Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 449)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 06.05.24 10:49:38 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 71.185.654 von Chris_M am 24.03.22 14:12:05Die Hauptfrage bei der Personengeselschaft ist doch, wo die Verlustverrechnungsbeschränkung greift!?
Auf Gesellschaftsebene >>> schlecht, weil nur einmal 20T€.
Auf Ebene der Geselschafter>>> gut, weil 20T€ mal der Anzahl der Gesellschafter.
Dann macht ma sich ne GBR mit mehreren Geselschaftern. In meinem Fall, wären das 5 Familienangehörige,macht 100T€.
Der Gewinn kann auch bei der GBR am Jahresende auf dem Firmenkonto bleiben.
Auf Gesellschaftsebene >>> schlecht, weil nur einmal 20T€.
Auf Ebene der Geselschafter>>> gut, weil 20T€ mal der Anzahl der Gesellschafter.
Dann macht ma sich ne GBR mit mehreren Geselschaftern. In meinem Fall, wären das 5 Familienangehörige,macht 100T€.
Der Gewinn kann auch bei der GBR am Jahresende auf dem Firmenkonto bleiben.
Bedenkt aber das Personengesellschaften den §20 unterliegen und somit unser Lieblingsbindingparagraph greift.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.185.315 von Sunny48 am 24.03.22 13:40:47Ich habe auch in der Disskussion "doppelte Buchführung..." mitgelesen, wenn du dich darauf beziehst. Bzgl. Gewerbesteuer meine ich, das es da ehr auf Assets bezieht wie Immobilien, ob es auch beim Aktienhandel so ist, das kann ich so gar nicht beurteilen aber ich kenne auch jemanden der eine GmbH gegründet hat aber überwiegend mit Aktien Handel. Er meinte auch, das er seine Unterlagen nur am Jahresende zum StB einreicht.
Bzgl. der einfachen Überschußrechnung kann es auch nach Gewinn gehen, d.h. das es ggf. mit auf eine Gewinnhöhe mit der einfachen Überschußrechnung reicht und und alles was über den Limit liegt muss, dann anders erfolgen.
Bei mir (ich lebe ja im Ausland und eine Ltd.) fragte mich mein StB auch, was ich Handel, da es z.B. bei Stillhalterprämien einfacher mit den Buchungen ist als z.B. beim kauf von Call Optionen, denn da muss er immer die Kurse der Wertpapiere aktualisieren. Das NRA hat beim Traden auch gewisse Limits, d.h. wenn man nur wenig handelt (Handelsumsatz), dann reicht ein Reporting Jährlich oder Quartalsweise und ab einem hohem Handelvolumen bzw. Gewinn ist man dann verpflichtet monatlich Berichte zu liefern.
Ich habe auch mal fix Tante google befragt:
Nach §4 Abs. 3 EStG (Einkommensteuergesetz) dürfen folgende Unternehmer und Selbstständige eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen:
- Freiberufler
- Gewerbetreibende mit einem Umsatz pro Jahr von weniger als 600.000 Euro und einem Gewinn pro Jahr von weniger 60.000 Euro.
OHG, KG und GmbH & Co. KG dürfen wohl keine ERÜ machen.
https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/fin…
Bzgl. der einfachen Überschußrechnung kann es auch nach Gewinn gehen, d.h. das es ggf. mit auf eine Gewinnhöhe mit der einfachen Überschußrechnung reicht und und alles was über den Limit liegt muss, dann anders erfolgen.
Bei mir (ich lebe ja im Ausland und eine Ltd.) fragte mich mein StB auch, was ich Handel, da es z.B. bei Stillhalterprämien einfacher mit den Buchungen ist als z.B. beim kauf von Call Optionen, denn da muss er immer die Kurse der Wertpapiere aktualisieren. Das NRA hat beim Traden auch gewisse Limits, d.h. wenn man nur wenig handelt (Handelsumsatz), dann reicht ein Reporting Jährlich oder Quartalsweise und ab einem hohem Handelvolumen bzw. Gewinn ist man dann verpflichtet monatlich Berichte zu liefern.
Ich habe auch mal fix Tante google befragt:
Nach §4 Abs. 3 EStG (Einkommensteuergesetz) dürfen folgende Unternehmer und Selbstständige eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen:
- Freiberufler
- Gewerbetreibende mit einem Umsatz pro Jahr von weniger als 600.000 Euro und einem Gewinn pro Jahr von weniger 60.000 Euro.
OHG, KG und GmbH & Co. KG dürfen wohl keine ERÜ machen.
https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/fin…
war auch meine Idee eine GBR zu gründen, mit der Annahme das die Verlustverrechnung erst auf Ebene der Gesellschafter greift. Das konnte mir bislang aber keine beanworten.
Bei FX Flat habe ich damals bereits zu einem GBR Firmenkonto nachgefragt.
Anwort war, das es leider nicht möglich wäre, ein GBR Konto für den CFD Handel, zu eröffnen.
