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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1239)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 06.05.24 10:49:38 von
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      schrieb am 24.01.20 23:40:54
      Beitrag Nr. 1.752 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.482.791 von bomike am 24.01.20 23:05:42
      Zitat von bomike: Die finden zwar immer irgendwas, das gehört aber einfach irgendwie dazu.


      Richtig. Und was die finden, ist einfach zu steuern.
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      Avatar
      schrieb am 24.01.20 23:17:39
      Beitrag Nr. 1.751 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.482.704 von startvestor am 24.01.20 22:54:45
      Zitat von startvestor: Die Aufzeichnung des Webinars vom Andrej ist online:

      https://traderiq.net/aufzeichnung-webinar-trading-gmbh/


      Das ist wie ein Trading Coach der seinen Kram verkaufen will. Im Grundsatz hat er mit allen recht.
      Verschweigt aber alles wesentliche was negativ ist: Doppelbesteuerung etc.

      Die entscheidenden Informationen fehlen einfach. Absolut unseriös. Aber geschäftlich sehr smart. Da werden einige kaufen... Goiles Geschäft. :)
      15 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 23:05:42
      Beitrag Nr. 1.750 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.482.431 von Andiadm am 24.01.20 22:14:44
      Zitat von Andiadm:
      Zitat von bomike: Eine Trading GmbH kann per se nicht zur Liebhaberei erklärt werden. Weil ja das Kerngeschäft die Vermehrung von Kapital ist. Nirgends ist die Gewinnabsicht so deutlich wie beim Trading.


      Also, meine Kois, die mache ich schön privat und versteuere die nicht. Wie das Hochzeitskleid und andere Dinge des täglichen Gebrauchs. Ich streichle die auch täglich ;-)

      Naja, also, die Absicht zählt nicht (ich wollte mit der Photovoltaik auch auch reich werden), sondern, dass was bei rumkommt. Ich hab das Ziel reich zu werden und mache das in einer GmbH. Dann mache ich 2 Jahre Miese. Dann kommt das FA mit dem Zitat "7X.YZ% aller Trader verlieren hier Geld".

      Führst Du den Prozess? Ich nicht.


      Das Finanzamt ist heftig drauf. Da wollte mal ein Prüfer ausrechnen was meine Mitarbeiter an Kaffee verbrauchen, weil viel Kaffee getrunken wird. Mit der Argumentation es könnte ja ein geldwerter Vorteil sein.

      Jeden Pups kontrollieren die, aber es hängt auch davon ab, wie gut deine Argumentationskette bzw. es nachvollziehbar für den Beamten ist.

      Ich würde immer klagen wenns um viel Geld geht. Natürlich.

      Bei einer heiklen Umsatzsteuerprüfung ging es bei mir mal um 180,- Tsd EUR. Da habe ich zur Prüfung jemanden von PWC kommen lassen. Dann gabs keine Probleme.

      Meine Erfahrung von ca. 20 Prüfungen bei verschiedenen Unternehmen. Die waren immer nett und immer korrekt. Die finden zwar immer irgendwas, das gehört aber einfach irgendwie dazu. Aber wenns um kleine Beträge geht, bin ich froh, wenns zu ende ist. Bei fetten Geschichten würde ich den Rechtsweg gehen.

      Aber der Witz ist, wenn man alles korrekt macht, gibt es auch keine Probleme. Wenn man dann noch eine GmbH fürs Trading eröffnet, ist die Problematik Finanzamt um 90% entschärft. Weil das Thema Umsatzsteuer vom Tisch ist.

      Trotzdem ist eine GmbH aus steuerlichen Gründen keine gute Wahl fürs Trading. Man fährt steuerlich immer schlechter.
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      Avatar
      schrieb am 24.01.20 22:54:45
      Beitrag Nr. 1.749 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.482.578 von startvestor am 24.01.20 22:37:05Die Aufzeichnung des Webinars vom Andrej ist online:

      https://traderiq.net/aufzeichnung-webinar-trading-gmbh/
      16 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 22:37:05
      Beitrag Nr. 1.748 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.482.209 von DAX7003 am 24.01.20 21:47:08Habe kürzlich auf Youtube genau so einen gesehen. :D
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      schrieb am 24.01.20 22:14:44
      Beitrag Nr. 1.747 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.482.350 von bomike am 24.01.20 22:03:17
      Zitat von bomike: Eine Trading GmbH kann per se nicht zur Liebhaberei erklärt werden. Weil ja das Kerngeschäft die Vermehrung von Kapital ist. Nirgends ist die Gewinnabsicht so deutlich wie beim Trading.


