Börsengang von Rocket Internet - Top oder Flop? (Seite 41)
eröffnet am 07.08.14 09:32:31 von
neuester Beitrag 09.05.24 16:54:22 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 68.576.812 von phillipptue am 22.06.21 10:39:45Das würde doch einen Anfechtungsgrund geben. In § 254, Abs. 1 AktG steht:
"Der Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns kann außer nach § 243 auch angefochten werden, wenn die Hauptversammlung aus dem Bilanzgewinn Beträge in Gewinnrücklagen einstellt oder als Gewinn vorträgt, die nicht nach Gesetz oder Satzung von der Verteilung unter die Aktionäre ausgeschlossen sind, obwohl die Einstellung oder der Gewinnvortrag bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nicht notwendig ist, um die Lebens- und Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft für einen hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Notwendigkeiten übersehbaren Zeitraum zu sichern und dadurch unter die Aktionäre kein Gewinn in Höhe von mindestens vier vom Hundert des Grundkapitals abzüglich von noch nicht eingeforderten Einlagen verteilt werden kann."
Es ist also irrelevant, was der Vorstand zum Beschluss vorschlägt; entscheidend ist stattdessen, was die HV tatsächlich beschließt. Keine Ahnung, wie Beta Systems damit durchkommt.
"Der Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns kann außer nach § 243 auch angefochten werden, wenn die Hauptversammlung aus dem Bilanzgewinn Beträge in Gewinnrücklagen einstellt oder als Gewinn vorträgt, die nicht nach Gesetz oder Satzung von der Verteilung unter die Aktionäre ausgeschlossen sind, obwohl die Einstellung oder der Gewinnvortrag bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nicht notwendig ist, um die Lebens- und Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft für einen hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Notwendigkeiten übersehbaren Zeitraum zu sichern und dadurch unter die Aktionäre kein Gewinn in Höhe von mindestens vier vom Hundert des Grundkapitals abzüglich von noch nicht eingeforderten Einlagen verteilt werden kann."
Es ist also irrelevant, was der Vorstand zum Beschluss vorschlägt; entscheidend ist stattdessen, was die HV tatsächlich beschließt. Keine Ahnung, wie Beta Systems damit durchkommt.
Ich verstehe ja nicht, warum es Rocket Internet nicht einfach so wie bspw. Beta Systems macht. Dividende vorschlagen und dann einfach vom Großaktionär ablehnen lassen.
es gibt einige Gegenanträge, siehe
https://www.rocket-internet.com/investors/annual-general-mee…
Alle richten sich auf die Zahlung einer Mindestdividende gemäß §254 AktG
https://www.rocket-internet.com/investors/annual-general-mee…
Alle richten sich auf die Zahlung einer Mindestdividende gemäß §254 AktG
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.453.201 von gnuldi am 09.06.21 13:21:53
Gar nichts?
Zitat von gnuldi: Was ist denn heute bei rocket los?
Habe nichts gelesen
Gar nichts?
Was ist denn heute bei rocket los?
Habe nichts gelesen
Habe nichts gelesen
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.365.664 von InsertName am 01.06.21 11:19:16
great minds think alike
Zitat von InsertName:Zitat von jeroboam: Die Antwort kann nur 42 lauten.
(OK, der Buchwert liegt aktuell bei ca. 33, wäre auch OK... )
Das ist ja ziemlich nah dran an Dr. Issels' Einschätzung 😀
great minds think alike
Bei der MAN hat die Scherzer AG einen Hohe potentieller Ergebnisbeitrag aus Squeeze-out bei der MAN AG eingefahren. Ich glaube, das ist die Blaupause für RI, die Brüder werden angemessen zahlen, so oder so.
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.237.873 von jeroboam am 30.12.20 13:33:04
Das ist ja ziemlich nah dran an Dr. Issels' Einschätzung 😀
Zitat von jeroboam: Die Antwort kann nur 42 lauten.
(OK, der Buchwert liegt aktuell bei ca. 33, wäre auch OK... )
Das ist ja ziemlich nah dran an Dr. Issels' Einschätzung 😀
Der Kurs geht Richtung 30
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.326.319 von gnuldi am 27.05.21 19:06:45Dr. Issels (Vorstand der Scherzer AG) ging heute bei der HV
von einem inneren Wert der RI von über 40 € aus..
von einem inneren Wert der RI von über 40 € aus..
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