Wer kann mir eine Steuerfrage beantworten? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.11.00 21:31:32 von
neuester Beitrag 27.11.00 00:56:32 von
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ID: 307.060
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Angenommen, ich habe vor 6 Monaten 50 Aktien der XY-AG zu einem Kurs von 80 EURO gekauft und vor 3 Monaten 50 XY-AG-Aktien zu einem Kurs von 50 EURO nachgekauft.
Nun brauche ich Geld und verkaufe 50 Stück zu einem Kurs von 70 EURO.
Nun meine Frage: Wie wird das ganze nun steuerlich behandelt? Habe ich nun die 50 Aktien mit einem Kaufkurs von 80 EURO verkauft und kann somit den Verlust von 10 EURO pro Aktie steuerlich abziehen? Oder wird hier der Durchschnittskaufkurs von 65 EURO zugrundegelegt?
Nun brauche ich Geld und verkaufe 50 Stück zu einem Kurs von 70 EURO.
Nun meine Frage: Wie wird das ganze nun steuerlich behandelt? Habe ich nun die 50 Aktien mit einem Kaufkurs von 80 EURO verkauft und kann somit den Verlust von 10 EURO pro Aktie steuerlich abziehen? Oder wird hier der Durchschnittskaufkurs von 65 EURO zugrundegelegt?
Auf jeden Fall, wird der Durchschnittskurs von 65 Euro zu Grunde gelegt.
Zahlen mußt du so oder so.Mach keine hoffnung auf irndwelche Gewinne.
Ne, die vom Datum her zuerst gekauften werden berechnet. Daher hast Du Spekulationsverluste die Du geltend machen kannst!!
sie werden so behandelt als wenn es die 50 von vor 6 monaten waeren. Du musst keine steuern zahlen. Solltest du die restlichen 50 (kaufkurs 50euro) vor ablauf der spekusteuer mit gewinn verkaufen musst du natuerlich darauf steuern zahlen. Sollte das noch dieses jahr sein kannst du die 10 euro verlust natuerlich gegenrechnen und musst insgesamt auf nur noch 10euro steuern zahlen.
das ist genau das was ich meinte! besser hätte ich es nicht erklären können! prima anaconda!!
Ich frag mich ja mittlerweile wer ueberhaupt von den leuten hier steuern auf gewinne bezahlt wenn manche nicht mal wissen ob sie ueberhaupt welche zahlen muessen nicht DJtoshiba? Vielleicht solltest du besser DJ bleiben. Uebrigens unwissenheit schuetzt vor strafe nicht.
Toshiba hat Recht !!
Gruß specunia
Gruß specunia
Toshiba hat Recht!!
Gruß SanTau
Gruß SanTau
na ja es haben beide recht
bisher war es so, dass der durchnittspreis herangezogen
wurde
, nun wird (oder ist sie schon) die FIFO
First in First out Regel eingeführt,
danach ist es eine einfache rechnung
bisher, war es so, dass solche nachkäufe auf verschiedenen
depots ausgeführt werden mussten um klar zu belegen , was
zuerst da war,
hope could help you
cdr74
bisher war es so, dass der durchnittspreis herangezogen
wurde
, nun wird (oder ist sie schon) die FIFO
First in First out Regel eingeführt,
danach ist es eine einfache rechnung
bisher, war es so, dass solche nachkäufe auf verschiedenen
depots ausgeführt werden mussten um klar zu belegen , was
zuerst da war,
hope could help you
cdr74
@cdr74
kannst Du das vielleicht ein bischen qualifizierter begründen/erklären: FIFO wird oder ist schon eingeführt ???
wer hat das wann eingeführt ?? im laufe der letzten Tage ?Unterjährig ?
Gruß specunia
kannst Du das vielleicht ein bischen qualifizierter begründen/erklären: FIFO wird oder ist schon eingeführt ???
wer hat das wann eingeführt ?? im laufe der letzten Tage ?Unterjährig ?
