Spekulationssteuer, Aktienrückkauf - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.10.00 16:25:27 von
neuester Beitrag 09.10.00 16:55:15 von
neuester Beitrag 09.10.00 16:55:15 von
Beiträge: 3
ID: 264.423
ID: 264.423
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 285
Gesamt: 285
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
02.05.24, 18:44 | 410 | |
vor 1 Stunde | 191 | |
24.05.13, 08:11 | 187 | |
vor 53 Minuten | 147 | |
gestern 18:18 | 113 | |
27.05.14, 00:27 | 110 | |
gestern 22:24 | 104 | |
gestern 13:40 | 103 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.440,00 | +1,28 | 298 | |||
2. | 2. | 165,15 | -3,56 | 142 | |||
3. | 4. | 4,4000 | +12,82 | 103 | |||
4. | 3. | 10,660 | +0,76 | 95 | |||
5. | 6. | 0,1960 | 0,00 | 64 | |||
6. | 5. | 6,8400 | -1,16 | 64 | |||
7. | 7. | 11,578 | -7,14 | 56 | |||
8. | 8. | 6,7190 | -1,16 | 54 |
Hallo, im Zeichen der fallenden Kurse habe ich Aktien mit Verlust verkauft um Spekulationsgewinne zu drücken.
Wann kann ich diese Aktien wieder zurückkaufen ohne das es schwierigkeiten mit dem Finansamt gibt. Gibt es in dieser Richtung Verordnungen im Finanzrecht.
Gruß und Dank im voraus Sporty08
Wann kann ich diese Aktien wieder zurückkaufen ohne das es schwierigkeiten mit dem Finansamt gibt. Gibt es in dieser Richtung Verordnungen im Finanzrecht.
Gruß und Dank im voraus Sporty08
Hi sporty 08,
(Zufällig mal bei "Meteor 08" gespielt?)
glaube eher nicht, daß es eine derartige Verordnung gibt. Dürfte im Moment noch zu speziell sein. In der "Tele-Börse" 7,2000 stand u.a. zu diesem Thema: "... Will der Anleger die Papiere eigentlich halten, weil er sich langfristig Profit verspricht, kann er natürlich erneut kaufen. ´Ám besten ein, zwei Tage warten oder den Ehepartner kaufen lassen,´ rät Wissen (Steuerberater). ´Sonst könnte das Finanzamt Gestaltungsmißbrauch vermuten.´"
Irgendwoanders hatte ich vor einiger Zeit gelesen, eine akzeptierte Begründung wäre, wenn man behauptet, nach dem Verkauf auf einen Bericht gestoßen zu sein, der einen von der Aktie wieder überzeugt habe.
Ist zwar nur mein unbürokratischer Menschenverstand, der hierbei nicht allzuviel zu melden haben dürfte - aber falls Dir gelingen sollte, was zur Zeit nicht sehr schwer ist, nämlich auch nur ein wenig günstiger wieder einzusteigen, dann müßte das auch ausreichen.
Viel Erfolg -Goodluck!
(Zufällig mal bei "Meteor 08" gespielt?)
glaube eher nicht, daß es eine derartige Verordnung gibt. Dürfte im Moment noch zu speziell sein. In der "Tele-Börse" 7,2000 stand u.a. zu diesem Thema: "... Will der Anleger die Papiere eigentlich halten, weil er sich langfristig Profit verspricht, kann er natürlich erneut kaufen. ´Ám besten ein, zwei Tage warten oder den Ehepartner kaufen lassen,´ rät Wissen (Steuerberater). ´Sonst könnte das Finanzamt Gestaltungsmißbrauch vermuten.´"
Irgendwoanders hatte ich vor einiger Zeit gelesen, eine akzeptierte Begründung wäre, wenn man behauptet, nach dem Verkauf auf einen Bericht gestoßen zu sein, der einen von der Aktie wieder überzeugt habe.
Ist zwar nur mein unbürokratischer Menschenverstand, der hierbei nicht allzuviel zu melden haben dürfte - aber falls Dir gelingen sollte, was zur Zeit nicht sehr schwer ist, nämlich auch nur ein wenig günstiger wieder einzusteigen, dann müßte das auch ausreichen.
Viel Erfolg -Goodluck!
Hallo Sporty,
es gibt keine Zeitgrenze, die irgendwie von irgendeinem Gericht festgelegt wäre.
Du musst aber eventuell nachweisen können, dass Du einen wirtschaftlichen Grund für den Rückkauf hattest – zum Beispiel eine Zeitungsmeldung, oder eine Ad-hoc-Mitteilung. Das darf das Finanzamt verlangen.
Übertreib es halt nicht.
es gibt keine Zeitgrenze, die irgendwie von irgendeinem Gericht festgelegt wäre.
Du musst aber eventuell nachweisen können, dass Du einen wirtschaftlichen Grund für den Rückkauf hattest – zum Beispiel eine Zeitungsmeldung, oder eine Ad-hoc-Mitteilung. Das darf das Finanzamt verlangen.
Übertreib es halt nicht.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
298 | ||
142 | ||
102 | ||
94 | ||
64 | ||
64 | ||
56 | ||
54 | ||
43 | ||
42 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
41 | ||
40 | ||
33 | ||
31 | ||
27 | ||
26 | ||
23 | ||
22 | ||
21 | ||
21 |