Optionsschein wertlos- was tun??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.08.00 10:48:17 von
neuester Beitrag 13.09.00 22:42:56 von
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Hallo, was mach man mit einem quasi wertlosen OS- Verkaufsgebühr ist höher als der Restwert.
Wird der Schein am ende der LZ ausgeführt??
marcy
Wird der Schein am ende der LZ ausgeführt??
marcy
nein, er verfällt
In jedem Fall verkaufen, da ansonsten der Verlust nicht steuerlich geltend gemacht werden kann. Die Abschreibung eines Verlustes aus einem privaten Veräußerungsgeschäft ist nur dann möglich, wenn die Veräußerung auch tatsächlich stattgefunden hat.
Maya
Maya
Stimmt. Meine Finanztrottel wollen Kauf- und Verkaufsabrechnungen sehen. Also kann man Verluste nur aufzeigen, wenn er tatsächlich angefallen ist. Das ist bei einem Verfall ja nicht möglich, da keine Abrechnung ins Haus kommt.
Naja, ich gebe immer ein paar Ordner (Abrechnungen der Käufe und Verkäufe von ConSors) beim Finanzamt ab. Ich bin hauptberuflich Trader und da kann man leider keine Steuern hinterziehen.
Aber ich habe noch einen Tip. Solltest du ein Kind haben, steht dem Kind der selbe Freibetrag (13- 14 000 DM im Jahr) zu. Was soviel heißt: Du kannst auf Deines Kindes Namen 13-14 000 DM zusammenspekulieren und zahlst keinen Pfennig Steuern, denn Dein Kind hat ja keine weiteren Einnahmen.
Dazu muß aber das Kind Konto- und Depotbesitzer sein.
Naja, ich gebe immer ein paar Ordner (Abrechnungen der Käufe und Verkäufe von ConSors) beim Finanzamt ab. Ich bin hauptberuflich Trader und da kann man leider keine Steuern hinterziehen.
Aber ich habe noch einen Tip. Solltest du ein Kind haben, steht dem Kind der selbe Freibetrag (13- 14 000 DM im Jahr) zu. Was soviel heißt: Du kannst auf Deines Kindes Namen 13-14 000 DM zusammenspekulieren und zahlst keinen Pfennig Steuern, denn Dein Kind hat ja keine weiteren Einnahmen.
Dazu muß aber das Kind Konto- und Depotbesitzer sein.
Hi zusammen,
das mit dem Verkaufen wg. Verlustanrechung habe ich mir auch schon gedacht.
vielen dank nochmal
marcy
das mit dem Verkaufen wg. Verlustanrechung habe ich mir auch schon gedacht.
vielen dank nochmal
marcy
Was aber, wenn man die Option ausübt bzw. am Ende automatisch ausgeübt wird und ein Gewinn entsteht? Das ist dann ja auch keine Veräußerung. Muß man den Gewinn dann etwa nicht versteuern?
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