Clere - ein Hoffnungswert (Seite 175)
eröffnet am 01.01.17 13:43:56 von
neuester Beitrag 19.04.24 10:23:26 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 54.859.402 von Bobbele1904 am 03.05.17 22:20:10
gegen eine Geldleistung, deren Höhe mindestens dem gewichteten
durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der CLERE AG während der letzten
sechs Monate vor der Bekanntmachung der Entscheidung der Elector GmbH, das
Angebot abzugeben, entspricht, zu erwerben.
Ich denke, dass man < ca. 16,33 kaufen kann und mal schauen kann, was dann wirklich passiert. Deswegen hab ich mir auch noch ein paar zu 16,20 gegönnt. Solltes es <16 Euro morgen gehen, dann kauf ich weiter.
Zitat von Bobbele1904:Zitat von cd-kunde: ...
In der ad hoc steht das Wort mindestens.
Man könnte überlegen, dass er mit den ca. 16,33 jetzt eine Hausmarke gesetzt hat, wo viel gehandelt wird. Nimmt er das mit und hat vllt. indirekt über Freunde auch was von den 66%, dann kann er ja 18-19 Euro wie bei seinem Kauf bieten. Durch eine kleine Sonderdividende wäre der Kredit dann auch schnell wieder getilgt.
Die Frage ist halt, was hat er schon an dem Laden.
Muss mich verlesen haben, dachte dort stand was von wegen "zum gesetzlichen Mindestpreis" und nicht mindestens zum Mindestpreis. Gedanklich bin ich von 16,4 ausgegangen.
gegen eine Geldleistung, deren Höhe mindestens dem gewichteten
durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der CLERE AG während der letzten
sechs Monate vor der Bekanntmachung der Entscheidung der Elector GmbH, das
Angebot abzugeben, entspricht, zu erwerben.
Ich denke, dass man < ca. 16,33 kaufen kann und mal schauen kann, was dann wirklich passiert. Deswegen hab ich mir auch noch ein paar zu 16,20 gegönnt. Solltes es <16 Euro morgen gehen, dann kauf ich weiter.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.859.342 von cd-kunde am 03.05.17 22:14:20
Muss mich verlesen haben, dachte dort stand was von wegen "zum gesetzlichen Mindestpreis" und nicht mindestens zum Mindestpreis. Gedanklich bin ich von 16,4 ausgegangen.
Zitat von cd-kunde:Zitat von Bobbele1904: ...
Auch richtig (wobei vA meinetwegen aus Timbuktu stammen darf, ist doch irrelevant), aber welche Aussichten auf Erfolg hätte die Klage denn?
Wie ich das aktuell sehe, läuft hier alles nach Vorschrift. Würden wir anders handeln? Ein normales Angebot würde direkt ja lächerlich wirken... Das aktuelle Angebot ist viel zu niedrig - das wissen alle - ich werde es einfach ignorieren. Es ist nur die Frage, ob (und wann) ein ernsthaftes Angebot kommt.
In der ad hoc steht das Wort mindestens.
Man könnte überlegen, dass er mit den ca. 16,33 jetzt eine Hausmarke gesetzt hat, wo viel gehandelt wird. Nimmt er das mit und hat vllt. indirekt über Freunde auch was von den 66%, dann kann er ja 18-19 Euro wie bei seinem Kauf bieten. Durch eine kleine Sonderdividende wäre der Kredit dann auch schnell wieder getilgt.
Die Frage ist halt, was hat er schon an dem Laden.
Muss mich verlesen haben, dachte dort stand was von wegen "zum gesetzlichen Mindestpreis" und nicht mindestens zum Mindestpreis. Gedanklich bin ich von 16,4 ausgegangen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.859.219 von Bobbele1904 am 03.05.17 22:06:48
In der ad hoc steht das Wort mindestens.
