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    Wer kann mir eine Steuerfrage beantworten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.11.00 21:31:32 von
    neuester Beitrag 27.11.00 00:56:32 von
    Beiträge: 19
    ID: 307.060
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      Avatar
      schrieb am 23.11.00 21:31:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Angenommen, ich habe vor 6 Monaten 50 Aktien der XY-AG zu einem Kurs von 80 EURO gekauft und vor 3 Monaten 50 XY-AG-Aktien zu einem Kurs von 50 EURO nachgekauft.
      Nun brauche ich Geld und verkaufe 50 Stück zu einem Kurs von 70 EURO.
      Nun meine Frage: Wie wird das ganze nun steuerlich behandelt? Habe ich nun die 50 Aktien mit einem Kaufkurs von 80 EURO verkauft und kann somit den Verlust von 10 EURO pro Aktie steuerlich abziehen? Oder wird hier der Durchschnittskaufkurs von 65 EURO zugrundegelegt?
      Avatar
      schrieb am 23.11.00 21:47:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Auf jeden Fall, wird der Durchschnittskurs von 65 Euro zu Grunde gelegt.
      Avatar
      schrieb am 23.11.00 21:49:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zahlen mußt du so oder so.Mach keine hoffnung auf irndwelche Gewinne.
      Avatar
      schrieb am 23.11.00 21:49:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ne, die vom Datum her zuerst gekauften werden berechnet. Daher hast Du Spekulationsverluste die Du geltend machen kannst!!
      Avatar
      schrieb am 23.11.00 21:56:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      sie werden so behandelt als wenn es die 50 von vor 6 monaten waeren. Du musst keine steuern zahlen. Solltest du die restlichen 50 (kaufkurs 50euro) vor ablauf der spekusteuer mit gewinn verkaufen musst du natuerlich darauf steuern zahlen. Sollte das noch dieses jahr sein kannst du die 10 euro verlust natuerlich gegenrechnen und musst insgesamt auf nur noch 10euro steuern zahlen.

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      Avatar
      schrieb am 23.11.00 21:59:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      das ist genau das was ich meinte! besser hätte ich es nicht erklären können! prima anaconda!!
      Avatar
      schrieb am 23.11.00 22:01:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich frag mich ja mittlerweile wer ueberhaupt von den leuten hier steuern auf gewinne bezahlt wenn manche nicht mal wissen ob sie ueberhaupt welche zahlen muessen nicht DJtoshiba? Vielleicht solltest du besser DJ bleiben. Uebrigens unwissenheit schuetzt vor strafe nicht.
      Avatar
      schrieb am 24.11.00 19:06:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      Toshiba hat Recht !!

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 24.11.00 20:03:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      Toshiba hat Recht!!

      Gruß SanTau
      Avatar
      schrieb am 24.11.00 20:23:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      na ja es haben beide recht
      bisher war es so, dass der durchnittspreis herangezogen
      wurde
      , nun wird (oder ist sie schon) die FIFO
      First in First out Regel eingeführt,
      danach ist es eine einfache rechnung
      bisher, war es so, dass solche nachkäufe auf verschiedenen
      depots ausgeführt werden mussten um klar zu belegen , was
      zuerst da war,
      hope could help you ;)
      cdr74
      Avatar
      schrieb am 25.11.00 13:11:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      @cdr74

      kannst Du das vielleicht ein bischen qualifizierter begründen/erklären: FIFO wird oder ist schon eingeführt ???

      wer hat das wann eingeführt ?? im laufe der letzten Tage ?Unterjährig ?

      Gruß specunia :confused:
      Avatar
      schrieb am 25.11.00 16:24:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Erdmännchen

      Über dieses Thema ist hier schon so viel und oft gepostet worden, daß eine Frage wie deine schon verwundert.

      Im Übrigen hat ToshibaDJ 100%ig Recht. So ist es. FIFO, LIFO usw. sind nicht statthaft! Woher cdr74 seine Weisheiten bezieht, ist mir schleierhaft. Auffällig ist auf jeden Fall, daß er diese Sensation ohne Quellenangabe hier postet. Unverantwortlich!


      Gruß

      StRa
      Avatar
      schrieb am 25.11.00 20:33:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ StRa,

      das mit FIFO steht in der aktuellen Ausgabe von "Aktienresearch", allerdings ist dort auch keine Quellenangabe dabei.

