1 mann trader firma - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.07.00 12:26:20 von
neuester Beitrag 10.07.00 00:33:12 von
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morgen zusammen!
ich hab da mal ne frage an die steuerexperten
ich beabsichtige mich fulltime der börse zu widmen,was ist die beste steuerliche lösung?kann ich ne kg gründen und dann alle vorteile eines selbstständigen nutzen,absetzung winbis,pc,seminare,auto etc,oder besser hausmann werden und meine gewinne über die gemeinsame einkommenssteuererklärung mit meiner frau absetzen?
bekomme ich dann den steuersatz meiner frau,da ich ja gar kein zu versteurndes einkommen habe(lohnsteuerkarte) oder wie verhält sich das.ich wäre ja zb über meinen partner kostenlos freiwillig mitversichert(krankenkasse)
wo kann ich mich hinsichtich existensgründung mal schlau machen,auch in bezug auf steuersatz,fixe kosten wie krankenvers. etc?
hier gibts doch bestimmt ein paar fulltimetrader also wäre ich für tips und anregungen dankbar
gruss
L1
ich hab da mal ne frage an die steuerexperten
ich beabsichtige mich fulltime der börse zu widmen,was ist die beste steuerliche lösung?kann ich ne kg gründen und dann alle vorteile eines selbstständigen nutzen,absetzung winbis,pc,seminare,auto etc,oder besser hausmann werden und meine gewinne über die gemeinsame einkommenssteuererklärung mit meiner frau absetzen?
bekomme ich dann den steuersatz meiner frau,da ich ja gar kein zu versteurndes einkommen habe(lohnsteuerkarte) oder wie verhält sich das.ich wäre ja zb über meinen partner kostenlos freiwillig mitversichert(krankenkasse)
wo kann ich mich hinsichtich existensgründung mal schlau machen,auch in bezug auf steuersatz,fixe kosten wie krankenvers. etc?
hier gibts doch bestimmt ein paar fulltimetrader also wäre ich für tips und anregungen dankbar
gruss
L1
@Lucky
Eine KG werden Sie allein nicht gründen können, da mindestens zwei
Personen nötig sind und ein Handelsgewerbe vorliegen müssen. Fraglich
und sehr zweifelhaft ist außerdem, ob zumindest ein Gewerbebetrieb
nach § 15 EStG vorliegt.
Zur Klärung des Sachverhalts dient hierzu H 137(9) ESTR:
Ob der An- und Verkauf von Wertpapieren als Vermögensverwaltung oder alseine gewerbliche Tätigkeit anzusehen ist, hängt, wenn eine Selbständige und nachhaltige, mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit vorliegt,entscheidend davon ab, ob die Tätigkeit sich auch als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. 2 Der fortgesetzte An- und Verkauf von Wertpapieren reicht für sich allein, auch wenn er einen erheblichen Umfang annimmt und sich über einen längeren Zeitraum erstreckt,zur Annahme eines Gewerbebetriebs nicht aus, solange er sich in den gewöhnlichen Formen, wie sie bei Privatleuten die Regel bilden, abspielt, d.h. in der Erteilung von Aufträgen an eine Bank oder einen Bankier (>BFH vom 11. 7. 1968 - BStBl II S. 775). 3 Bei der Verwaltung von Wertpapieren gehört
die Umschichtung der Wertpapiere regelmäßig noch zur privaten Vermögensverwaltung, so daß ein Gewerbebetrieb erst bei Vorliegen besonderer Umstände anzunehmen ist. 4 Hierfür reicht es nicht aus, wenn mit dem Ankauf von Wertpapieren eine Dauerkapitalanlage mit bestimmendem Einfluß auf die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft gesucht und erreicht wird. 5 Der Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung wird unabhängig vom Umfang der Beteiligung überschritten, wenn die Wertpapiere nicht nur auf eigene Rechnung,sondern untrennbar damit verbunden in erheblichem Umfang auch für fremde Rechnung erworben und wieder veräußert werden (>BFH vom 4. 3. 1980 - BStBl II S. 389)
teuton_trader
Eine KG werden Sie allein nicht gründen können, da mindestens zwei
Personen nötig sind und ein Handelsgewerbe vorliegen müssen. Fraglich
und sehr zweifelhaft ist außerdem, ob zumindest ein Gewerbebetrieb
nach § 15 EStG vorliegt.
Zur Klärung des Sachverhalts dient hierzu H 137(9) ESTR:
Ob der An- und Verkauf von Wertpapieren als Vermögensverwaltung oder alseine gewerbliche Tätigkeit anzusehen ist, hängt, wenn eine Selbständige und nachhaltige, mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit vorliegt,entscheidend davon ab, ob die Tätigkeit sich auch als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. 2 Der fortgesetzte An- und Verkauf von Wertpapieren reicht für sich allein, auch wenn er einen erheblichen Umfang annimmt und sich über einen längeren Zeitraum erstreckt,zur Annahme eines Gewerbebetriebs nicht aus, solange er sich in den gewöhnlichen Formen, wie sie bei Privatleuten die Regel bilden, abspielt, d.h. in der Erteilung von Aufträgen an eine Bank oder einen Bankier (>BFH vom 11. 7. 1968 - BStBl II S. 775). 3 Bei der Verwaltung von Wertpapieren gehört
die Umschichtung der Wertpapiere regelmäßig noch zur privaten Vermögensverwaltung, so daß ein Gewerbebetrieb erst bei Vorliegen besonderer Umstände anzunehmen ist. 4 Hierfür reicht es nicht aus, wenn mit dem Ankauf von Wertpapieren eine Dauerkapitalanlage mit bestimmendem Einfluß auf die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft gesucht und erreicht wird. 5 Der Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung wird unabhängig vom Umfang der Beteiligung überschritten, wenn die Wertpapiere nicht nur auf eigene Rechnung,sondern untrennbar damit verbunden in erheblichem Umfang auch für fremde Rechnung erworben und wieder veräußert werden (>BFH vom 4. 3. 1980 - BStBl II S. 389)
teuton_trader
ich sehe den Sinn einer derartigen Aktion nicht - auch als Privatperson sind oben genannte Ausgaben
abschreibbar...
abgesehen davon waer die Gruendung einer 1 Mann GmbH kein Problem, nur wie gesagt -> wuerde nur
einen Haufen Gruendungskosten verursachen und steuerlich keine Vorteile bringen (sogar Nachteile: Gewerbesteuer,
Koerperschaftssteuer etc)
Vepo
abschreibbar...
abgesehen davon waer die Gruendung einer 1 Mann GmbH kein Problem, nur wie gesagt -> wuerde nur
einen Haufen Gruendungskosten verursachen und steuerlich keine Vorteile bringen (sogar Nachteile: Gewerbesteuer,
Koerperschaftssteuer etc)
Vepo
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