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    Frage zu Verlustrealisierung bei EM.TV-Wandelanleihe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.01.01 20:28:07 von
    neuester Beitrag 29.01.01 02:19:07 von
    Beiträge: 11
    ID: 334.737
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      Avatar
      schrieb am 27.01.01 20:28:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich möchte gerne noch rechtzeitig vor dem Ablauf der Jahresfrist meine Verluste mit der EM.TV-Wandelanleihe realisieren und habe hierzu eine (vielleicht blöde) Frage:

      Sofern ich die Wandelanleihe ca. eine Woche später zurückkaufe, verliere ich Rechte (Zinsen, Wandlungsrecht) bzw. werden diese in irgendeiner Weise beeinträchtigt?

      Danke
      yaman
      Avatar
      schrieb am 27.01.01 20:54:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass Du das Wandelrecht verlierst....die Zinsansprüche verlierst Du aber keinesfalls..wo wäre sonst der Sinn in dem Papier und der Sinn in der Börsenhandelbarkeit??
      Zu Deiner Information hab ich noch den Text unten angefügt, leider wird da dein thema nicht explizit behandelt, auch ist der Tecxt schon ein bischen älter (Speku 6 monate)

      hoffe Dir trotzdem geholfen zu haben.
      Gruss
      Urmel







      Bei Wandelanleihen (Wandelobligationen, convertible bonds) handelt es sich um Anleihen mit festem Zinssatz, bei denen der Besitzer innerhalb einer fest
      vorbestimmten Laufzeit (Wandlungsfrist) das Recht hat, die Anleihe in Aktien des emittierenden Unternehmens zu einem festen, vorgegebenen Umtauschverhältnis
      (Wandlungsverhältnis) umzuwandeln (umzutauschen). Mit dem Umtausch erlischt das Forderungsrecht aus der Anleihe, der Besitzer wird zum Aktionär.

      Man spricht auch von einem Zwitter zwischen Aktie und Anleihe, im Wesen ist die Wandelanleihe jedoch zu den festverzinslichen Wertpapieren zu zielen. Sie ist mit
      einem Festzins ausgestattet, hat festen Rückzahlungstermin und -satz. Lediglich aus dem Wandlungswert läßt sich der Aktiencharakter ableiten.

      Der Kursverlauf von Wandelanleihen wird maßgeblich vom Kurs der zugrunde liegende Aktie bestimmt: Steigt der Aktienkurs, erhöht sich grundsätzlich auch der
      Anleihenkurs (gilt natürlich auch anders herum). Durch die Zwischenstellung ist das Kursrisiko höher als bei normalen Anleihen, niedriger aber als bei der
      Direktanlage in die betreffende Aktie. Durch die feste Verzinsung ist das Kursrisiko nach unten begrenzt: Der Kurs fällt maximal bis zu dem Punkt, wo die Rendite
      der Wandelanleihe dem Marktzinsniveau für ihrer Bonität vergleichbare Anleihen entspricht.

      Die zusätzliche Chance der Wandelanleihe ist nicht kostenlos. In der Regel stattet der Emittent die Anleihe mit einer deutlich niedrigeren Rendite aus, als es der
      Marktverzinsung entspricht. Hierin liegt natürlich auch der Reiz des Schuldners, eine solche Anleiheart aufzulegen; er spart Schuldzinsen.

      An den deutschen Börsen werden nur sehr wenige Wandelanleihen gehandelt, man bekommt den Anschein, als sollte dieses Marktsegment langsam aber sicher
      verschwinden. Der wichtigste und nächste größere Markt liegt daher in der Schweiz, wo auch viele der beliebten japanischen Anleihen gehandelt werden.

      In den meisten Fällen liegt der Kurs einer Wandlungsanleihe über dem rechnerischen Wandlungswert und trägt damit (ähnlich dem Aufgeld bei Optionsscheinen) den
      Kurschancen Rechnung. Das Aufgeld errechnet sich nach folgender Formel:

      Aufgeld = Nominalwert * (Kurs der Anleihe + Stückzinsen)

      100 * Zahl der zu beziehenden Aktien - Aktienkurs

      Steuerliche Behandlung: Es sind folgende Fälle zu unterscheiden:

      Die Zinsen stellen Einnahmen aus Kapitalvermögen dar (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) und unterliegen dem 25%igen KapESt-Abschlag (§ 43 Abs. 1 Nr. 2, 43a Abs. 1
      Nr. 1 EStG).

      Kursgewinne sind außerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei, dasselbe gilt für Wandlungsgewinne außerhalb des Zeitraumes.

      Zinsen von Wandelanleihen ausländischer Schuldner unterliegen dem 25%igen Kapitalertragsteuerabzug.

      Sofern die Anleihe eine normale Verzinsung aufweist, ergeben sich in Höhe des Kurswertes bei Umwandlung Anschaffungskosten für die neu erworben Aktien.

      Bei Veräußerung der Anleihe oder der umgewandelten Aktien innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Erwerb der Anleihe gilt die Steuerpflicht des
      Spekulationsgewinnes.
      Avatar
      schrieb am 27.01.01 20:56:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ach so... Noch was, was du aber sicherlich eh weisst...
      beim Verkauf bekommst Du stückzinsen für Deine Anleihe, beim Wiederkauf zahlst du sie, so dass du einen Zinsverlust
      von etwa einer Woche hast (wenn du nach einer woche wieder kaufst)

      gruss
      Urmel
      Avatar
      schrieb am 27.01.01 21:31:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Urmel..

