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    Pantaleon - auf dem Weg zur zweiten Netflix ? (Seite 354)

    eröffnet am 26.11.15 14:30:10 von
    neuester Beitrag 16.01.24 10:28:36 von
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      schrieb am 22.02.17 10:32:22
      Beitrag Nr. 670 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.378.739 von Svabo am 22.02.17 07:10:34Ich denke schon, daß man Maag unterstellen kann, daß er seriös kommuniziert. Auch wenn das hier oft anders gesehen wird.

      Keine Regel ohne Ausnahm

      55 Außerordentliche Verkürzung der Sperrfristen

      (1) Für einzelne Projekte, für deren wirtschaftlichen Erfolg eine abweichende Verwertungsfolge erforderlich ist, können die regelmäßigen Sperrfristen auf Antrag in begründeten Ausnahmefällen über die in § 54 Absatz 1 genannten Fristen hinaus verkürzt werden oder entfallen, wenn

      2.
      hierdurch neue Geschäftsmodelle ermöglicht werden, bei denen die Kinowirtschaft an der Herstellung oder der Verwertung des Films auf einer der Kinoauswertung nachgelagerten Verwertungsstufe maßgeblich beteiligt ist.

      Genau letzteres hatte Maag ja angesprochen, daß z.b. denkbare wäre über die Homepage des Kinos, den Stream zu verlinken und den Betreiber zu beteiligen.

      Zudem werden sich auch gesetzliche Regelungen, neuen Entwicklungen nicht verschließen, wenn es der Sache dienlich ist.

      https://www.buzer.de/gesetz/12362/a203116.htm?m=a203114a

      Ich glaube nicht, daß wir in Supermärkten etc. noch ewig lange, DVDs kaufen werden. Genauso die Diskussion zu Streams über verbotene Websites etc. Das ist doch nix neues. Das gibt es, wirds wohl auch zukünftig geben. Trotzdem werden Milliarden für DVDs und streams etc. ausgegeben.

      Was hier so alles losgelassen wird, ist mit kontroverser Diskussion nicht mehr vereinbar...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.02.17 10:31:59
      Beitrag Nr. 669 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.380.548 von Junolyst am 22.02.17 10:23:20
      Zitat von Junolyst: Die Aussage war, dass man den Film nach dem Kino schneller verfügbar machen möchte. Dass es hierfür jedoch auch wieder ein Gesetz gibt wusste ich nicht, sodass ich da nicht mehr nachgehackt hatte.


      Denkst du er hat hier bewusst falsche Erwartungen bei dir geschürt oder meinst du er hat das Filmförderungsgesetz nicht gekannt? ;)

      Lassen wir das, bevor du den armen Maag jetzt noch mehr in die Pfanne haust und stellen einfach fest, dass es aufgrund gesetzlicher Regelungen und vertraglichen Verpflichtungen nicht möglich ist, Filme die im Kino laufen, kurzfristig bei Pantaflix zu streamen, zumindest nicht schneller als bei anderen Anbietern.

      Wo jetzt der Übermittlungsfehler lag das müssen Maag/Du und die entsprechenden Egos unter sich ausmachen.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.02.17 10:23:20
      Beitrag Nr. 668 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.380.368 von Svabo am 22.02.17 10:05:25
      Zitat von Svabo:
      Zitat von Junolyst: Was eine unverschämte Unterstellung!

      Diese Info stammt von Maag selber!

      Und genau wegen solchen Feinheiten hab ich gesagt dass das ganze Thema unheimlich komplex ist und es unmöglich ist all das in einem einzigen Gespräch zu klären.


      Das heisst Maag hat gesagt "er will die Filme unter Umgehung der im Filmförderungsgesetz angegeben Frist bei Pantaflix streamen?" Das ist ein starkes Stück.

      Ich würde mal zu Maags Ehrenrettung sagen, dass du ihn wahrscheinlich falsch verstanden hast, zumal es sich da wohl um ein persönliches Gespräch handelt und man es nicht irgendwo nachlesen kann. Denn die Info ist schlicht und einfach falsch und kann u.a. im Filmförderungsgesetz nachgelesen werden.

      Und wenn du nicht so ein großes Ego hättest, dann könntest du einfach den Fehler zugeben und fertig wär die Laube.


      Unterlass doch mal die ständigen Unterstellungen :rolleyes:

      Nein das hat er nicht gesagt!

