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    Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 2334)

    eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
    neuester Beitrag 03.05.24 14:46:13 von
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      Avatar
      schrieb am 04.02.20 18:49:58
      Beitrag Nr. 10.006 ()
      @Crowww, wir LUSchen sind sicher gut beraten, die Erwartungen nicht zu hoch zu schrauben... mit etwas Glück schreibt der Vorstand in der nächsten AdHoc nur von "Umfeld" und lässt mal das "schwierig" weg ;)
      Lang & Schwarz | 14,64 €
      Avatar
      schrieb am 04.02.20 18:40:41
      Beitrag Nr. 10.005 ()
      Mal sehen was L & S draus macht, für Baader dürfte das der Genickbruch sein.
      Lang & Schwarz | 14,64 €
      Avatar
      schrieb am 04.02.20 15:52:18
      Beitrag Nr. 10.004 ()
      "Die Trade Republic erhält von ihren Handelspartnern rund 1,30 Euro Euro pro Trade."


      ist das auch mal geklärt...
      Lang & Schwarz | 14,94 €
      Avatar
      schrieb am 04.02.20 15:49:40
      Beitrag Nr. 10.003 ()
      oh, eben kommt noch diese Meldung zum Thema SINO/Trade Republic:

      "Beteiligungsunternehmen Trade Republic Bank GmbH hat mehr als 1 Million Trades seit Marktstart im Januar 2019 abgewickelt und will innerhalb der kommenden drei Monate die 100.000 Kunden-Marke erreichen"
      Lang & Schwarz | 14,94 €
      Avatar
      schrieb am 04.02.20 15:47:11
      Beitrag Nr. 10.002 ()
      ich zitiere mal aus einer Pressemitteilung unserer Freunde aus Berlin:

      "In das Geschäftsjahr 2020 ist die Gesellschaft mit Rekordumsätzen im Monat Januar gestartet. So stieg die Zahl der Transaktionen gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr um 125 % auf nun 2.918.803 Einzelgeschäfte in Aktien und ETFs."

      bezogen auf die LS-Exchange kann Lang & Schwarz den relativen Umsatzanstieg sicher toppen ;)
      Lang & Schwarz | 14,94 €

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      schrieb am 29.01.20 17:30:31
      Beitrag Nr. 10.001 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.507.186 von Aliberto am 28.01.20 12:08:03Das stützt ja dann genau meine These, schon früher hier geäussert, dass der Kurs von LuS nicht die Ertragskraft widerspiegelt. Diese Rückstellungen waren eine einmalige Sache und das Geschäft wird zukünftig wieder seinen normalen Gang gehen, da alles so bereingt wurde, dass übermäßge Steuerbelastungenausbleiben. Als Zuckerl kann man eventuell eine teilweise Auflösung der Rückstellungen erwarten. Damit ist m.M. das aktuelle Kursniveau in keinster Weise gerechtfertigt.
      Lang & Schwarz | 14,14 € | im Besitz: Ja | Meinung: kaufen
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 12:53:10
      Beitrag Nr. 10.000 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.507.186 von Aliberto am 28.01.20 12:08:03@Aliberto

      prima, vielen Dank für Deine ausführliche Erklärung

      dann stimmen wir aber insoweit überein, dass auf dem Steuerthema für das Jahr 2019 und folgende der "Deckel" drauf ist, bei max. ca 31% Steuersatz, und es keine weiteren "bösen Überraschungen" geben kann?

      ich hatte beim Lesen einiger Kommentare immer wieder den Eindruck, dass da noch ein paar Unsicherheiten bei den Anlegern bestehen...

      ob und wann die Rückstellungen für den Zeitraum 01.01.207 bis 30.11.2018 aufgelöst werden, ist für mich gar nicht so relevant... ich möchte nur dahingehend Sicherheit, dass der aktuelle und zukünftige wirtschaftliche Erfolg, sei es im TradeCenter oder an der Börse Bern etc. auch zu grossen Teilen (70%) im Unternehmen verbleibt...
      Lang & Schwarz | 13,70 €
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 12:08:03
      Beitrag Nr. 9.999 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.500.109 von DAX7003 am 27.01.20 17:43:40"@Aliberto, kannst Du abschätzen, wie groß der Anteil an den Steuerrückstellungen ist, die allein den Dezember 2018 betreffen?"

