      Also dir werde ich nicht mehr antworten.
      Ich möchte einfach nur eine Antwort auf meine Frage, immerhin hast du eine Vermutung geäußert. dies quittiere ich trotz deines barschen Tones mit einem Dankeschön.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.10.10 14:15:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.356.544 von Axxion am 20.10.10 12:44:14
      Axxion,

      wenn die Firma deiner Freundin schon einen Betriebsrat hat, warum fragt sie dann nicht den, ob sie zur Teilnahme an dem Gespräch verpflichtet ist und was die Konsequenzen wären?

      Im übrigen könnte sie, was dein 'möglicherweise' betrifft, ja auch darauf bestehen, daß der Betriebsrat am Gespräch teilnimmt.

      Und wenn's um eine befürchtete/erwartete Kündigung geht, dann steht es ihr selbstverständlich frei, zu diesem Gespräch eine Vertrauensperson, z.B. einen Arbeitsrechtsanwalt, mitzubringen. Macht sich dann immer am besten ohne Vorankündigung :-)
      Avatar
      schrieb am 20.10.10 15:14:33
      Beitrag Nr. 11 ()
      Avatar
      schrieb am 20.10.10 15:50:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      Mobbing ist nicht schön und sollte vermieden werden aber Mobbing ist meist nicht grundlos - da muss nicht unbedingt das Mobbingopfer Schuld sein aber oft ist die Lage so verfahren, dass eine gute Beziehung kaum wiederherstellbar ist. Offensichtlich Schuldige (d.h. den objektiv schlechteren) sollte man rauswerfen können (selbstverständlich sollte einem schlechten Chef gekündigt werden).

      Wenn es sich nur um eine persönliche Abneigung (z.B. zwischen Chef und Angestelltem) handelt, dann kann man gucken, ob der Angestellte in eine andere Abteilung versetzt werden kann. Entscheiden muss das der nächst höhere Chef (ggf. mit dem Betriebsrat), denn es muss ja auch die objektive Faktenlage ermittelt werden (wer hat Schuld? was kann man tun?). Meist ist die Schuldfrage ganz einfach zu erklären: wie erfolgreich und beliebt sind die Gegner bei anderen? Wer ist länger im Betrieb?

      Nicht die schlechteste Lösung ist eine Kündigung + Abfindung. Alles muss aber zwangsläufig besprochen werden und wie schon korrekterweise angemerkt: z.B. auch mit dem Betriebsrat oder Angestellten der Personalabteilung. Im konkreten Fall ("Natürlich sucht sie neue Arbeit, dann kündigt sie von sich aus." http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…) ist ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag (http://de.wikipedia.org/wiki/Aufhebungsvertrag) eine naheliegende Lösung (ein großes Unternehmen wird da sicher auch eine Abfindung zahlen) und dann kann man auch in Ruhe und konzentriert einen neuen Job suchen (neben der Arbeit ist so was schwierig, man denke auch an Vorstellungsgespräche). So ein Aufhebungsvertrag spart beiden Seiten viel Stress.

      Sehr verständlich, wenn ein Mobbingopfer nichts mit dem Mobber zu tun haben möchte (aber ein sicheres Zeichen, dass eine normale Weiterbeschäftigung am alten Arbeitsplatz unmöglich ist). In diesem Fall kann man sicher auch getrennte Gespräche mit Betriebsrat, höherem Chef oder Personalsachbearbeitern vereinbaren. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 21.10.10 12:54:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      Danke danke, werde mich erstmal mit euren links beschäftigen.
      HeWho: werde wieder mit dir sprechen :-))
      Avatar
      schrieb am 21.10.10 14:47:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      Axxlon,

      die beste Lösung wäre, sie und ihr Arbeitgeber vereinbaren eine BETRIEBSBEDINGTE Kündigung plus Abfindung; Faustregel 1/2 Gehalt pro Beschäftigunsjahr.
      Lasst euch nicht auf einen Aufhebungsvertrag im beiderseitigen Einverständnis ein, ansonsten droht Sperre des ALG I. :eek:

      Auf jeden Fall sollte sie das Mobbing dem Betriebsrat anzeigen und schriftlich dokumentieren lassen, Abschrift /Kopie verlangen). Am besten Zeugen beibringen.:eek:

      Bei Versetzungen in andere Abteilungen wird gerne eine begleitende Lohnminderung angenötigt; also auch da Vorsicht; nichts voreilig unterschreiben; erst zum Anwalt der Gewerkschaft (dazu musst du nicht unbedingt Mitglied sein):eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 21.10.10 15:29:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      "... Wer einen Aufhebungsvertrag schließt, wirkt - wie bei einer eigenen Kündigung - an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit und verursacht dadurch seine Beschäftigungslosigkeit. Hat der Arbeitnehmer dafür keinen wichtigen Grund, kommt es nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III beim Arbeitslosengeld zu einer in der Regel zwölfwöchigen Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe. Der Arbeitslosengeldanspruch mindert sich um die Tage der Sperrzeit, mindestens aber um ein Viertel der Anspruchsdauer (§ 128 Abs. 1 Nr. 4 SGB III). Beim Arbeitslosengeld II wird nach § 31 SGB II die Regelleistung drei Monate lang um mindestens 30 Prozent abgesenkt. Der Zuschlag nach § 24 SGB II fällt in dieser Zeit ebenfalls weg. ..." http://de.wikipedia.org/wiki/Aufhebungsvertrag

      Die Sperre ist nur relativ kurzzeitig (ca. 3 Monate), das dürfte i.a. die Abfindung abdecken (bzw. das kann man in die Verhandlung um die Abfindung als Argument einbringen). Wenn der Arbeitnehmer nicht grob fahrlässig gehandelt hat, dann sollte das Unternehmen eine Abfindung zahlen und dabei an den gesparten Aufwand (Zeit/Geld) im Vergleich zu einer Gerichtsverhandlung denken. Auch der Arbeitnehmer sollte sich den Stress sparen wollen.

      Ich halte nichts von einem Kleinkrieg mit dem Unternehmen, schon gar nicht zur Weiterbeschäftigung. Entweder das Unternehmen ist an einer Weiterbeschäftigung interessiert (ggf. in einer anderen Abteilung) oder das war's.

      Eine Kündigung kann man i.a. nicht einfach so mal zu einer betriebsbedingten Kündigung (http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Kuendigung/Arbe…, http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsschutzgesetz) machen, dazu braucht es eine entsprechende Voraussetzungen und auf irgendwelche dubiosen Geschichten wird sich ein größeres Unternehmen da wohl nicht einlassen. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 21.10.10 19:01:50
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ whohe,

      Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen AG und AN reicht für eine betriebsbedingte Kündigung.

      im Arbeitszeugnis dann nur....Leider musste das Arbeitsverhältnis mit Frau...am...aus betrieblichen Gründen beendet werden. reicht.

      disclaimer: keine Rechtsberatung oder Ersatz

      hab aber viele Jahre Erfahrung als ehemaliger BR eines Mittelständlers mit Dutzenden fragwürdigen Kündigungen..eigentlich nur :laugh:


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