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    Abgeltungssteuer bei Aktienzukauf - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.12.18 09:56:50 von
    neuester Beitrag 30.12.18 16:29:37 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.295.227
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      Avatar
      schrieb am 29.12.18 09:56:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      habe mal eine Frage zur Abgeltungssteuer bei Aktienzukauf/verkauf. Freistellungsauftrag lasse ich erstmal außen vor. Soweit mir bekannt, werden bei teilweisem Aktienverkauf immer die zuerst gekauften Aktien besteuert.

      Theoretisches Beispiel anhand desselben Aktientitels:

      100 Aktien für a' 1.000 Euro = 100.000 Euro.

      Nachkauf 10 Aktien für 1.500 Euro und Verkauf eine Woche später für 1.600 Euro in Absicht der Gewinnmitnahme. Macht theoretisch einen Gewinn von 1.000 Euro minus 25% Abgeltungssteuer = 750 Euro für die eigene Tasche.

      Nun scheint es aber nicht so einfach zu sei, oder???

      Beim Verkauf wird der Einstandspreis von 1.000 Euro zu Grunde gelegt und der Verkaufspreis von 1.600 Euro. Das bedeutet einen Gewinn von 6.000 Euro minus 25% Abgeltungssteuer = 4.500 Euro für die eigene Tasche. Das bedeutet also, ich zahle 1.500 Euro Abgeltungssteuer obwohl ich durch den Zukauf/Verkauf nur 1.000 Euro brutto gewonnen habe? Ist das richtig?

      Das würde ja bedeuten, dass ich mich bei Zukäufen und kurzfristigen Verkäufen selbst bescheißen würde.

      Gibt es eine Lösung für das Problem? Wäre das nur durch ein zweites Depot zu lösen? Fragen über Fragen.

      Danke für eure Antworten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.12.18 11:30:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      tieto,
      du siehst das völlig richtig. Allerdings sooo schlimm ist das fifo-Prinzip nicht. Irgendwann verkaufst du den Rest der Aktien. Dann zahlst du entsprechend weniger Steuer. Über ein zweites Depot erreichst du eine Steuerverschiebung.

      Eventuell hast du ein paar Aktien mit Buchverlusten im Depot. Die Verluste kannst du realisieren und erreichst so eine Steuererstattung.

      Wenn die Aktien in deinem Beispiel vor 2009 gekauft wurden, zahlst du zwar keine Abgsteuer, machst mit den Aktien aber endgültig keinen steuerfreien Gewinn mehr.
      Avatar
      schrieb am 29.12.18 11:36:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.525.050 von tieto am 29.12.18 09:56:50Moin tieto,

      stimmt "leider" schon so! - Leider, weil Du dadurch dannach dann zunächst tatsächlich weniger Liquidität zur Verfügung hast. Aber unterm Strich stimmts am Ende dann doch wieder: "Nur" würdest Du dadurch aber halt bereits "jetzt" Steuer auf einen zwar rechnerisch bereits aufgelaufenen (Buchgewinn) aber noch nicht tatsächlich realisierten Gewinn zahlen, obwohls eigtl. noch gar nicht nötig wäre.

      Rechne mal weiter: Du hast jetzt, nachdem Du den o.g. Nachkauf und den Verkauf des Nachkaufs getätigt hast, also wieder 100 Aktien:

      Für diese 100 Stück hast Du jetzt aber nicht mehr insgesamt 100.000,- bezahlt, sondern einen Gesamtkaufpreis von 105.000,-- (90*1.000,-- + 10*1.500,--) bzw. einen DEK (durchschnittlichen Einstandskurs) von 1.050,--/Stück anstelle vorher den glatten 1.000,--/Stück

      Spiel es jetzt mal zuende durch, was nun auf Deinem Abgeltungssteuerverrechnungskonto bei Deinem Broker passiert, wenn Du nun ne weitere Woche später doch noch die komplette Position verkaufst und der Kurs

      a) weiter bei 1.600,--
      b) wieder bei 1.000,--
      c) nur noch bei z.B. 800,--
      steht! ;)

      VG, tp
      Avatar
      schrieb am 30.12.18 16:29:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das zweite Depot würde schon helfen.
      Entweder alle späteren Transaktionen im zweiten Depot vornehmen.
      Oder vor dem Verkauf die früher angeschafften Aktien in das zweite Depot übertragen per Depotübertrag.

      Außerdem "profitiert" man natürlich auch mal umgekehrt, wenn der ältere Bestand teuer angeschafft war und der neue mit Verlust verkauft wird.


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