Steinhoff International (Seite 6782)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 57.806.354 von Ines43 am 22.05.18 11:30:19Nicht jedermann hat so eine ausgeprägte Risikobereitschaft im Bezug auf das eingesetzte Kapital wie sie.Für diejenigen können vielleicht schon 50 Euro Verlust untragbar sein.Ich bin da aber auch eher auf ihrer Seite,trage hohe Gewinne wie auch Verluste so wohl als auch.
Das sieht ja echt übel aus.
Was sind das eigentlich fpr seltsame Börsianer, die bei Steinhoff
z.B. 3000 Aktie für 348 E zum Verkauf stellen?
Macht da irgendein Kindergarten ein Börsenspiel?
Wenn ich da nur an dei Gebühren denke und den Aufwand,
so wird mir das ganz unverständlich.
z.B. 3000 Aktie für 348 E zum Verkauf stellen?
Macht da irgendein Kindergarten ein Börsenspiel?
Wenn ich da nur an dei Gebühren denke und den Aufwand,
so wird mir das ganz unverständlich.
keine Bewegung wie tot. Alle warten erst mal ab
http://www.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/wirtschafts…
Mal was erfreuliches zu KIKA Leiner, jedenfalls der Chef ist positiv gestimmt.
Mal was erfreuliches zu KIKA Leiner, jedenfalls der Chef ist positiv gestimmt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.805.883 von freixenetter am 22.05.18 10:25:25
Das ist eine Frage der Zulässigkeit. Zumindest im deutschen Steuerrecht ist eine Änderung in Richtung "weniger Steuer" (nichts anderes ist ja eine Erhöhung der Abschreibung bzw. die nachträgliche Vornahme derselben) nicht ohne weiteres möglich, wenn Steuerbescheide schon erlassen wurden.
Insofern ist fraglich, ob steuerlich noch Änderungen der alten Jahre vorgenommen werden (können) oder ob diese Änderungen in der nächstmöglichen Bilanz zu erfolgen haben.
Zitat von freixenetter: fraglich ob die steuerliche Behandlung für die zurückliegenden Jahre korrigiert werden würde...
ich denke davon ist abhängig ob man das in aktuellen Jahren unterbringt oder nicht
Das ist eine Frage der Zulässigkeit. Zumindest im deutschen Steuerrecht ist eine Änderung in Richtung "weniger Steuer" (nichts anderes ist ja eine Erhöhung der Abschreibung bzw. die nachträgliche Vornahme derselben) nicht ohne weiteres möglich, wenn Steuerbescheide schon erlassen wurden.
Insofern ist fraglich, ob steuerlich noch Änderungen der alten Jahre vorgenommen werden (können) oder ob diese Änderungen in der nächstmöglichen Bilanz zu erfolgen haben.
fraglich ob die steuerliche Behandlung für die zurückliegenden Jahre korrigiert werden würde...
ich denke davon ist abhängig ob man das in aktuellen Jahren unterbringt oder nicht "
Legale Steueroptimierung hat für mich die höchste Priorität, noch vor der Richtigkeit der Bilanzen, sprich wann was in der Vergangenheit abgeschrieben wird.
Andererseit ist es sicher günstig, illegale Mauscheleien so früh wie möglich verjähren zu lassen in Bezug auf die Klagen.
Das ist alles in allem viel Optimierungsarbeit. Man hat eine Menge zu bedenken, um das Beste für Steinhoff herauszuholen.
Ich hoffe die Fachleute bei Steinhoff bekommen es hin.
Traue ihnen da deutlich mehr zu als mir.
ich denke davon ist abhängig ob man das in aktuellen Jahren unterbringt oder nicht "
Legale Steueroptimierung hat für mich die höchste Priorität, noch vor der Richtigkeit der Bilanzen, sprich wann was in der Vergangenheit abgeschrieben wird.
Andererseit ist es sicher günstig, illegale Mauscheleien so früh wie möglich verjähren zu lassen in Bezug auf die Klagen.
Das ist alles in allem viel Optimierungsarbeit. Man hat eine Menge zu bedenken, um das Beste für Steinhoff herauszuholen.
Ich hoffe die Fachleute bei Steinhoff bekommen es hin.
Traue ihnen da deutlich mehr zu als mir.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.805.802 von Ines43 am 22.05.18 10:16:23fraglich ob die steuerliche Behandlung für die zurückliegenden Jahre korrigiert werden würde...
ich denke davon ist abhängig ob man das in aktuellen Jahren unterbringt oder nicht
ich denke davon ist abhängig ob man das in aktuellen Jahren unterbringt oder nicht
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