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    Aktuelle Meinungen zur IMW Immobilien SE? (Seite 25)

    eröffnet am 24.01.13 17:01:19 von
    neuester Beitrag 01.04.23 13:14:30 von
    Beiträge: 885
    ID: 1.179.049
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      schrieb am 10.08.18 10:26:31
      Beitrag Nr. 645 ()
      IMW könnte m.E. von der Aufstellung eines Konzernabschlußes befreit sein, da das Unternehmen eine beherrschte Gesellschaft ist. Lediglich die IMW Holding SE muß m.E.einen Konzernabschluß aufstellen. Dieser wird aber anscheinend lt. Unternehemensregister nicht aufgestellt. M.E. könnte eine Klage hier notwendig/sinnvoll sein, um Informationen zu erhalten.
      IMW SE Abschluß fehlt aber der HInweis auf die Befreiung von der Erstellung des Konzernabschlußes. HIer sollten wir nachfragen auf HV.

      Nur meine Meinung Irrtum vorbehalten. Keine Handlungsempfehlung.
      Avatar
      schrieb am 10.08.18 10:02:22
      Beitrag Nr. 644 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.414.809 von deepvalue am 09.08.18 21:32:20
      Zitat von deepvalue: .... So müßen wir die auf der HV genannten Zahlen (annualisierte Nettokaltmiete plus Angabe Nettoverschuldung, NAV lt. IMW-Definition) nutzen, um ein ungefähres Verständnis für den Wert der IMW zu haben (M.E. über 20 Euro pro Aktie).
      ....
      Irrtum vor behalten. Nur meine Meinung. Keine Handlungsempfehlung.


      Kann sich jemand erinnern, was für Zahlen dazu letztes Jahr genannt wurden?
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 22:00:18
      Beitrag Nr. 643 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.414.758 von straßenköter am 09.08.18 21:26:39Das machen die einfach nicht. Wo eine Pflicht geregelt ist, weiß ich nicht. Würde ich schon auch denken, nur wegen des Delistings ist man da wohl nicht befreit.

      Zum 31.03.2015 wurde zuletzt ein Konzernbericht vorgelegt und in der HV Einladung ist auch nicht von weiteren zugänglich zu machenden Unterlagen die Rede, nur das, was auf der Homepage ist.

      Außerdem sieht man natürlich aus dem Abschluss nach HGB so gut wie gar nichts, aber IFRS ist ohne Börsenhandel nicht gefordert, das ist schon eher nachvollziehbar.

      Nur wenn die einzelnen Beteiligungsgesellschaften zu Anschaffungskosten in der Bilanz stehen, nutzt auch die Angabe des HGB Eigenkapitals und -ergebnis wenig, das sind ja letztlich auch wieder nur die Anschaffungskosten der Sachanlagen. Die Einzelbilanzen der Untergesellschaften kommen, wenn überhaupt, nach der HV im Bundesanzeiger und dann ohne GuV Rechnung. Ohne Angabe der Umsatzerlöse kann man da natürlich nicht beurteilen, was die Firma wert ist.
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 21:55:53
      Beitrag Nr. 642 ()
      Konzernabschluss, tztz, Aktienanlage ist kein Wunschkonzert...nun gehts also zurück in den Maschinenraum der Titanic. Für mich als alten Seemann ist klar, das soll uns sagen, Sturmgefahr droht !
      Werd schauen, dass ich meinen Overall und Helm ausgrabe und dann auf in den Kampf, Männer.
      so denn, bis September !
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 21:32:20
      Beitrag Nr. 641 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.414.335 von honigbaer am 09.08.18 20:41:46
      Zitat von honigbaer: Ist ja dann auch egal, wenn es abgelehnt wird.
      Problem ist doch eher, dass man bei IMW mangels Konzernbilanz gar nicht sieht, wo die ihre Gewinne verstecken.


      Hohe Gewinne dürfte IMW in den nächsten Jahren bei HGB-Bilanzierung aufgrund der hohen Instandsetzungsaufwendungen ohnehin nicht ausweisen. Interessanter wäre ein IFRS-Konzernabschluß mit geprüftem EPRA NAV. So müßen wir die auf der HV genannten Zahlen (annualisierte Nettokaltmiete plus Angabe Nettoverschuldung, NAV lt. IMW-Definition) nutzen, um ein ungefähres Verständnis für den Wert der IMW zu haben (M.E. über 20 Euro pro Aktie).

