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    Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 45)

    eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
    neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
    Beiträge: 1.341
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      schrieb am 05.09.20 21:53:16
      Beitrag Nr. 901 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.000.181 von Moneyburner1 am 05.09.20 21:30:13Mal eine weitere Frage hinterher, die erscheint vielleicht auf den ersten Blick eigenartig aber ich würd mich auf alles gefasst machen. So ein Verfahren kann Jahre dauern, vor allem wenn es durch die Instanzen geht. Bis zu dem dann endgültigen Urteil hat die beklagte Gesellschaft Insolvenz angemeldet und die Anleger/Geschädigten sehen wieder kein Geld. Der Erfolgsfall ist da, Geld gibt's trotzdem nicht.

      Was ist dann?
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      schrieb am 05.09.20 21:39:38
      Beitrag Nr. 900 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.000.217 von dressed_to_kill am 05.09.20 21:33:07
      Das mit 20% ist sehr günstig
      Zitat von dressed_to_kill:
      Zitat von Moneyburner1: Aussage Tilp:

      Die Finanzierung der Vertretung im Insolvenzverfahren scheidet für Therium aus, dagegen hat Therium unserer Kanzlei gegenüber nunmehr die Zusage erteilt, ein Vorgehen gegen EY im Rahmen des Musterverfahrens nach dem KapMuG gegen eine Erlösbeteiligung von 20% zu finanzieren. Dabei übernimmt Therium vollständig die erforderlichen Kosten und erhält im Gegenzug im Falle des Erfolgs (und nur dann) nach Abzug dieser Kosten eine Erlösbeteiligung von 20 %, in der eine eventuell anfallende USt. bereits enthalten ist.


      Genau so ist es 👍


      Normalerweise nehmen Prozessfinanzierer ca. 1/3. Und wie Ihr lesen könnt gehen die Prozessfinanzierer alle gegen EY und nicht gegen WDI vor, weil sie wissen, dass hier nichts zu holen ist, auch wenn man natürlich hier Forderungen anmelden kann. Prozessfinanzierer finanzieren nur dort Klagen, wo sie eine reale Chance sehen. Das unterscheidet sie von vielen Anwälten, die immer ihr Honorar bekommen. unabhängig vom Erfolg und Ausgang. Die verdienen sogar noch mehr, wenn sie den Klienten nach einem Misserfolg noch eine Berufung bzw. die nächsten Instanzen einreden.
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      schrieb am 05.09.20 21:33:07
      Beitrag Nr. 899 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.000.181 von Moneyburner1 am 05.09.20 21:30:13
      Zitat von Moneyburner1: Aussage Tilp:

      Die Finanzierung der Vertretung im Insolvenzverfahren scheidet für Therium aus, dagegen hat Therium unserer Kanzlei gegenüber nunmehr die Zusage erteilt, ein Vorgehen gegen EY im Rahmen des Musterverfahrens nach dem KapMuG gegen eine Erlösbeteiligung von 20% zu finanzieren. Dabei übernimmt Therium vollständig die erforderlichen Kosten und erhält im Gegenzug im Falle des Erfolgs (und nur dann) nach Abzug dieser Kosten eine Erlösbeteiligung von 20 %, in der eine eventuell anfallende USt. bereits enthalten ist.


      Genau so ist es 👍
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      1 Antwort
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      schrieb am 05.09.20 21:32:43
      Beitrag Nr. 898 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.000.190 von Moneyburner1 am 05.09.20 21:30:47
      Zitat von Moneyburner1: Kannst Du die Versicherung nennen?


      Basler
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      schrieb am 05.09.20 21:30:47
      Beitrag Nr. 897 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.999.941 von dressed_to_kill am 05.09.20 20:36:09Kannst Du die Versicherung nennen?
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      schrieb am 05.09.20 21:30:13
      Beitrag Nr. 896 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.000.172 von sdaktien am 05.09.20 21:26:37Aussage Tilp:

