Kleiner Hinweis für die Zucker-Freunde - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.05.00 14:26:37 von
neuester Beitrag 21.05.00 20:30:35 von
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Mehr zufällig ist mir heute die Berliner Zeitung in die Finger geraten. Auf Seite 44 der heutigen Ausgabe ist ein Bericht zu TeBe Berlin enthalten, der ein gar nicht so rosiges Bild beschreibt. Unter anderem ist folgende Textpassage enthalten:
"Zacharias hat seinem Trainer den Geldhahn zugedreht. 26 Mio. Mark gibt der Zweitligist als Budget für die neue Saison an. Rund 10 Mio. weniger, als Insider in der aktuellen Runde errechnet haben. Das hat seinen guten Grund: Immer mehr gerät Zacharias, Chef der Göttinger Gruppe, in Erklärungsnot, warum er trotz Investitionen von über 60 Mio. Mark bei TeBe keine Erfolge vorweisen kann. Das tut gerade jetzt weh, wo sich Anzeichen mehren, daß die Göttinger Gruppe finanziell mit dem Rücken zur Wand steht".
Also: bei allen Spekulationen die Realität nicht vergessen!
Grüße
Peer
"Zacharias hat seinem Trainer den Geldhahn zugedreht. 26 Mio. Mark gibt der Zweitligist als Budget für die neue Saison an. Rund 10 Mio. weniger, als Insider in der aktuellen Runde errechnet haben. Das hat seinen guten Grund: Immer mehr gerät Zacharias, Chef der Göttinger Gruppe, in Erklärungsnot, warum er trotz Investitionen von über 60 Mio. Mark bei TeBe keine Erfolge vorweisen kann. Das tut gerade jetzt weh, wo sich Anzeichen mehren, daß die Göttinger Gruppe finanziell mit dem Rücken zur Wand steht".
Also: bei allen Spekulationen die Realität nicht vergessen!
Grüße
Peer
Das Timing des Postings war gut. Am Samstag erschien auf der Titelseite des Wirtschaftsteils der FAZ ein wenig schmeichelhafter Artikel über die GÖTTINGER GRUPPE.
Grüße
Peer
Grüße
Peer
Wann werden endlich einmal solche Schwach....... gesperrt.
Ich kann diesen Mist nicht mehr hören und lesen.
Wann werden endlich einmal Journalisten anfangen zu recherieren, wann?
SparMaxe
Ich kann diesen Mist nicht mehr hören und lesen.
Wann werden endlich einmal Journalisten anfangen zu recherieren, wann?
SparMaxe
Gegen die Göttinger Gruppe ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Betruges.
oO
oO
Kopierter Pressetext von Homepage der "Göttinger Gruppe"
Göttinger Gruppe zum Verfahren der Staatsanwaltschaft
Braunschweig:
Selbst „Anfangsverdacht`` ist fraglich
Schneeball-Vorwurf bereits mehrfach durch Gerichtsurteile,
unabhängige
Gerichtsgutachten und Wirtschaftsprüfer-Expertisen ausgeräumt
Berlin / Göttingen, 20. April 2000 – Die Staatsanwaltschaft
Braunschweig mußte auf Betreiben des Bundesaufsichtsamtes für das
Kreditwesen (BAKred) ein Ermittlungsverfahren (sogenanntes
„JS-Verfahren``) gegen die Göttinger Gruppe einleiten, um der Frage
nachzugehen, ob an der Behauptung, die Gesellschaft „betreibe ein
Schneeballsystem``, etwas dran sei. Diese Auffassung teilte die Göttinger
Gruppe heute mit. Ziel des Verfahrens ist es allein festzustellen, ob
überhaupt „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte`` für eine weitere
Verfolgung der Angelegenheit bestehen.
Hintergrund des Vorwurfs, die von der Göttinger Gruppe angebotenen
stillen Beteiligungen stellten ein „modifiziertes Schneeballsystem`` dar, ist
eine abwegige, nicht an Fakten orientierte Kritik, die auf einen Artikel im
sogenannten Brancheninformationsdienst „gerlach-report`` von 1991
zurückgeht, dessen Gründer Heinz Gerlach inzwischen wegen seiner
dubiosen Geschäftspraktiken längst in Verruf geraten ist.
