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    ERWE Immobilien AG -- ehemals DeTeBe Erfreut die Aktionäre! (Seite 6)

    eröffnet am 22.11.10 18:40:52 von
    neuester Beitrag 02.04.24 16:53:55 von
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      schrieb am 01.09.23 17:07:05
      Beitrag Nr. 769 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.395.331 von DOBY am 29.08.23 08:24:26Nächste HV ist laut Bundesanzeiger am 10.10.2023 in Frankfurt.
      Tagesordnung ist erneut die Kapitalherabsetzung und anschließende Erhöhung.
      Außerdem ein Sonderprüfungsantrag.
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      schrieb am 29.08.23 11:33:11
      Beitrag Nr. 768 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.395.331 von DOBY am 29.08.23 08:24:26
      Zitat von DOBY: ...
      Das sehe ich allerdings anders. Obwohl man beim Großaktionär Elbstein schon Anfang 2022 mit einer Beteiligung an Corestate Schiffbruch erlitten hat, ermutigte man den ERWE-Vorstand Mitte 2022 mit frischem Geld (ca 15 Mio ?) auf Einkaufstour zu gehen. Zu diesem Zeitpunkt musste man schon extrem blind oder gierig sein, um die Warnzeichen zu ignorieren. Die aktuelle Zeit zeigt, wer etwas taugt und wer herumzockt. ...


      Das kann man durchaus so sehen, dass einebesondere Verantwortung für die Sanierung bei jenen liegt, die den Karren in den Dreck gefahren haben. ;) Und die Anleihegläubiger waren das ja jedenfalls nicht.

      Hast Du die Einschätzung der SdK "Zu NL6 Zusammenfassung" gelesen.
      Das Insolvenzgutachten von Noton Rose, über das die Anleihegläubiger vor der Gläubigerversammlung nicht informiert wurden, unterstellt eine Insolvenzantragspflicht. Nur aus der angeblich nicht gegebenen positiven Fortführungsprognose ergeben sich die hohen Abschläge bei der Immobilienbewertung, es werden "Zerschlagungswerte" angesetzt, die wir in einer normalen Bilanz nicht sehen werden. Denn die Behauptung, es bestehe keine positive Fortführungsprognose, ist höchst zweifelhaft, denn sie ergibt sich nur aus einer angeblichen Überschuldung, die Gesellschaft verfüge über genügend Liquidität für den Planungszeitraum.

      Hintergrund ist also bei ERWE we bei Adler, dass angeblichen Insolvenzszenarien aufgebaut wurden, die zu hinterfragen sind. Insbesondere natürlich wenn man eine Nennwertreduzierung der Anleihe damit begründen will, was ja bei Adler nicht der Fall ist, sondern nur bei ERWE.

      Ob sich die Gläubiger inzwischen auch schon getäuscht fühlen, weil sie den Gläubigervertreter in Unkenntnis dieser Aspekte mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet haben, sei dahin gestellt. Mit der Anleihestundung wurde jedenfalls Zeit gewonnen. Es geht ja schlicht um die Frage, ob man einfach eine Insolvenzgefahr behaupten kann, um dann Gläubiger und Mitaktionäre vor vollendete Tatsachen zu stellen, oder ob man doch einen Sanierungsplan verhandeln muss, der alle Interessen berücksichtigt.

