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    eröffnet am 12.05.00 14:26:37 von
    neuester Beitrag 21.05.00 20:30:35 von
    Beiträge: 5
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      Avatar
      schrieb am 12.05.00 14:26:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mehr zufällig ist mir heute die Berliner Zeitung in die Finger geraten. Auf Seite 44 der heutigen Ausgabe ist ein Bericht zu TeBe Berlin enthalten, der ein gar nicht so rosiges Bild beschreibt. Unter anderem ist folgende Textpassage enthalten:
      "Zacharias hat seinem Trainer den Geldhahn zugedreht. 26 Mio. Mark gibt der Zweitligist als Budget für die neue Saison an. Rund 10 Mio. weniger, als Insider in der aktuellen Runde errechnet haben. Das hat seinen guten Grund: Immer mehr gerät Zacharias, Chef der Göttinger Gruppe, in Erklärungsnot, warum er trotz Investitionen von über 60 Mio. Mark bei TeBe keine Erfolge vorweisen kann. Das tut gerade jetzt weh, wo sich Anzeichen mehren, daß die Göttinger Gruppe finanziell mit dem Rücken zur Wand steht".

      Also: bei allen Spekulationen die Realität nicht vergessen!

      Grüße

      Peer
      Avatar
      schrieb am 14.05.00 19:43:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das Timing des Postings war gut. Am Samstag erschien auf der Titelseite des Wirtschaftsteils der FAZ ein wenig schmeichelhafter Artikel über die GÖTTINGER GRUPPE.

      Grüße

      Peer
      Avatar
      schrieb am 16.05.00 21:34:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wann werden endlich einmal solche Schwach....... gesperrt.

      Ich kann diesen Mist nicht mehr hören und lesen. :D

      Wann werden endlich einmal Journalisten anfangen zu recherieren, wann?

      SparMaxe
      Avatar
      schrieb am 17.05.00 14:26:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gegen die Göttinger Gruppe ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Betruges.

      oO
      Avatar
      schrieb am 21.05.00 20:30:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Kopierter Pressetext von Homepage der "Göttinger Gruppe"

      Göttinger Gruppe zum Verfahren der Staatsanwaltschaft
      Braunschweig:

      Selbst „Anfangsverdacht`` ist fraglich

      Schneeball-Vorwurf bereits mehrfach durch Gerichtsurteile,
      unabhängige
      Gerichtsgutachten und Wirtschaftsprüfer-Expertisen ausgeräumt

      Berlin / Göttingen, 20. April 2000 – Die Staatsanwaltschaft
      Braunschweig mußte auf Betreiben des Bundesaufsichtsamtes für das
      Kreditwesen (BAKred) ein Ermittlungsverfahren (sogenanntes
      „JS-Verfahren``) gegen die Göttinger Gruppe einleiten, um der Frage
      nachzugehen, ob an der Behauptung, die Gesellschaft „betreibe ein
      Schneeballsystem``, etwas dran sei. Diese Auffassung teilte die Göttinger
      Gruppe heute mit. Ziel des Verfahrens ist es allein festzustellen, ob
      überhaupt „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte`` für eine weitere
      Verfolgung der Angelegenheit bestehen.

      Hintergrund des Vorwurfs, die von der Göttinger Gruppe angebotenen
      stillen Beteiligungen stellten ein „modifiziertes Schneeballsystem`` dar, ist
      eine abwegige, nicht an Fakten orientierte Kritik, die auf einen Artikel im
      sogenannten Brancheninformationsdienst „gerlach-report`` von 1991
      zurückgeht, dessen Gründer Heinz Gerlach inzwischen wegen seiner
      dubiosen Geschäftspraktiken längst in Verruf geraten ist.
      Erstaunlicherweise habe das BAKred dessen unberechtigte
      Behauptungen übernommen und versuche bereits seit 1992 unter
      ausdrücklicher Bezugnahme auf den oben genannten
      Brancheninformationsdienst die Staatsanwaltschaft Braunschweig zum
      Einschreiten zu bewegen und zu instrumentalisieren. Doch bisher immer
      ohne Erfolg. Nach einem ARD-Bericht hat das BAKred deswegen jüngst
      sogar beim niedersächsischen Justizministerium „Hilfe`` angefordert, um
      die zuständige Justiz endlich zum Handeln zu veranlassen.

      Das aus Sicht der Göttinger Gruppe höchst befremdliche Agieren einer
      Bundesbehörde mit Zuständigkeit für die Bankenaufsicht werde allenfalls
      „verständlich``, wenn man wisse, daß die Göttinger Gruppe das BAKred
      auf Schadenersatz in Millionenhöhe – derzeit anhängig beim
      Bundesgerichtshof – verklagt hat. Grund: Die rechtsgrundlose
      Behinderung des Marktzutritts der Konzernbankentochter Securenta Bank
      AG, München, durch die Verweigerung einer Vollbanklizenz. In dem
      entsprechenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin verurteilten
      die Richter die Behörde nicht nur, die ablehnenden Bescheide im Hinblick
      auf die von der Securenta Bank beantragte Vollbanklizenz aufzuheben und
      sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen.

      Sie stellten zudem unmißverständlich klar, daß im Widerspruch zum
      Ansinnen der Behörde das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) „keine
      Grundlage für die Verhinderung wettbewerbspolitisch unerwünschter
      Unternehmenszusammenschlüsse oder die Abwehr unerwünschter
      Wettbewerber`` bietet und damit das BAKred klar seine Kompetenzen
      überschritten habe. Noch unverständlicher wird die Handlungsweise des
      BAKred vor dem Hintergrund, daß selbst das der Behörde vorgesetzte
      Bundesfinanzministerium der veröffentlichten Ansicht ist, das BAKred sei
      gar nicht zuständig für „eine Beurteilung der generellen Tragfähigkeit des
      Vertragskonzeptes`` der Göttinger Gruppe.

      Den Ermittlungen sehe man auch deshalb mit Gelassenheit entgegen, da
      dieser Vorwurf durch mehrere rechtskräftige Gerichtsurteile und Gutachten
      unabhängiger Experten in der Sache seit langem ausgeräumt sei. „Für
      uns ist diese Angelegenheit zwar kein Grund zur Freude, aber sie bietet
      die Chance, daß damit der immer wieder kolportierte Vorwurf, die
      Göttinger Gruppe betreibe ein Schneeballsystem, endgültig aus der Welt
      geschafft wird``, ließ das Unternehmen wissen.

      Die rechtskräftige Grundsatzentscheidung des OLG Celle vom Mai 1996,
      die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 19. Januar 1994, das Urteil
      des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31. August 1998, unabhängige
      Gerichtsgutachter (BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft,
      Köln) sowie zahlreiche renommierte Rechts- und Wirtschaftsexperten (zum
      Beispiel Prof. Lang, Universität Köln, Prof. Dreher, Universität Mainz,
      Prof. Medicus, Universität München, Prof. Blaurock, Universität Freiburg)
      und ganz aktuell die renommierte und unabhängige
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Haarmann Hemmelrath & Partner GmbH,
      München, in einem Gutachten aus 1999 haben diesen Vorwurf klar und
      eindeutig widerlegt. Letztere zum Beispiel im Ergebnis: „Hinweise,
      wonach die Rückzahlung der Zeichnungssummen zuzüglich einer
      angemessenen Verzinsung nicht erfolgen kann, haben sich nicht
      ergeben.``


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