Bei FX Flat habe ich damals bereits zu einem GBR Firmenkonto nachgefragt.
Anwort war, das es leider nicht möglich wäre, ein GBR Konto für den CFD Handel, zu eröffnen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.185.198 von Chris_M am 24.03.22 13:31:26das die Abgeltungsteuer defintiv nicht abgebucht wird, habe ich gerade erfahren. Fx Flat als dt. Broker bietet solche Firmenkonten ohne direkten Abzug der Abgeltungssteuer an.
Habe gerade gelesen, dass eine vermögensverwaltende Personengesellschaft auch nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Der Steuer unterworfen werden die auf den jeweiligen Gesellschafter anfallenden Erträge- da käme dann vermutlich die Verlustverrechnung ins Spiel.
Immerhin hätte man mit so einer Gesellschaft schon mal die direkt abgezogen Abgeltungssteuer von der Backe. Und die Gründung scheint ebenfalls unspektakulär und günstig zu sein.
Frage stellt sich nach der Buchführungspflicht- ist es mit einer einfachen §4 (3) Einnahme Überschußrechnung am Jahresende getan?
Habe gerade gelesen, dass eine vermögensverwaltende Personengesellschaft auch nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Der Steuer unterworfen werden die auf den jeweiligen Gesellschafter anfallenden Erträge- da käme dann vermutlich die Verlustverrechnung ins Spiel.
Immerhin hätte man mit so einer Gesellschaft schon mal die direkt abgezogen Abgeltungssteuer von der Backe. Und die Gründung scheint ebenfalls unspektakulär und günstig zu sein.
Frage stellt sich nach der Buchführungspflicht- ist es mit einer einfachen §4 (3) Einnahme Überschußrechnung am Jahresende getan?
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.185.114 von Sunny48 am 24.03.22 13:24:04
Also ob bei Personengesellschaften die Abgeltungssteuer gleich abgezogen wird oder nicht, das weiß ich nicht. Ob man dafür auch einen entsprechenden Broker findet ist noch etwas anderes. Aber wie du schon schreibst und das hat Taxadvisor hier schon öfter geschrieben, das Personengesellschaften dem §20 unterliegen.
Zitat von Sunny48: Hallo,
ich hätte mal eine Frage...
es geht um den direkten Abzug der Abgeltungssteuer auf jeden Gewinntrade bei dt. Brokern.
Idee ist ein Einzelunternehmen oder bei Ehepartnern eine GbR zu Gründen. Soweit ich erfahren habe, wird die Abgeltungssteuer auf die Gewinntrades auf diesen Firmenkonten nicht direkt abgezogen. Aber ich glaube, dass Einzelunternehmen oder Personengesellschaften steuerlich wie natürliche Personen behandelt werden und damit auch das Geschäftskonto weiterhin der Verlustbeschränkung nach § 20 EStG unterliegt.
Hat jemand eine Ahnung bzw. so ein Projekt am laufen?
Also ob bei Personengesellschaften die Abgeltungssteuer gleich abgezogen wird oder nicht, das weiß ich nicht. Ob man dafür auch einen entsprechenden Broker findet ist noch etwas anderes. Aber wie du schon schreibst und das hat Taxadvisor hier schon öfter geschrieben, das Personengesellschaften dem §20 unterliegen.
dt. Broker - direkter Abzug der Abgeltungssteuer auf jeden Gewinntrade
Hallo,ich hätte mal eine Frage...
es geht um den direkten Abzug der Abgeltungssteuer auf jeden Gewinntrade bei dt. Brokern.
Idee ist ein Einzelunternehmen oder bei Ehepartnern eine GbR zu Gründen. Soweit ich erfahren habe, wird die Abgeltungssteuer auf die Gewinntrades auf diesen Firmenkonten nicht direkt abgezogen. Aber ich glaube, dass Einzelunternehmen oder Personengesellschaften steuerlich wie natürliche Personen behandelt werden und damit auch das Geschäftskonto weiterhin der Verlustbeschränkung nach § 20 EStG unterliegt.
Hat jemand eine Ahnung bzw. so ein Projekt am laufen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.184.838 von LeDax am 24.03.22 12:56:45Sie sind m.M.n. auch ausgenommen aber bei Totalverlust greift wohl der §20
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.177.854 von Horst_Sindermann am 23.03.22 19:06:32Sind Hebelprodukte wie KOs, Optionsscheine, Zertifikate vom Emittenten nicht von der Derivatesteuer ausgenommen?
So war doch der letzte Stand.
Aber Sinn macht es trotzdem nicht. ;-)
So war doch der letzte Stand.
Aber Sinn macht es trotzdem nicht. ;-)
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.180.710 von McFly2020 am 24.03.22 07:43:36Der DGB-Chef ist ein linker Politiker, der ist von seinen Mitgliedern entkoppelt. Völlig klar, warum die Gewerkschaften ausbluten.