STEUERFRAGE!!!!!!!!!!!!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.07.00 17:09:00 von
neuester Beitrag 24.07.00 18:03:35 von
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Hallo!
Ich habe hier mal eine Frage an die Steuerexperten!Angenommen mei Jahreseinkommen beträgt 30000 DM!Und durch das Daytraden verdiene ich nocheinmal 50000DM.Was muß ich an den Fiskus abgeben?Wie verhält es sich generell mit Tradinggewinnen?Kann man pauschal sagen man muß 35% Steuern zahlen von seinen Gewinnen?
Ich würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet!Ich habe nämlich keine Ahnung von dem Zeug!
Danke!
Ich habe hier mal eine Frage an die Steuerexperten!Angenommen mei Jahreseinkommen beträgt 30000 DM!Und durch das Daytraden verdiene ich nocheinmal 50000DM.Was muß ich an den Fiskus abgeben?Wie verhält es sich generell mit Tradinggewinnen?Kann man pauschal sagen man muß 35% Steuern zahlen von seinen Gewinnen?
Ich würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet!Ich habe nämlich keine Ahnung von dem Zeug!
Danke!
Ich bin Student und interessiere mich ebenfalls für eine Steuersache: Gibt es ür Studenten eine Freistellung von zu zahlenden Spekulationssteuern???
Hallo,
Die über den Freibetrag verheiratet/ledig hinausgehenden Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Spekulationsgewinne usw.) sind mit dem für Dich gültigen ESt-Satz zu besteuern. Der ESt-Satz hängt wiederum von Deiner Steuerklasse (Angestellte) bzw. der Art der Veranlagung etc.bei Selbständigen ab. Das kann Dir Dein Steuerberater mitteilen.
Die Spekulationsfrist beträgt 1 Jahr, kauft/verkauft man das gleiche Papier innerhalb dieser Zeit fällt ein Spekulationsgewinn/Verlust an, der Verlust kann auch zurück- bzw.2 Jahre vorgetragen werden.
Hält man das Papier länger als 1 Jahr sind Gewinne steuerfrei.
Beste Grüsse,
Manuel
Die über den Freibetrag verheiratet/ledig hinausgehenden Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Spekulationsgewinne usw.) sind mit dem für Dich gültigen ESt-Satz zu besteuern. Der ESt-Satz hängt wiederum von Deiner Steuerklasse (Angestellte) bzw. der Art der Veranlagung etc.bei Selbständigen ab. Das kann Dir Dein Steuerberater mitteilen.
Die Spekulationsfrist beträgt 1 Jahr, kauft/verkauft man das gleiche Papier innerhalb dieser Zeit fällt ein Spekulationsgewinn/Verlust an, der Verlust kann auch zurück- bzw.2 Jahre vorgetragen werden.
Hält man das Papier länger als 1 Jahr sind Gewinne steuerfrei.
Beste Grüsse,
Manuel
Gewinne durch Daytraden sind Spekulationsgewinne und somit zum zuversteuerndes Einkommen. Somit sind die Gewinne mit dem Steuersatz zu vertsteuern, der für das gesamte Jahreseinkommen zu zahlen ist.
Hallo Platowbroker,
habe Deinen Sachverhalt mal kurz durch den Computer geschickt. Die Gesamt-Steuernachzahlung für 1999 (ohne Kirchensteuer) beläuft sich auf 17.695,51 DM. Dabei ist Einzelveranlagung (unverheiratet), keine Kinder, sämtliche Abzugsbeträge als Pauschalbeträge unterstellt. Ins Verhältnis zu den Einnahmen gesetzt, ergibt sich eine Steuerquote von 35,391 %. Du liegst also ganz gut mit Deiner Schätzung. Aber aufgepaßt: Sollte Dein Bruttoeinkommen deutlich höher liegen oder solltest Du höhere Gewinne aus dem Trading ziehen, erhöht sich diese Steuerquote aufgrund des progessiven Tarifs deutlich. Ab einer gewissen Größenordnung geht es über die 50 % hinaus.
So long,
Todelmann
habe Deinen Sachverhalt mal kurz durch den Computer geschickt. Die Gesamt-Steuernachzahlung für 1999 (ohne Kirchensteuer) beläuft sich auf 17.695,51 DM. Dabei ist Einzelveranlagung (unverheiratet), keine Kinder, sämtliche Abzugsbeträge als Pauschalbeträge unterstellt. Ins Verhältnis zu den Einnahmen gesetzt, ergibt sich eine Steuerquote von 35,391 %. Du liegst also ganz gut mit Deiner Schätzung. Aber aufgepaßt: Sollte Dein Bruttoeinkommen deutlich höher liegen oder solltest Du höhere Gewinne aus dem Trading ziehen, erhöht sich diese Steuerquote aufgrund des progessiven Tarifs deutlich. Ab einer gewissen Größenordnung geht es über die 50 % hinaus.
So long,
Todelmann
@: schachfrucht
Schon interessant, wer sich so alles ein "Steuerexperte" schimpft. Zunächst einmal der Hinweis, daß der Begriff "Spekulationsgewinn" seit einiger Zeit "Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften" heißt. Die Gewinne zählen ab nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern zu den sonstigen Einkünften (7. Einkunftsart). Der Einkommensteuersatz hängt nicht von der Steuerklasse ab. Die Steuerklasse hat nur für den Lohnsteuerabzug bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Bedeutung. Deine Ausführungen zur Verlustbehandlung sind ebenfalls völlig unzureichend. Eine Verrechnung ist jeweils nur mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften möglich.
Wäre schön, wenn Du solche Antworten echten Experten überlassen würdest. Sonst stiftest Du nur mehr Verwirrung als Hilfe.
Ciao
Todelmann
Schon interessant, wer sich so alles ein "Steuerexperte" schimpft. Zunächst einmal der Hinweis, daß der Begriff "Spekulationsgewinn" seit einiger Zeit "Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften" heißt. Die Gewinne zählen ab nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern zu den sonstigen Einkünften (7. Einkunftsart). Der Einkommensteuersatz hängt nicht von der Steuerklasse ab. Die Steuerklasse hat nur für den Lohnsteuerabzug bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Bedeutung. Deine Ausführungen zur Verlustbehandlung sind ebenfalls völlig unzureichend. Eine Verrechnung ist jeweils nur mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften möglich.
Wäre schön, wenn Du solche Antworten echten Experten überlassen würdest. Sonst stiftest Du nur mehr Verwirrung als Hilfe.
Ciao
Todelmann
Ich kann mich dem nur anschließen!
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