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    Unverfallbarkeit Betriebsrente - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.08.05 17:23:01 von
    neuester Beitrag 24.08.05 08:05:15 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.002.069
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      Avatar
      schrieb am 23.08.05 17:23:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Experten,

      folgende Frage würde einen Freund von mir interessieren.

      Er ist seit 9 Jahren, also seit 1996 bei seiner Firma beschäftigt.

      Er hat jetzt ein besseres Angebot bei einer anderen Firma
      erhalten und wechselt zum 01.10.2005.

      Seit 1996 hat die Firma für Ihn eine BAV bezahlt und nach
      altem Recht ist diese unverfallbar (unwiderruflich bezugsberechtigt), wenn er mindestens 10 Jahre in der Firma beschäftigt war.

      Jetzt habe ich gelesen, dass Betriebsrenten nach neuester Rechtsprechnung bereits nach 5 jahren unwiderruflich bezugsberechtigt sind.

      Gilt das nur für Neuabschlüsse oder fallen damit auch alte
      Versorgungszusagen in das neue Gesetz, denn dann könnte er diese Rente behalten.

      Danke im Voraus.

      Naguli
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 17:30:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Neue Unverfallbarkeitsfristen ab 2002

      Durch die Rentenreform 2002 ändern sich die Unverfallbarkeitsfristen. Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung werden bereits nach Vollendung des 30. Lebensjahres, sofern die Zusage mindestens 5 Jahre bestanden hat, unverfallbar. Diese Regelung gilt für alle Versorgungszusagen, die seit dem 01.01.2001 erteilt wurden. Versorgungszusagen, die bis zum 31.12.2000 erteilt wurden, werden durch Übergangsrecht unverfallbar, wenn das Arbeitsverhältnis ab Beginn des Jahres 2001 noch mindestens 5 Jahre besteht und der Arbeitnehmer dann bei seinem Ausscheiden das 30. Lebensjahr vollendet hat. Werden Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung durch eine Gehaltsumwandlung finanziert, sind diese sofort unverfallbar.

      Er muss bis zum 31.12.2005 beschäftigt sein, ab diesen Zeitpunkt ist er unverfallbar; vorausgesetzt das Alter stimmt natürlich auch
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 00:29:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das wäre ja wirklich ärgerlich:cry:, da er zum 30.09.05 gekündigt hat und zum 01.10.05 bei der neuen Firma anfängt.

      Könnte es da ein "Goodwill" der Firma geben oder ist der Anspruch defintiv dann verfallen?

      naguli
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 08:02:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Goodwill kann vereinbart werden.
      Ist halt Verhandlungssache.
      Notfalls später die Fa. verlassen, ist ja logisch.
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 08:05:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      OOO

      Ich sehe gerade, dass er schon gekündigt hat!
      Dumm gehandelt(gelaufen).


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