Camera Work AG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.07.12 13:08:55 von
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Camera Work AG
Berlin
ISIN DE0006771504 – WKN 677 150
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
10. August 2012, um 12.00 Uhr
in unseren neuen Räumlichkeiten in der CWC GALLERY
im 2. Obergeschoss der Ehemaligen Jüdischen Mädchenschule
Auguststraße 11–13
10117 Berlin-Mitte
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Camera Work AG mit dem Lagebericht des Vorstands für die AG und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2011
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.687.845,82 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers zur Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Steuerberatungsgesellschaft Bruder & Walte, Hamburg als Prüfer zur Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
6.
Beschlussfassung über die Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 Abs. 1 der Satzung, §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern zusammen, die alle von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Amtszeit aller bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der heutigen ordentlichen Hauptversammlung am 10. August 2012.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats für eine neue Amtsperiode wiederzubestellen, also durch die Hauptversammlung folgende Vertreter der Aktionäre für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, erneut in den Aufsichtsrat zu wählen:
a)
Herrn Georg Klöcker, selbstständiger Geschäftsmann, Köln
Herr Klöcker hat keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.
b)
Herrn Martin Fervers, Rechtsanwalt, Köln
Herr Fervers hat keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.
c)
Herrn Clemens J. Vedder, Kaufmann, Meilen (Schweiz)
Herr Vedder hat keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Vertreter der Anteilseigner nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes ihres depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache übermittelt haben. Der Nachweis hat sich hierbei auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (20. Juli 2012, 0:00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft – ebenso wie die Anmeldung – spätestens am 3. August 2012, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
Camera Work AG
– Hauptversammlung 2012 –
Kantstr. 149
D-10623 Berlin
Telefax: 030-31007780
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (beispielsweise schriftlich oder per Telefax oder E-Mail) zu erteilen, wobei jedoch etwa geltende Besonderheiten im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer dem gleichgestellten Person oder Institution (vgl. § 135 Abs. 8 und 10 AktG) unberührt bleiben. Vollmachtsformulare stellen wir Ihnen gern zur Verfügung; bitte fordern Sie diese unter der unten genannten Adresse bei der Abteilung Investor Relations unserer Gesellschaft an (Kontaktdaten siehe oben).
Wir geben bekannt, dass im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung insgesamt 38.625 Aktien der Camera Work AG ausgegeben sind, die 38.625 Stimmen in der Hauptversammlung gewähren.
Anträge gegen die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat oder Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, die bis zum 26. Juli 2012, 24.00 Uhr, samt Begründung – wobei für Wahlvorschläge keine Pflicht zu ihrer Begründung besteht – bei der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse eingehen, werden, soweit sie rechtlich zulässig sind, unter der Internetadresse www.camerawork.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben oder Anträge nach § 126 AktG stellen oder Wahlvorschläge nach § 127 AktG unterbreiten wollen, bitten wir, diese an folgende Anschrift zu richten:
Camera Work AG
– Hauptversammlung 2011 –
Kantstr. 149
D-10623 Berlin
Telefax: 030-31007780
E-Mail: contact@camerawork.de
Wir würden uns freuen, Sie in Berlin begrüßen zu dürfen.
Berlin, im Juli 2012
Camera Work AG
Der Vorstand
Ute Hartjen Benjamin Jäger
ebundesanzeiger vom 03.07.2012
Berlin
ISIN DE0006771504 – WKN 677 150
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
10. August 2012, um 12.00 Uhr
in unseren neuen Räumlichkeiten in der CWC GALLERY
im 2. Obergeschoss der Ehemaligen Jüdischen Mädchenschule
Auguststraße 11–13
10117 Berlin-Mitte
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Camera Work AG mit dem Lagebericht des Vorstands für die AG und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2011
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.687.845,82 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers zur Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Steuerberatungsgesellschaft Bruder & Walte, Hamburg als Prüfer zur Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
6.