Man könnte überlegen, dass er mit den ca. 16,33 jetzt eine Hausmarke gesetzt hat, wo viel gehandelt wird. Nimmt er das mit und hat vllt. indirekt über Freunde auch was von den 66%, dann kann er ja 18-19 Euro wie bei seinem Kauf bieten. Durch eine kleine Sonderdividende wäre der Kredit dann auch schnell wieder getilgt.
Die Frage ist halt, was hat er schon an dem Laden.
Zitat von Bobbele1904:Zitat von RealJoker: Wie bereits geschrieben: es geht um die Höhe der Abfindung, die man mittels einer Klage unter Umständen feststellen lassen kann. Davor hat der Holländer doch Angst , denn er will sich ja für 16 € mal eben ca. 24 € einverleiben.
Auch richtig (wobei vA meinetwegen aus Timbuktu stammen darf, ist doch irrelevant), aber welche Aussichten auf Erfolg hätte die Klage denn?
Wie ich das aktuell sehe, läuft hier alles nach Vorschrift. Würden wir anders handeln? Ein normales Angebot würde direkt ja lächerlich wirken... Das aktuelle Angebot ist viel zu niedrig - das wissen alle - ich werde es einfach ignorieren. Es ist nur die Frage, ob (und wann) ein ernsthaftes Angebot kommt.
In der ad hoc steht das Wort mindestens.
Man könnte überlegen, dass er mit den ca. 16,33 jetzt eine Hausmarke gesetzt hat, wo viel gehandelt wird. Nimmt er das mit und hat vllt. indirekt über Freunde auch was von den 66%, dann kann er ja 18-19 Euro wie bei seinem Kauf bieten. Durch eine kleine Sonderdividende wäre der Kredit dann auch schnell wieder getilgt.
Die Frage ist halt, was hat er schon an dem Laden.
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Facha…
Unternehmensbewertung bei Marktmissbrauch
Wenn es vor dem Abfindungsangebot bestimmte marktmissbräuchliche Handlungen gab, wird der Mindestpreis hingegen anhand einer Unternehmensbewertung ermittelt.
§ 39 Absatz 3 BörsG n.F. nennt zum einen den Fall, dass die Zielgesellschaft in den sechs Monaten vor dem Abfindungsangebot eine Ad-hoc-Mitteilung unterlassen hat oder in einer solchen falsche Informationen verbreitet hat. Zum anderen führen auch Marktmanipulationen nach § 20a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in den sechs Monaten vor dem Abfindungsangebot dazu, dass der Sechs-Monats-Durchschnittskurs nicht als zuverlässiger Maßstab für eine Abfindung dienen kann. Für die Unternehmensbewertung gelten die allgemeinen Grundsätze, wie sie beispielsweise das Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) aufstellt.
Tja - Marktmanipulation - ? Könnte der Großaktionär einige seiner 33,19 % Aktien zum Leerverkauf eingesetzt haben? - Wohl von Außenstehenden nicht zu beweisen.
Adhoc-Mitteilungen unterlassen? - Das könnte man schon eher annehmen. Z. B. der Kauf dieses italienischen Solarparks - wenn er auch klein ist - wäre doch wichtig gewesen adhoc mitzuteilen, weil es der Beginn des aktiven Bestandsaufbaus war. Man hat ja gesehen, das sich der Kurs nach Bekanntwerden dieser Information erst mit der Meldung zum Jahresabschluss 2016 stabilisiert hat. Also das war schon nicht in Ordnung denke ich.
Der 6-Monats-Durchschnittskurs ist ergo nicht aussagekräftig.
Unternehmensbewertung bei Marktmissbrauch
Wenn es vor dem Abfindungsangebot bestimmte marktmissbräuchliche Handlungen gab, wird der Mindestpreis hingegen anhand einer Unternehmensbewertung ermittelt.
§ 39 Absatz 3 BörsG n.F. nennt zum einen den Fall, dass die Zielgesellschaft in den sechs Monaten vor dem Abfindungsangebot eine Ad-hoc-Mitteilung unterlassen hat oder in einer solchen falsche Informationen verbreitet hat. Zum anderen führen auch Marktmanipulationen nach § 20a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in den sechs Monaten vor dem Abfindungsangebot dazu, dass der Sechs-Monats-Durchschnittskurs nicht als zuverlässiger Maßstab für eine Abfindung dienen kann. Für die Unternehmensbewertung gelten die allgemeinen Grundsätze, wie sie beispielsweise das Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) aufstellt.