      Zitat S.25: "... Welche Gewinne in diesen Fällen versteuert werden müssen, wird jetzt nach dem neuen FIFO-Prinzip (first in, first out) berechnet...

      Gruß
      longus
      Avatar
      schrieb am 26.11.00 13:14:14
      Beitrag Nr. 14 ()
      Liebe Leute,
      dass oben genannte ist m.E. alles falsch. Nach wie vor ist für die Finanzverwaltung die Lifo-Methode (Last in, first out) maßgebend. D.h., die zuletzt angeschafften Aktien sind die zuerst verkauften. Nur wer dem Finanzamt die Identität des veräußerten Wertpapiers mit einem bestimmten angeschafften Wertpapier nummernmäßig nachweisen kann, wird hiervon abweiche können. Dies ist jedoch nur mit einem Streifbanddepot möglich (BMF-Erlass vom 24.09.1970 und 09.12.1971).

      Tipp: Man sollte daher stets mit 2 Depots arbeiten und hier geschickt die Zugänge und Abgänge Aktien von ein und derselben AG steuern.
      Avatar
      schrieb am 26.11.00 15:54:11
      Beitrag Nr. 15 ()
      Die Angaben in der Aktienresearch sind leider wohl falsch. Das BFH-Urteil, BStBl. II 1994, S. 591 geht von der Durchschnittsberechnung aus. Eine (sensationelle) Änderung der Rspr. ist mir soweit nicht bekannt, würde mich jedenfalls wundern, zuerst aus dem Aktienresearch davon zu hören.
      FIFO und LIFO gehören im Rahmen des § 23 EStG in das Reich der Fantasie. Nur weil bestimmte Aktien nach der BFH-Methode als vorher oder später verkauft gelten, heißt das noch nicht FIFO oder LIFO. Beides sind generelle Hypothesen, was anscheinend von den meisten hier, von zahllosen Bankangestellten und nicht zuletzt Aktienresearch-Redakteuren nicht verstanden wird. Vielleicht klingt der Ausdruck einfach nur so gut, das jeder ihn nachplappert...

      Gruß
      Commander
      Avatar
      schrieb am 26.11.00 18:02:29
      Beitrag Nr. 16 ()
      LIFO, FIFO, Kursmittelwert?

      kann ich nicht selbst entscheiden, welche pakete ich wann verkauft habe?
      will es mir FA vorschreiben?

      was passiert, wenn mehrfach verschiedene aktienzahlen vom gleichen papier
      ge- und verkauft wurden, waehrend kontinuierlich ein paket
      im depot war? dann ist ein kursmittelwert nicht interpretierbar.

      was passiert, wenn man stammaktien und vorzugsaktien hat?
      (verschiedene WKN, gleicher verlauf)

      cheers, guuruh
      Avatar
      schrieb am 26.11.00 18:34:27
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich habe hier im Board mal einen interessanten Link gefunden,
      der viele/alle??? Fragen zu Spekulationsfristen beantworten
      dürfte,(wenn man das dort Geschriebene denn versteht):

      http://www.buhl.de/produkte/finanzen/boerse/spek.asp

      Irgendwie bin ich der Meinung, das kann sich nur ein ... Hirn
      ausgedacht haben - oder, Steuerberater müssen auch beschäftigt
      werden.
      etzwane
      Avatar
      schrieb am 26.11.00 22:26:30
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ etzwane

      danke

      oh gott, demnach wird es tatsaechlich nach einem mittelwert berechnet.
      es ist voellig bekloppt! ich weiss nicht, was sich eichel
      dabei gedacht hat.

      ich sehe schon, dass es mich einige tage kosten wird, das zu kapieren.

      cheers, guuruh
      Avatar
      schrieb am 27.11.00 00:56:32
      Beitrag Nr. 19 ()
      jetzt mal butter bei die fische.
      da ich mich notgedrungen mit der steuersache auseinander setzen muss,
      kann ich euch aus eigener erfahrung sagen,das der kurs des ersten kaufes
      beim finanzamt massgebend ist.es ist scheissegal ob die aktie die selbe
      wpkn hat,massgebend ist das datum auf der abrechnung des ersten kaufes.
      gruss
      thebull 2


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