      Die Finanzierung der Vertretung im Insolvenzverfahren scheidet für Therium aus, dagegen hat Therium unserer Kanzlei gegenüber nunmehr die Zusage erteilt, ein Vorgehen gegen EY im Rahmen des Musterverfahrens nach dem KapMuG gegen eine Erlösbeteiligung von 20% zu finanzieren. Dabei übernimmt Therium vollständig die erforderlichen Kosten und erhält im Gegenzug im Falle des Erfolgs (und nur dann) nach Abzug dieser Kosten eine Erlösbeteiligung von 20 %, in der eine eventuell anfallende USt. bereits enthalten ist.
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      schrieb am 05.09.20 21:26:37
      Beitrag Nr. 895 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.999.770 von Moneyburner1 am 05.09.20 19:43:02Gelten die 20% nur im Erfoglsfall oder will der Finanzierer auch dann was haben, wenn der Erfolgsfall nicht eintritt, oder das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Geschädigten im Erfolgsfall bedienen zu können?
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      Avatar
      schrieb am 05.09.20 20:37:13
      Beitrag Nr. 894 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.999.770 von Moneyburner1 am 05.09.20 19:43:02
      Zitat von Moneyburner1: Hallo zusammen,

      nach meinem Kenntnisstand gibt es 2 Handlungsstränge

      1) Anmeldung zur Insolvenztabelle bis 26. Oktober 2020

      • Lt. Tilp sind die Schadensersatzansprüche gleichrangig mit den anderen Insolvenzforderungen

      • Tilp sagt zwar, dass man keinen Anwalt benötigt, aber die angemeldete Forderung sorgfältig begründet werden muss. Die Anforderungen an diese Begründung ähneln den Anforderungen an eine Klageschrift….
      Kann das jemand bestätigen bzw. könnten Musteranträge helfen?


      2) Klage gegen EY und ggf. BAFIN

      • Hier bietet Tilp einen Prozessfinanzierer an, der 20 % haben möchte – sofern die Rechtschutzversicherung nicht greift.

      • Hat jemand schon Feedback von seiner Rechtschutzversicherung?



      Welche Maßnahmen ergreift Ihr? Und wo kann man weitere Infos für weitere Optionen erhalten?


      Ich gehe den Weg mit dem Prozessfinanzierer.
      Hab das Geld was ich mit WDI verloren habe eh abgeschrieben. Wenn die noch was rausholen, können die gerne 20% von mit haben
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      schrieb am 05.09.20 20:36:09
      Beitrag Nr. 893 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.999.770 von Moneyburner1 am 05.09.20 19:43:02
      Zitat von Moneyburner1: Hallo zusammen,

      nach meinem Kenntnisstand gibt es 2 Handlungsstränge

      1) Anmeldung zur Insolvenztabelle bis 26. Oktober 2020

      • Lt. Tilp sind die Schadensersatzansprüche gleichrangig mit den anderen Insolvenzforderungen

      • Tilp sagt zwar, dass man keinen Anwalt benötigt, aber die angemeldete Forderung sorgfältig begründet werden muss. Die Anforderungen an diese Begründung ähneln den Anforderungen an eine Klageschrift….
      Kann das jemand bestätigen bzw. könnten Musteranträge helfen?


      2) Klage gegen EY und ggf. BAFIN

      • Hier bietet Tilp einen Prozessfinanzierer an, der 20 % haben möchte – sofern die Rechtschutzversicherung nicht greift.

      • Hat jemand schon Feedback von seiner Rechtschutzversicherung?



      Welche Maßnahmen ergreift Ihr? Und wo kann man weitere Infos für weitere Optionen erhalten?


      Die meisten Rechtsschutzversicherungen decken keine Aktienverluste (Risikogeschäfte) ab.
      Meine sage ganz klar, keine Abdeckung!
      Denke das werden die wenigsten machen, es sei den, man hat es bei Abschluss in die Police packen lassen, was die wenigsten „ Privatanleger“ denke ich nicht gemacht haben.
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      Avatar
      schrieb am 05.09.20 19:43:02
      Beitrag Nr. 892 ()
      Hallo zusammen,

      nach meinem Kenntnisstand gibt es 2 Handlungsstränge

      1) Anmeldung zur Insolvenztabelle bis 26. Oktober 2020

      • Lt. Tilp sind die Schadensersatzansprüche gleichrangig mit den anderen Insolvenzforderungen

      • Tilp sagt zwar, dass man keinen Anwalt benötigt, aber die angemeldete Forderung sorgfältig begründet werden muss. Die Anforderungen an diese Begründung ähneln den Anforderungen an eine Klageschrift….
      Kann das jemand bestätigen bzw. könnten Musteranträge helfen?


      2) Klage gegen EY und ggf. BAFIN

      • Hier bietet Tilp einen Prozessfinanzierer an, der 20 % haben möchte – sofern die Rechtschutzversicherung nicht greift.

      • Hat jemand schon Feedback von seiner Rechtschutzversicherung?



      Welche Maßnahmen ergreift Ihr? Und wo kann man weitere Infos für weitere Optionen erhalten?
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