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    Bescheinigung "Pauschalbesteuerung von Fahrtkostenzuschüssen" in der Steuererklärung geltend machen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.12.10 20:59:41 von
    neuester Beitrag 26.01.11 20:06:11 von
    Beiträge: 14
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      Avatar
      schrieb am 28.12.10 20:59:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe letztes Jahr zwei Bescheinigungen zur rückwirkenden Pauschalierung der Besteuerung von Fahrtkostenzuschüssen in 2007 und 2008 erhalten. Kann mir jemand "sagen", was ich damit anfangen soll oder kann :confused:

      Vielen Dank.

      Viele Grüße
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.12.10 22:56:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.770.434 von pyramus am 28.12.10 20:59:41>>>rückwirkenden Pauschalierung der Besteuerung <<< :laugh::laugh::laugh:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.12.10 00:54:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.770.870 von Waldsperling am 28.12.10 22:56:28Ich weiß nicht, was so lustig daran ist. In der Bescheinigung heißt es wörtlich:

      "infolge der Umsetzung des BVerfG-Urteils vom 09. Dezember 2008 (...) zur Entfernungspauschale; Pauschalbesteuerung von Fahrkostenzuschüssen (...) ab 2007 haben wir wie angekündigt rückwirkend für die Kalenderjahre 2007 und 2008 eine Pauschalierung durchgeführt."

      Bevor Du Dich über andere lustig machst, solltest Du Dich vielleicht selbst etwas besser informieren. ;)

      Ernstgemeinte Beiträge sind jederzeit willkommen...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.12.10 11:08:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.771.049 von pyramus am 29.12.10 00:54:10von WEM hast du sie bekommen ?
      Avatar
      schrieb am 29.12.10 11:20:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von zenman: von WEM hast du sie bekommen ?


      Natürlich vom Arbeitgeber.

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      Avatar
      schrieb am 29.12.10 15:24:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nach weiterer Recherche habe ich diesen Beitrag: http://www.vnr.de/b2b/steuern-buchfuehrung/steuern/steuerrec…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.vnr.de/b2b/steuern-buchfuehrung/steuern/steuerrec…


      im Netz gefunden. Bisher waren die Anregungen hier im Forum ja nicht so hilfreich. Liegt aber vielleicht auch daran, dass WO immer weniger User zu haben scheint.

      Dem verlinkten Artikel entnehme ich als zentrale Aussage:

      "Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für Fahrtkostenzuschüsse pauschal mit 15 % ermitteln, soweit diese Zuschüsse den Betrag nicht übersteigen, den der Arbeitnehmer nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG als Werbungskosten geltend machen kann. Ausschlaggebend für die Höhe der Fahrtkostenzuschüsse ist demnach der Betrag, den der Arbeitnehmer für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte als Werbungskosten geltend machen kann."

      Genau das ist wohl wegen einer von unseren "reform"-eifrigen Superreichen-Vertretern im Bundestag geänderten Rechtslage 2007 und 2008 zunächst nicht mehr möglich gewesen. Mit der Entscheidung des BVerfG zur Nichtigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale wurde aber wieder die vormalige Gesetzeslage herbeigeführt mit der Wirkung, dass die Arbeitgeber in 2009 rückwirkend für 2007 und 2008 in dieser Zeit gezahlte "Fahrtkostenzuschüsse" pauschal mit 15% statt dem individuellen Steuersatz (Welcher ist das eigentlich? Der Grenzsteuersatz? Der durchschnittliche Steuersatz? Der Eingangssteuersatz?) besteuern durften. Arbeitnehmer haben demnach 2006 und 2007 zu viel Steuern (jnd Sozialabgaben!) für Fahrtkostenzuschüsse bezahlt.

      Über die rückwirkende Pauschalbesteuerung mußten Bescheinigungen erstellt werden, die der AN wiederum bei der Abgabe der nächsten Steuererklärung steuermindernd geltend machen könnten sollte. Das lese ich zumindest aus:

      "Der Arbeitnehmer kann mit der Bescheinigung seines Arbeitgebers über die rückwirkend durchgeführte Pauschalbesteuerung der Fahrtkostenzuschüsse im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2007 und 2008 eine entsprechende Korrektur des Arbeitslohns geltend machen (§ 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AO)." (AaO)

      Aber WO?! in der Steuererklärung??? Und was genau kann gemindert werden? Das Einkommen 2007 und 2008 oder das Einkommen 2009? In meinem Steuerprogramm von WISO Sparbuch 2010 habe ich dazu noch keine Eingabefelder gefunden. Und ich würde schon erwarten, dass das Proggie das beherrscht.

