Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 29)
eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.212.999 von IFHXI am 28.09.20 15:14:59
Na ja, alleine schon , ob Brutto oder Nettoverlust (alsoGewinne gegengerechnet) angegeben werden müssen.
Zitat von IFHXI: Wieso?
Zumindest für Aktien und der Ermittlung des Transaktionsschadens doch genauso und kinderleicht.
Oder? Wo sind deine Bedenken?
Na ja, alleine schon , ob Brutto oder Nettoverlust (alsoGewinne gegengerechnet) angegeben werden müssen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.216.947 von HansSchneider am 28.09.20 20:54:55
Warum nicht?
Wenn wirklich 500 Mio festgesetzt wurden, dann sollte es doch zumindest eine kleine Quote geben, die sicher die Kosten zur Insolvenzanmeldung decken
Zitat von HansSchneider:Zitat von Moneyburner1: ...
Also ich bin da nicht sicher, ob man beim Insolvenzverwalter den Schaden selber anmelden sollte.
Ich bin sowieso verwundert, dass man dann mit den anderen Gläubigern gleichgestellt wird. Da aber die Forderung in den Büchern von Wirecard nicht gebucht ist, benötigt man aus meiner Sicht eine hinreichende Begründung des Anspruchs auf Schadensersatz. Das dürfte sich nicht mit einer einfachen Anmeldung darstellen lassen....
Oder wie ist Eure Meinung?
Meine Meinung: Klage über Prozessfinanzierer unbedingt, alles was nicht finanziert wird (z.B. Anmeldung im Rahmen der Insolvenz) eher vorsichtig, jedenfalls kein Geld mehr einsetzen.
Warum nicht?
Wenn wirklich 500 Mio festgesetzt wurden, dann sollte es doch zumindest eine kleine Quote geben, die sicher die Kosten zur Insolvenzanmeldung decken
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.216.647 von Moneyburner1 am 28.09.20 20:27:52
Meine Meinung: Klage über Prozessfinanzierer unbedingt, alles was nicht finanziert wird (z.B. Anmeldung im Rahmen der Insolvenz) eher vorsichtig, jedenfalls kein Geld mehr einsetzen.
Zitat von Moneyburner1:Zitat von feingeist1: Bei Insolvenzverwalter selber Schaden anmelden. Bei EY Prozeßkostenfinanzierer!
Also ich bin da nicht sicher, ob man beim Insolvenzverwalter den Schaden selber anmelden sollte.
Ich bin sowieso verwundert, dass man dann mit den anderen Gläubigern gleichgestellt wird. Da aber die Forderung in den Büchern von Wirecard nicht gebucht ist, benötigt man aus meiner Sicht eine hinreichende Begründung des Anspruchs auf Schadensersatz. Das dürfte sich nicht mit einer einfachen Anmeldung darstellen lassen....
Oder wie ist Eure Meinung?
Meine Meinung: Klage über Prozessfinanzierer unbedingt, alles was nicht finanziert wird (z.B. Anmeldung im Rahmen der Insolvenz) eher vorsichtig, jedenfalls kein Geld mehr einsetzen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.206.912 von feingeist1 am 27.09.20 19:59:23
Also ich bin da nicht sicher, ob man beim Insolvenzverwalter den Schaden selber anmelden sollte.
Ich bin sowieso verwundert, dass man dann mit den anderen Gläubigern gleichgestellt wird. Da aber die Forderung in den Büchern von Wirecard nicht gebucht ist, benötigt man aus meiner Sicht eine hinreichende Begründung des Anspruchs auf Schadensersatz. Das dürfte sich nicht mit einer einfachen Anmeldung darstellen lassen....
Oder wie ist Eure Meinung?
Zitat von feingeist1: Bei Insolvenzverwalter selber Schaden anmelden. Bei EY Prozeßkostenfinanzierer!
Also ich bin da nicht sicher, ob man beim Insolvenzverwalter den Schaden selber anmelden sollte.
Ich bin sowieso verwundert, dass man dann mit den anderen Gläubigern gleichgestellt wird. Da aber die Forderung in den Büchern von Wirecard nicht gebucht ist, benötigt man aus meiner Sicht eine hinreichende Begründung des Anspruchs auf Schadensersatz. Das dürfte sich nicht mit einer einfachen Anmeldung darstellen lassen....
Oder wie ist Eure Meinung?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.206.912 von feingeist1 am 27.09.20 19:59:23
Hat das wer gemacht? Wann ja wie?
Zitat von feingeist1: Bei Insolvenzverwalter selber Schaden anmelden. Bei EY Prozeßkostenfinanzierer!
Hat das wer gemacht? Wann ja wie?
Wieso?
Zumindest für Aktien und der Ermittlung des Transaktionsschadens doch genauso und kinderleicht.
Oder? Wo sind deine Bedenken?
Zumindest für Aktien und der Ermittlung des Transaktionsschadens doch genauso und kinderleicht.
Oder? Wo sind deine Bedenken?
Wie habt ihr denn euren Schaden ermittelt?
Formel Verkauf - Kauf + Gebühren ist wenig hilfreich.
Formel Verkauf - Kauf + Gebühren ist wenig hilfreich.
Bei Insolvenzverwalter selber Schaden anmelden. Bei EY Prozeßkostenfinanzierer!
Ist wirklich schwer nachzuvollziehen ab wann Kosten entstehen . In Wirtschaftswoche Ausgabe 34 Zitat: "Einige Anlegeranwälte versprechen, ihre Klagen gegen Wirecard seien kosten- und risikolos. Das stimmt nicht. Geht ein Rechtsstreit verloren, müssen die Kläger auch die Kosten der Gegenseite tragen (siehe Kasten Seite 77)."
Gibt es eine Möglichkeit seine Ansprüche beim Insolvenzverwalter anzumelden, so das ein nicht Anwalt das versteht.
Wie geht Ihr vor?
Gibt es eine Möglichkeit seine Ansprüche beim Insolvenzverwalter anzumelden, so das ein nicht Anwalt das versteht.
Wie geht Ihr vor?
Also wenn man komplett ohne eigene Kosten und Risiko mitmachen möchte, bleibt nur noch Tilp, oder?
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