Tja - Marktmanipulation - ? Könnte der Großaktionär einige seiner 33,19 % Aktien zum Leerverkauf eingesetzt haben? - Wohl von Außenstehenden nicht zu beweisen.
Adhoc-Mitteilungen unterlassen? - Das könnte man schon eher annehmen. Z. B. der Kauf dieses italienischen Solarparks - wenn er auch klein ist - wäre doch wichtig gewesen adhoc mitzuteilen, weil es der Beginn des aktiven Bestandsaufbaus war. Man hat ja gesehen, das sich der Kurs nach Bekanntwerden dieser Information erst mit der Meldung zum Jahresabschluss 2016 stabilisiert hat. Also das war schon nicht in Ordnung denke ich.
Der 6-Monats-Durchschnittskurs ist ergo nicht aussagekräftig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.859.114 von RealJoker am 03.05.17 21:57:21
Auch richtig (wobei vA meinetwegen aus Timbuktu stammen darf, ist doch irrelevant), aber welche Aussichten auf Erfolg hätte die Klage denn?
Wie ich das aktuell sehe, läuft hier alles nach Vorschrift. Würden wir anders handeln? Ein normales Angebot würde direkt ja lächerlich wirken... Das aktuelle Angebot ist viel zu niedrig - das wissen alle - ich werde es einfach ignorieren. Es ist nur die Frage, ob (und wann) ein ernsthaftes Angebot kommt.
Zitat von RealJoker: Wie bereits geschrieben: es geht um die Höhe der Abfindung, die man mittels einer Klage unter Umständen feststellen lassen kann. Davor hat der Holländer doch Angst , denn er will sich ja für 16 € mal eben ca. 24 € einverleiben.
Auch richtig (wobei vA meinetwegen aus Timbuktu stammen darf, ist doch irrelevant), aber welche Aussichten auf Erfolg hätte die Klage denn?
Wie ich das aktuell sehe, läuft hier alles nach Vorschrift. Würden wir anders handeln? Ein normales Angebot würde direkt ja lächerlich wirken... Das aktuelle Angebot ist viel zu niedrig - das wissen alle - ich werde es einfach ignorieren. Es ist nur die Frage, ob (und wann) ein ernsthaftes Angebot kommt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.859.099 von Wertefinder1 am 03.05.17 21:55:12
Wenn sie aber 2-3 Wochen gewartet hätten, dann wäre der Absturz von 19 auf 16 rausgefallen und die ganzen 19er Kurse somit. Dann hätte man jetzt wohl so 15,50 Euro. Genauso ist es merkwürdig einen Kauf zu 19 Euro zu machen und dann 6 Monate später ein Pflichtangebot. Der 19 Euro-Kauf hat ja den Kurs positiv beeinflusst.
Nach richtig geplant sieht es für mich nicht aus. Vllt will man wirklich nur Kosten sparen
Zitat von Wertefinder1:Zitat von cd-kunde: ...
Die Strategie ist nicht dumm. Jeder, der keine delisteten Aktien halten darf, der muss jetzt raus. Allerdings hätten sie eben noch 2-3 Wochen warten können, dann wäre es günstiger geworden.
...
http://www.gesetze-im-internet.de/wp_gangebv/BJNR426300001.h…
§ 4 Berücksichtigung von Vorerwerben
Die Gegenleistung für die Aktien der Zielgesellschaft muss mindestens dem Wert der höchsten vom Bieter, einer mit ihm gemeinsam handelnden Person oder deren Tochterunternehmen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 oder § 35 Abs. 2 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes entsprechen. § 31 Abs. 6 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes gilt entsprechend.
