WGF-Anleihen (Seite 55)
eröffnet am 20.07.11 13:07:10 von
neuester Beitrag 11.06.24 09:22:40 von
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ISIN: DE000WGFH059 · WKN: WGFH05
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Antwort auf Beitrag Nr.: 43.918.215 von marcpeters am 12.12.12 09:23:33Weiss jemand warum die Anleihe nicht mehr gehandelt wird?
Insolvenz/Stellungnahme
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Inhabern von
Anleihen der WGF AG zur Interessensbündelung
12.12.2012 / 09:11
---------------------------------------------------------------------
SdK rät Inhabern von Anleihen der WGF AG zur Interessensbündelung
Die WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG (WGF AG) hat am
11.12.2012 mitgeteilt, dass beim zuständigen Amtsgericht Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist. Im Unterschied zu
einer klassischen Insolvenz soll das Insolvenzverfahren der WGF AG in
Eigenverwaltung abgewickelt werden. Hierbei wird vom zuständigen
Insolvenzgericht kein klassischer Insolvenzverwalter bestellt, sondern der
Vorstand selbst übernimmt in Zusammenarbeit mit einem vom Gericht
bestellten Sachwalter mit dem Ziel der Unternehmensfortführung das
Verfahren.
Der Insolvenzantrag ist notwendig geworden, nachdem die Gesellschaft im
Geschäftsjahr 2011 einen Verlust von fast 77 Mio. Euro erwirtschaftet hat.
Der Jahresverlust ergibt sich im Wesentlichen durch Desinvestments und
Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Die Gesellschaft sieht jedoch
aufgrund eines zuletzt geänderten Geschäftsmodells - der bisherige
Geschäftsbereich Immobilienhandel wurde durch den Bereich
Projektentwicklung für institutionelle Investoren und Family Offices
abgelöst - eine solide Basis, um die Geschäfte in Zukunft gewinnbringend
fortzuführen.
Die WGF AG ist nach Kenntnis der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger
e.V. mit einem Volumen von ca. 200 Mio. Euro einer der größten Emittenten
von für Privatanleger konzipierten Anleihen und Genusssscheinen. Aktuell
stehen aus Sicht der
SdK folgende Anleihen und Genussscheine noch zur Rückzahlung aus:
Anleihe WKN Fälligkeit Emissionsvolumen
Anleihe 2008 A0LDUL 2013 50,0 Mio. Euro
Anleihe 2009 WGFH04 2014 50,0 Mio. Euro
Anleihe 2009 WGFH05 2016 45,2 Mio. Euro
Anleihe 2010 WGFH06 2012 43,0 Mio. Euro
Anleihe 2010 WGFH07 2015 8,8 Mio. Euro
Anleihe 2011 WGFH08 2017 1,2 Mio. Euro
Genussschein 2009 WGFH90 2021 2,7 Mio. Euro
Genusschein 2011 WGFH91 2019 0,06 Mio. Euro
Im Zuge der Bekanntmachung des Insolvenzantrags hat die WGF AG auch
angekündigt, die am 15.12.2012 fällige Rückzahlung der Anleihe 2010 (WKN
WGFH06) nicht zu leisten.
Aufgrund der zuletzt getätigten Immobilientransaktionen, deren erzielten
Verkaufspreise aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
(SdK) unter den zum 31.12.2011 bilanzierten Immobilienwerten lagen, ist
zweifelhaft, ob die optimistische Prognosen des Vorstands der WGF AG
bezüglich einer eventuellen Fortführung der Gesellschaft zutreffen. Die SdK
rät daher betroffenen Inhabern von Anleihen und Genussscheinen der WGF AG
sich zu organisieren, um dadurch eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen
im Insolvenzverfahren zu gewährleisten.
Die SdK wird das Insolvenzverfahren aktiv begleiten und die Interessen der
Anleiheinhaber auch auf den aller Voraussicht nach zukünftig stattfindenden
Gläubigerversammlungen vertreten. Ferner wird sich die SdK dafür einsetzen,
dass ein unabhängiger Vertreter die Interessen der Anleiheinhaber in einem
eventuellen Gläubigerausschuss wahrnehmen wird. Außerdem sieht die SdK
mögliche Ansatzpunkte auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Vertrieb
der Anleihen. Die SdK wird hierzu spezialisierte Anwälte mit der Prüfung
des Sachverhaltes beauftragen.
Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich auf Ihrer Internetseite unter
http://www.sdk.org/wgfag.php für einen kostenlosen Newsletter registrieren
zu lassen. Über diesen Newsletter werden wir alle Betroffenen über die
Entwicklung des Insolvenzverfahrens auf dem Laufendem halten. Mitglieder
der SdK können sich mit Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder
Tel. 089 / 20208460 an die SdK wenden.
München, den 12.12.2012
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen der WGF Westfälische Grundbesitz und
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Inhabern von
Anleihen der WGF AG zur Interessensbündelung
12.12.2012 / 09:11
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SdK rät Inhabern von Anleihen der WGF AG zur Interessensbündelung
Die WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG (WGF AG) hat am
11.12.2012 mitgeteilt, dass beim zuständigen Amtsgericht Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist. Im Unterschied zu
einer klassischen Insolvenz soll das Insolvenzverfahren der WGF AG in
Eigenverwaltung abgewickelt werden. Hierbei wird vom zuständigen
Insolvenzgericht kein klassischer Insolvenzverwalter bestellt, sondern der
Vorstand selbst übernimmt in Zusammenarbeit mit einem vom Gericht
bestellten Sachwalter mit dem Ziel der Unternehmensfortführung das
Verfahren.
Der Insolvenzantrag ist notwendig geworden, nachdem die Gesellschaft im
Geschäftsjahr 2011 einen Verlust von fast 77 Mio. Euro erwirtschaftet hat.
Der Jahresverlust ergibt sich im Wesentlichen durch Desinvestments und
Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Die Gesellschaft sieht jedoch
aufgrund eines zuletzt geänderten Geschäftsmodells - der bisherige
Geschäftsbereich Immobilienhandel wurde durch den Bereich
Projektentwicklung für institutionelle Investoren und Family Offices
abgelöst - eine solide Basis, um die Geschäfte in Zukunft gewinnbringend
fortzuführen.
Die WGF AG ist nach Kenntnis der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger
e.V. mit einem Volumen von ca. 200 Mio. Euro einer der größten Emittenten
von für Privatanleger konzipierten Anleihen und Genusssscheinen. Aktuell
stehen aus Sicht der
SdK folgende Anleihen und Genussscheine noch zur Rückzahlung aus:
Anleihe WKN Fälligkeit Emissionsvolumen
Anleihe 2008 A0LDUL 2013 50,0 Mio. Euro
Anleihe 2009 WGFH04 2014 50,0 Mio. Euro
Anleihe 2009 WGFH05 2016 45,2 Mio. Euro
Anleihe 2010 WGFH06 2012 43,0 Mio. Euro
Anleihe 2010 WGFH07 2015 8,8 Mio. Euro
Anleihe 2011 WGFH08 2017 1,2 Mio. Euro
Genussschein 2009 WGFH90 2021 2,7 Mio. Euro
Genusschein 2011 WGFH91 2019 0,06 Mio. Euro
Im Zuge der Bekanntmachung des Insolvenzantrags hat die WGF AG auch
angekündigt, die am 15.12.2012 fällige Rückzahlung der Anleihe 2010 (WKN
WGFH06) nicht zu leisten.
Aufgrund der zuletzt getätigten Immobilientransaktionen, deren erzielten
Verkaufspreise aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
(SdK) unter den zum 31.12.2011 bilanzierten Immobilienwerten lagen, ist
zweifelhaft, ob die optimistische Prognosen des Vorstands der WGF AG
bezüglich einer eventuellen Fortführung der Gesellschaft zutreffen. Die SdK
rät daher betroffenen Inhabern von Anleihen und Genussscheinen der WGF AG
sich zu organisieren, um dadurch eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen
im Insolvenzverfahren zu gewährleisten.