      Ist ja auch generell wichtig. Unternehmenskrisen sind ja oft vorübergehend und demzufolge sind Sanierungsgewinne möglich. Wenn jeder Hauptaktionär willkürlich so tun kann, als ob die Insolvenz schon da sei, ohne sie zu beantragen, um Gläubiger und Mitaktionäre von den Sanierungsgewinnen auszuschließen, entwertet das jedes Aktien- und Anleiheinvestment.
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      schrieb am 29.08.23 08:24:26
      Beitrag Nr. 767 ()
      im SdK Video wird auch die Frage von Haftungsansprüchen gegenüber Organmitgliedern aufgeworfen. Laut den Beratern sehe man das Unternehmen eher als Opfer der veränderten Zinsbedingungen und des deshalb eingetretenen Absturzes von Immobilien Transaktionen. Es wären aktuell nur noch Notverkäufe weit unter Wert möglich.
      Das sehe ich allerdings anders. Obwohl man beim Großaktionär Elbstein schon Anfang 2022 mit einer Beteiligung an Corestate Schiffbruch erlitten hat, ermutigte man den ERWE-Vorstand Mitte 2022 mit frischem Geld (ca 15 Mio ?) auf Einkaufstour zu gehen. Zu diesem Zeitpunkt musste man schon extrem blind oder gierig sein, um die Warnzeichen zu ignorieren. Die aktuelle Zeit zeigt, wer etwas taugt und wer herumzockt. Ich gönne es der Elbstein, wenn das ihr Ende bedeuten würde. Gesunde Marktbereinigung..
      Link PDF zur KE 2022:

      https://www.erwe-ag.com/fileadmin/Ablage/03_Investor_Relatio…
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      schrieb am 29.08.23 07:35:16
      Beitrag Nr. 766 ()
      Ich habe mir nochmal das Video der SdK zur Gläubigerversammlung angeschaut. Dort wird seitens der Berater des Unternehmes ausgeführt, dass ohne Forderungsverzicht der Bondholder eine Überschuldung vorliege und sich in einem Insolvenzverfahren eine Insolvenzquote von Null ergeben würde.
      Genau dieser Fall droht nun einzutreten, denn bei nicht gefassten Beschlüssen der HV zu Kapitalschnitt und 12 Mio KE ist die Einigung mit dem Gemeinsamen Vertreter der Bondholder zum Teil-Forderungsverzicht hinfällig. K.A. ob es noch möglich ist ein Restrukturierungsverfahren nach StaRUG zu beantragen um die Blockade von Aktionären auf der HV auszuhebeln, oder ob der Vorstand sogar gezwungen ist einen Insolvenzantrag zu stellen. In beiden Fällen haben Aktionäre keinen Einfluss mehr auf das weitere Verfahren-siehe Leoni und Gerry Weber.
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      schrieb am 29.08.23 01:41:01
      Beitrag Nr. 765 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.394.344 von honigbaer am 28.08.23 22:33:39Extrem verwässernde KEs hat es in der Vergangenheit sogar bei diversen DAX Konzernen gegeben, ich erinnere z.B. an die Not-KEs der Allianz 2003 (38 €) oder diverse KEs bei den Banken, zum Teil mit masssiver Verwässerung durch den Staat (Commerzbank, Hypo Real Estate Holding)
      So ein Vorgehen -noch mehr gesteigert bei vorherigem saftigen Kapitalschnitt entspricht dem Haftungsprinzip, das bei in Not befindlichen AGs gilt. Neuinvestoren/Gläubiger sind in solchen Situationen normalerweise nicht bereit durch ihre Kapitalspritze/Debt to Equity Swap nahezu wertlose Aktien wieder aufzuwerten. Siehe aktuell Corestate, Leoni, Gerry Weber, TUI. Wenn die Kurse der Altaktien falsch gepreist sind (meist zu hoch siehe u.A. Leoni sogar bis zur Ausbuchung=Totalverlust hatten sie einen "Wert", oder Corestate, nach dem Kapitalschnitt und riesigem Debt to Equity Swap wird die "geschnittene" Altaktie umgerechnet sicher nicht mehr bei 40 cent stehen), leitet sich daraus nicht wirklich eine tatsächliche Werthaltigkeit ab, so dass Neuinvestoren auf einen Kapitalschnitt der Altaktionäre verzichten müssten.

      Ich gebe Dir in einem Punkt recht, der tatsächliche Wert der Altaktien wurde mangels Jahresabschluss noch nicht ermittelt, wenn offiziell festgestellt würde, dass riesige Verluste angefallen sind, kann man die "vereinfachte Kapitalherabsetzung" anwenden, das war hier nicht vorgesehen, sondern eine "ordentliche Kapitalherabsetzung", die eigentlich in anderen Situationen angewendet wird. Das ist ein ungewöhnliches Vorgehen.