Per 31.10.2016 hatte Elector noch 2.000 Aktien zu 19 Euro gekauft. Insgesamt waren es im Oktober 2016 rund 0,8 Mio. Euro an Aktienkäufen zwischne 18,96 und 19 Euro.
31.10.2016 plus 6 Monate = 30.04.2017. Daher vermutlich wohl JETZT das Angebot. oder?
Wenn sie aber 2-3 Wochen gewartet hätten, dann wäre der Absturz von 19 auf 16 rausgefallen und die ganzen 19er Kurse somit. Dann hätte man jetzt wohl so 15,50 Euro. Genauso ist es merkwürdig einen Kauf zu 19 Euro zu machen und dann 6 Monate später ein Pflichtangebot. Der 19 Euro-Kauf hat ja den Kurs positiv beeinflusst.
Nach richtig geplant sieht es für mich nicht aus. Vllt will man wirklich nur Kosten sparen
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.859.078 von cd-kunde am 03.05.17 21:52:32Wie bereits geschrieben: es geht um die Höhe der Abfindung, die man mittels einer Klage unter Umständen feststellen lassen kann. Davor hat der Holländer doch Angst , denn er will sich ja für 16 € mal eben ca. 24 € einverleiben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.858.802 von cd-kunde am 03.05.17 21:11:22
http://www.gesetze-im-internet.de/wp_gangebv/BJNR426300001.h…
§ 4 Berücksichtigung von Vorerwerben
Die Gegenleistung für die Aktien der Zielgesellschaft muss mindestens dem Wert der höchsten vom Bieter, einer mit ihm gemeinsam handelnden Person oder deren Tochterunternehmen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 oder § 35 Abs. 2 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes entsprechen. § 31 Abs. 6 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes gilt entsprechend.
Per 31.10.2016 hatte Elector noch 2.000 Aktien zu 19 Euro gekauft. Insgesamt waren es im Oktober 2016 rund 0,8 Mio. Euro an Aktienkäufen zwischne 18,96 und 19 Euro.
31.10.2016 plus 6 Monate = 30.04.2017. Daher vermutlich wohl JETZT das Angebot. oder?
Zitat von cd-kunde: ...
Die Strategie ist nicht dumm. Jeder, der keine delisteten Aktien halten darf, der muss jetzt raus. Allerdings hätten sie eben noch 2-3 Wochen warten können, dann wäre es günstiger geworden.
...
http://www.gesetze-im-internet.de/wp_gangebv/BJNR426300001.h…
§ 4 Berücksichtigung von Vorerwerben
Die Gegenleistung für die Aktien der Zielgesellschaft muss mindestens dem Wert der höchsten vom Bieter, einer mit ihm gemeinsam handelnden Person oder deren Tochterunternehmen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 oder § 35 Abs. 2 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes entsprechen. § 31 Abs. 6 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes gilt entsprechend.
Per 31.10.2016 hatte Elector noch 2.000 Aktien zu 19 Euro gekauft. Insgesamt waren es im Oktober 2016 rund 0,8 Mio. Euro an Aktienkäufen zwischne 18,96 und 19 Euro.
31.10.2016 plus 6 Monate = 30.04.2017. Daher vermutlich wohl JETZT das Angebot. oder?
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.859.063 von RealJoker am 03.05.17 21:50:46
Warum willst du klagen, wenn du deine Aktien behalten kannst?
Zitat von RealJoker: Laut Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz 6 Monate !
Die entscheidende Frage: welche Aussagekraft hat der Kurs der letzten 6 Monate. Genau darum wird man klagen und eine angemessene Abfindung verlangen müssen.
Warum willst du klagen, wenn du deine Aktien behalten kannst?
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.859.000 von Wertefinder1 am 03.05.17 21:42:55Laut Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz 6 Monate !
Die entscheidende Frage: welche Aussagekraft hat der Kurs der letzten 6 Monate. Genau darum wird man klagen und eine angemessene Abfindung verlangen müssen.
Die entscheidende Frage: welche Aussagekraft hat der Kurs der letzten 6 Monate. Genau darum wird man klagen und eine angemessene Abfindung verlangen müssen.