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    AFD- würdet ihr sie wählen ? (Seite 7820)

    eröffnet am 16.04.13 08:36:21 von
    neuester Beitrag 02.05.24 21:22:16 von
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      Avatar
      schrieb am 26.03.19 15:02:07
      Beitrag Nr. 143.525 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.198.392 von bluechip56 am 26.03.19 14:55:13
      Zitat von bluechip56: Wieso müssen wir hier etwas ausrechnen.

      Wenn Hotels angemietet werden, kannste den Vergleich eines H4 Empfängers in die Tonne kloppen.

      Aja, 418€ für Hartz4 und?,

      Plus Wohnen ca 400-500 pro Kopf und Krankenkasse ca 200€ pro Kopf.

      Abgesehen davon, nach 15 Monaten ist das Taschengeld vorbei;)


      Willste nich oder kannste nich vastehn?
      Auch wenn das Hotelzimmer 2.000,00 € im Monat kostet, das bekommt der Migrant nicht.
      Was soll er mit dem Taschengeld von derzeit 135,00 € bestreiten und was bleibt einem Hartzer als "Taschengeld" für die gleichen Positionen?

      Aber wie gesagt, ich bin zu faul zum Rechnen.
      Kann ja der machen, der sich hier ständig mitleidlos am Einmaleins versucht.:cool:
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      schrieb am 26.03.19 14:58:47
      Beitrag Nr. 143.524 ()
      Lösen wir das Problem doch ganz einfach!

      NIEMAND bekommt irgendeine Sozialleistung! Spart eine Menge Geld, erhöht den Anreiz zu arbeiten UND wir können hunderttausende Fachkräfte in den Ämtern freisetzen, hochmotivierte Leute auf die die Wirtschaft schon lange wartet;)

      Alternativ können erstmal die Spitzen beim Bamf abgebaut werden, mit dem Ziel die Verfahren auf 4 Wochen zu verkürzen.

      Das gesparte Geld geben wir durch Steuersenkungen an die Bürger weiter. So lohnt sich Arbeit wieder, es gibt keinen Missbrauch und die vielzitierten Schmarotzer suchen das Weite.

      UND das wollen wir nicht vergessen: Wir brauchen den anderen Ländern keine Agrarfachkräfte mehr wegnehmen, weil "Ronny und Mandy" nun unseren Spargel stechen:kiss:

      Wird nicht passieren? Stimmt, weil Rote und Braune Sozialkohleverteiler das Geld unter die Leute werfen was sie selbst nicht verdient haben, um Wählerstimmen zu bekommen!

      Mut zur Wahrheit
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      schrieb am 26.03.19 14:55:13
      Beitrag Nr. 143.523 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.198.254 von Baerenjaeger am 26.03.19 14:44:17Wieso müssen wir hier etwas ausrechnen.

      Wenn Hotels angemietet werden, kannste den Vergleich eines H4 Empfängers in die Tonne kloppen.

      Aja, 418€ für Hartz4 und?,

      Plus Wohnen ca 400-500 pro Kopf und Krankenkasse ca 200€ pro Kopf.

      Abgesehen davon, nach 15 Monaten ist das Taschengeld vorbei;)
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      schrieb am 26.03.19 14:52:17
      Beitrag Nr. 143.522 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.197.669 von wuscheler am 26.03.19 14:00:31
      Zitat von wuscheler: Genau das ist ja das Haarsträubende, jetzt haben wir 2019 und die Sozialhilfetouristen sind immer noch da, obwohl in Syrien bereits schon länger wieder Frieden herrscht.

      AfDler reden doch oft von "Umvolkung".
      Also die Einen rein, die Anderen raus. Und die Anderen, das sind eben die AfDler.

      Also: husch, husch nach Syrien. Da ist Frieden und eure Intelligenz wird dringend gebraucht.
      Deutschland wird euch schweren Herzens gehen lassen.:laugh:
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      schrieb am 26.03.19 14:46:19
      Beitrag Nr. 143.521 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.198.104 von Merrill am 26.03.19 14:32:08Immer die gleichen Statistiken- die Zahlen sind vom Bund für Registrierte- da haben die schön die offenen Fälle nicht eingerechnet ;)
      Aber nehmen wir deine Grafik:
      1,6 Millionen seit 2014, und 2014 war auch schon eines der Topjahre seit Asyl, fehlen noch die Jahre
      2018 und das laufende Jahr 2019, dann sind wir bei 2 Millionen.

      So Merill, was ist mit dem Familiennachzug für Anerkannte- da haste keine Zahlen und ich meine nicht die Quote von 1000 pro Monat für Geduldete.:keks:

      Wer geht denn in die Heimat? 30 000 pro Jahr? und fast die Hälfte kommt zurück ;)

      Es ist schwer mit Leuten zu diskutieren die voreingenommen sind, weil sie mittelbar oder unmittelbar mit der Flüchtlingsindustrie zu tun haben.

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      schrieb am 26.03.19 14:44:17
      Beitrag Nr. 143.520 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.197.831 von unterschied am 26.03.19 14:10:17
      Zitat von unterschied: Geh doch auf den Link in meinen vorherigen Postings. Ich bin doch nicht dein Zivi:laugh:

      Aber weil ich so ein hilfsbereiter Mensch bin:

      https://www.deutschland-kann-das.de/dekd/politik/aktuelles/w…

      Zitat daraus:
      Das, was sie für das tägliche Leben brauchen, erhalten sie als Sachleistungen, solange sie in der Erstaufnahme-Einrichtung oder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. Dazu gehören:

      - Sogenannte Grundleistungen (Essen, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Haushaltswaren)
      - Geldbetrag für notwendige persönliche Bedürfnisse ("Taschengeld")
      - Medizinische Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Schutzimpfungen
      - Im Einzelfall auch weitere Leistungen

      Wenn Asylbewerber nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, können die Grundleistungen auch ausgezahlt werden.