      Adler Group-ist ein Spezialfall, weil sich Bondholder einer bestimmten Anleihe benachteiligt fühlten und sich beim Restrukturierungsplan nicht durchsetzen konnten, wurde/wird versucht über die Aktionärsrechte einer Tochtergesellschaft alles zu torpedieren. Beim Fall ERWE handelt es sich dagegen um eine Minderheit der Bondgläubiger einer Anleihe, die möglicherweise einen Debt zu Equity Swap statt "sichere Auszahlung" gegen Teil-Forderungsverzicht anstrebt. Jedenfalls wurde ein Debt to Equity Swap von der Gläubigerversammlung mehrheitlich abgelehnt. Kann natürlich sein, dass SdK und Co erstmal eine gutachterliche Wertermittlung/Jahresabschluss sehen wollen, bevor über das weitere Vorgehen (Höhe des benötigten Forderungsverzichts der Bondholder-Debt to Equity Swap) entschieden wird, So interpretiere ich eine frühere Meldung der SdK anlässlich der Gläubigerversammlung.
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      schrieb am 28.08.23 22:33:39
      Beitrag Nr. 764 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.393.216 von DOBY am 28.08.23 19:36:08Schon richtig, dass Bezugsrechte für bestehende Aktionäre vorgesehen waren.
      Aber man muss sehen, dass der Aktienkurs nach Kapitalschnitt 20:1 derzeit etwa 9 Euro betragen würde. Die Kapitalerhöhung zum Bezugspreis 1,00 wäre also für Aktionäre, die nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmen, extrem verwässernd.

      Bedeutet also, wer nicht enteignet werden will, muss zeichnen. Und wenn das einzelne Aktionäre ablehnen, ist es nachvollziehbar. Hauptaktionär und andere Aktionären müssen nicht gleichlautende Interessen haben. Gerade bei Sanierungsbedarf ist der Hauptaktionär in der Verantwortung.

      Übrigens ist das ja nicht ungewöhnlich. Bei Adler Group wurde ja auch vielfach Verständnis dafür geäußert, dass Anleihegläubiger, die meinen, zu kurz zu kommen, als Aktionäre die Sanierungsmaßnahmen bremsen.
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      schrieb am 28.08.23 19:36:08
      Beitrag Nr. 763 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.390.678 von honigbaer am 28.08.23 12:31:18
      Zitat von honigbaer: Ich glaube eher, Elbstein spielt mit dem Feuer, indem sie dienötige Kapitalzuführung von einem vorherigen Kapitalschnitt abhängig machen wollen. Bisher wurde ja nichtmal eine §92 Meldung herausgegeben. Das ganze Vorhaben ist auf Lug und Trug gebaut, Vorspiegelung einer angeblichen Insolvenzantragspflicht.

      Normalerweise müsste das Kapital auf null herabgesetzt werden mit Bezugsangebot für 12 Mio Aktien für die bisherigen Aktionäre. Und Umwandlung der 40 Mio Anleihe in 40 Mio Aktien, soweit die Anleihegläubiger das wünschen.

      Man kommt sich ja vor wie bei CS / UBS, willkürlich werden die Anleihen ausgelöscht, die Aktionäre enteignet und ein neuer Kapitalgeber (hier Elbstein) darf exklusiv die Aktien übernehmen.