      Außerdem sind mir die weitergehenden Auswirkung der steuerlichen Geltendmachung der rückwirkenden Pauschalbesteuerung nicht so ganz klar.

      Es heißt hierzu im Weiteren:

      "Die (rückwirkend) pauschal besteuerten Fahrtkostenzuschüsse und geldwerten Vorteile bleiben bei der Veranlagung zur Einkommensteuer außer Ansatz (§ 40 Absatz 3 Satz 3 EStG); sie mindern aber die Entfernungspauschale (§ 40 Absatz 2 Satz 3 EStG)."

      Diese Aussage verstehe ich überhaupt nicht. Der erste Halbsatz klingt so, als würde die Bescheinigung doch ohne Relevanz für die Höhe der Einkommensteuer sein. Der zweite Halbsatz klingt in meinem "Ohren" so, als hätte die Pauschalbesteuerung sogar eine negative Auswirkung durch eine entsprechende Minderung der werbungskosten für Fahrten zwischen Arbeit und Wohnung. :confused:
      Avatar
      schrieb am 29.12.10 22:05:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      >>>Diese Aussage verstehe ich überhaupt nicht.<<<:laugh::laugh::laugh:



      Da geht es dir so wie mir. Ich verstehe den ganzen Scheiß nicht.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.12.10 22:18:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von Waldsperling: >>>Diese Aussage verstehe ich überhaupt nicht.<<<:laugh::laugh::laugh:



      Da geht es dir so wie mir. Ich verstehe den ganzen Scheiß nicht.


      Dann sind wir schon zu dritt. Kommt, lasst uns eine Selbsthilfegruppe gründen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.12.10 22:27:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.776.294 von Waldsperling am 29.12.10 22:05:16Also, der ZUschuss zu den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann bis zur Höhe der gelten zu machenden Werbungskosten des Arbeitnehmers pauschal vom Arbeitsgeber versteuert werden.

      Bsp.:
      15 km an 220 Tagen x 0,30 € = 990 €
      Bei einem Bruttolohn von 3.000 € würden monatlich Sachbezüge 82,50 € hinzugerechnet, sodass ein Gesamtbrutto von 3.082,50 € anfällt.
      1) Bei der Pauschalierung wird vom Arbeitnehmer nur der Betrag von 3.000 € versteuert. Der Sachbezug vom Arbeitgeber pauschal mit 15%. Bei einem Nettolohn von dann z.B. 1.800 € würden die Sachleistungen von 82,50 € hinzugerechnet, sodass 1.882,50 € ausgezahlt werden. Dafür entfällt der Werbungskostenabzug beim Arbeitnehmer, weil die Werbungskosten vom Arbeitgeber pauschal versteuert wurden.
      2) Wird der Sachbezug mit dem individuellen Steuersatz des Arbeitnehmer versteuert, werden von diesem 3.082,50 € versteuert. Der Nettolohn würde dann z.B. 1.850 € betragen. Dafür kann der Werbungskostenabzug beim Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden.

      Bei der Pauschalversteuerung wäre also in der Steuererklärung 2007 und 2008 der Bruttolohn um den pauschal versteuerten Betrag zu reduzieren und der Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte insoweit zu kürzen.

      Der Vorteil der Pauschalierung liegt im Wesentlichen in der Einsparung der Sozialversicherung.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.12.10 22:32:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.776.393 von TokioBill am 29.12.10 22:18:05:laugh::laugh::laugh:

      Bei "meiner" Steuerberaterin habe ich manchmal in 5 Minuten mehr gelernt, als in zwei Jahren an irgendeiner Schule. Dieses muss ich nicht verstehen.
      Avatar
      schrieb am 30.12.10 01:44:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.776.450 von Linus2104 am 29.12.10 22:27:43Hallo Linus,

      endlich mal jemand, der Klartext spricht :-) mit einem konkreten Beispiel.

      Allerdings hatte ich das inzwischen weitgehend schon so verstanden, wie Du das beschreibst.

      So richtig erschließt sich mir der Sinn der Pauschalversteuerung freilich nicht. Denn um in Deinem Beispiel zu bleiben:

      Bei Individualversteuerung möge jemand einen Grenzsteuersatz von 43% haben. In diesem Fall würden die 990,-- an Fahrtkosten zunächst voll versteuert mit 425,7 Euro.

      Bei Pauschalversteuerung würden die 990,-- dagegen nur mit 15% versteuert, dh 148,50 an den Staat abgezockt.