      Die Aussage war, dass man den Film nach dem Kino schneller verfügbar machen möchte. Dass es hierfür jedoch auch wieder ein Gesetz gibt wusste ich nicht, sodass ich da nicht mehr nachgehackt hatte.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.02.17 10:05:25
      Beitrag Nr. 667 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.380.140 von Junolyst am 22.02.17 09:48:24
      Zitat von Junolyst: Was eine unverschämte Unterstellung!

      Diese Info stammt von Maag selber!

      Und genau wegen solchen Feinheiten hab ich gesagt dass das ganze Thema unheimlich komplex ist und es unmöglich ist all das in einem einzigen Gespräch zu klären.


      Das heisst Maag hat gesagt "er will die Filme unter Umgehung der im Filmförderungsgesetz angegeben Frist bei Pantaflix streamen?" Das ist ein starkes Stück.

      Ich würde mal zu Maags Ehrenrettung sagen, dass du ihn wahrscheinlich falsch verstanden hast, zumal es sich da wohl um ein persönliches Gespräch handelt und man es nicht irgendwo nachlesen kann. Denn die Info ist schlicht und einfach falsch und kann u.a. im Filmförderungsgesetz nachgelesen werden.

      Und wenn du nicht so ein großes Ego hättest, dann könntest du einfach den Fehler zugeben und fertig wär die Laube.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.02.17 09:48:24
      Beitrag Nr. 666 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.378.739 von Svabo am 22.02.17 07:10:34
      Zitat von Svabo:
      Zitat von Junolyst: Belege? Sind wir hier vor Gericht?


      Nein, das sind wir nicht, vor Gericht würde man Beweise benötigen ;)
      Mir würde jedoch irgendetwas reichen was deine Information stützt.

      Zitat von Junolyst: Es hieß dass Filme nachdem sie im Kino waren schneller Online verfügbar sein sollen, um potenzielle Zuschauerverluste zu vermeiden. Aus diversen Gründen kann es ja sein dass Menschen nicht ins Kino gehen (keine Zeit, keine Gelegenheit, etc. ). Ob das jetzt nur auf Pantaleon Filme bezogen war oder generell weiß ich nicht. Ich hab das allerdings schon allgemein bezogen verstanden.


      Die Frage war woher du deine Informationen diesbezüglich hast? Also wo hast du das gehört?

      Ich mein, wir sind hier in einem Börsenforum da sollte man mit solchen Sachen, die eventuell kursrelevant sein können schon etwas genau sein. Ich mein die Aussage dass Pantaflix die Filme evtl schon Monate vor den großen Anbietern anbieten könnte wäre ja besser als wenn Maag Stroh zu Gold spinnen könnte...

      Zumal in diesem Fall dies vollkommen unwahrscheinlich ist, selbst für Pantaleonfilme. Denn die werden ja auch nicht ohne Verleiher ins Kino gebracht und der wird sich freuen wenn Pantaflix einen Film einen Monat nach Kinostart streamt. Unabhängig davon dass sich die großen Anbieter natürlich nicht darüber freuen würden...

      Dazu kommt und das ist grade für Pantaleonfilme ein sehr wichtiger Punkt, da Maag ja gesagt hat wie umfangreich er die Filmförderung nutzt - der § 53 Filmförderungsgesetz:
      https://www.buzer.de/s1.htm?g=FFG&a=53

      Die hier angegebenen Sperrfristen sind 6 Monate für DVD und VOD - und diese können auf Antrag in Sonderfällen auf 4 Monate verkürzt werden.

      Entweder hat dich also deine Quelle falsch informiert oder du informierst die Leute hier bewusst falsch, deshalb fände ich es schon interessant wer oder was deine Quelle ist.


      Was eine unverschämte Unterstellung!

      Diese Info stammt von Maag selber!

      Und genau wegen solchen Feinheiten hab ich gesagt dass das ganze Thema unheimlich komplex ist und es unmöglich ist all das in einem einzigen Gespräch zu klären.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      schrieb am 22.02.17 09:34:58
      Beitrag Nr. 665 ()
      Nachfrage zieht wieder schön an. Mal schaun wie es mit News weitergeht...

      Die meisten die durch Empfehlungen rein sind, dürften durch ebensolche auch wieder weitesgehend drausen sein oder die jetzige Nachfrage dazu nutzen. Womit die Bereinigung weitesgehend abgeschlossen sein dürfte.
      Avatar
      schrieb am 22.02.17 07:10:34
      Beitrag Nr. 664 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.373.489 von Junolyst am 21.02.17 16:33:08
      Zitat von Junolyst: Belege? Sind wir hier vor Gericht?