      Nett ist ja wieder der Tagungsort "auf der Titanic". Hoffentlich will man uns nicht erzählen, dass ein Eisberg droht......

      Irrtum vor behalten. Nur meine Meinung. Keine Handlungsempfehlung.
      1 Antwort

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      schrieb am 09.08.18 21:26:39
      Beitrag Nr. 640 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.414.335 von honigbaer am 09.08.18 20:41:46Gibt es keine Verpflichtung eine Konzernbilanz zu erstellen? Mit großer Wahrscheinlichkeit bin ich auf der HV. Dann werde ich versuchen, etwas herauszubekommen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 20:41:46
      Beitrag Nr. 639 ()
      Ist ja dann auch egal, wenn es abgelehnt wird.
      Problem ist doch eher, dass man bei IMW mangels Konzernbilanz gar nicht sieht, wo die ihre Gewinne verstecken.

      Bei VEH war der letzte Umsatz:
      Letzter gehand. Kurs 12,92 € 700 Stück am 6.8.2018 13:49:57
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 17:00:36
      Beitrag Nr. 638 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.411.932 von Effektenkombinat am 09.08.18 16:44:25
      Zitat von Effektenkombinat: Ja, kehren wir zurück zu den Dividendenvorschlägen von 4 Cent, die wieder regelmäßig abgelehnt werden. :laugh::laugh::laugh:


      Diesen Stress mit den hohen Ausschüttungen muss ich auch nicht jedes Jahr haben. ;)
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 16:44:25
      Beitrag Nr. 637 ()
      Ja, kehren wir zurück zu den Dividendenvorschlägen von 4 Cent, die wieder regelmäßig abgelehnt werden. :laugh::laugh::laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 15:14:52
      Beitrag Nr. 636 ()
      HV-Einladung heute im Bundesanzeiger
      IMW Immobilien SE
      Berlin
      ISIN DE 000 A0BVWY6 und DE 000 A0BVWZ3
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


      Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Donnerstag, dem 20. September 2018, 14:00 Uhr, im Hotel TITANIC, Französische Str. 30, 10117 Berlin stattfindet

      Hinweis:

      Soweit nachfolgend auf Normen des Aktiengesetzes bzw. des SE-Ausführungsgesetzes (SEAG) verwiesen wird, wird auf die Zitierung der Verweisungsnormen (Art. 9, Art. 53) aus der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) („SE-VO“) aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.


      Tagesordnung:
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die IMW Immobilien SE sowie Vorlage des Berichtes des Verwaltungsrates, jeweils für das zum 31. März 2018 abgelaufene Geschäftsjahr 2017/2018

      Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss der IMW Immobilien SE für das zum 31. März 2018 abgelaufene Geschäftsjahr 2017/2018 am 26. Juni 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die zu diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung bedarf.
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft zum 31. März 2018 in Höhe von EUR 14.084.433,05 wie folgt zu verwenden:
      Zahlung einer Dividende von EUR 0,04 je dividendenberechtigte Stückaktie: EUR 657.632,12
      Vortrag auf neue Rechnung: EUR 13.426.800,93
      Bilanzgewinn: EUR 14.084.433,05

      Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft eigene Aktien hält, die nicht dividendenberechtigt sind. Die Zahl der dividendenberechtigten Aktien ergibt sich wie folgt:
      Ausgegebene auf den Namen lautende Stückaktien: 16.466.666
      Durch die Gesellschaft gehaltene eigene Stückaktien: 25.863
      Dividendenberechtigte Stückaktien: 16.440.803

      Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung bis zum Tag der Hauptversammlung ändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, d. h., der dann zum Tag der Hauptversammlung auf die nicht dividendenberechtigten Stückaktien rechnerisch entfallende Teilbetrag wird jeweils auf neue Rechnung vorgetragen.

      Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der seit dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.

