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    Eine Frage an die Steuerexperten unter euch - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.09.00 09:26:59 von
    neuester Beitrag 02.09.00 13:35:08 von
    Beiträge: 7
    ID: 230.349
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      Avatar
      schrieb am 01.09.00 09:26:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi!

      Ich habe eine Frage an die Steuerexperten unter euch. So ungefähr habe ich das in einem Thread gelesen, leider finde ich den Thread nicht mehr.

      Folgende Annahmen:

      1.) Aktie A Kauf von 300 Stk. am 15.03.00 zu 100 €, eingebucht ins Depot bei Bank X.
      2.) Aktie A Kauf von 100 Stk. am 30.06.00 zu 50 €, eingebucht ins Depot bei Bank Y.

      So, und nun kommts: wie wird das folgende nun steuerlich behandelt?

      Fall 1: Verkauf von 200 Stk. am 30.08.00 zu 75 €, wobei 100 Stk. aus dem Depot bei Bank X stammen und 100 aus dem Depot bei Bank Y.
      Fall 2: Verkauf von 200 Stk. am 30.08.00 zu 75 €, alle aus dem Depot bei Bank X.

      Macht es einen Unterschied, ob ich eine Aktie bei zwei verschiedenen Banken im Depot liegen habe oder ist das unerheblich? Und wie wäre es, wenn (bei sonst gleichen Zahlen), der Verkauf am 16.03.01 statt finden würde?

      Ich bedanke mich schon mal im voraus.

      MoRe99
      Avatar
      schrieb am 01.09.00 09:39:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kurz gesagt:
      Das Finanzamt geht generell davon aus: Last in = First out, außer du kannst das Gegenteil
      beweisen, wie z.B. bei 2 Depots. In dem Fall hast du 1 x Verlust und 1 x Gewinn. Je nach
      deiner persönlichen Steuerlage, wäre evtl. eine Verlustrealisierung besser ???

      Um sicher keine Steuer zu zahlen oder einen Verlust zu realisieren ist ein Verkauf der
      300 St. ab dem 16.3.01 der bessere Weg.

      Grüsse, Sandra
      Avatar
      schrieb am 01.09.00 09:54:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Sandra!

      Danke für die prompte Antwort, aber eine Frage habe ich jetzt doch nochmal.

      Angenommen, ich kaufe am 01.02., am 01.04. und am 01.06. eines Jahres jeweils 200 Stk. von Aktie A (kommen alle in ein Depot bei Bank X) und verkaufe dann 200 Stk. am 02.02. des Folgejahres, heisst das dann, dass diese der Spekusteuer unterliegen? Oder wie darf ich das "Last in = First out" verstehen?
      Halt, noch eine Frage: Wann ist eigentlich die Spekulationsfrist abgelaufen, wenn die Aktie am 01.02.00 gekauft wurde? Kann ich einen Gewinn steuerfrei bereits am 01.02.01 realisieren oder erst am 02.02.01?

      MoRe99
      Avatar
      schrieb am 01.09.00 11:50:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi MoRe99,

      es kann dir passieren, dass die Papiere der SpeSt unterliegen, darum solltest du beim
      Verkauf -wenn möglich- angeben, du möchtest die 200 St. aus dem Kauf vom 1.2. ver-
      kaufen. Es wird generell das "kurzfristige", das heißt eben Spekulieren unterstellt und
      dem sollte man die gegenteilige Beweise entgegen setzen können, sofern möglich.

      Die Frist ist abgelaufen, nach Vollendung des Jahres, das heißt am 2.2. d.J.

      Grüsse,
      Sandra
      Avatar
      schrieb am 01.09.00 12:28:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Sandra!

      Auf die Gefahr hin zu nerven nochmal ne Frage. Was heisst das, wenn du schreibst, ich solle beim Verkauf - wenn möglich - angeben, dass ich die zuerst gekauften verkaufen möchte? Wie kann ich sowas erklärlich machen? Gibt es da von der Bank eine Art Bescheinigung, die ich dem FA vorlegen kann? So kann ich denen ja alles mögliche erzählen. Wenn ich nix belegen kann, ernte ich wohl nur, wenn überhaupt, ein müdes Lächeln und bezahlte Spekusteuer.

      MoRe99

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      Avatar
      schrieb am 01.09.00 18:15:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      @More99

      wenn Du 200 Stück am 2.2. verkaufst, sind diese außerhalb der Frist, weil Du genau 200 am 1.2. des Vorjahres verkauft hast.
      Da gibt es nichts anzugeben...

      wenn Du 300 verkaufen würdest, müßtest Du die 100 zum Durchschnitt der am 1.4. und 1.6. gekauften Preise versteuern.

      Das mit Last in - first out ist quatsch (entschuldige Sandra)

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 02.09.00 13:35:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo MoRe99!

      Obwohl ich ein Langfristanleger bin, versuche ich Dir zu antworten.
      Bzgl. Deines 1. Postings:

      Fall 1: Verkauf von 200 Stk. am 30.08.00 zu 75 €, wobei 100 Stk. aus dem Depot bei Bank X stammen und 100 aus dem Depot bei Bank Y.

      Hier musst Du keine Spekusteuer zahlen, da Du keinen Gewinn gemacht hast.

      Fall 2: Verkauf von 200 Stk. am 30.08.00 zu 75 €, alle aus dem Depot bei Bank X.

      Hier hast Du Verlust realisiert und kannst diesen mit Spekupflichtigen Gewinnen verrechnen.

      Zu Deinem 2. Beispiel kann ich nur (s)pecunia Recht geben. Es gilt das fifo - first in first out.

      @alle: Wenn ich was falsches geschrieben habe, korrigiert mich bitte.

      Gruß Frodo


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