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    Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 132)

    eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
    neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
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      schrieb am 25.06.20 17:08:32
      Beitrag Nr. 31 ()
      Da steht, dass der Betrieb im Juli nicht weitergeführt werden kann, WENN die Banken die Kredite fällig stellen.
      Ernst gemeinte Frage: Könnte die Insolvenz, trotz Antrag, durch eine Kreditverlängerung abgewendet werden?

      Vielen Dank im Voraus!
      Wirecard | 3,700 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.06.20 17:00:59
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.180.915 von DeplorableMillenial am 25.06.20 16:59:43dass (rechtschreibfehler)
      Wirecard | 3,490 €
      Avatar
      schrieb am 25.06.20 16:59:43
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.180.729 von Chris_M am 25.06.20 16:48:53nochmal: ein anspruchstellender müsste ey nachweisen können, dass sie wissentlich falsch testiert haben.
      wie ein gewöhnliche kontoeröffnung für den durchschnittskunden funktioniert und welche kriterien dort gelten ist irrelevant.
      auch "rauschen im blätterwald" was sich eben als wahr herausgestellt hat, ist allenfalls ein hinweis auf grobe fahrlässigkeit.

      nachgewiesen werden müsste, dass ey von anfang wusste, dass bestimmte bankkonten überhaupt nicht existieren und das es bestimmte transaktionen nicht gegeben hat. sollte dies der fall sein, dann vielleicht. nur glaube ich aktuell nicht, dass dies nachgewiesen werden kann. ich weiss es aber nicht.
      Wirecard | 3,426 €
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.06.20 16:52:40
      Beitrag Nr. 28 ()
      Als Anspruchsgegner kommen meines Erachtens die Wirecard AG, der Vorstand, der AR und EY in Betracht.

      Die AG ist insolvent. Vorstand und AR dürften kaum über zweistellige Millardenvermögen verfügen. Wer aus dem Vorstand und/oder AR haftet, kann ich nicht einschätzen. Fraglich ist, ob eine Managerhaftplicht eingreift und in welcher Höhe. Aber auch eine Versicherung dürfte ihre Haftung gedeckelt haben. Im Ergebnis wäre Geld wohl allenfalls von EY zu erlangen, wenn man denen eine Beihilfe zum Betrug (also auch Vorsatz diesbezüglich) oder eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachweisen kann. Ohne interne Dokumente oder Zeugen, mit denen man beweisen kann, dass EY wider besseren Wissens uneingeschränkt testiert hat bzw. eine Schädigung der Anleger zumindest billigend in Kauf genommen hat, dürfte das zumindest sehr schwierig werden.

      Hätte ich hier Verlust gemacht, würde ich allenfalls prozessfinanziert klagen, außer ich wollte meinem bisherigen Verlust noch weiteres Geld hinterherwerfen. Sollte jemand über Beweise verfügen, die eine Kenntnis von EY zu einem relevanten Zeitpunkt beweisen, wäre das etwas anderes.

      Wenn jemand jetzt KPMG, Bafin oder sonstige Dritte verklagen will, kann er das tun. Es wäre aber bestimmt hilfreich, vor der Klage eine Pflichtverletzung begründen zu können. Ein diffuses Gefühl, dass irgendwer doch etwas hätte tun müssen, ist nicht justiziabel.
      Wirecard | 3,550 €
      Avatar
      schrieb am 25.06.20 16:48:53
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.180.582 von DeplorableMillenial am 25.06.20 16:40:41
      Zitat von DeplorableMillenial: tja wo beginnt vorsatz und (grobe) fahrlässigkeit? was fällt mir da völlig spontan ein? umsätze in südostasien, also sprachbarriere, vermutlich gefälschte belege, die man als echt angesehen hat, "schlampigkeit" eines (jungen) trainee bla bla.

      vorsatz bedeutet, dass man willentlich falsch testiert hat. ich könnte mir das schon vorstellen, nur um das zu beweisen braucht man eben was substantielles. gibt es emails? gibt es whistleblower?
      vielleicht dann aber ansonsten.... puh das wird schwierig imo

      dass der jeweilige manager ein problem haben dürfte, steht wohl ausser frage


      Dadurch das das Thema von der FT schon vor ca. einem Jahr erwähnt wurde und man m.M.n. seitens wirecard nur alles abstreitet und nichts getan hat, um da Aufklärung zu leisten ist das schon der Vorsatz.