Gruß specunia
@Erdmännchen
Über dieses Thema ist hier schon so viel und oft gepostet worden, daß eine Frage wie deine schon verwundert.
Im Übrigen hat ToshibaDJ 100%ig Recht. So ist es. FIFO, LIFO usw. sind nicht statthaft! Woher cdr74 seine Weisheiten bezieht, ist mir schleierhaft. Auffällig ist auf jeden Fall, daß er diese Sensation ohne Quellenangabe hier postet. Unverantwortlich!
Gruß
StRa
Über dieses Thema ist hier schon so viel und oft gepostet worden, daß eine Frage wie deine schon verwundert.
Im Übrigen hat ToshibaDJ 100%ig Recht. So ist es. FIFO, LIFO usw. sind nicht statthaft! Woher cdr74 seine Weisheiten bezieht, ist mir schleierhaft. Auffällig ist auf jeden Fall, daß er diese Sensation ohne Quellenangabe hier postet. Unverantwortlich!
Gruß
StRa
@ StRa,
das mit FIFO steht in der aktuellen Ausgabe von "Aktienresearch", allerdings ist dort auch keine Quellenangabe dabei.
Zitat S.25: "... Welche Gewinne in diesen Fällen versteuert werden müssen, wird jetzt nach dem neuen FIFO-Prinzip (first in, first out) berechnet...
Gruß
longus
das mit FIFO steht in der aktuellen Ausgabe von "Aktienresearch", allerdings ist dort auch keine Quellenangabe dabei.
Zitat S.25: "... Welche Gewinne in diesen Fällen versteuert werden müssen, wird jetzt nach dem neuen FIFO-Prinzip (first in, first out) berechnet...
Gruß
longus
Liebe Leute,
dass oben genannte ist m.E. alles falsch. Nach wie vor ist für die Finanzverwaltung die Lifo-Methode (Last in, first out) maßgebend. D.h., die zuletzt angeschafften Aktien sind die zuerst verkauften. Nur wer dem Finanzamt die Identität des veräußerten Wertpapiers mit einem bestimmten angeschafften Wertpapier nummernmäßig nachweisen kann, wird hiervon abweiche können. Dies ist jedoch nur mit einem Streifbanddepot möglich (BMF-Erlass vom 24.09.1970 und 09.12.1971).
Tipp: Man sollte daher stets mit 2 Depots arbeiten und hier geschickt die Zugänge und Abgänge Aktien von ein und derselben AG steuern.
dass oben genannte ist m.E. alles falsch. Nach wie vor ist für die Finanzverwaltung die Lifo-Methode (Last in, first out) maßgebend. D.h., die zuletzt angeschafften Aktien sind die zuerst verkauften. Nur wer dem Finanzamt die Identität des veräußerten Wertpapiers mit einem bestimmten angeschafften Wertpapier nummernmäßig nachweisen kann, wird hiervon abweiche können. Dies ist jedoch nur mit einem Streifbanddepot möglich (BMF-Erlass vom 24.09.1970 und 09.12.1971).
Tipp: Man sollte daher stets mit 2 Depots arbeiten und hier geschickt die Zugänge und Abgänge Aktien von ein und derselben AG steuern.
Die Angaben in der Aktienresearch sind leider wohl falsch. Das BFH-Urteil, BStBl. II 1994, S. 591 geht von der Durchschnittsberechnung aus. Eine (sensationelle) Änderung der Rspr. ist mir soweit nicht bekannt, würde mich jedenfalls wundern, zuerst aus dem Aktienresearch davon zu hören.
FIFO und LIFO gehören im Rahmen des § 23 EStG in das Reich der Fantasie. Nur weil bestimmte Aktien nach der BFH-Methode als vorher oder später verkauft gelten, heißt das noch nicht FIFO oder LIFO. Beides sind generelle Hypothesen, was anscheinend von den meisten hier, von zahllosen Bankangestellten und nicht zuletzt Aktienresearch-Redakteuren nicht verstanden wird. Vielleicht klingt der Ausdruck einfach nur so gut, das jeder ihn nachplappert...