      Nein, das sind wir nicht, vor Gericht würde man Beweise benötigen ;)
      Mir würde jedoch irgendetwas reichen was deine Information stützt.

      Zitat von Junolyst: Es hieß dass Filme nachdem sie im Kino waren schneller Online verfügbar sein sollen, um potenzielle Zuschauerverluste zu vermeiden. Aus diversen Gründen kann es ja sein dass Menschen nicht ins Kino gehen (keine Zeit, keine Gelegenheit, etc. ). Ob das jetzt nur auf Pantaleon Filme bezogen war oder generell weiß ich nicht. Ich hab das allerdings schon allgemein bezogen verstanden.


      Die Frage war woher du deine Informationen diesbezüglich hast? Also wo hast du das gehört?

      Ich mein, wir sind hier in einem Börsenforum da sollte man mit solchen Sachen, die eventuell kursrelevant sein können schon etwas genau sein. Ich mein die Aussage dass Pantaflix die Filme evtl schon Monate vor den großen Anbietern anbieten könnte wäre ja besser als wenn Maag Stroh zu Gold spinnen könnte...

      Zumal in diesem Fall dies vollkommen unwahrscheinlich ist, selbst für Pantaleonfilme. Denn die werden ja auch nicht ohne Verleiher ins Kino gebracht und der wird sich freuen wenn Pantaflix einen Film einen Monat nach Kinostart streamt. Unabhängig davon dass sich die großen Anbieter natürlich nicht darüber freuen würden...

      Dazu kommt und das ist grade für Pantaleonfilme ein sehr wichtiger Punkt, da Maag ja gesagt hat wie umfangreich er die Filmförderung nutzt - der § 53 Filmförderungsgesetz:
      https://www.buzer.de/s1.htm?g=FFG&a=53

      Die hier angegebenen Sperrfristen sind 6 Monate für DVD und VOD - und diese können auf Antrag in Sonderfällen auf 4 Monate verkürzt werden.

      Entweder hat dich also deine Quelle falsch informiert oder du informierst die Leute hier bewusst falsch, deshalb fände ich es schon interessant wer oder was deine Quelle ist.
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.02.17 17:13:39
      Beitrag Nr. 663 ()
      Finde diesen Artikel/Interview recht interessant. Er beschreibt recht gut die Situation

      http://group.pantaleonentertainment.com/wp-content/uploads/2…
      Avatar
      schrieb am 21.02.17 16:33:08
      Beitrag Nr. 662 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.366.730 von Svabo am 20.02.17 16:35:15
      Zitat von Svabo: Gut mit solchen Infos kann ich leider nicht dienen, jedoch sind meine Daten, dass der VOD Start und der DVD Start bei beiden Filmen gleichzeitig war beleg- und verifizierbar.

      Hast du denn Belege warum du damit rechnest, dass Pantaflix in Zukunft vor dem DVD- und VOD-Start das Recht bekommen sollte?

      @toby wan
      Wie gesagt, es ist wichtig zwischen den unterschiedlichen “Filmarten“ zu unterscheiden. Der von Junolyst angesprochene Blockbuster wird sicher nicht verramscht. Wir sprechen hier also von kleineren Filmen, die nicht oder nur in Veedelkinos kommen und bei denen man evtl. durch eine selbsttätige Vermarktung über Pantaflix noch etwas generieren kann.

      Diese Filme sind aber normalerweise auch nicht besonders begehrt oder erfolgreich. Man sollte sich also auf eine Argumentation festlegen und nicht beides miteinander vermixen.


      Belege? Sind wir hier vor Gericht?

      Es hieß dass Filme nachdem sie im Kino waren schneller Online verfügbar sein sollen, um potenzielle Zuschauerverluste zu vermeiden. Aus diversen Gründen kann es ja sein dass Menschen nicht ins Kino gehen (keine Zeit, keine Gelegenheit, etc. ). Ob das jetzt nur auf Pantaleon Filme bezogen war oder generell weiß ich nicht. Ich hab das allerdings schon allgemein bezogen verstanden.

      Das ganze Thema (Filmproduktion, Filmrechte etc. ) ist einfach unheimlich komplex für einen Außenstehenden und deswegen kann man auch nicht immer alles bis ins kleinste Detail erfragen. Dafür fehlt oftmals einfach die Zeit...
      10 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.02.17 15:45:20
      Beitrag Nr. 661 ()
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