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    NAGA Group - mit neuen Ideen an die Börse (Scale) (Seite 364)

    eröffnet am 30.06.17 14:36:31 von
    neuester Beitrag 17.04.24 16:20:24 von
    Beiträge: 4.705
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      schrieb am 25.07.18 23:33:56
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: bitte das Threathema beachten
      Avatar
      schrieb am 25.07.18 23:19:07
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Kopie, kompletter Inhalt aus fremden Medien, Urheberrechtsverletzung
      Avatar
      schrieb am 25.07.18 23:04:10
      Beitrag Nr. 1.073 ()
      Paul ich kenne diese Beiträge schon:

      "Auf diesen Unsinn wollte ich
      ja eigentlich nicht mehr reagieren."

      Naga Forum auf Ariva Besucher : 719

      Naga Forum auf Wallstreet Besucher : 2160
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.07.18 22:39:42
      Beitrag Nr. 1.072 ()
      Für Leute mit Doppel ID
      Aus der Einladung zur Naga HV 2018

      bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (einschließlich Freiverkehr bzw. Nachfolger dieses Segments), die Kapitalerhöhung 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und alle eventuellen weiteren Voraussetzungen von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewahrt sind. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben bzw. veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist;


      Auszug aus dem Bundesministerium der Justiz

      Aktiengesetz
      § 186 Bezugsrecht
      (1) Jedem Aktionär muß auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden. Für die Ausübung des Bezugsrechts ist eine Frist von mindestens zwei Wochen zu bestimmen.
      (2) Der Vorstand hat den Ausgabebetrag oder die Grundlagen für seine Festlegung und zugleich eine Bezugsfrist gemäß Absatz 1 in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen. Sind nur die Grundlagen der Festlegung angegeben, so hat er spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist den Ausgabebetrag in den Gesellschaftsblättern und über ein elektronisches Informationsmedium bekannt zu machen.
      (3) Das Bezugsrecht kann ganz oder zum Teil nur im Beschluß über die Erhöhung des Grundkapitals ausgeschlossen werden. In diesem Fall bedarf der Beschluß neben den in Gesetz oder Satzung für die Kapitalerhöhung aufgestellten Erfordernissen einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt. Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. Ein Ausschluß des Bezugsrechts ist insbesondere dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.
      (4) Ein Beschluß, durch den das Bezugsrecht ganz oder zum Teil ausgeschlossen wird, darf nur gefaßt werden, wenn die Ausschließung ausdrücklich und ordnungsgemäß bekanntgemacht worden ist. Der Vorstand hat der Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht über den Grund für den teilweisen oder vollständigen Ausschluß des Bezugsrechts zugänglich zu machen; in dem Bericht ist der vorgeschlagene Ausgabebetrag zu begründen.
      (5) Als Ausschluß des Bezugsrechts ist es nicht anzusehen, wenn nach dem Beschluß die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand hat dieses Bezugsangebot mit den Angaben gemäß Absatz 2 Satz 1 und einen endgültigen Ausgabebetrag gemäß Absatz 2 Satz 2 bekannt zu machen; gleiches gilt, wenn die neuen Aktien von einem anderen als einem Kreditinstitut oder Unternehmen im Sinne des Satzes 1 mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

      Damit Ihr noch etwas zum lesen habt.
      Ist Morgen ein wichtiger Termin für euren Händler ???
      Avatar
      schrieb am 25.07.18 22:37:10
      Beitrag Nr. 1.071 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.302.830 von dummbeidel am 25.07.18 22:00:30
      Auf diesen Unsinn wollte ich
      ja eigentlich nicht mehr reagieren. Aber bevor das noch weiter ausartet:

      Schau doch mal auf die Uhrzeit, wann die beiden letzten Beiträge von mir und Brahmrock sind - da waren 11 Sekunden dazwischen!

      Glaubst Du ernsthaft ich sitze hier mit zwei Rechnern und schreibe gleichzeitig? Wozu? Was hätte das für einen Mehrwert, über zwei ID dasselbe zu verbreiten? Ob einer oder zwei/drei/vier Hanseln - damit bewegt man doch keine Kurse. Ist auch nicht mein Ziel, macht überhaupt keinen Sinn.

      Und ist auch gar nicht nötig, wie man an dem link sehen kann. Die Aussagen von BB sind doch klar und deutlich, wenn er von einem "currently meaningless chart" spricht.

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      Avatar
      schrieb am 25.07.18 22:32:44
      Beitrag Nr. 1.070 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.303.034 von Bahmrock am 25.07.18 22:19:40Poldi würde sagen - "Es überwiegt eigentlich beides"
      Avatar
      schrieb am 25.07.18 22:19:40
      Beitrag Nr. 1.069 ()
      dummbeidel was passt ihnen nicht? Weil ich nicht positiv über Nage rede? Oder weil ich mich vor einer Stunde hier registriert habe?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.07.18 22:19:29
      Beitrag Nr. 1.068 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.302.674 von Bahmrock am 25.07.18 21:45:32
      Danke für den link
      ist sehr aufschlussreich in Bezug auf die Prioritäten. Im Grunde aber auch nicht überraschend.

      Das IPO macht nur einen kleinen Teil der Investitionen aus. Und dass der Ausgabepreis etwas höher war, als bei den Alt-Aktionären ist auch verständlich. Für die Zeichner der Aktie ist es auch noch im Rahmen, was die Verluste bislang betrifft.

      Ein Drama ist es für die, die dem hype nach dem IPO gefolgt sind und nun die Teile noch halten.
      Deren Geld ist allerdings auch nicht beim Unternehmen gelandet, sondern bei den Verkäufern.

      Umso wichtiger, sich genau zu überlegen, wie es wohl weitergehen kann. Nach den Aussagen auf twitter sieht man das profit-taking ja wohl ganz locker. Etwas überraschend ist es aber doch, wenn doch die Zukunft so rosig aussieht.
      Avatar
      schrieb am 25.07.18 22:15:05
      Beitrag Nr. 1.067 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.302.830 von dummbeidel am 25.07.18 22:00:30Die Bewertung war von mir , von Ihnen kommt ja leider nichts mehr was man bewerten kann seit sie auf irgendein Verfolgungsjagd bzw Verfolgungswahn sind.
      Avatar
      schrieb am 25.07.18 22:00:30
      Beitrag Nr. 1.066 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.302.674 von Bahmrock am 25.07.18 21:45:32
      Bahmrock
      Heute Mittag hatte Ihr noch die User Namen Jobswunder und Rootham
      und heute Abend Bahmrock und Rootham

      Bei deinen Sätzen musst du darauf achten nicht mit ..... oder ???
      Und nicht gleich eine Bewertung von Rootham geben lassen.


      Nochmal für die Moderatoren wenn Ihr merkt das euch User über den Tisch ziehen wollen,
      solltet Ihr beide sperren.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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