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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 73)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 02.05.24 17:08:27 von
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      schrieb am 02.12.23 15:05:30
      Beitrag Nr. 13.410 ()
      Die Steuererklärung hatte der Steuerberater gemacht? Steuerberater verwenden oft DATEV. Ich hatte da mal was über ein DATEV-Eingabe-Problem / oder (Fehler?) gelesen. Wenn das immer noch so ist und denen das nicht aufgefallen ist … Da haben wohl mehrere ein Problem mit.

      https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/Ter…
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      schrieb am 01.12.23 15:14:26
      Beitrag Nr. 13.409 ()
      Nochmal zur Klarstellung. Der Finanzbeamte erstellt nicht selbst den Steuerbescheid, das macht der Zentralcomputer. Insofern ist jeder Bescheid mit den gleichen Eingabewerten bundesweit gleich.

      Der Beamte kann nur die Eingabewerten ändern, also z.B. Zeile 14 oder 24 (TG) hinzufügen oder löschen.

      Ansonsten ist die Berechnung schon kompliziert, also als Laie das von Hand hinzukriegen - das muss man erstmal schaffen. Wir erinnern uns an die lange Liste im BMF-Schreiben, welche Verluste man in welcher Reihenfolge und wie abziehen muss.
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      schrieb am 01.12.23 14:08:19
      Beitrag Nr. 13.408 ()
      Du könntest auch die Daten deiner Anlage KAP für 2021 und die festgesetzte Kapitalertragsteuer hier reinkopieren und wir rechnen alle mal mit. Dann hätten wir auch mal einen kompletten Praxisfall.
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      schrieb am 01.12.23 14:04:25
      Beitrag Nr. 13.407 ()
      2020 gab's noch kein Binding, erst ab 2021. Ein Verlustvortrag von 40K aus 2021 ist Teil der Bindingsteuer.

      Kann es sein, dass du diese Verlustvorträge quasi als Zugeständnis gewertet hast? Bitte rechne nochmal nach.
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      schrieb am 01.12.23 13:58:55
      Beitrag Nr. 13.406 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.895.168 von bone2 am 01.12.23 13:34:19noch ein Nachtrag - wurde Binding angewandt, wenn ich einen Verlustvortrag von jeweils 20k für 2020 u. 2021 (+ meine Frau jeweils) habe ?

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      schrieb am 01.12.23 13:34:19
      Beitrag Nr. 13.405 ()
      also ich habe 160k bezahlt, hätte nach der neue Reform 250k zahlen müssen und der Verlustvortrag für 2020 + 2021 jeweils 40k für mich u. 40k für meine Frau - also habe ich für 2022 80k Verluste anzurechnen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 01.12.23 10:19:01
      Beitrag Nr. 13.404 ()
      Die vielen Bindingverschweiger könnten also auch "versehentliche" Steuerhinterzieher sein, aber das wird die auch nicht retten, allerdings könnte der chaotische Vordruck bei der Strafbemessung eine Rolle spielen.

      So, jetzt ich wieder so viel erklärt, jetzt muss erstmal bone2 schreiben, was Sache ist. Hat er Bindingsteuer gezahlt oder nicht?
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      schrieb am 01.12.23 10:12:42
      Beitrag Nr. 13.403 ()
      Und wir hatten natürlich im Thread Fälle, wo die Anleger selber Zeile 24 weggelassen haben, weil der Vordruck so unverständlich ist. Hatten die Kollegen aber wieder korrigiert, d.h. das FA informiert nach dem Bescheid, aus Angst vor der Steuerhinterziehung.
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      schrieb am 01.12.23 10:10:04
      Beitrag Nr. 13.402 ()
      Nur falls der Beamte dachte, Zeile 24 war eine klare Fehleintragung des Anlegers, der hatte gar keine TG, dürfte der Bescheid nicht mehr änderbar sein. Aber das Feld ist da weit und man würde vom FA aus versuchen, euch auszutricksen.
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      schrieb am 01.12.23 10:04:34
      Beitrag Nr. 13.401 ()
      Eine Korrektur eines Steuerbescheids ist gemäß der Änderungsvorschriften möglich. Sollte ein Finanzbeamter versehentlich Zeile 24 löschen, wäre das z.B. eine offensichtliche Unrichtigkeit. Aber auch bei Vorsatz dürfte der Bescheid trotz Bestandskraft änderbar sein und die Festsetzungsfrist ist so lang, darauf würde ich nicht hoffen. Gilt auch für die Bindingverschweiger. Man wird euch auf die Schliche kommen.
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