Beate Uhse ist platt, aber noch nicht ganz tot - Die letzten 30 Beiträge | Diskussion im Forum
eröffnet am 15.12.17 10:48:32 von
neuester Beitrag 17.04.23 11:02:01 von
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Wieder ein kleiner Schritt
Falls binnen einer Notfrist von zwei Wochen keine Rechtsmittel eingelegt werden, wird das Insolvenzverfahren 56 IN 119/19 bezüglich der Beate Uhse Fun Center GmbH (HRB 139974 FL) nach Abhalten des Schlusstermins aufgehoben.Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de von heute.
Ein weiterer Schritt
ist getan. Falls binnen einer Notfrist von zwei Wochen keine Rechtsmittel eingelegt werden, wird das Insolvenzverfahren 56 IN 100/18 bezüglich der Beate Uhse new medi@ GmbH (HRB 4494 FL) nach Abhalten des Schlusstermins aufgehoben.
Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de vom 30.3.2023
Wie aus einer jüngst veröffentlichten Entscheidung des Flensburger Insolvenzgerichts zum Verfahren 56 IN 119/19 (Beate Uhse Fun Center GmbH) hervorgeht, wurde zur Prüfung von durch den Insolvenzverwalter Undritz angemeldeten nachrangigen Forderungen im Rang 39 Abs. 1 Nr. 5 mit den laufenden Nummern 2 und 3 ein Sonderinsolvenzverwalter eingesetzt.
Sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung kann mit einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Demnach kann das Verfahren 56 IN 119/19 höchstwahrscheinlich nicht mehr im laufenden Jahr abgeschlossen werden.
Sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung kann mit einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Demnach kann das Verfahren 56 IN 119/19 höchstwahrscheinlich nicht mehr im laufenden Jahr abgeschlossen werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.152.617 von factsolni am 07.12.21 23:06:40Die beiden Beispiele sind nur bedingt vergleichbar, denn dieser AG hier liegt ein Abwicklungsplan zu Grunde. Da diese AG hier noch im regulierten Markt notiert, dürfte der ordnungsgemäße Handel auf Dauer nicht mehr gewährleistet sein. Dieser Umstand erlaubt dann zumindest eine bedingte Vergleichbarkeit mit Wirecard, und zwar in Bezug auf die fehlende Einhaltung von Notierungsfolgepflichten der Börsenordnungen.
Segment General Standard
Markt Regulierter Markt
https://www.boerse-frankfurt.de/aktie/erotik-abwicklungsgese…
Aus diesem Grund habe ich eine Prüfung der Sach- und Rechtslage an zuständiger Stelle avisiert. Viele Sachbearbeiter sind wohl aber auch im Homeoffice, schätze ich. Bei der Abwicklungsgesellschaft Rösch AG hatten die Börsen dem später stattgegeben und delistet.
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/500-beitraege/10…
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Markt Regulierter Markt
https://www.boerse-frankfurt.de/aktie/erotik-abwicklungsgese…
Aus diesem Grund habe ich eine Prüfung der Sach- und Rechtslage an zuständiger Stelle avisiert. Viele Sachbearbeiter sind wohl aber auch im Homeoffice, schätze ich. Bei der Abwicklungsgesellschaft Rösch AG hatten die Börsen dem später stattgegeben und delistet.
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/500-beitraege/10…
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Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: persönlicher AngriffWieviel Zeit
zwischen Insolvenzantrag und Beendigung des Börsenhandels vergehen kann, ist schwer abzuschätzen.Ein Beispiel für eine lange Zeitdauer ist der Fall Pongs und Zahn. Für dieses Unternehmen wurde Ende 2010 vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, der Handel mit der Aktie wurde aber erst vor zwei Wochen eingestellt.
Dass es es auch wesentlich schneller gehen kann, wurde, wie allgemein bekannt, jüngst am Beispiel Wirecard deutlich.
Bin gespannt, ob die Abwicklung der Erotik Abwicklungsges. AG nun ebenfalls zu Ende geht. Löschung und Delisting könnten in greifbare Nähe rücken. NmM.
Es sollte noch erwähnt werden, dass
der Insolvenzverwalter mit der Bearbeitung des Insolvenzfalls be you GmbH ebenfalls fertig ist. (Bekanntmachung vom 26.11.21)Das ging jetzt dann doch schneller als ich erwartet hätte.
Immer näher
Wie aus einem am 24.11. im Internet veröffentlichten Beschluss des Insolvenzgerichts Flensburg vom 1.10.21 hervorgeht, erfolgt die Erörterung der Schlussrechnung der Beate Uhse new medi@ GmbH im schriftlichen Verfahren. Ein weiterer Schritt hin zur Abwicklung der Muttergesellschaft (Erotik-Abwicklungsgesellschaft A, vormals Beate Uhse AG) ist damit getan. ---
Wie im Insolvenzplan nachzulesen ist, waren (zusammen mit anderen Geschäftsanteilen aus dem Konzern) sämtliche Geschäftsanteile der Beate new medi@ GmbH im Zusammenhang mit dem Insolvenzplan als Sicherheit für einen Massekredit in Höhe von brutto 2.675.000 € an die ROBUS verpfändet.
