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    Elbstein - der Fels in der Elbe! (Seite 12)

    eröffnet am 01.07.15 18:52:00 von
    neuester Beitrag 18.04.24 13:20:15 von
    Beiträge: 127
    ID: 1.215.030
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    ISIN: DE000A1YDGT7 · WKN: A1YDGT · Symbol: EBS
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      schrieb am 30.09.15 20:43:01
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.515.398 von herrmannkrages am 29.08.15 08:29:56GSC-Bericht liest sich recht positiv.
      Inzwischen notiert die Aktie auch etwa auf NAV-Niveau. Wenn sie noch ein bisschen absackt, ist es eine Versuchung wert!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.08.15 08:29:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      Da wohl keiner da War freue ich mich auf den Bericht von GSC zu der hv
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.08.15 09:09:41
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.213.274 von daPietro am 17.07.15 21:37:42Heute liest Dr. Elbstein die Messe, bitte um reichlich Informationen.;)
      Avatar
      schrieb am 17.07.15 21:37:42
      Beitrag Nr. 14 ()
      Elbstein AG
      Hamburg
      – Wertpapier-Kenn-Nummer A1YDGT –
      – ISIN: DE000A1YDGT7 –


      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      am 26. August 2015



      Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der Elbstein AG ein, die am Mittwoch, den 26. August 2015 um 11:00 Uhr, im Hotel GRAND ELYSEE Hamburg, Rothenbaumchaussee 10 in 20148 Hamburg, stattfindet.


      A.

      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Elbstein AG zum 31. Dezember 2014 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahres 2014 sowie des Berichtes des Aufsichtsrats
      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Wahlen zum Aufsichtsrat
      Die JFE Holding GmbH wurde durch Formwechsel in die Elbstein AG umgewandelt. Als Mitglieder des Aufsichtsrats wurden Herr Karl Ehlerding, Herr Dr. Olaf Hein und Herr Markus Wedel gewählt. Ihre Bestellung erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das erste volle Geschäftsjahr der Gesellschaft beschließt. Darüber hinaus hat das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Dr. Olaf Hein sein Mandat mit Wirkung zum 17. September 2014 niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 23. September 2014 im Rahmen der ergänzenden Bestellung gemäß § 104 Abs. 1 AktG wurde Herr Winfried Gathmann zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Sein Amt endet nach § 104 Abs. 5 AktG, sobald der Mangel, der zur gerichtlichen Bestellung geführt hat, behoben ist, d.h. vorliegend, wenn der Aufsichtsrat wieder die zur Beschlussfähigkeit nötige Zahl von Mitgliedern hat.

      Damit endet die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. August 2015. Der Aufsichtsrat der Elbstein AG setzt sich nach § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

      Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats stehen zur Wiederwahl zur Verfügung. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung daher vor, für die neue Amtsperiode, die mit der Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung beginnt und bis zur Hauptversammlung dauert, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder wieder in den Aufsichtsrat zu wählen:

      Winfried Gathmann, Seevetal, Kaufmann, Seevetal
      Herr Gathmann ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung weder Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

      Karl Ehlerding, Hamburg, Geschäftsführer der KG Erste „Hohe Brücke 1“ Verwaltungs GmbH & Co., Hamburg
      Herr Ehlerding ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied der folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:


      Salzgitter Aktiengesellschaft, Salzgitter,


      KHS Maschinen und Anlagenbau GmbH, Dortmund,


      Lloyd Werft Bremerhaven AG, Bremerhaven,


      MATERNUS-Kliniken AG, Berlin,


      WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, Frankfurt am Main,


      German Dry Docks GmbH & Co. KG, Bremerhaven (Mitglied des Verwaltungsrates)


      Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main (Mitglied des Beirats Nord).

      Markus Wedel, Buxtehude, Geschäftsführender Gesellschafter der SPSW Capital GmbH, Hamburg
      Herr Wedel ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung weder Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

      Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt den Mitgliedern des noch zu konstituierenden Aufsichtsrats vor, Herrn Winfried Gathmann erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen.
      5.

      Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.
      B.

      TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
      Teilnahme an der Hauptversammlung
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Mittwoch, den 5. August 2015, 00:00 Uhr zu beziehen und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 19. August 2015, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen:

      Elbstein AG
      c/o Bankhaus Neelmeyer AG
      Am Markt 14–16
      28195 Bremen
      Telefax (0421) 3603 153
      E-Mail: hv@neelmeyer.de

      Nach ordnungsgemäßem Eingang des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts weiter zu unternehmen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes wird in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

      Stimmrechtsvertretung
      Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, eine andere Person ihrer Wahl oder durch den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Es gelten hierfür die folgenden Kontaktdaten der Gesellschaft:

      Elbstein AG
      Brook 1
      20457 Hamburg
      Telefax (040) 30 03 23 51
      E-Mail: hv@elbstein.com

      Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als dem weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht auf der Rückseite ihrer Eintrittskarten entsprechende Vollmachtsformulare.

      Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

      Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, erhalten mit ihrer Eintrittskarte ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung. Die Vollmachten sind in Textform an die folgende Adresse bis spätestens am Dienstag, den 25. August 2015, 12:00 Uhr zu übermitteln:

      Elbstein AG
      Brook 1
      20457 Hamburg
      Telefax (040) 30 03 23 51
      E-Mail: hv@elbstein.com

      Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG
      Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

      Elbstein AG
      Brook 1
      20457 Hamburg
      Telefax (040) 30 03 23 51
      E-Mail: hv@elbstein.com

      Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

      Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären, die spätestens bis zum 11. August 2015, 24:00 Uhr unter der zuvor genannten Anschrift eingehen, einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf den Internetseiten der Gesellschaft unter der Adresse www.elbstein.com zugänglich machen.

      Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags nachzuweisen.



      Unterlagen zur Hauptversammlung
      Alle gesetzlich notwendigen Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten können ab der Einberufung im Internet unter www.elbstein.com abgerufen werden.



      Hamburg, im Juli 2015

      Elbstein AG

      Der Vorstand

      bundesanzeiger 17.07.2015
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.07.15 22:42:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      Also das hätte ich auch nicht gedacht.

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      Avatar
      schrieb am 08.07.15 22:38:47
      Beitrag Nr. 12 ()
      Schon erstaunlich, welche Vorschusslorbeeren Elbstein an der Börse erhält.
      Woher dieses Kursfeuerwerk? Gerade mit Blick auf andere Beteilungsgesellschaften, die häufig unter NAV notieren!
      Na ja, jeder soll investieren, wo es ihm gefällt!
      Avatar
      schrieb am 08.07.15 09:20:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.109.084 von Straßenkoeter am 04.07.15 00:57:10Er will doch in Gesellschaften in Sondersituationen investieren, somit könnte das passen.

      Wenn es hier etwas hackt, dann sollte man sich das Team von Dr. Elbstein anschauen, da darf er aus meiner Sicht alles allein machen. Nebenbei ist er noch mit Falckenstein beschäftigt. Wenn die Immobilien erst mal umgerubelt sind, läuft´s hier auch flüssiger.
      Avatar
      schrieb am 04.07.15 14:47:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.110.116 von DickeBacke am 04.07.15 11:18:32Ja da hast du recht. Wer denkt er könne es nicht, der geht dann erst gar nicht in so ein Forum. Hatte mal GSC Portofolio, die das gleiche machten. Habe sie gekauft, weil man die Aktie weit unter dem NAV bekommen hat. Bin schwer auf die Schnauze gefallen. Bei solchen Aktien muss man immer Angst hane, dass ein Krimineller sich durch ein großes Aktienpaket einkauft und die die anderen Aktionäre dank seiner Macht ausräubert. Geschehen bei GSC Portofolio. Die Heidenheimer Mafia lässt grüßen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.07.15 11:18:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.109.084 von Straßenkoeter am 04.07.15 00:57:10Nicht jeder kann oder will das, aus unterschiedlichsten Gründen. Und jede Menge Menschen sind auch nur der Meinung es zu können. Das Forum hier ist voll von solchen "Marktteilnehmern".
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.07.15 00:57:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zum Investieren doch uninteressant. Das können wir doch selber machen.
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