Gruß
Commander
FIFO und LIFO gehören im Rahmen des § 23 EStG in das Reich der Fantasie. Nur weil bestimmte Aktien nach der BFH-Methode als vorher oder später verkauft gelten, heißt das noch nicht FIFO oder LIFO. Beides sind generelle Hypothesen, was anscheinend von den meisten hier, von zahllosen Bankangestellten und nicht zuletzt Aktienresearch-Redakteuren nicht verstanden wird. Vielleicht klingt der Ausdruck einfach nur so gut, das jeder ihn nachplappert...
Gruß
Commander
LIFO, FIFO, Kursmittelwert?
kann ich nicht selbst entscheiden, welche pakete ich wann verkauft habe?
will es mir FA vorschreiben?
was passiert, wenn mehrfach verschiedene aktienzahlen vom gleichen papier
ge- und verkauft wurden, waehrend kontinuierlich ein paket
im depot war? dann ist ein kursmittelwert nicht interpretierbar.
was passiert, wenn man stammaktien und vorzugsaktien hat?
(verschiedene WKN, gleicher verlauf)
cheers, guuruh
kann ich nicht selbst entscheiden, welche pakete ich wann verkauft habe?
will es mir FA vorschreiben?
was passiert, wenn mehrfach verschiedene aktienzahlen vom gleichen papier
ge- und verkauft wurden, waehrend kontinuierlich ein paket
im depot war? dann ist ein kursmittelwert nicht interpretierbar.
was passiert, wenn man stammaktien und vorzugsaktien hat?
(verschiedene WKN, gleicher verlauf)
cheers, guuruh
Ich habe hier im Board mal einen interessanten Link gefunden,
der viele/alle??? Fragen zu Spekulationsfristen beantworten
dürfte,(wenn man das dort Geschriebene denn versteht):
http://www.buhl.de/produkte/finanzen/boerse/spek.asp
Irgendwie bin ich der Meinung, das kann sich nur ein ... Hirn
ausgedacht haben - oder, Steuerberater müssen auch beschäftigt
werden.
etzwane
der viele/alle??? Fragen zu Spekulationsfristen beantworten
dürfte,(wenn man das dort Geschriebene denn versteht):
http://www.buhl.de/produkte/finanzen/boerse/spek.asp
Irgendwie bin ich der Meinung, das kann sich nur ein ... Hirn
ausgedacht haben - oder, Steuerberater müssen auch beschäftigt
werden.
etzwane
@ etzwane
danke
oh gott, demnach wird es tatsaechlich nach einem mittelwert berechnet.
es ist voellig bekloppt! ich weiss nicht, was sich eichel
dabei gedacht hat.
ich sehe schon, dass es mich einige tage kosten wird, das zu kapieren.
cheers, guuruh
danke
oh gott, demnach wird es tatsaechlich nach einem mittelwert berechnet.
es ist voellig bekloppt! ich weiss nicht, was sich eichel
dabei gedacht hat.
ich sehe schon, dass es mich einige tage kosten wird, das zu kapieren.
cheers, guuruh
jetzt mal butter bei die fische.
da ich mich notgedrungen mit der steuersache auseinander setzen muss,
kann ich euch aus eigener erfahrung sagen,das der kurs des ersten kaufes
beim finanzamt massgebend ist.es ist scheissegal ob die aktie die selbe
wpkn hat,massgebend ist das datum auf der abrechnung des ersten kaufes.
gruss
thebull 2
da ich mich notgedrungen mit der steuersache auseinander setzen muss,
kann ich euch aus eigener erfahrung sagen,das der kurs des ersten kaufes
beim finanzamt massgebend ist.es ist scheissegal ob die aktie die selbe
wpkn hat,massgebend ist das datum auf der abrechnung des ersten kaufes.
gruss
thebull 2
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