      Also, meine Kois, die mache ich schön privat und versteuere die nicht. Wie das Hochzeitskleid und andere Dinge des täglichen Gebrauchs. Ich streichle die auch täglich ;-)

      Naja, also, die Absicht zählt nicht (ich wollte mit der Photovoltaik auch auch reich werden), sondern, dass was bei rumkommt. Ich hab das Ziel reich zu werden und mache das in einer GmbH. Dann mache ich 2 Jahre Miese. Dann kommt das FA mit dem Zitat "7X.YZ% aller Trader verlieren hier Geld".

      Führst Du den Prozess? Ich nicht.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 22:03:17
      Beitrag Nr. 1.746 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.482.293 von Andiadm am 24.01.20 21:54:12
      Zitat von Andiadm:
      Zitat von bomike: Aber eine GmbH als "Liebhaberei einzustufen ist wahrscheinlich gar nicht rechtlich möglich.


      Doch.

      Ich habe meine Photovoltaik-Anlage in meiner GmbH laufen. Die ist ziemlich verschattet und hat die ersten 2 Jahre weniger eingespeist als die Abschreibungen gekostet haben. Naja, meine Rechner haben auch 75% der Produktion abgenommen. Also unter dem Strich steuerlich ein Minus-Geschäft.

      Was macht das FA? Verlangt eine eigene Aufstellung nur der Photovolatik, erklärt die zur Liebhaberei und setzt plötzlich 2 Bilanzen für die GmbH an.

      Den Prozess hab ich nicht geführt, weil ich den verloren hätte. So geht das hier im Staate!


      Eine Trading GmbH kann per se nicht zur Liebhaberei erklärt werden. Weil ja das Kerngeschäft die Vermehrung von Kapital ist. Nirgends ist die Gewinnabsicht so deutlich wie beim Trading.

      Außerdem gehts dem Finanzamt primär um die Umsatzsteuer. Die wirst du fleißig gezogen haben....
      Eine Trading GmbH zieht aber keine Umsatzsteuer.

      Und ja, wenn du eine Trading GmbH hast und behauptest diese macht nebenbei einen Koi Handel.
      Zufälligerweise sind die Kois auch noch in deinen Garten - mag sein, dass das Finanzamt evtl. möglicherweise mal nachfragt, ob du denn ernsthaft Kois auch verkaufen willst. :)
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 21:58:43
      Beitrag Nr. 1.745 ()
      man kann einfach nicht mehr diese ganzen Scheißparteien wählen, die die Leistungsträger hier immer weiter ausnehmen - nur noch AfD und FDP sind wählbar
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 21:55:24
      Beitrag Nr. 1.744 ()
      Ich geb mal Beispiel was Liebhaberei ist:

      Du hast ein Haus großes Grundstück und einen großen Teich. Du überlegst ob du tolle Koi Karpfen kaufst.

      Jetzt bist du ganz ausgebufft und eröffnest ein Koi An/ Verkauf Geschäft. Damit sparst du dir 19% Umsatzsteuer beim Kauf der Kois, der Geräte für den Teich etc. Du setzt jetzt nämlich alles ab und sparst noch knapp 20% auf alle Ausgaben.

      Verkaufst aber keinen Koi.... hast aber nun eine tolle günstige Koi Sammlung und alles Gerät was man so dazu braucht. Wird ein Koi krank, nimmst du einen Koi Doktor und setzt diesen auch ab...

      nach 1-3 Jahren fragt das Finanzamt ob du sie verar... willst und stuft das als "Liebhaberei" ein.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 21:54:12
      Beitrag Nr. 1.743 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.481.972 von bomike am 24.01.20 21:21:44
      Zitat von bomike: Aber eine GmbH als "Liebhaberei einzustufen ist wahrscheinlich gar nicht rechtlich möglich.


      Doch.

      Ich habe meine Photovoltaik-Anlage in meiner GmbH laufen. Die ist ziemlich verschattet und hat die ersten 2 Jahre weniger eingespeist als die Abschreibungen gekostet haben. Naja, meine Rechner haben auch 75% der Produktion abgenommen. Also unter dem Strich steuerlich ein Minus-Geschäft.

      Was macht das FA? Verlangt eine eigene Aufstellung nur der Photovolatik, erklärt die zur Liebhaberei und setzt plötzlich 2 Bilanzen für die GmbH an.

      Den Prozess hab ich nicht geführt, weil ich den verloren hätte. So geht das hier im Staate!
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