checkAd

    Optionsschein wertlos- was tun??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.08.00 10:48:17 von
    neuester Beitrag 13.09.00 22:42:56 von
    Beiträge: 6
    ID: 225.471
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 330
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 28.08.00 10:48:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, was mach man mit einem quasi wertlosen OS- Verkaufsgebühr ist höher als der Restwert.
      Wird der Schein am ende der LZ ausgeführt??

      marcy
      Avatar
      schrieb am 28.08.00 10:57:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      nein, er verfällt
      Avatar
      schrieb am 28.08.00 11:02:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      In jedem Fall verkaufen, da ansonsten der Verlust nicht steuerlich geltend gemacht werden kann. Die Abschreibung eines Verlustes aus einem privaten Veräußerungsgeschäft ist nur dann möglich, wenn die Veräußerung auch tatsächlich stattgefunden hat.

      Maya
      Avatar
      schrieb am 28.08.00 11:32:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Stimmt. Meine Finanztrottel wollen Kauf- und Verkaufsabrechnungen sehen. Also kann man Verluste nur aufzeigen, wenn er tatsächlich angefallen ist. Das ist bei einem Verfall ja nicht möglich, da keine Abrechnung ins Haus kommt.
      Naja, ich gebe immer ein paar Ordner (Abrechnungen der Käufe und Verkäufe von ConSors) beim Finanzamt ab. Ich bin hauptberuflich Trader und da kann man leider keine Steuern hinterziehen.
      Aber ich habe noch einen Tip. Solltest du ein Kind haben, steht dem Kind der selbe Freibetrag (13- 14 000 DM im Jahr) zu. Was soviel heißt: Du kannst auf Deines Kindes Namen 13-14 000 DM zusammenspekulieren und zahlst keinen Pfennig Steuern, denn Dein Kind hat ja keine weiteren Einnahmen.
      Dazu muß aber das Kind Konto- und Depotbesitzer sein.
      Avatar
      schrieb am 28.08.00 11:48:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi zusammen,
      das mit dem Verkaufen wg. Verlustanrechung habe ich mir auch schon gedacht.
      vielen dank nochmal

      marcy

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1975EUR +5,90 %
      InnoCans LPT-Therapie als Opioid-Alternative?! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 13.09.00 22:42:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Was aber, wenn man die Option ausübt bzw. am Ende automatisch ausgeübt wird und ein Gewinn entsteht? Das ist dann ja auch keine Veräußerung. Muß man den Gewinn dann etwa nicht versteuern? :confused:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Optionsschein wertlos- was tun???