      Uninteressant!
      Soweit ich das beurteile und die Aussagen von der HV 2019 berücksichtige, wird LuS für Dezember 2018 den Swap bei der Steuerberechnung bereits vollständig berücksichtigt haben und damit für den Dezember 2018 ein Gleichlauf zwischen Handelsergebnis und Steuerergebnis haben; somit dürfte für das Dezember 2018 Ergebnis ein Steueraufwand von ca. 31% berücksichtigt worden sein. Im GB 2018 steht ja auch eindeutig, dass die Massnahmen (also der Swap) bereits im Dezember 2018 umgesetzt wurden und so ein Gleichlauf des Handelsergebnis mit dem Steuerergebnis seit dem 01.12.18 besteht. Passus aus dem GB (Seite 20):

      "Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft mit steuerlichen Beratern abgestimmte Massnahmen ergriffen, um eine Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit wieder zu erlangen. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Massnahmen von der Finanzverwaltung nicht anerkannt werden. Durch die eingeleiteten Massnahmen wird erreicht, dass aus Grundgeschäften und Sicherungsgeschäften die erwirtschafteteten Ergebnisse auch steuerlich berücksichtigt werden können. Dadurch konnte eine zusätzliche Steuerbelastung für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von Euro 6 Mio. vermieden werden."

      Zum Zeitpunkt der Erstellung des GB 2018 (April bis Anfang Mai 2019) hatte man ja noch keine "verbindliche" Antwort seitens des FA zu dem Swap und daher bestand bis zu einer verbindlichen Antwort durchaus die Gefahr von weiteren Rückstellungen für 2018 in Höhe von diesen 6 Mio. Euro (wenn das FA die Swap-Vereinbarung definitiv negativ beurteilt bzw. beschieden hätte).

      In der AD-HOC vom 19.08.2019 hat LuS dann folgendes verkündet:
      "Im zweiten Halbjahr 2019 erwarten wir eine abschließende Klarstellung der Finanzverwaltung zu der bereits vorliegenden grundsätzlich positiven Antwort auf unsere beantragte verbindliche Auskunft zur Anerkennung der umgesetzten Maßnahmen. Weiterhin stehen wir mit den Steuerbehörden auch im Hinblick auf die Besteuerung 2017 und 2018 in Kontakt und sind positiv gestimmt, diese Abstimmung kann aber einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Operativ planen wir weiterhin, ein positives Geschäftsergebnis im Konzern der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft zu erwirtschaften, und das trotz der aktuell schwierigen Handelsphasen."

      Dies bedeutet m.M.n. nichts anderes, als dass man den Swap seitens der Finanzbehörden akzeptiert hat (verbindliche Auskunft) und LuS daher auch keine weiteren 6 Mio. Steuerrückstellungen für 2018 (Dezember 2018) bildet bzw. im zweiten Halbjahr 2019 gebildet hat.

      Nun geht es noch um die Steuern für den Zeitraum 01.01.2017 bis 30.11.2018 bzw. 30.12.2018. LuS hat für die Jahre 2017 und 2018 zusammen ein Vorsteuerkonzernergebnis (Handelsergebnis) in Höhe von 21.3 Mio erwirtschaftet.

      Gemäß Vorsichtsprinzip hat LuS für diesen Zeitraum die max. mögliche Steuerbelastung gemäß Wortlaut der Steuergesetze gebildet und somit das steuerliche Ergebnis vollkommen losgelöst vom Handelsergebnis berechnet und ist so zu einer Steuerbelastung in Höhe von 15.64 Mio gekommen. Diese 15.64 Mio hat man als Steuerrückstellung gebildet.

      Wenn nun die Finanzbehörden der Argumentation von LuS folgen und einen Gleichlauf des steuerlichen und handelsrechtlichen Ergebnisses folgen, dann wären auf 21.3 Mio Euro handelsrechtlichem Ergebnis Steuern in Höhe von ca. 6.6 Mio fällig und somit könnte LuS Steuerrückstellungen in Höhe von 15.64 abzgl. 6.6 tatsächlich anfallende Steuern abzgl. ca. 0.31 Wegfall Steuererstattung 2016 (wegen Verlustrücktrag in Höhe von 1 Mio ins Jahr 2016) = ca. 8.7 Mio auflösen.

      Wenn die Finanzbehörden der Argumentation von LuS nicht folgen, wird die Sache vor dem Finanzgericht ausgetragen. Dann wäre m.M.n. bei einem Scheitern vor Gericht eine max. mögliche Steuerbelastung für die Jahre 2017 und 2018 zusammen in Höhe von 15,65 Mio Euro möglich und dafür hat bzw. mußte LuS ja vorsichtshalber die Steuerrückstellungen bilden.
      Lang & Schwarz | 13,70 €
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 27.01.20 19:05:36
      Beitrag Nr. 9.998 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.498.729 von imperatom am 27.01.20 15:53:21Binding kann sich natürlich die Begriffe so hin und her schieben, wie er das gern möchte. Das BVerfG wird sich nicht von Taschenspielertricks beeindrucken lassen.

      Die Frage ist allerdings, ob mit der SPD überhaupt eine Umsetzung eines BVerfG-Urteils möglich ist oder die das einfach ignorieren.
      Lang & Schwarz | 13,42 €
      Avatar
      schrieb am 27.01.20 18:12:11
      Beitrag Nr. 9.997 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.500.241 von DAX7003 am 27.01.20 17:56:25Stimmt auch wieder, lassen wir uns überraschen...
      Lang & Schwarz | 13,42 €
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