Beschlussfassung über die Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 Abs. 1 der Satzung, §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern zusammen, die alle von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Amtszeit aller bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der heutigen ordentlichen Hauptversammlung am 10. August 2012.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats für eine neue Amtsperiode wiederzubestellen, also durch die Hauptversammlung folgende Vertreter der Aktionäre für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, erneut in den Aufsichtsrat zu wählen:
a)
Herrn Georg Klöcker, selbstständiger Geschäftsmann, Köln
Herr Klöcker hat keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.
b)
Herrn Martin Fervers, Rechtsanwalt, Köln
Herr Fervers hat keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.
c)
Herrn Clemens J. Vedder, Kaufmann, Meilen (Schweiz)
Herr Vedder hat keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Vertreter der Anteilseigner nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes ihres depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache übermittelt haben. Der Nachweis hat sich hierbei auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (20. Juli 2012, 0:00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft – ebenso wie die Anmeldung – spätestens am 3. August 2012, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
Camera Work AG
– Hauptversammlung 2012 –
Kantstr. 149
D-10623 Berlin
Telefax: 030-31007780
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (beispielsweise schriftlich oder per Telefax oder E-Mail) zu erteilen, wobei jedoch etwa geltende Besonderheiten im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer dem gleichgestellten Person oder Institution (vgl. § 135 Abs. 8 und 10 AktG) unberührt bleiben. Vollmachtsformulare stellen wir Ihnen gern zur Verfügung; bitte fordern Sie diese unter der unten genannten Adresse bei der Abteilung Investor Relations unserer Gesellschaft an (Kontaktdaten siehe oben).
Wir geben bekannt, dass im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung insgesamt 38.625 Aktien der Camera Work AG ausgegeben sind, die 38.625 Stimmen in der Hauptversammlung gewähren.
Anträge gegen die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat oder Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, die bis zum 26. Juli 2012, 24.00 Uhr, samt Begründung – wobei für Wahlvorschläge keine Pflicht zu ihrer Begründung besteht – bei der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse eingehen, werden, soweit sie rechtlich zulässig sind, unter der Internetadresse www.camerawork.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben oder Anträge nach § 126 AktG stellen oder Wahlvorschläge nach § 127 AktG unterbreiten wollen, bitten wir, diese an folgende Anschrift zu richten:
Camera Work AG
– Hauptversammlung 2011 –
Kantstr. 149
D-10623 Berlin
Telefax: 030-31007780
E-Mail: contact@camerawork.de
Wir würden uns freuen, Sie in Berlin begrüßen zu dürfen.
Berlin, im Juli 2012
Camera Work AG
Der Vorstand
Ute Hartjen Benjamin Jäger
ebundesanzeiger vom 03.07.2012
Camera Work AG
Berlin
ISIN DE0006771504 – WKN 677 150
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
29. August 2013 um 12.00 Uhr
in den neuen Räumlichkeiten des MUSEUMS THE KENNEDYS
im 2. Obergeschoss der Ehemaligen Jüdischen Mädchenschule
Auguststraße 11–13
10117 Berlin
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Camera Work AG mit dem Lagebericht des Vorstands für die AG und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2012
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012
Der Jahresüberschuss der Camera Work AG für das Geschäftsjahr 2012 beträgt gemäß aufgestelltem Jahresabschluss vom
17. Juni 2013 € 285.130,69. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags beträgt der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2012 € 1.972.976,51.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von € 1.972.976,51 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen, also wie folgt zu verwenden:
I. Verteilung an die Aktionäre: € 0,00
II. Einstellung in die Gewinnrücklagen: € 0,00
III. Gewinnvortrag € 1.972.976,51
IV. Bilanzgewinn € 1.972.976,51
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers zur Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Steuerberatungsgesellschaft Bruder & Walte, Hamburg als Prüfer zur Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes ihres depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache übermittelt haben. Der Nachweis hat sich hierbei auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (8. August 2013, 0:00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft – ebenso wie die Anmeldung – spätestens am 22. August 2013, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
Camera Work AG
– Hauptversammlung 2013 –
Kantstr. 149
D-10623 Berlin
Telefax: 030-31007780
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (beispielsweise schriftlich oder per Telefax oder E-Mail) zu erteilen, wobei jedoch etwa geltende Besonderheiten im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer dem gleichgestellten Person oder Institution (vgl. § 135 Abs. 8 und 10 AktG) unberührt bleiben. Vollmachtsformulare stellen wir Ihnen gern zur Verfügung; bitte fordern Sie diese unter der unten genannten Adresse bei der Abteilung Investor Relations unserer Gesellschaft an (Kontaktdaten siehe oben).