Die SdK wird das Insolvenzverfahren aktiv begleiten und die Interessen der
Anleiheinhaber auch auf den aller Voraussicht nach zukünftig stattfindenden
Gläubigerversammlungen vertreten. Ferner wird sich die SdK dafür einsetzen,
dass ein unabhängiger Vertreter die Interessen der Anleiheinhaber in einem
eventuellen Gläubigerausschuss wahrnehmen wird. Außerdem sieht die SdK
mögliche Ansatzpunkte auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Vertrieb
der Anleihen. Die SdK wird hierzu spezialisierte Anwälte mit der Prüfung
des Sachverhaltes beauftragen.
Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich auf Ihrer Internetseite unter
http://www.sdk.org/wgfag.php für einen kostenlosen Newsletter registrieren
zu lassen. Über diesen Newsletter werden wir alle Betroffenen über die
Entwicklung des Insolvenzverfahrens auf dem Laufendem halten. Mitglieder
der SdK können sich mit Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder
Tel. 089 / 20208460 an die SdK wenden.
München, den 12.12.2012
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen der WGF Westfälische Grundbesitz und
meiner Meinung nach sollte zunächst schnellstmöglich eine Gläubigerversammlung einberufen werden ... sofern die Anleihen tatsächlich erstrangig besichert sind, darf hier kein Geld aus diesen Sicherheiten für die Insolvenzkosten verwendet werden.
Gläubigerversammlung soll einen unabhängigen Verwalter bestimmen ... ggf. könnten sich die Gläubiger auch zu einem Kapitalnachschuß bereit erklären um z.B. halbfertige "Projektentwicklungen" der WGF noch fertig zu stellen ... damit man die am Ende nicht billigst verramschen muss...
Gläubigerversammlung soll einen unabhängigen Verwalter bestimmen ... ggf. könnten sich die Gläubiger auch zu einem Kapitalnachschuß bereit erklären um z.B. halbfertige "Projektentwicklungen" der WGF noch fertig zu stellen ... damit man die am Ende nicht billigst verramschen muss...
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.918.062 von hw_aus_s am 12.12.12 08:53:33Hier liegt durch die Verpfändung von Assets zugunsten der Bondholder eine etwas von anderen Fällen abweichende Lage vor.
Grob gesprochen sollte der Weg sein: Einziehen der verpfändeten Assets - Verwertung - Auszahlung des Erlöses, und dann noch geltendend machen des Rests im allgemeinen Verfahren.
Im Detail (und da steckt bekanntlich der Teufel) aber eine Frage für Juristen, und nicht mein Revier.
Grob gesprochen sollte der Weg sein: Einziehen der verpfändeten Assets - Verwertung - Auszahlung des Erlöses, und dann noch geltendend machen des Rests im allgemeinen Verfahren.
Im Detail (und da steckt bekanntlich der Teufel) aber eine Frage für Juristen, und nicht mein Revier.
Zitat von bondmarket: Ich bin einer der blauäugigen und naiven sowie renditegeilen Gläubiger der WGFH06-Anleihe. Nun habe ich dafür bezahlt und bin an, wie viele andere bestimmt auch, an "Schadensbegrenzung" interessiert.
Welche nächsten Schritte sollte ich einleiten?
Wie finde ich eine geeignete Interessengemeinschaft? Google hat mir bis jetzt nur den Anwalt Stoll und BSZ geliefert.
Danke für hilfreiche Infos
Kann mich dir nur anschließen
Bei Solar Millenium läuft das alles über den (vom Gericht bestimmten) IV der hier so nicht vorhanden ist.
Wenn du dich anwaltlich entschieden hast melde dich, schließe mich dann an oder verkaufe mit großem Verlust.
moin, für mich auch die erste anleihe, bei der ich derbe verluste erleide,
...ist die anleihe jetzt vom handel ausgesetzt oder.???..
- insolvenz in eigenverantwortung, da hab ich gleich schon wieder ein dummes gefühl, da lasssen sich vorhandene werte schnell mal verschieben/vertuschen, nach meiner meinung muss ein unabhängiger und für die wgf völlig unbekannter experte bei der insolvenzverwaltung bestellt werden,
so wie es jetzt aussieht, hat die wgf sich selbst schon um einen "neutralen" anwalt gekümmert...dafür bin ich, nach dem was hier "gelogen" wurde, überhaupt nicht zu haben....
...ist die anleihe jetzt vom handel ausgesetzt oder.???..
