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    Verlust bei vorbörslichen Aktien herbeiführen, wer kann helfen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.02.01 10:14:20 von
    neuester Beitrag 24.02.01 20:32:43 von
    Beiträge: 5
    ID: 343.129
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      Avatar
      schrieb am 15.02.01 10:14:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe im letzten Jahr einige vorbörsliche Aktien erworben, die sich nun im Minus befinden bzw. die momentan bei der AHAG vom Handel ausgesetzt sind.

      Deshalb meine Frage:

      1) Kann ich diese Aktien privat verkaufen und den Verlust (innerhalb der 12monatigen Spekufrist) geltend machen??

      2) Kann ich z.B. auch an einen Freund verkaufen, der die Aktien dann quasi auf seinen Namen für mich aufbewahrt?? Ist doch eigentlich dasselbe wie Frage 1 oder??

      3) Ist es auch möglich, an Familienmitglieder zu verkaufen, oder wird einem dort Gestaltungsmißbrauch unterstellt??

      Wer kann mir helfen? Gruß und danke,
      kirki
      Avatar
      schrieb am 16.02.01 10:48:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Alle drei Möglichkeiten funktionieren.

      Arger kann es in solchen Fällen nur dann geben, wenn
      Du zu einem erheblich von den "offiziellen" Kursen abweichendem
      Preis verkaufst. Beispiel: AHAG stellt einen Kurs von z.B. 100
      und Du verkaufst aus Steuergründen an ein Familienmitglied zu
      50. Das wäre dann Gestaltungsmissbrauch.
      Avatar
      schrieb am 16.02.01 14:47:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      danke für Deine schnelle Antwort, Thoughtbreaker.

      In erster Linie geht es um vom Handel ausgesetzte Aktien, da stellt sich natürlich immer die Frage nach einem angemessenen Preis.

      @alle,
      hat irgendjemand von Euch bereits derartige Geschäfte getätigt und kann aus seiner Erfahrung etwas berichten??

      Und eine weitere Frage:
      Muß ich bei einem privaten Verkauf irgendwelche Formvorschriften beachten?

      Gruß und danke schon einmal für Eure Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.02.01 11:14:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      up..
      Avatar
      schrieb am 24.02.01 20:32:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich empfehle dir einen schriftlichen Kaufvertrag,
      dann hast du einen geeigneten Beleg (am besten noch
      mit entsprechender Überweisung auf deinem Konto).


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