      Die Dividende wird in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagenkonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet. Daher erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Die Ausschüttung gilt steuerlich als Rückgewähr von Einlagen und mindert – nach Auffassung der Finanzverwaltung – die Anschaffungskosten der Aktien. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrates

      Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern des Verwaltungsrats, die im Geschäftsjahr 2017/2018 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

      Der Vorsitzende des Verwaltungsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine Einzelentlastung durchführen zu lassen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren

      Der Verwaltungsrat schlägt vor, den geschäftsführenden Direktoren, die im Geschäftsjahr 2017/2018 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

      Der Vorsitzende des Verwaltungsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine Einzelentlastung durchführen zu lassen.
      5.

      Wahl des Abschlussprüfers

      Der Verwaltungsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen.

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre der IMW Immobilien SE berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich bis spätestens Donnerstag den 13. September 2018 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft angemeldet haben.

      Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 13. September 2018, 24:00 Uhr entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen mit Wirkung vom Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende des Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 13. September 2018. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

      Die Anmeldung ist in Textform zu richten an:

      IMW Immobilien SE
      c/o Computershare Operations Center
      D-80249 München
      Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
      E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

      Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

      Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine Eintragung im Aktienregister und eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

      Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft grundsätzlich der Textform. Aktionäre können für die Bevollmächtigung den Vollmachtabschnitt auf der Rückseite der Eintrittskarte verwenden, die sie nach der Anmeldung erhalten. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht ausstellen.

      Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, sind (in der Regel) Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Diejenigen Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen möchten, werden gebeten, sich mit den Vorgenannten über die Form der Vollmacht abzustimmen.

      Für die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten bietet die Gesellschaft an, dass die Aktionäre den Nachweis bis zum Ablauf der Hauptversammlung an folgende Adresse übermitteln:

      IMW Immobilien SE
      Frau Mona Alberti
      Hausvogteiplatz 11 A
      D-10117 Berlin
      Telefax: +49 (0) 30 25461299
      E-Mail: hv2018@imw-se.de

      Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

      Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch von der IMW Immobilien SE als Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter der Gesellschaft bei der Ausübung ihres Stimmrechts vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

      Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform erteilt werden. Dazu kann das Vollmacht- und Weisungsformular, welches mit der Eintrittskarte versendet wird, oder eine gesondert ausgestellte Vollmacht verwendet werden.

      In Textform erteilte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen spätestens bis 19. September 2018 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft unter folgender Anschrift eingegangen sein:

      IMW Immobilien SE
      Frau Mona Alberti
      Hausvogteiplatz 11 A
      D-10117 Berlin
      Telefax: +49 (0) 30 25461299
      E-Mail: hv2018@imw-se.de

      Weitere Hinweise zum Vollmachtsverfahren finden sich auf der Ihnen übersandten Eintrittskarte sowie auf der genannten Internetseite der Gesellschaft.

      Anträge von Aktionären

      Etwaige Anträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung bitten wir ausschließlich zu richten an

      IMW Immobilien SE
      Frau Mona Alberti
      Hausvogteiplatz 11 A
      D-10117 Berlin
      Telefax: +49 (0) 30 25461299
      E-Mail: hv2018@imw-se.de

      Unterlagen

      In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Hausvogteiplatz 11 A, D-10117 Berlin, liegen seit Einberufung der Hauptversammlung aus:


      der festgestellte Jahresabschluss,


      der Bericht des Verwaltungsrates,

      jeweils für das zum 31. März 2018 abgelaufene Geschäftsjahr 2017/2018 der IMW Immobilien SE.

      Die genannten Unterlagen und eine aktuelle Fassung der Satzung der Gesellschaft sind zudem seit der Einberufung im Internet unter
      www.imw-se.de


      zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.

      Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit Zugänglichmachung der Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Den Aktionären werden gleichwohl auf Verlangen einmalig, unverzüglich und kostenlos Kopien der genannten Unterlagen per einfacher Post übersandt.

      INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ

      Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte), um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.

      Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht. Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO.

      Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse datenschutz@imw-group.de

      oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

      IMW Immobilien SE
      Datenschutz
      Hausvogteiplatz 11 A
      D-10117 Berlin

      Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

      Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

      IMW Immobilien SE
      Datenschutzbeauftragter
      Hausvogteiplatz 11 A
      D-10117 Berlin
      E-Mail: datenschutzbeauftragter@imw-se.de



      Berlin, im August 2018

      IMW Immobilien SE

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