- insolvenz in eigenverantwortung, da hab ich gleich schon wieder ein dummes gefühl, da lasssen sich vorhandene werte schnell mal verschieben/vertuschen, nach meiner meinung muss ein unabhängiger und für die wgf völlig unbekannter experte bei der insolvenzverwaltung bestellt werden,
so wie es jetzt aussieht, hat die wgf sich selbst schon um einen "neutralen" anwalt gekümmert...dafür bin ich, nach dem was hier "gelogen" wurde, überhaupt nicht zu haben....
Zitat von stupidgame:Zitat von Plutokrat: Hinzugekommen sei Mitte 2011 durch ungerechtfertigte Mediendarstellungen ein Reputationsschaden, der die durch zwei Banken bereits zugesagte Platzierung von Genussscheinen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis stoppte.
Ja, und das genau ist der Knackpunkt. Ob letztlich gerechtfertigt oder nicht ist völlig wurscht. Aber ab dem Punkt war definitiv das Vertrauen der Finanzbranche in diese Firma dahin. Was letztlich schon zun DAMALIGEN Zeitpunkt bedeutete, dass die sich nicht weiter refinanzieren werden können. Und bei diesen, nennen wir es mal diplomatisch, "knappen Kalkulationen" musste klar sein, dass es nur Quartale braucht, bis die Firma in Liquiditätsprobleme kommt.
s.
In dem Fall hätte die Zeit gereicht, die Liquidität durch Verkäufe herzustellen - immer vorausgesetzt, die Werte waren real vorhanden.
Ganz offensichtlich waren sie es nicht. Nicht damals, nicht jetzt, möglicherweise überhaupt nie.
Ich bin einer der blauäugigen und naiven sowie renditegeilen Gläubiger der WGFH06-Anleihe. Nun habe ich dafür bezahlt und bin an, wie viele andere bestimmt auch, an "Schadensbegrenzung" interessiert.
Welche nächsten Schritte sollte ich einleiten?
Wie finde ich eine geeignete Interessengemeinschaft? Google hat mir bis jetzt nur den Anwalt Stoll und BSZ geliefert.
Danke für hilfreiche Infos
Welche nächsten Schritte sollte ich einleiten?
Wie finde ich eine geeignete Interessengemeinschaft? Google hat mir bis jetzt nur den Anwalt Stoll und BSZ geliefert.
Danke für hilfreiche Infos
Zitat von Plutokrat: Hinzugekommen sei Mitte 2011 durch ungerechtfertigte Mediendarstellungen ein Reputationsschaden, der die durch zwei Banken bereits zugesagte Platzierung von Genussscheinen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis stoppte.
Ja, und das genau ist der Knackpunkt. Ob letztlich gerechtfertigt oder nicht ist völlig wurscht. Aber ab dem Punkt war definitiv das Vertrauen der Finanzbranche in diese Firma dahin. Was letztlich schon zun DAMALIGEN Zeitpunkt bedeutete, dass die sich nicht weiter refinanzieren werden können. Und bei diesen, nennen wir es mal diplomatisch, "knappen Kalkulationen" musste klar sein, dass es nur Quartale braucht, bis die Firma in Liquiditätsprobleme kommt.
s.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.917.671 von Plutokrat am 12.12.12 00:11:13Was der Raatschen da am 8.8.2011 zum Besten gegeben hat war - angesichts des Jahresabschluß 2011 - vornehm ausgedrückt ein "wohlproportioniertes Märchen", um nicht zu sagen "gelogen".
Mir kann keiner erzählen daß zum Zeitpunkt dieser Stellungnahme die bereits latenten Finanzierungsprobleme seit Mitte 2011 nicht bekannt gewesen seien.
Da wurde in Panik Schönfärberei betrieben, die mit Sicherheit auch noch gerichtliche Konsequenzen haben wird.
Aldy
Mir kann keiner erzählen daß zum Zeitpunkt dieser Stellungnahme die bereits latenten Finanzierungsprobleme seit Mitte 2011 nicht bekannt gewesen seien.
Da wurde in Panik Schönfärberei betrieben, die mit Sicherheit auch noch gerichtliche Konsequenzen haben wird.
Aldy