Wir geben bekannt, dass im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung insgesamt 38.625 Aktien der Camera Work AG ausgegeben sind, die 38.625 Stimmen in der Hauptversammlung gewähren.
Anträge gegen die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat, die bis zum 14. August 2013, 24.00 Uhr, samt Begründung bei der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse eingehen, werden, soweit sie rechtlich zulässig sind, unter der Internetadresse www.camerawork.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben oder Anträge nach § 126 AktG stellen wollen, bitten wir, diese an folgende Anschrift zu richten:
Camera Work AG
– Hauptversammlung 2013 –
Kantstr. 149
D-10623 Berlin
Telefax: 030-31007780
E-Mail: contact@camerawork.de
Wir würden uns freuen, Sie in Berlin begrüßen zu dürfen.
Berlin, im Juli 2013
Camera Work AG
Der Vorstand
Ute Hartjen Benjamin Jäger
ebundesanzeiger vom 22.07.2013
Berlin
ISIN DE0006771504 – WKN 677 150
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
29. August 2013 um 12.00 Uhr
in den neuen Räumlichkeiten des MUSEUMS THE KENNEDYS
im 2. Obergeschoss der Ehemaligen Jüdischen Mädchenschule
Auguststraße 11–13
10117 Berlin
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Camera Work AG mit dem Lagebericht des Vorstands für die AG und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2012
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012
Der Jahresüberschuss der Camera Work AG für das Geschäftsjahr 2012 beträgt gemäß aufgestelltem Jahresabschluss vom
17. Juni 2013 € 285.130,69. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags beträgt der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2012 € 1.972.976,51.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von € 1.972.976,51 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen, also wie folgt zu verwenden:
I. Verteilung an die Aktionäre: € 0,00
II. Einstellung in die Gewinnrücklagen: € 0,00
III. Gewinnvortrag € 1.972.976,51
IV. Bilanzgewinn € 1.972.976,51
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers zur Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Steuerberatungsgesellschaft Bruder & Walte, Hamburg als Prüfer zur Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes ihres depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache übermittelt haben. Der Nachweis hat sich hierbei auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (8. August 2013, 0:00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft – ebenso wie die Anmeldung – spätestens am 22. August 2013, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
Camera Work AG
– Hauptversammlung 2013 –
Kantstr. 149
D-10623 Berlin
Telefax: 030-31007780
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (beispielsweise schriftlich oder per Telefax oder E-Mail) zu erteilen, wobei jedoch etwa geltende Besonderheiten im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer dem gleichgestellten Person oder Institution (vgl. § 135 Abs. 8 und 10 AktG) unberührt bleiben. Vollmachtsformulare stellen wir Ihnen gern zur Verfügung; bitte fordern Sie diese unter der unten genannten Adresse bei der Abteilung Investor Relations unserer Gesellschaft an (Kontaktdaten siehe oben).
Wir geben bekannt, dass im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung insgesamt 38.625 Aktien der Camera Work AG ausgegeben sind, die 38.625 Stimmen in der Hauptversammlung gewähren.
Anträge gegen die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat, die bis zum 14. August 2013, 24.00 Uhr, samt Begründung bei der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse eingehen, werden, soweit sie rechtlich zulässig sind, unter der Internetadresse www.camerawork.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben oder Anträge nach § 126 AktG stellen wollen, bitten wir, diese an folgende Anschrift zu richten:
Camera Work AG
– Hauptversammlung 2013 –
Kantstr. 149
D-10623 Berlin
Telefax: 030-31007780
E-Mail: contact@camerawork.de
Wir würden uns freuen, Sie in Berlin begrüßen zu dürfen.
