DANAKALI Ltd., Eritrea - Colluli Potash Project (Seite 4)
eröffnet am 02.06.15 04:24:38 von
neuester Beitrag 24.04.24 16:31:56 von
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Geht nicht um die Dividende sondern um die Kapitalrückzahlung. Diese Kapitalrückzahlung wurde der Steuer unterworfen und gleichzeitig die steuerlichen Anschaffungskosten im Depot gemindert, zumindest bei mir. Das führt logischerweise dazu dass bei einem späteren Verkauf faktisch eine Doppelbesteuerung vorliegt
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.194.774 von Cullario am 31.01.24 15:43:14
Verstehe nicht, wie Du das meinst. Das, was wir an Dividende erhalten haben, wird in etwa am Kurs abgezogen sein. Damit wird der Verkaufspreis entsprechend niedriger sein und damit weniger Gewinn oder ein Verlust beim Verkauf der Aktie entstehen. Da wird nichts doppelt versteuert.
Zitat von Cullario: Nochmal zum Thema Steuer: Unterm Strich haben wir nun die komplette Ausschüttung/Rückzahlung versteuert UND gleichzeitig wurden noch die AK im Depot um die Kapitalrückzahlung gemindert, was dann bei einem späteren Verkauf zu einer nochmaligen Besteuerung des Rückzahlungsbetrages führt.
Deswegen Belege gut aufheben für die Steuererklärung.
Verstehe nicht, wie Du das meinst. Das, was wir an Dividende erhalten haben, wird in etwa am Kurs abgezogen sein. Damit wird der Verkaufspreis entsprechend niedriger sein und damit weniger Gewinn oder ein Verlust beim Verkauf der Aktie entstehen. Da wird nichts doppelt versteuert.
Nochmal zum Thema Steuer: Unterm Strich haben wir nun die komplette Ausschüttung/Rückzahlung versteuert UND gleichzeitig wurden noch die AK im Depot um die Kapitalrückzahlung gemindert, was dann bei einem späteren Verkauf zu einer nochmaligen Besteuerung des Rückzahlungsbetrages führt.
Deswegen Belege gut aufheben für die Steuererklärung.
Deswegen Belege gut aufheben für die Steuererklärung.
Zitat von Haskett: verstehe nicht wieso Danakali deutlich steigen soll, wenn sie doch an keiner deutschen Börse gehandelt wird ??? Oder hab ich da was nicht mitbekommen ?
Das ist wohl richtig, aber es gibt Umsätze in den USA und dort ist die Aktie erheblich gestiegen. Das sollte einen Grund haben, den ich leider nicht kenne
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.188.138 von mistery01 am 30.01.24 14:58:58verstehe nicht wieso Danakali deutlich steigen soll, wenn sie doch an keiner deutschen Börse gehandelt wird ??? Oder hab ich da was nicht mitbekommen ?
so langsamm gibt mir der Kursanstieg Rätsel auf.....hier passiert doch etwas im Hintergrund. Hat jemand Infos?
Warum steigt die Aktie und hohen Umsätzen?
Quarterly Activities Report and Appendix 5B
https://cdn-api.markitdigital.com/apiman-gateway/ASX/asx-res…
So eben von Consors erhalten,
Das BMF hat für den Fall der Kapitalherabsetzung mit Schreiben vom 20.12.2022 nochmals die steuerliche Behandlung abgeändert. Der Verweis auf die Behandlung von Kapitalherabsetzung/-rückzahlung bei Drittstaaten-Kapitalgesellschaften ist gänzlich entfallen und die Steuerpflicht bleibt erhalten, sofern ein sogenannter Auskehrungsbetrag auf einen Sonderausweis nach Körpersteuergesetz entfällt. Dies wurde vom Emittenten an unseren Datenlieferanten gemeldet und damit auch von uns verarbeitet. Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen der Steuerveranlagung über Ihre Steuererklärung eine Korrektur zu beantragen.
Hier noch das zugehörige BMF-Schreiben vom 20.12.2022:
Randnummer 92 wird wie folgt gefasst:
„Kapitalherabsetzung/Ausschüttung aus dem Einlagekonto
92 Die Herabsetzung des Nennkapitals einer Kapitalgesellschaft ist keine anteilige Veräußerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 EStG. Wird der Herabsetzungsbetrag nicht an die Anteilseigner ausgekehrt, ergibt sich keine Auswirkung auf die Anschaffungskosten der Anteile. Im Auskehrungsfall mindert der Auskehrungsbetrag die Anschaffungskosten der Anteile, soweit er nicht auf einen Sonderausweis nach § 28 Absatz 1 Satz 3 KStG entfällt. Zahlungen aus einer Kapitalherabsetzung oder Zahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto können je nach Einstandskurs auch zu negativen Anschaffungskosten führen (BFH-Urteil vom 20. April 1999 ¿ VIII R 44/96, BStBl II S. 698). Soweit der Auskehrungsbetrag auf einen Sonderausweis nach § 28 Absatz 1 Satz 3 KStG entfällt, ist der Herabsetzungsbetrag als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG zu behandeln; eine Minderung der Anschaffungskosten für die Anteile an der Kapitalgesellschaft tritt insoweit nicht ein.“
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.
Das BMF hat für den Fall der Kapitalherabsetzung mit Schreiben vom 20.12.2022 nochmals die steuerliche Behandlung abgeändert. Der Verweis auf die Behandlung von Kapitalherabsetzung/-rückzahlung bei Drittstaaten-Kapitalgesellschaften ist gänzlich entfallen und die Steuerpflicht bleibt erhalten, sofern ein sogenannter Auskehrungsbetrag auf einen Sonderausweis nach Körpersteuergesetz entfällt. Dies wurde vom Emittenten an unseren Datenlieferanten gemeldet und damit auch von uns verarbeitet. Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen der Steuerveranlagung über Ihre Steuererklärung eine Korrektur zu beantragen.
Hier noch das zugehörige BMF-Schreiben vom 20.12.2022:
Randnummer 92 wird wie folgt gefasst:
„Kapitalherabsetzung/Ausschüttung aus dem Einlagekonto
92 Die Herabsetzung des Nennkapitals einer Kapitalgesellschaft ist keine anteilige Veräußerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 EStG. Wird der Herabsetzungsbetrag nicht an die Anteilseigner ausgekehrt, ergibt sich keine Auswirkung auf die Anschaffungskosten der Anteile. Im Auskehrungsfall mindert der Auskehrungsbetrag die Anschaffungskosten der Anteile, soweit er nicht auf einen Sonderausweis nach § 28 Absatz 1 Satz 3 KStG entfällt. Zahlungen aus einer Kapitalherabsetzung oder Zahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto können je nach Einstandskurs auch zu negativen Anschaffungskosten führen (BFH-Urteil vom 20. April 1999 ¿ VIII R 44/96, BStBl II S. 698). Soweit der Auskehrungsbetrag auf einen Sonderausweis nach § 28 Absatz 1 Satz 3 KStG entfällt, ist der Herabsetzungsbetrag als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG zu behandeln; eine Minderung der Anschaffungskosten für die Anteile an der Kapitalgesellschaft tritt insoweit nicht ein.“
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.118.449 von Karle45 am 17.01.24 16:12:21Moin moin, das habe ich auch bei fatex so vernommen.