Erstaunlicherweise habe das BAKred dessen unberechtigte
Behauptungen übernommen und versuche bereits seit 1992 unter
ausdrücklicher Bezugnahme auf den oben genannten
Brancheninformationsdienst die Staatsanwaltschaft Braunschweig zum
Einschreiten zu bewegen und zu instrumentalisieren. Doch bisher immer
ohne Erfolg. Nach einem ARD-Bericht hat das BAKred deswegen jüngst
sogar beim niedersächsischen Justizministerium „Hilfe`` angefordert, um
die zuständige Justiz endlich zum Handeln zu veranlassen.
Das aus Sicht der Göttinger Gruppe höchst befremdliche Agieren einer
Bundesbehörde mit Zuständigkeit für die Bankenaufsicht werde allenfalls
„verständlich``, wenn man wisse, daß die Göttinger Gruppe das BAKred
auf Schadenersatz in Millionenhöhe – derzeit anhängig beim
Bundesgerichtshof – verklagt hat. Grund: Die rechtsgrundlose
Behinderung des Marktzutritts der Konzernbankentochter Securenta Bank
AG, München, durch die Verweigerung einer Vollbanklizenz. In dem
entsprechenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin verurteilten
die Richter die Behörde nicht nur, die ablehnenden Bescheide im Hinblick
auf die von der Securenta Bank beantragte Vollbanklizenz aufzuheben und
sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen.
Sie stellten zudem unmißverständlich klar, daß im Widerspruch zum
Ansinnen der Behörde das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) „keine
Grundlage für die Verhinderung wettbewerbspolitisch unerwünschter
Unternehmenszusammenschlüsse oder die Abwehr unerwünschter
Wettbewerber`` bietet und damit das BAKred klar seine Kompetenzen
überschritten habe. Noch unverständlicher wird die Handlungsweise des
BAKred vor dem Hintergrund, daß selbst das der Behörde vorgesetzte
Bundesfinanzministerium der veröffentlichten Ansicht ist, das BAKred sei
gar nicht zuständig für „eine Beurteilung der generellen Tragfähigkeit des
Vertragskonzeptes`` der Göttinger Gruppe.
Den Ermittlungen sehe man auch deshalb mit Gelassenheit entgegen, da
dieser Vorwurf durch mehrere rechtskräftige Gerichtsurteile und Gutachten
unabhängiger Experten in der Sache seit langem ausgeräumt sei. „Für
uns ist diese Angelegenheit zwar kein Grund zur Freude, aber sie bietet
die Chance, daß damit der immer wieder kolportierte Vorwurf, die
Göttinger Gruppe betreibe ein Schneeballsystem, endgültig aus der Welt
geschafft wird``, ließ das Unternehmen wissen.
Die rechtskräftige Grundsatzentscheidung des OLG Celle vom Mai 1996,
die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 19. Januar 1994, das Urteil
des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31. August 1998, unabhängige
Gerichtsgutachter (BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft,
Köln) sowie zahlreiche renommierte Rechts- und Wirtschaftsexperten (zum
Beispiel Prof. Lang, Universität Köln, Prof. Dreher, Universität Mainz,
Prof. Medicus, Universität München, Prof. Blaurock, Universität Freiburg)
und ganz aktuell die renommierte und unabhängige
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Haarmann Hemmelrath & Partner GmbH,
München, in einem Gutachten aus 1999 haben diesen Vorwurf klar und
eindeutig widerlegt. Letztere zum Beispiel im Ergebnis: „Hinweise,
wonach die Rückzahlung der Zeichnungssummen zuzüglich einer
angemessenen Verzinsung nicht erfolgen kann, haben sich nicht
ergeben.``
Göttinger Gruppe zum Verfahren der Staatsanwaltschaft
Braunschweig:
Selbst „Anfangsverdacht`` ist fraglich
Schneeball-Vorwurf bereits mehrfach durch Gerichtsurteile,
unabhängige
Gerichtsgutachten und Wirtschaftsprüfer-Expertisen ausgeräumt
Berlin / Göttingen, 20. April 2000 – Die Staatsanwaltschaft
Braunschweig mußte auf Betreiben des Bundesaufsichtsamtes für das
Kreditwesen (BAKred) ein Ermittlungsverfahren (sogenanntes
„JS-Verfahren``) gegen die Göttinger Gruppe einleiten, um der Frage
nachzugehen, ob an der Behauptung, die Gesellschaft „betreibe ein
Schneeballsystem``, etwas dran sei. Diese Auffassung teilte die Göttinger
Gruppe heute mit. Ziel des Verfahrens ist es allein festzustellen, ob
überhaupt „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte`` für eine weitere
Verfolgung der Angelegenheit bestehen.