      dass nur Elbstein neue Aktien zeichnen darf, stand nicht zur Abstimmung. Jeder, der nach Kapitalschnitt noch Aktionär gewesen wäre, hätte Bezugsrechte bekommen. Dass Bezugsrechte vorgeschrieben sind (Verwässerungsschutz), ist im Aktiengesetz verankert. Nur wenn sich das Unternehmen bereits offiziell in einer Sanierung/Insolvenz befindet, ist der Verwässerungsschutz für Altaktionäre aufgehoben (Beispiele Leoni, Gerry Weber, SKW Trostberg, usw.)
      "Willkürliche Auslöschung von Anleihen"-das war Teil der Einigung mit dem gewählten gemeinsamen Vertreter der Bondholder-ist vorerst vom Tisch, weil kein Kapitalschnitt der Aktionäre und nachfolgende KE beschlossen wurde (HV Beschlüsse waren Bedingung). Somit lasten nun weiter 40 Mio Bondschulden auf der Gesellschaft-was zu einem Insolvenzantrag oder Sanierungsverfahren führen könnte, falls der Vorstand eine bilanzielle Überschuldung feststellt. Dann siehts für Harloffs weitere Möglichkeiten duster aus..
      Vielleicht hat man sich bei Elbstein auch einfach verrechnet, indem man dachte, es gäbe keine Überschneidung von Anleihegläubigern und Aktionären. :p

      ok, Du glaubst also Harloff hat blockiert um die Stellung von Bondgläubigern zu verbessern. Könnte man so sehen, für die Aktionäre ist sein Vorgehen jedenfalls nachteilig-falls Deine Darstellung aus dem Bondboard korrekt ist.
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      schrieb am 28.08.23 12:31:18
      Beitrag Nr. 762 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.388.455 von DOBY am 27.08.23 23:01:42Ich glaube eher, Elbstein spielt mit dem Feuer, indem sie dienötige Kapitalzuführung von einem vorherigen Kapitalschnitt abhängig machen wollen. Bisher wurde ja nichtmal eine §92 Meldung herausgegeben. Das ganze Vorhaben ist auf Lug und Trug gebaut, Vorspiegelung einer angeblichen Insolvenzantragspflicht.

      Normalerweise müsste das Kapital auf null herabgesetzt werden mit Bezugsangebot für 12 Mio Aktien für die bisherigen Aktionäre. Und Umwandlung der 40 Mio Anleihe in 40 Mio Aktien, soweit die Anleihegläubiger das wünschen.

      Man kommt sich ja vor wie bei CS / UBS, willkürlich werden die Anleihen ausgelöscht, die Aktionäre enteignet und ein neuer Kapitalgeber (hier Elbstein) darf exklusiv die Aktien übernehmen.

      Vielleicht hat man sich bei Elbstein auch einfach verrechnet, indem man dachte, es gäbe keine Überschneidung von Anleihegläubigern und Aktionären. :p
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      schrieb am 27.08.23 23:01:42
      Beitrag Nr. 761 ()
      aha, danke für die Info. Harloff ist auf der ERWE Webseite nicht mehr als Vorstand aufgeführt. Kann mich nicht erinnern, dass sein Abgang gemeldet wurde. Naja, müssen das auch nicht mehr melden. OK, aber was will Harloff erreichen, ich denke die Anleihegläubiger haben große Zugeständnisse gemacht-da kein debt to equity swap gemacht wird (das wollte die SdK nicht), können sie sich keine Hoffnung auf Wertaufholung machen, das ist für die Großaktionäre sogar besser als durch Gläubiger verwässert zu werden-natürlich nur dann, wenn sie die KE zeichnen. Harloff spielt mit dem Feuer, die Lage der Gesellschaft ist ja nicht stabil und braucht dringend frisches Kapital.
      https://www.erwe-ag.com/unternehmen/management
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      schrieb am 27.08.23 22:37:29
      Beitrag Nr. 760 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.388.356 von DOBY am 27.08.23 22:12:56Nö!

      Im www.anleihenboard.de war davon die Rede, dass die Hauptversammlung geplatzt ist und Elbstein nach fast 8 Stunden Antrag auf Vertagung stellte, um zwischenzeitlich weiter zu verhandeln.

      Harloff sei mit den Beschlussvorschlägen offensichtlich unzufrieden, kontrolliere mehr als 25% der Aktien, sei mit drei Anwälten von Reitze Wilken aufgelaufen und hatte demzufolge eine gewisse Verhandlungsmacht.

      Ich folgere, dass es offenbar einigen Widerstand gegen den Sanierungsplan gibt, die SdK hatte ja auch Bedenken angemeldet.
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