      Arbeitslosengeld 2, Regelbedarf ab dem 01.01.2018 gesamt 416,00 €
      (inzwischen auf 424,00 € erhöht, die Aufteilung ist noch Stand 2018)

      Nahrung, alkoholfreie Getränke............................................147,83 €
      Freizeit, Unterhaltung, Kultur................................................40,68 €
      Nachrichtenübermittlung......................................................37,92 €
      Bekleidung, Schuhe.............................................................37,16 €
      Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung.... .............................37,60 €
      Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände... ........26,14 €
      andere Waren und Dienstleistungen.......................................33,62 €
      Verkehr...............................................................................35,33 €
      Gesundheitspflege................................................................16,11 €
      Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen....................10,55 €
      Bildung.................................................................................1,08 €

      So, nun rechnet mal die Leistungen raus, die ein Migrant außerhalb des Taschengeldes erhält, dann bleibt das "Taschengeld" für den ALG II-Empfänger.
      Ich bin dafür zu faul. :cool:
      24 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.03.19 14:33:30
      Beitrag Nr. 143.519 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.197.945 von derdieschnautzelangsamvollhat am 26.03.19 14:19:28Phantomdiskussion, weil der Großteil der über 2 Millionen schon längst Hartz4 erhält und das ist kein Taschengeld, sondern ca 1000€ pro Kopf.

      Taschengeld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten neue Asylanten ;)

      Aber was wollt ihr da runterechnen ;)

      Das sind auch Kosten die vom deutschen Steuerzahler aufgebracht werden.

      Beispiel: Taschengeld 2 Erwachsene x 131€ , 2 Kinder x 93€ , Plus Essen,Wohnen und Krankenversorgung sind wir grob bei 2000€ im Monat, Dazu kommen noch Betreuungskosten und Sprachkurse.

      https://www.sueddeutsche.de/politik/asylbewerberleistungsges…
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.03.19 14:32:18
      Beitrag Nr. 143.518 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.197.945 von derdieschnautzelangsamvollhat am 26.03.19 14:19:28Das hast du falsch "abgeschrieben" weil du einen Spiegelstrich vergessen hast. In der Auflistung des Bundes sind es jeweils separate Spiegelstriche. Der Asylbewerber (egal ob legal oder illegal) bekommt:

      1. Sogenannte Grundleistungen (Essen, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Haushaltswaren)
      2. Geldbetrag für notwendige persönliche Bedürfnisse ("Taschengeld")
      3. Medizinische Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Schutzimpfungen
      4. Im Einzelfall auch weitere Leistungen

      Mit der Ergänzung, dass die Grundleistungen auch ausgezahlt werden, ergo also Grundleistungen und Taschengeld ausgezahlt werden.:keks:
      Avatar
      schrieb am 26.03.19 14:32:08
      Beitrag Nr. 143.517 ()
      @wuscheler:
      Was verbreitest du hier für einen Unfug?!?
      Wo bitte ist die Zahl belegt von angeblich "3 Millionen Zuwanderer" seit 2015 ?!?!?
      Schon mal auf die realen Zahlen der Asylbewerber:




      Dabei muß man berücksichtigen, dass jedes Jahr auch mehrere zehntausend freiwillig zurück
      gehen, andere abgeschoben werden. Von deinen "3 Millionen" ist Deutschland sehr weit weg.


      Ich erlebe in Köln auch keine "Sozialhilfetouristen".

      Meine Frau unterstützt seit 2015 eine Grupe von ca. 40-50 Asylbewerbern.
      Der ganz überwiegende Teil der Asylbewerber ist in Deutschkursen, Ausbildung,
      Schule oder in Jobs. Meistens in Dienstleistungsjobs (Alten- und Krankenpflege,
      Erzieher, Bau- oder Gartenbau, Küche etc), bislang deutlich seltener in Akademikerjobs.
      Wie zeitraubend das ist, weiß ich aus meinem Sportverein, wo zwei syrische Akademiker
      spielen. Die waren in Syrien fertig, jetzt dürfen sie quasi das Studium (Pharmazie & BWL)
      nochmals machen, weil kaum Scheine/Diplome anerkannt werden.


      Das Wohnungen insbesondere im Niedrigpreissegment fehlen, liegt am Verkauf von fast 2/3 der
      Sozialwohnungen und das diese aus der Sozialvermietung herausfallen, siehe

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      Avatar
      schrieb am 26.03.19 14:19:28
      Beitrag Nr. 143.516 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.197.831 von unterschied am 26.03.19 14:10:17"
      Sogenannte Grundleistungen (Essen, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Haushaltswaren)
      - Geldbetrag für notwendige persönliche Bedürfnisse ("Taschengeld")

      Nichts anderes habe ich gepostet

      Das was du als zusätzliches Taschengeld annimmst, ist lediglich der Teil, für den keine Sachleistungen erbracht werden können.;)
      ;)

      Das "Taschengeld" gibts für Friseur, Telefon, Öfis etc. Bei den Menschen im ALG II ist alles Teil der Regelsätze ; wie bei anerkannten Asylanten mit eigener Unterkunft auch. Zusätzliches Taschengeld gibt es nicht.
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