Berlin, im Juli 2013
Camera Work AG
Der Vorstand
Ute Hartjen Benjamin Jäger
ebundesanzeiger vom 22.07.2013
Mal schauen wann die HV ist
Noch wer hier dabei ?
Ja habe die noch
Mal sehen wie es weitergeht
Camera Work AG
Berlin
ISIN DE0006771504 – WKN 677 150
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
31. August 2018 um 12:00 Uhr
in den Räumlichkeiten des Museums The Kennedys
im 2. Obergeschoss der Ehemaligen Jüdischen Mädchenschule Berlin
Auguststraße 11-13
10117 Berlin
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CAMERA WORK AG mit dem Lagebericht des Vorstands für die AG und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016
Der Jahresüberschuss der CAMERA WORK AG für das Geschäftsjahr 2017 beträgt gemäß aufgestelltem Jahresabschluss vom 7. Juni 2018 € 200.554,59. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags beträgt der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 € 2.954.373,91.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von € 2.954.373,91 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen, also wie folgt zu verwenden:
I. Verteilung an die Aktionäre: € 0,00
II. Einstellung in die Gewinnrücklagen: € 0,00
III. Gewinnvortrag: € 2.954.373,91
IV. Bilanzgewinn: € 2.954.373,91
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers zur Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Steuerberatungsgesellschaft Hannes & Kollegen, Berlin, als Prüfer zur Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes ihres depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache übermittelt haben. Der Nachweis hat sich hierbei auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (10. August 2018, 0:00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft – ebenso wie die Anmeldung – spätestens am 24. August 2018, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
CAMERA WORK AG
– Hauptversammlung 2018 –
Kantstraße 149
D-10623 Berlin
Telefax: 030-31007780
E-Mail: contact@camerawork.de
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (beispielsweise schriftlich oder per Telefax oder E-Mail) zu erteilen, wobei jedoch etwa geltende Besonderheiten im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer dem gleichgestellten Person oder Institution (vgl. § 135 Abs. 8 und 10 AktG) unberührt bleiben. Vollmachtsformulare stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung; bitte fordern Sie diese unter der unten genannten Adresse bei der Abteilung Investor Relations unserer Gesellschaft an (Kontaktdaten siehe oben).
Wir geben bekannt, dass im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung insgesamt 38.625 Aktien der CAMERA WORK AG ausgegeben sind, die 38.625 Stimmen in der Hauptversammlung gewähren.
Anträge gegen die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat, die bis zum 16. August 2018, 24:00 Uhr, samt Begründung bei der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse eingehen, werden, soweit sie rechtlich zulässig sind, unter der Internetadresse www.camerawork.de zugänglich gemacht. Entsprechendes gilt für etwaige Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, für die aber keine Pflicht zur Begründung besteht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben oder Anträge nach § 126 AktG stellen oder Wahlvorschläge nach § 127 AktG unterbreiten wollen, bitten wir, diese an folgende Anschrift zu richten:
CAMERA WORK AG
– Hauptversammlung 2018 –
Kantstraße 149
D-10623 Berlin
Telefax: 030-31007780
E-Mail: contact@camerawork.de
Wir würden uns freuen, Sie in Berlin begrüßen zu dürfen.
