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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1269)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 06.05.24 10:49:38 von
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      schrieb am 21.01.20 09:31:23
      Beitrag Nr. 1.452 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.434.365 von Orion_X9 am 21.01.20 07:55:03
      Zitat von Orion_X9: Ich habe irgendwo gelesen oder in einem YouTube Video gehört...


      Wenn du die Quelle angeben würdest, könnte man auch mehr dazu sagen...
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      schrieb am 21.01.20 09:21:04
      Beitrag Nr. 1.451 ()
      eine Frage: wenn ich in dann in 2021 20.000 Verlust mache werden ja dann 10.000 berücksichtigt und 10.000 Verlust werden auf das nächste Jahr vorgetragen. Kann ich dann in der Steuererklärung für 2022 insgesamt 20.000 Euro Verlust geltend machen? (die jährliche 10.000 Verlustgrenze plus die 10.000 vorgetragenen aus 2021) ?
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      schrieb am 21.01.20 09:15:51
      Beitrag Nr. 1.450 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.433.630 von Abfischer am 20.01.20 23:21:07
      Zitat von Abfischer: Ein Broker kann dauerhaft nur existieren, wenn mehr "neue Kunden" nachrücken, als alte pleite gehen.

      da dies ab nächstes jahr wegfällt, ist es ratsam sein Vermögen alsbald abzuziehen, die Schutzgarantie

      des Kapitals durch den Broker ist nämlich nicht das Papier wert auf dem sie steht.

      Weg ist weg, und es werden viele Broker das zeitliche segnen dann.


      Das müssen Banken und Fintechs zum BMF-Steuerhammer wissen
      https://finanz-szene.de/banking/das-muessen-banken-und-finte…
      19 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 09:14:13
      Beitrag Nr. 1.449 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.434.893 von indexhunter am 21.01.20 08:37:19Ja, solche Regelungen wie Satz 5 haben derartige Auswirkungen so an sich. Es ist eine Regelung, wie man sie von einem kommunistischen Regime erwarten würde. Eine hinterlistige Enteignungssteuer.

      Und noch schlimmer ist, dass wie dort auch üblich nun totgeschwiegen wird. Der gesamte Finanzausschuss stellt sich tot. Von den Bürgern wird immer gern Zivilcourage verlangt. Und was sehen wir hier? So gut wie nichts. Ist die Angst vor dem Betonkopf so groß? Unfassbar.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 08:58:39
      Beitrag Nr. 1.448 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.435.112 von dienummer1 am 21.01.20 08:51:32Die Deutsche Bank wickelt gerade einen großteil des Investmentbanking ab. Ich denke, damit hat es eher etwas zu tun.

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      schrieb am 21.01.20 08:51:32
      Beitrag Nr. 1.447 ()
      Da hier ja einige auf die Hilfe der Emittenten setzen, möchte ich darauf hinweisen das die Deutsche Bank offensichtlich bereits begonnen hat ihr Emittentengeschäft abzuwickeln in dem die Handelszeit bei x-markets seit Weihnachten auf 8-20 Uhr begrenzt wurde. Niemand wird mit einem Emittenten handeln der nur bis 20 Uhr handelt wenn alle anderen bis 22 Uhr handeln. Mir wurde auf meinen Anruf bei x-markets dazu sinngemäß gesagt das man sich bewusst sei das diese Einschränkung der Handelszeit erheblich negative Auswirkungen auf das eigene Emittentengeschäft haben wird. Kann sich jeder seinen eigenen Reim darauf machen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 08:37:19
      Beitrag Nr. 1.446 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.433.615 von startvestor am 20.01.20 23:17:54
      Gesetzt verstößt gegen Artikel 3 GG
      In dem von dir geposteten Artikel:

      https://www.finanztrends.info/anleger-werden-gescholzt/

      ist ein sehr guter Punkt vermerkt.

      Die Gesetztesänderung verstößt gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip:
      https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsf%C3%A4higkeitsprinzi…

      Wie dort richtig dargestellt, gibt es ab 2021 eine gravieren Ungleichbehandlung durch die neue Gesetzgebung.

      Person A:

      1 Trade bei dem nur Gewinne entstehen. Es gibt im gesamten Jahr keinerlei Verluste.

      1000 Euro Gewinn = 250 Euro Steuern Entspricht 25% (gerundete Abgeltungssteuer)

      Person B:

      4 Trades. 2 erwirtschaften einen Gewinn von 13.000,- und 2 einen Verlust von 12.000,-

      1000 Euro Gewinn wie bei Person A.

      Allerdings ergibt sich hier -wie bekannt eine andere Rechnung- Insgesamt dürfen nur 10.000 Euro als Verlust unterjährig verrechnet werden. Daraus ergibt sich eine Steuerbemessungbetrag von 3000,-. Entspricht bei einer Steuer von 25% einer zu zahlenden Steuer von 750 Euro.

      1000 Euro = 750 Euro Steuern. Das entspricht damit einer Steuerquote von 75%.


      --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Das bedeutet, ab 2021 werden Steuerpflichtige ganz eindeutig ungleich behandelt. Person A hatte Glück und zahlt deshalb weniger Steuern als Person B, obwohl beide die gleiche Leistung erbracht haben.

      Es geht also nicht mehr darum ob man Gewinn gemacht hat, sondern wie man ihn gemacht hat. Wer also Glück hat wird anders besteuert als jemand der Pech hat.

      Das ist definitv eine Ungleichbehandlung und verletzt damit eindeutig das Leistungsfähigkeitsprinzip und damit gegen Artikel 3 des Grundgesetzes.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 08:35:03
      Beitrag Nr. 1.445 ()
      Wenn man die Gewinnsumme von einem ausländischen Broker auf ein Inlandskonto überweist und dies in der Steuererklärung angibt und die Belege dafür werden von dem Finanzamt nicht mehr akzeptiert. Dann kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass man das Geld einfach steuerfrei behalten darf?
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 08:34:56
      Beitrag Nr. 1.444 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.434.365 von Orion_X9 am 21.01.20 07:55:03
      Zitat von Orion_X9: Ich habe irgendwo gelesen oder in einem YouTube Video gehört, dass zusätzlich ab 2021 die Finanzämter keiner Steuererklärungen von Personen mehr akzeptieren wollen, die bei ausländischen Brokers handeln. Ist da was wahres dran? Und was wäre die Konsequenz, wenn ich eine Steuererklärung einreiche und diese nicht akzeptiert wird, für den Fall, dass ich Gewinn gemacht habe?


      Ich habe gehört, an Stelle der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung und der nachzuweisenden Praxiszeit soll jetzt das Ansehen von You-Tube-Videos mit bis zu 6 Monaten auf die Praxiszeit angerechnet werden😂🤣. EU-Recht verbietet die Diskriminierung von (EU-)Banken...

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 08:30:34
      Beitrag Nr. 1.443 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.434.758 von Orion_X9 am 21.01.20 08:27:45
      Zitat von Orion_X9:
      Zitat von MakeCashNotWar: ...

      Endlich auch mal eine gute Nachricht :laugh:


      Warum das? Was würdet das bedeuten? Für mich als absoluter Laie hört sich das erstmal schlecht an.


      Ohne Steuererklärung keine Steuer auf meine Kapitalerträge.
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