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    Bin ich opfer geworden um sein Geld zu waschen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.08.01 10:20:34 von
    neuester Beitrag 04.08.01 21:58:07 von
    Beiträge: 10
    ID: 447.898
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      Avatar
      schrieb am 01.08.01 10:20:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein guter Geschäftsman und Kollege von mir hat mir vor eine Woche 30000 DM in Bar gegeben um für ihn an der Börse tätig zu sein.Das ganze wurde auch vetraglich aufgezeichnet und von beiden unterschrieben das ich das Geld für einen Monat zur verfügung haben werde.
      Nun habe ich aber die befürchtung das ich jetz wegen diesen betrag von 30000,-DM beim Finanzamt eventuel ohnen irgendein Grund auffallen werde.
      Ich habe die befürchtung das mein Kollege eventuel 30000,- DM im umlauf bringen wollte,aber dann konnte er auch nicht diesen Vetrag unterschreiben wo er bestätigt mir 30000 DM zu geben.
      Das Depot läuft auch nur auf meinen Namen und das Geld habe ích wie gesagr vorher auf mein Privat überwiesen.
      Was meint Ihr denn dazu.
      Reicht der Vetrag aus den wir beider gemacht haben oder hätte ich da noch etwas hinzu fügen müssen


      Danke im voraus !


      Jan
      Avatar
      schrieb am 01.08.01 11:07:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn er dir nicht bestätigen kann, dass er dir das Geld gegeben hat, dann kannst du es ja auch abstreiten vom ihm erhalten zu haben. Aber glaubst du irgendeine Behörde hat Zeit sich mit so einem Betrag zu befassen. Es wäre etwas anderes wenn du ihn melden würdest, und dabei etwas losgeht. Ich weiss ja nicht was das für ein Geschäftsmann ist. Aber bist du selber schuld im Endeffekt. Ein bisschen Knast bringt dich vielleicht wieder auf richtige Bahn. Denn, wenn man schon Geld wäscht dann sollte es sich auch lohnen.
      Avatar
      schrieb am 02.08.01 13:20:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es ist alles Vetraglich aufgenommen, sowohl die Geld abgabe als die Geld übergabe.
      Avatar
      schrieb am 02.08.01 16:28:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      >>Reicht der Vertrag aus ...
      Klar es reicht wenn Du hast auch Bank mitgeteilt,
      das Du Spekulierst nicht auf eigene Rechnung...
      Avatar
      schrieb am 02.08.01 22:10:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      bei der Depoteröffnung hast du aber angegeben, das du auf eigene Rechnung handelst!!!!!!!!

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      schrieb am 02.08.01 23:36:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      lass dich nicht belabern,
      halb so wild,
      wenn jemand fragt, dann sagst du wies ist.
      hast einen vertrag, das ist doch schon mal was.
      bei der summe must du nicht zwangsläufig von geldwäsche ausgehen. Wenn du sicher gehen willst, dann erklär das ganze mal einem anwalt, aber bitte frag nicht hier im board.
      Avatar
      schrieb am 03.08.01 00:22:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Klassische Geldwäsche ist bei diesem Betrag unwahrscheinlich.

      Eher sind dies Gründe:

      1. Sparerfreibeträge völlig ausgeschöpft. Selbst Dividenden werden schon besteuert. Die Übertragung soll Steuern "sparen" (Steuerhinterziehung)

      2. Wahrscheinlicher noch ist der Sachverhalt, dass der Bekannte doch recht erfolgreich tradet. Spekueinkünfte werden u. U. hoch versteuert. Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, was passiert, wenn Dein Bekannter eine Veräußerung innerhalb von 12 Monaten veranlaßt. Du mußt versteuern (drohende Steuerhinterziehung)

      3. Und noch wahrscheinlicher ist das temporäre Verstecken von Geld, z. B. um staatliche Fördermittel zu bekommen (Bsp. Prozeßkostenbeihilfe, Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe [Bedürftigkeit]) oder um "weniger Geld" bei drohender Insolvenz, Geschäftsaufgabe, Steuerschuld, Scheidung usw. zu haben. Auch drohende Pfändungen, Klagen und andere Krisen veranlassen Leute, so etwas zu tun. Aber auch die Mittellosigkeit seiner im teuren Pflegeheim untergekommenden Mutter könnten Grund für die plötzliche "Armut" sein.

      Alles in allem, ist das kein Freundschaftsakt. Auch wenn hier wahrscheinlich keine dunklen Geschäfte aus dem Drogenmillieu zu erwarten sind.

      Hendrik
      Avatar
      schrieb am 03.08.01 17:52:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Genau so ist es. Wenn er schon den gesamten FSA ausgeschöpft hat, dann gibt er eben einem armen Mitbürger Geld, damit dieser es steuerfrei anlegen kann.


      Gruß
      Philipp
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 02:27:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ja aber das ist doch alles vetraglich dokumentiert , spricht Geld Geber und die rückgabe des Geldes,
      was kann ich denn tun um eventuel das Finanzamt ünotig auf dem hals u haben, sollte ich den ganzen vorgang den Finanzamt melden ??
      Oder das beste wär ich gebe ihn kein pfenig wieder zurück
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 21:58:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      Warum gleich melden? Das FA wird sich daran zunächst nicht anstoßen.

      Interessant wird eher dieser Punkt:
      Ihr habt irgend eine Vereinbarung über Zahlung und Rückzahlung des Geldes getroffen. Was steht denn da drin, doch normaler Weise, dass die 30TDM zurückgehen. Du hast unter eigener Rechnung ein Depot eröffnet und Wertpapiere gekauft. Meiner Meinung nach, hätte wenn der Rückzahlungsvertrag das hergibt, Dein Bekannter Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Betrages. So tätigt er evtl. wegen Deiner Unterschriften risikolose Wertpapiergeschäfte. Er kann Dich u. U. verklagen, falls DDDUUUUUU (nicht er) Verluste mit dem Geld erleidest.

      Vielleicht ist es sinnvoll, eine die Investition von max. 350 DM bei einem Anwalt vorzunehmen. In einer Erstberatung kannst Du Dir mal erläutern lassen, welche Konsequenzen entstehen können.

      Allerdings glaube ich immer noch an die Punkte, die ich weiter oben schilderte. Daher wird es vor allem dann interessant, wenn Du Erträge aus diesem Geld versteuern mußt. Versuche mal, dieses Geld wiederzubekommen. Was habt Ihr eigentlich bezüglich der Erträge ausgemacht?

      Hendrik


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