Berlin, im Juli 2018
CAMERA WORK AG
Der Vorstand
Ute Hartjen
bundesanzeiger 05072018
Berlin
ISIN DE0006771504 – WKN 677 150
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
31. August 2018 um 12:00 Uhr
in den Räumlichkeiten des Museums The Kennedys
im 2. Obergeschoss der Ehemaligen Jüdischen Mädchenschule Berlin
Auguststraße 11-13
10117 Berlin
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CAMERA WORK AG mit dem Lagebericht des Vorstands für die AG und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016
Der Jahresüberschuss der CAMERA WORK AG für das Geschäftsjahr 2017 beträgt gemäß aufgestelltem Jahresabschluss vom 7. Juni 2018 € 200.554,59. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags beträgt der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 € 2.954.373,91.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von € 2.954.373,91 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen, also wie folgt zu verwenden:
I. Verteilung an die Aktionäre: € 0,00
II. Einstellung in die Gewinnrücklagen: € 0,00
III. Gewinnvortrag: € 2.954.373,91
IV. Bilanzgewinn: € 2.954.373,91
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers zur Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Steuerberatungsgesellschaft Hannes & Kollegen, Berlin, als Prüfer zur Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes ihres depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache übermittelt haben. Der Nachweis hat sich hierbei auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (10. August 2018, 0:00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft – ebenso wie die Anmeldung – spätestens am 24. August 2018, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
CAMERA WORK AG
– Hauptversammlung 2018 –
Kantstraße 149
D-10623 Berlin
Telefax: 030-31007780
E-Mail: contact@camerawork.de
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (beispielsweise schriftlich oder per Telefax oder E-Mail) zu erteilen, wobei jedoch etwa geltende Besonderheiten im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer dem gleichgestellten Person oder Institution (vgl. § 135 Abs. 8 und 10 AktG) unberührt bleiben. Vollmachtsformulare stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung; bitte fordern Sie diese unter der unten genannten Adresse bei der Abteilung Investor Relations unserer Gesellschaft an (Kontaktdaten siehe oben).
Wir geben bekannt, dass im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung insgesamt 38.625 Aktien der CAMERA WORK AG ausgegeben sind, die 38.625 Stimmen in der Hauptversammlung gewähren.
Anträge gegen die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat, die bis zum 16. August 2018, 24:00 Uhr, samt Begründung bei der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse eingehen, werden, soweit sie rechtlich zulässig sind, unter der Internetadresse www.camerawork.de zugänglich gemacht. Entsprechendes gilt für etwaige Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, für die aber keine Pflicht zur Begründung besteht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben oder Anträge nach § 126 AktG stellen oder Wahlvorschläge nach § 127 AktG unterbreiten wollen, bitten wir, diese an folgende Anschrift zu richten:
CAMERA WORK AG
– Hauptversammlung 2018 –
Kantstraße 149
D-10623 Berlin
Telefax: 030-31007780
E-Mail: contact@camerawork.de
Wir würden uns freuen, Sie in Berlin begrüßen zu dürfen.
Berlin, im Juli 2018
CAMERA WORK AG
Der Vorstand
Ute Hartjen
bundesanzeiger 05072018
Freue mich schon auf den Geschäftsbericht immer nett anzusehen
Camera Work AG
Berlin
ISIN DE0006771504 – WKN 677 150
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
29. August 2019 um 12:00 Uhr
in den Räumlichkeiten der
Galerie Camera Work
in der
Kantstrasse 149, 10623 Berlin
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Camera Work AG mit dem Lagebericht für die AG und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018
Der Jahresüberschuss der Camera Work AG für das Geschäftsjahr 2018 beträgt gemäß aufgestelltem Jahresabschluss vom 23. Mai 2019 € 139.219,79. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags beträgt der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 € 3.093.593,70.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von € 3.093.593,70 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen, also wie folgt zu verwenden:
I. Verteilung an die Aktionäre: € 0,00
II. Einstellung in die Gewinnrücklagen: € 0,00
III. Gewinnvortrag: € 3.093.593,70
IV. Bilanzgewinn: € 3.093.593,70
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstand, Frau Ute Hartjen, für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für die Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Steuerberatungsgesellschaft Hannes & Kollegen, Berlin, als Prüfer für die Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes ihres depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache übermittelt haben. Der Nachweis hat sich hierbei auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (8. August 2019, 0:00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft – ebenso wie die Anmeldung – spätestens am 22. August 2019, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
Camera Work AG
– Hauptversammlung 2019 –
Kantstraße 149
D-10623 Berlin
Telefax: 030-31007780
E-Mail: contact@camerawork.de
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (beispielsweise schriftlich oder per Telefax oder E-Mail) zu erteilen, wobei jedoch etwa geltende Besonderheiten im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer dem gleichgestellten Person oder Institution (vgl. § 135 Abs. 8 und 10 AktG) unberührt bleiben. Vollmachtsformulare stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung; bitte fordern Sie diese unter der unten genannten Adresse bei der Abteilung Investor Relations unserer Gesellschaft an (Kontaktdaten siehe oben).