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Die Schuldnerin selbst in ihrer heutigen Form wird nach den Regelungen des Insolvenzplanes abgewickelt werden und damit auch ihre Börsenzulassung verlieren.
Quelle:
https://www.bbl-law.de/7458/
Quelle:
https://www.bbl-law.de/7458/
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.021.000 von loshochos am 24.11.21 19:25:22
https://www.bbl-law.de/7333/
Falls du etwas Anderes behaupten willst, dann poste bitte noch eine Quelle für deine Behauptung, da wir hier nur glaubhafte Aussagen gebrauchen können. Und die gibt es eben nur mit Quellenangabe. Siehe auch die Boardregeln hier.
Ja stimmt, nämlich die Abwicklung der Abwicklungs-AG
So wie vom Insolvenzverwalter bestätigt. Quelle:https://www.bbl-law.de/7333/
Falls du etwas Anderes behaupten willst, dann poste bitte noch eine Quelle für deine Behauptung, da wir hier nur glaubhafte Aussagen gebrauchen können. Und die gibt es eben nur mit Quellenangabe. Siehe auch die Boardregeln hier.
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Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: persönlicher AngriffIm Verfahren 56 IN 119/19 Beate Uhse Fun Center GmbH
können, wie aus einer Bekanntmachung hervorgeht, auch nachrangige Gläubiger noch hoffen, etwas Geld zurück zu bekommen. Die erstrangigen Gläubiger haben ja laut einer Bekanntmachung vom August 21 schon einen Abschlag erhalten.Die Widerspruchsfrist für die (bis 1.12.21) anzumeldenden nachrangigen Forderungen endet am 15.12.21.
Es ist aus verschiedenen Gründen schwer abzuschätzen, aber es könnte schon sein, dass die Schlussrechnung für die Fun Center GmbH in der ersten Jahreshälfte 2022 gestellt wird.
Damit rückt die Abwicklung der Versa Distanzhandel GmbH (Eigentümerin der Fun Center GmbH) und damit auch die Abwicklung der be you GmbH (qua Festlegungen im Insolvenzplan Eigentümerin der Versa) wieder ein Stück näher.
Was das (wenn überhaupt etwas) für die finale Abwicklung der Erotik-Abwicklungsgesellschaft bedeutet, ist ohne genaue Kenntnis der Gründungsverträge der be you GmbH nicht einmal ansatzweise abzuschätzen.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 69.898.793 von factsolni am 12.11.21 11:19:58
Dieses Thema wurde meiner Kenntnis nach bereits an die zuständigen Stellen und an die Presse kommuniziert. In 2020/21 gab es bereits eine Anzahl an Anhörungen seitens der Deutschen Börse. Weitere dürften ab 2022 folgen.
Zitat von factsolni: Kann auch für die Erotik-Abwicklungsgesellschaft gelten.
Zitat:
Die Deutsche Börse, der mit Abstand größte Börsenbetreiber in Deutschland, begründete den Schritt damit, dass bei Insolvenzen stets geprüft werde, ob es beim jeweiligen Emittenten noch einen entsprechenden Ansprechpartner gebe. Wenn insbesondere kein gesetzlicher Vertreter mehr erreichbar sei, der etwa über Fragen der Finanzberichterstattung oder ähnlichen Fragen um das Wertpapier Auskunft geben könne, "ist die Ordnungsmäßigkeit nicht mehr gegeben und es erfolgt ein Delisting von Amts wegen", hieß es.
Dieses Thema wurde meiner Kenntnis nach bereits an die zuständigen Stellen und an die Presse kommuniziert. In 2020/21 gab es bereits eine Anzahl an Anhörungen seitens der Deutschen Börse. Weitere dürften ab 2022 folgen.
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Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: persönlicher AngriffWas für Wirecard gilt
Kann auch für die Erotik-Abwicklungsgesellschaft gelten.Zitat:
Die Deutsche Börse, der mit Abstand größte Börsenbetreiber in Deutschland, begründete den Schritt damit, dass bei Insolvenzen stets geprüft werde, ob es beim jeweiligen Emittenten noch einen entsprechenden Ansprechpartner gebe. Wenn insbesondere kein gesetzlicher Vertreter mehr erreichbar sei, der etwa über Fragen der Finanzberichterstattung oder ähnlichen Fragen um das Wertpapier Auskunft geben könne, "ist die Ordnungsmäßigkeit nicht mehr gegeben und es erfolgt ein Delisting von Amts wegen", hieß es.
Der Gesetzgeber
hat im Aktiengesetz (AktG § 92) bestimmt, dass Aktiengesellschaften, die die Hälfte ihres Grundkapitals verloren haben, dies anzeigen müssen und eine Hauptversammlung einberufen müssen.Dies ist aktuell bei der asknet Solutions AG der Fall, und vielleicht dient es nicht nur der Transparenz, sondern hilft auch der Firma, die Krise zu bewältigen.
