Beate Uhse ist platt, aber noch nicht ganz tot (Seite 3) | Diskussion im Forum
eröffnet am 15.12.17 10:48:32 von
neuester Beitrag 17.04.23 11:02:01 von
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Was für Wirecard gilt
Kann auch für die Erotik-Abwicklungsgesellschaft gelten.Zitat:
Die Deutsche Börse, der mit Abstand größte Börsenbetreiber in Deutschland, begründete den Schritt damit, dass bei Insolvenzen stets geprüft werde, ob es beim jeweiligen Emittenten noch einen entsprechenden Ansprechpartner gebe. Wenn insbesondere kein gesetzlicher Vertreter mehr erreichbar sei, der etwa über Fragen der Finanzberichterstattung oder ähnlichen Fragen um das Wertpapier Auskunft geben könne, "ist die Ordnungsmäßigkeit nicht mehr gegeben und es erfolgt ein Delisting von Amts wegen", hieß es.
Der Gesetzgeber
hat im Aktiengesetz (AktG § 92) bestimmt, dass Aktiengesellschaften, die die Hälfte ihres Grundkapitals verloren haben, dies anzeigen müssen und eine Hauptversammlung einberufen müssen.Dies ist aktuell bei der asknet Solutions AG der Fall, und vielleicht dient es nicht nur der Transparenz, sondern hilft auch der Firma, die Krise zu bewältigen.
Bei der Beate Uhse AG wurden zwar riesige Verluste geschrieben, aber es fand 2017 keine HV statt, Zahlen wurden letztmals ein Jahr vor dem Insolvenzantrag bekannt gegeben (Zwischenmitteilung im zweiten Halbjahr 2016) und der Verlust der Hälfte des Grundkapitals, der ja irgendwann eingetreten sein muss, wurde nie angezeigt. Wieso das möglich war, und ob das wirklich rechtens war, darüber können sich Bilanzierungsfachleute und Wirtschaftsjuristen streiten, wenn sie Lust dazu haben.
Es ist aber (nach meiner Meinung) die Frage durchaus von Interesse, ob eine rechtzeitige Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nicht hätte helfen können, den mit der (masseunzulänglichen) Insolvenz der - im Rahmen des Insolvenzplans der Beate Uhse AG gegründeten - be you GmbH eingetretenen finalen Totalschaden zu vermeiden.
Der Handel in folgenden Wertpapieren wird an folgenden Handelsplätzen ...
Solche Meldungen finden sich in den Mitteilungen der FWB (Bereich FWB Bekanntmachungen 2) zuhauf.Das Interessante daran: Meist (wenn nicht sogar immer) ist das Datum der Bekanntmachung identisch mit dem Datum des letzten Handelstags in dem betreffenden Instrument.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.782.592 von tbhomy am 15.07.21 10:20:37
Nicht vergessen, dass die Käufer dieser Aktie den Kram noch rechtzeitig vor dem Delisting wieder loswerden müssen. Blöd ist, dass der Zeitpunkt der Handelsbeendigung der Öffentlichkeit nicht bekannt ist.
Zitat von tbhomy:Zitat von tbhomy: Wer sich gerne unmoderiert anpöbeln lässt, der ist hier im Forum offenbar richtig.
Wie es in den Wald ruft...je mehr man mich unberechtigt angreift, desto intensiver werde ich mich um die Einhaltung von Regeln und Gesetzen kümmern. Die Zeit nehme ich mir.
Flensburg, 07. März 2018. Die Beate Uhse AG wird nach Umsetzung der Regelungen dieses Insolvenzplanes als Gesellschaft liquidiert. Damit einher geht ein Verlust der Börsenzulassung und ein vollständiges Untergehen der Anteilsrechte der Aktionäre durch die Liquidation der Schuldnerin. Aus heutiger Sicht ergibt der verbleibende Vermögensteil bei Umsetzung des Insolvenzplans eine mögliche Quote von 1,87% für die Gläubiger der Beate Uhse AG.
Quelle:
https://www.indat.info/Meldungen/Pressemitteilungen-Insolven…
Der letzte macht das Licht aus.
Nicht vergessen, dass die Käufer dieser Aktie den Kram noch rechtzeitig vor dem Delisting wieder loswerden müssen. Blöd ist, dass der Zeitpunkt der Handelsbeendigung der Öffentlichkeit nicht bekannt ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.481.491 von Schwarz5 am 11.06.21 13:21:36
Das ist nun auch schon wieder zwei Monate her.
Rakete? Fehlanzeige.
Zitat von Schwarz5: Bin gespannt ob heute noch eine 500 Prozent Rakete startet.
Das ist nun auch schon wieder zwei Monate her.
Rakete? Fehlanzeige.
!
Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: Persönliche Differenzen bitte vis BM klären, themenfremd!
Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: Persönliche Differenzen bitte via BM klären
........herrlich....los mach weiter
Ich erkundige mich gerade darüber
welche Handlungen und Unterlassungen in Bezug auf den Handel mit der Aktie der hier diskutierten Erotik Abwicklungsgesellschaft AG eine vorzeitige Handelsbeendigung nach §25 Börsengesetz oder §39 Absatz 1 Börsengesetz rechtfertigen. Natürlich hole ich entsprechende fachliche Unterstützung dafür ein, um möglichst einen Erfolg zu erzielen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.785.949 von loshochos am 15.07.21 14:13:47
In welchen Foren mit Niveau (Plural bedenken!) soll ich denn angeblich gesperrt worden sein ? Bitte hier zeitnah und FÜR ALLE LESER nachvollziehbar belegen. Dabei nicht ausweichen, da ich eine rechtsverbindliche Stellungnahme von dir, User loshochos, benötige. Falls du nicht antwortest, nehme ich das als rechtsverbindliche Stellungnahme. Vielen Dank für dein Verständnis.
Zitat von loshochos: tbhomy in Foren mit Niveau gesperrt
In welchen Foren mit Niveau (Plural bedenken!) soll ich denn angeblich gesperrt worden sein ? Bitte hier zeitnah und FÜR ALLE LESER nachvollziehbar belegen. Dabei nicht ausweichen, da ich eine rechtsverbindliche Stellungnahme von dir, User loshochos, benötige. Falls du nicht antwortest, nehme ich das als rechtsverbindliche Stellungnahme. Vielen Dank für dein Verständnis.
Beate Uhse ist platt, aber noch nicht ganz tot