      Überleg mal was du für Kriterien erfüllen musst, wenn du bei einer Bank ein Konto eröffnen will bzw. Geld haben möchtest. Da wird anhand einer Checklilste alles sorgfältig geprüft bis du überhaupt einen Kredit bekommst.

      Anscheinend gibt es bei Wirecard wohl insb. bei Geschäften in SüdOstAsien solche Checklisten nicht.

      Von Fahrlässigkeit seitens eines Finanzdienstleister kann man da wohl nicht mehr sprechen.
      Wirecard | 3,441 €
      5 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 25.06.20 16:45:12
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.180.423 von HansSchneider am 25.06.20 16:31:52Damit man den europäischen Börsen und Unternehmen noch irgendwas glauben kann, muss hier ein Exempel statuiert werden.

      EY aufgelöst
      Vorstand und Aufsichtsrat so lang wie möglich eingesperrt.

      Wenn jetzt kuschelkurs gefahren wird und sich die Kandidaten auf ihre schwere Kindheit ausreden können, braucht man in europäische Unternehmen nichts mehr investieren als Kleinaktionäre.

      Die AD hocs, Quartals- und Jahresberichte sind dann Woe Märchengeschichten und für Entsxheidungen unbrauchbar.

      Es braucht dann keine Börsen und komplexen complianceregeln, wenn jeder jederzeit alles ohne Konsequenzen erzählen kann.
      Wirecard | 3,493 €
      Avatar
      schrieb am 25.06.20 16:40:41
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.180.423 von HansSchneider am 25.06.20 16:31:52tja wo beginnt vorsatz und (grobe) fahrlässigkeit? was fällt mir da völlig spontan ein? umsätze in südostasien, also sprachbarriere, vermutlich gefälschte belege, die man als echt angesehen hat, "schlampigkeit" eines (jungen) trainee bla bla.

      vorsatz bedeutet, dass man willentlich falsch testiert hat. ich könnte mir das schon vorstellen, nur um das zu beweisen braucht man eben was substantielles. gibt es emails? gibt es whistleblower?
      vielleicht dann aber ansonsten.... puh das wird schwierig imo

      dass der jeweilige manager ein problem haben dürfte, steht wohl ausser frage
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      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.06.20 16:31:52
      Beitrag Nr. 24 ()
      https://www.reuters.com/article/us-wirecard-accounts/wirecar…

      Wenn 2/3 des Umsatzes nie dar war und EY hat das nicht erkannt hat, dann ist das grobe Fahrlässigkeit oder sogar billigende Inkaufnahme (Vorsatz)

      --> Volle und unbegrenzte Haftung für EY

      Da bin ich sehr gespannt, ob sich das bestätigt. EY bekommt für eine Jahresabschlussprüfung im ürigen bei einem Dax Unternehmen siebenstellige Beträge für die Prüfung bezahlt. Da reicht es nicht, sich 30 Belege geben zu lassen, abhaken und passt schon. Da muss Wochenlang mit einem Prüfungsteam geprüft werden. Das hat EY offenbar nicht gemacht.
      Wirecard | 3,510 €
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.06.20 14:56:36
      Beitrag Nr. 23 ()
      Vom VW Kurssturz wegen #Dieselgate gab es doch bisher auch nichts für geschädigte Aktionäre ...
      Wirecard | 3,340 €
      Avatar
      schrieb am 25.06.20 14:35:41
      Beitrag Nr. 22 ()
      da der jeweilige aktionär mit den wirtschaftsprüfern keinen vertrag geschlossen hat, werden ersatzansprüche wegen pflichtverletzung nach 280ff bgb ausscheiden.

      irgendein anwaltsgeier will gegen die wirtschaftsprüfer wegen 826 bgb vorgehen. LOL! viel spass. dass das so gut wie keine chancen hat, weiss jeder aber man will eben mandate ergattern.

      ich weiss nicht, ob wirecard schadensersatzansprüche abtreten könnte aber selbst wenn, einen schadensersatzanspruch abtreten wegen eigenem betrugs ist auch clownweltartig.

      die bafin wird sich auf die gutachten der wirtschaftsprüfer berufen.

      ich glaube das wird sehr schwierig für geschädigte
      Wirecard | 3,010 €
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