      Allerdings darf der Steuerpflichtige im ersten Fall sein steuerpflichtiges Einkommen über Werbungskosten in der Steuererklärung um 990,-- Euro mindern. Damit erhält er 425,70 Euro zurück und zahlt faktisch gar keine Steuern für die (steuerlich anerkannten) Fahrtkosten .

      Bei Pauschalversteuerung kann der Steuerpflichtige die Fahrtkosten nur gemindert um den Anteil der pauschal versteuerten Fahrtkosten in Abzug vom Einkommen bringen. Da im Beispiel alles der steuerlich anerkannten Kosten pauschal versteuert wurde, reduziert sich dieser Betrag auf Null. Der Steuerpflichtige erhält also nichts zurück. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige bei Pauschalversteuerung sein für Fahrtkosten genutztes Einkommen zu 15% versteuern muss, während es bei Individualversteuerung steuerfrei bleibt. Im Bespielt stellt sich 1) um 148,50 Euro schlechter als 2).

      Allerdings spart sich 1) im Gegensatz zu 2) die Sozialabgaben auf die Fahrtkosten. Vermutlich sind die Sozialabgabesätze in Summe deutlich höher als 15%, so dass 2) doch im Saldo für den Steuerpflichtigen günstiger ist als 1).

      Der Fall, um den es mir geht, betrifft aber die rückwirkende Pauschalversteuerung. Die AGs haben 2009 größtenteils rückwirkend mit 15% versteuert. Kann ich davon ausgehen, dass ich im Gegenzug die Individualsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge auf die Fahrtkosten der Jahre 2008 und 2007 in 2009 erstattet bekommen habe? Nichts deutet in meinen Abrechnungsunterlagen auf eine solche Erstattung. Oder soll ich mir etwa selbst diese dann zweimal gezahlte Steuer mit der ESt-Erkl. zurückholen? Und falls ja: Wo soll ich das in der Steuererklärung angeben? :confused:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.12.10 22:00:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.776.908 von pyramus am 30.12.10 01:44:52Es ist die Frage, welche Beträge in das Steuerbrutto = Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit laufen. Bei der inividuellen Versteuerung wird das Steuerbrutto erhöht. Bei Berichtigung der Steuererklärung durch Reduzierung des Bruttoarbeitslohn erfolgt die Steuererstattung in der Höhe, in der zuvor der Sachbezug versteuert wurde.

      Bei der Pauschalversteuerung zahlt der AG 15%. Für den AN ist der Sachbezug brutto = netto. Gespart wird durch den AN nur die Sozialversicherung.

      Ob die Sozialversicherung geändert werden kann, kann ich nicht sagen.
      Avatar
      schrieb am 31.12.10 00:32:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo Linus,

      beim ersten Absatz Deiner AW bin ich ausgestiegen. Das muss ich ehrlicherweise einräumen.

      Nach allem, was ich dazu gelesen habe, war durchaus vorgesehen, dass auch die Sozialversicherung erstattet werden sollte.

      Ich möchte aber nicht wissen, in wie viel Unternehmen genau das nicht geschehen ist. Hat bestimmt ein ordentliches Zubrot für die Sozialversicherungskassen aus diesen Fehlern gegeben.

      Ich werde jetzt versuchen mir die (mutmaßlich) zuviel bezahlte individuelle Lohnsteuer auf die Fahrtkosten in 2007 und 2008 wieder über die Steuererklärung per formloser Einforderung zurückzuholen.

      Mal sehen, was passiert. Lieben Dank nochmals!
      Avatar
      schrieb am 26.01.11 20:06:11
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zitat von pyramus: Hallo Linus,

      Ich werde jetzt versuchen mir die (mutmaßlich) zuviel bezahlte individuelle Lohnsteuer auf die Fahrtkosten in 2007 und 2008 wieder über die Steuererklärung per formloser Einforderung zurückzuholen.

      Mal sehen, was passiert. Lieben Dank nochmals!


      So, für die anderen armen Existenz-Kämpfer-Schweine, die Ihre ESt-Erkl. noch nicht abgegeben haben und die das womöglich noch interessiert: Das Finanzamt hat das akzeptiert (was ich auch erwartet hatte) und unter übrige Werbungskosten subsumiert (was ich nicht gewusst hätte) :-) Im Ergebnis wurde in etwa die Hälfte des Betrags zurückerstattet.

      Möchte nicht wissen, wie viele 100.000 Deutsche das falsch gemacht haben und versehentlich auf die Rückerstattung verzichtet haben, weil sie mit dem wirren Bestätigungsschrieb nichts anfangen konnten...

      Einmal mehr Abzocke des Fiskus durch "verwirre und kassiere"...


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