Bei der Beate Uhse AG wurden zwar riesige Verluste geschrieben, aber es fand 2017 keine HV statt, Zahlen wurden letztmals ein Jahr vor dem Insolvenzantrag bekannt gegeben (Zwischenmitteilung im zweiten Halbjahr 2016) und der Verlust der Hälfte des Grundkapitals, der ja irgendwann eingetreten sein muss, wurde nie angezeigt. Wieso das möglich war, und ob das wirklich rechtens war, darüber können sich Bilanzierungsfachleute und Wirtschaftsjuristen streiten, wenn sie Lust dazu haben.
Es ist aber (nach meiner Meinung) die Frage durchaus von Interesse, ob eine rechtzeitige Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nicht hätte helfen können, den mit der (masseunzulänglichen) Insolvenz der - im Rahmen des Insolvenzplans der Beate Uhse AG gegründeten - be you GmbH eingetretenen finalen Totalschaden zu vermeiden.
Der Handel in folgenden Wertpapieren wird an folgenden Handelsplätzen ...
Solche Meldungen finden sich in den Mitteilungen der FWB (Bereich FWB Bekanntmachungen 2) zuhauf.Das Interessante daran: Meist (wenn nicht sogar immer) ist das Datum der Bekanntmachung identisch mit dem Datum des letzten Handelstags in dem betreffenden Instrument.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.782.592 von tbhomy am 15.07.21 10:20:37
Nicht vergessen, dass die Käufer dieser Aktie den Kram noch rechtzeitig vor dem Delisting wieder loswerden müssen. Blöd ist, dass der Zeitpunkt der Handelsbeendigung der Öffentlichkeit nicht bekannt ist.
Zitat von tbhomy:Zitat von tbhomy: Wer sich gerne unmoderiert anpöbeln lässt, der ist hier im Forum offenbar richtig.
Wie es in den Wald ruft...je mehr man mich unberechtigt angreift, desto intensiver werde ich mich um die Einhaltung von Regeln und Gesetzen kümmern. Die Zeit nehme ich mir.
Flensburg, 07. März 2018. Die Beate Uhse AG wird nach Umsetzung der Regelungen dieses Insolvenzplanes als Gesellschaft liquidiert. Damit einher geht ein Verlust der Börsenzulassung und ein vollständiges Untergehen der Anteilsrechte der Aktionäre durch die Liquidation der Schuldnerin. Aus heutiger Sicht ergibt der verbleibende Vermögensteil bei Umsetzung des Insolvenzplans eine mögliche Quote von 1,87% für die Gläubiger der Beate Uhse AG.
Quelle:
https://www.indat.info/Meldungen/Pressemitteilungen-Insolven…
Der letzte macht das Licht aus.
Nicht vergessen, dass die Käufer dieser Aktie den Kram noch rechtzeitig vor dem Delisting wieder loswerden müssen. Blöd ist, dass der Zeitpunkt der Handelsbeendigung der Öffentlichkeit nicht bekannt ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.481.491 von Schwarz5 am 11.06.21 13:21:36
Das ist nun auch schon wieder zwei Monate her.
Rakete? Fehlanzeige.
Zitat von Schwarz5: Bin gespannt ob heute noch eine 500 Prozent Rakete startet.
Das ist nun auch schon wieder zwei Monate her.
Rakete? Fehlanzeige.
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Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: Persönliche Differenzen bitte vis BM klären, themenfremd!
Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: Persönliche Differenzen bitte via BM klären
........herrlich....los mach weiter
Ich erkundige mich gerade darüber
welche Handlungen und Unterlassungen in Bezug auf den Handel mit der Aktie der hier diskutierten Erotik Abwicklungsgesellschaft AG eine vorzeitige Handelsbeendigung nach §25 Börsengesetz oder §39 Absatz 1 Börsengesetz rechtfertigen. Natürlich hole ich entsprechende fachliche Unterstützung dafür ein, um möglichst einen Erfolg zu erzielen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.785.949 von loshochos am 15.07.21 14:13:47
In welchen Foren mit Niveau (Plural bedenken!) soll ich denn angeblich gesperrt worden sein ? Bitte hier zeitnah und FÜR ALLE LESER nachvollziehbar belegen. Dabei nicht ausweichen, da ich eine rechtsverbindliche Stellungnahme von dir, User loshochos, benötige. Falls du nicht antwortest, nehme ich das als rechtsverbindliche Stellungnahme. Vielen Dank für dein Verständnis.
Zitat von loshochos: tbhomy in Foren mit Niveau gesperrt
In welchen Foren mit Niveau (Plural bedenken!) soll ich denn angeblich gesperrt worden sein ? Bitte hier zeitnah und FÜR ALLE LESER nachvollziehbar belegen. Dabei nicht ausweichen, da ich eine rechtsverbindliche Stellungnahme von dir, User loshochos, benötige. Falls du nicht antwortest, nehme ich das als rechtsverbindliche Stellungnahme. Vielen Dank für dein Verständnis.
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