      Vielen Dank für die Antworten. Von dem Wandlungsrecht werde ich voraussichtlich eh´ keinen Gebrauch machen können (Wandlungskurs 120 oder so :laugh: ).

      Wenn ich alles richtig verstanden habe, dann gilt jedoch für die Veräußerung der Anleihe eine Spekufrist von nur 6 Monaten? Ist das richtig?

      Dann kann ich mir die Transaktionskosten auch sparen, da ich in diesem Fall auch die Verluste nicht geltend machen kann.

      yaman
      Avatar
      schrieb am 27.01.01 23:42:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      NEIN!!

      Speku müsste (o.O.) ganz normal ein Jahr sein....
      Das mit dem halben Jahr hab ich nur drinnen gelassen damit du erkennst
      das der Artikel älteren Datums ist, und Du nicht blind vertraust, aktuelle rechtslage ist
      mir nicht 100% bekannt.

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      Avatar
      schrieb am 28.01.01 04:06:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Warum willst Du die Wandlungsanleihe von EM.TV noch mal kaufen ? Hast Du keine Angst bei einem Vergleich oder Konkurs einen Totalverlust zu erleiden ?
      Laut EM.TV Geschäftsbericht zum 30. September hat EM.TV einen Verlust von 139 Millionen Euro in den ersten 9 Monaten 2000 gemacht. Schlimm wird aber erst das 4. Quartal.
      Die seriösen Firmen wie Intershop, Consors, T-Online haben schon Zahlen fürs 4. Quartal genannt - EM.TV nicht. Warum wohl ?

      Guresse STefan
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 07:37:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Also es gibt ja viele doofe Argumente für und gegen EMTV, aber sowas Doofes wie bei SE00GARNIXIMKOPF liest man selten. Hast Du eigentlich schon mal mitgekriegt, dass nicht alle Unternehmen am gleichen Tag Quartalsergebnisse oder Jahresergebnisse veröffentlichen? Die Jahreszahlen von EMTV kommen im März, und das weiss man schon seit über einem Jahr, Du Pseudoaktionär!
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 09:26:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ wofeind

      Vielen dank für Deinen qualifizierten Beitrag.
      EM.TV hat sich bei den letzten Quartalsergebnissen immer Zeit bis zum letzten Augenblick gelassen. Die Gewinnwarnung zum 3. Quartal wurde viel zu spät veröffentlicht. Die seriösen Unternehmen des Neuen Marktes veröffentlichen erste Zwischenergebnisse: So hat Consors beispielsweise Anfang Januar mitgeteilt, daß auch im 4. Quartal Zuwächse da waren um Gerüchten über eine Gewinnwarnung entgegenzuwirken.

      Hätte EM.TV irgendwas positives zu verichten so könnten sie das doch im Sinne ihrer Aktionäre tun.

      Daraus schließe ich, daß sie möglichst lange mit dem Veröffentlichen warten. Allein aus dem F1 Geschäft wird sich ein Verlust von 2 Milliarden DM für 2000 ergeben, dazu kommen noch Kosten für Zinsen, Verluste aus dem laufenden Geschäft. Das wird sich alles sehr schlecht auf den Kurs auswirken. Vielleicht will ja Haffa auch noch ein paar Aktien abstoßen solange sie über 5 Euro notieren.

      Gruesse Stefan

      P.s. Wer wirlkich mit EM.TV spekulieren will sollte die Aktie kaufen und nicht die Wandelanleihe.
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 20:12:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      SE2707

      rede doch keinen unqualifizierten M...; wenn Unternehmen noch keine Zahlen für das 4. Quartal abgeliefert haben, dann ist dies nur mehr als verständlich, denn sie werden diese mit den vorläufig durch den WP testierten Jahresabschluss tun. Siehe auch Kinowelt (Anfang März). Bei EM.TV umso verständlicher, dass sie diesmal auf den WP warten.

      Also vergiss den Mist
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 21:04:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich bin mir eigentlich sehr sicher, dass ich mein Geld zu 100 % wiedersehe. Deshalb werde ich meine Verluste realisieren (@Urmel: Danke für die Klarstellung) und die WA anschließend zurückkaufen.

      Eine Insolvenz von EM.TV kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Eher würde eine Übernahme erfolgen. Gemäß Verkaufsprojekt stünde mir dann ein vorzeitiges Kündigungsrecht zu. No problem!

      Andererseits wird die WA nur zu ca. 50 % gehandelt. Risiken bestehen also tatsächlich. Wer davon ausgeht, dass bis 2005 keine Insolvenz beantragt wird, sollte m.E. die Anleihe kaufen - bei 50 % des Nominalwertes eine nicht zu verachtende Rendite!

      Außerdem dürfte der Kurs der WA sprunghaft steigen, sobald die Zukunft von EM.TV in trockenen Tüchern ist. Auch insoweit interessant.

      yaman
      Avatar
      schrieb am 29.01.01 02:19:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ local hero

      Intershop und Consors haben auch ohne Wirtschaftsprüfer schon vorläufige Zahlen abgeliefert. Beispielsweise vorläufige Umsatzzahlen koennte EM.TV schon mal nennen.

      Meine Vermutung: Die Zahlen sind so schlecht, daß sie möglichst spät bekanntgegeben werden, so wie im Driten Quartal die Gewinnwarnung. Wir werden sehen !


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