Wir geben bekannt, dass im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung insgesamt 38.625 Aktien der Camera Work AG ausgegeben sind, die 38.625 Stimmen in der Hauptversammlung gewähren.
Anträge gegen die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat, die bis zum 14. August 2019, 24:00 Uhr, samt Begründung bei der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse eingehen, werden, soweit sie rechtlich zulässig sind, unter der Internetadresse
www.camerawork.de
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben oder Anträge nach § 126 AktG stellen wollen, bitten wir, diese an folgende Anschrift zu richten:
Camera Work AG
– Hauptversammlung 2019 –
Kantstraße 149
D-10623 Berlin
Telefax: 030-31007780
E-Mail: contact@camerawork.de
Wir würden uns freuen, Sie in Berlin begrüßen zu dürfen.
Berlin, im Juni 2019
Camera Work AG
Der Vorstand
Ute Hartjen
quelle bundesanzeiger
Berlin
ISIN DE0006771504 – WKN 677 150
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
29. August 2019 um 12:00 Uhr
in den Räumlichkeiten der
Galerie Camera Work
in der
Kantstrasse 149, 10623 Berlin
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Camera Work AG mit dem Lagebericht für die AG und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018
Der Jahresüberschuss der Camera Work AG für das Geschäftsjahr 2018 beträgt gemäß aufgestelltem Jahresabschluss vom 23. Mai 2019 € 139.219,79. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags beträgt der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 € 3.093.593,70.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von € 3.093.593,70 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen, also wie folgt zu verwenden:
I. Verteilung an die Aktionäre: € 0,00
II. Einstellung in die Gewinnrücklagen: € 0,00
III. Gewinnvortrag: € 3.093.593,70
IV. Bilanzgewinn: € 3.093.593,70
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstand, Frau Ute Hartjen, für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für die Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Steuerberatungsgesellschaft Hannes & Kollegen, Berlin, als Prüfer für die Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes ihres depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache übermittelt haben. Der Nachweis hat sich hierbei auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (8. August 2019, 0:00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft – ebenso wie die Anmeldung – spätestens am 22. August 2019, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
Camera Work AG
– Hauptversammlung 2019 –
Kantstraße 149
D-10623 Berlin
Telefax: 030-31007780
E-Mail: contact@camerawork.de
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (beispielsweise schriftlich oder per Telefax oder E-Mail) zu erteilen, wobei jedoch etwa geltende Besonderheiten im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer dem gleichgestellten Person oder Institution (vgl. § 135 Abs. 8 und 10 AktG) unberührt bleiben. Vollmachtsformulare stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung; bitte fordern Sie diese unter der unten genannten Adresse bei der Abteilung Investor Relations unserer Gesellschaft an (Kontaktdaten siehe oben).
Wir geben bekannt, dass im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung insgesamt 38.625 Aktien der Camera Work AG ausgegeben sind, die 38.625 Stimmen in der Hauptversammlung gewähren.
Anträge gegen die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat, die bis zum 14. August 2019, 24:00 Uhr, samt Begründung bei der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse eingehen, werden, soweit sie rechtlich zulässig sind, unter der Internetadresse
www.camerawork.de
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben oder Anträge nach § 126 AktG stellen wollen, bitten wir, diese an folgende Anschrift zu richten:
Camera Work AG
– Hauptversammlung 2019 –
Kantstraße 149
D-10623 Berlin
Telefax: 030-31007780
E-Mail: contact@camerawork.de
Wir würden uns freuen, Sie in Berlin begrüßen zu dürfen.
Berlin, im Juni 2019
Camera Work AG
Der Vorstand
Ute Hartjen
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