Hintergrund des Vorwurfs, die von der Göttinger Gruppe angebotenen
stillen Beteiligungen stellten ein „modifiziertes Schneeballsystem`` dar, ist
eine abwegige, nicht an Fakten orientierte Kritik, die auf einen Artikel im
sogenannten Brancheninformationsdienst „gerlach-report`` von 1991
zurückgeht, dessen Gründer Heinz Gerlach inzwischen wegen seiner
dubiosen Geschäftspraktiken längst in Verruf geraten ist.
Erstaunlicherweise habe das BAKred dessen unberechtigte
Behauptungen übernommen und versuche bereits seit 1992 unter
ausdrücklicher Bezugnahme auf den oben genannten
Brancheninformationsdienst die Staatsanwaltschaft Braunschweig zum
Einschreiten zu bewegen und zu instrumentalisieren. Doch bisher immer
ohne Erfolg. Nach einem ARD-Bericht hat das BAKred deswegen jüngst
sogar beim niedersächsischen Justizministerium „Hilfe`` angefordert, um
die zuständige Justiz endlich zum Handeln zu veranlassen.
Das aus Sicht der Göttinger Gruppe höchst befremdliche Agieren einer
Bundesbehörde mit Zuständigkeit für die Bankenaufsicht werde allenfalls
„verständlich``, wenn man wisse, daß die Göttinger Gruppe das BAKred
auf Schadenersatz in Millionenhöhe – derzeit anhängig beim
Bundesgerichtshof – verklagt hat. Grund: Die rechtsgrundlose
Behinderung des Marktzutritts der Konzernbankentochter Securenta Bank
AG, München, durch die Verweigerung einer Vollbanklizenz. In dem
entsprechenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin verurteilten
die Richter die Behörde nicht nur, die ablehnenden Bescheide im Hinblick
auf die von der Securenta Bank beantragte Vollbanklizenz aufzuheben und
sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen.
Sie stellten zudem unmißverständlich klar, daß im Widerspruch zum
Ansinnen der Behörde das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) „keine
Grundlage für die Verhinderung wettbewerbspolitisch unerwünschter
Unternehmenszusammenschlüsse oder die Abwehr unerwünschter
Wettbewerber`` bietet und damit das BAKred klar seine Kompetenzen
überschritten habe. Noch unverständlicher wird die Handlungsweise des
BAKred vor dem Hintergrund, daß selbst das der Behörde vorgesetzte
Bundesfinanzministerium der veröffentlichten Ansicht ist, das BAKred sei
gar nicht zuständig für „eine Beurteilung der generellen Tragfähigkeit des
Vertragskonzeptes`` der Göttinger Gruppe.
Den Ermittlungen sehe man auch deshalb mit Gelassenheit entgegen, da
dieser Vorwurf durch mehrere rechtskräftige Gerichtsurteile und Gutachten
unabhängiger Experten in der Sache seit langem ausgeräumt sei. „Für
uns ist diese Angelegenheit zwar kein Grund zur Freude, aber sie bietet
die Chance, daß damit der immer wieder kolportierte Vorwurf, die
Göttinger Gruppe betreibe ein Schneeballsystem, endgültig aus der Welt
geschafft wird``, ließ das Unternehmen wissen.
Die rechtskräftige Grundsatzentscheidung des OLG Celle vom Mai 1996,
die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 19. Januar 1994, das Urteil
des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31. August 1998, unabhängige
Gerichtsgutachter (BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft,
Köln) sowie zahlreiche renommierte Rechts- und Wirtschaftsexperten (zum
Beispiel Prof. Lang, Universität Köln, Prof. Dreher, Universität Mainz,
Prof. Medicus, Universität München, Prof. Blaurock, Universität Freiburg)
und ganz aktuell die renommierte und unabhängige
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Haarmann Hemmelrath & Partner GmbH,
München, in einem Gutachten aus 1999 haben diesen Vorwurf klar und
eindeutig widerlegt. Letztere zum Beispiel im Ergebnis: „Hinweise,
wonach die Rückzahlung der Zeichnungssummen zuzüglich einer
angemessenen Verzinsung nicht erfolgen kann, haben sich nicht
ergeben.``
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