Unverfallbarkeit Betriebsrente - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.08.05 17:23:01 von
neuester Beitrag 24.08.05 08:05:15 von
neuester Beitrag 24.08.05 08:05:15 von
Beiträge: 5
ID: 1.002.069
ID: 1.002.069
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 396
Gesamt: 396
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
01.05.24, 18:36 | 235 | |
02.05.24, 18:44 | 208 | |
gestern 23:25 | 163 | |
gestern 23:15 | 134 | |
gestern 23:19 | 133 | |
gestern 19:47 | 111 | |
gestern 23:04 | 110 | |
vor 1 Stunde | 69 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.207,00 | +0,83 | 261 | |||
2. | 2. | 10,580 | +9,07 | 80 | |||
3. | 4. | 1,2800 | +46,29 | 70 | |||
4. | 3. | 184,76 | +1,97 | 68 | |||
5. | 5. | 93,35 | +0,68 | 37 | |||
6. | 6. | 6,9200 | +0,64 | 34 | |||
7. | 8. | 6,7980 | +1,93 | 27 | |||
8. | 7. | 20,670 | +17,98 | 26 |
Hallo Experten,
folgende Frage würde einen Freund von mir interessieren.
Er ist seit 9 Jahren, also seit 1996 bei seiner Firma beschäftigt.
Er hat jetzt ein besseres Angebot bei einer anderen Firma
erhalten und wechselt zum 01.10.2005.
Seit 1996 hat die Firma für Ihn eine BAV bezahlt und nach
altem Recht ist diese unverfallbar (unwiderruflich bezugsberechtigt), wenn er mindestens 10 Jahre in der Firma beschäftigt war.
Jetzt habe ich gelesen, dass Betriebsrenten nach neuester Rechtsprechnung bereits nach 5 jahren unwiderruflich bezugsberechtigt sind.
Gilt das nur für Neuabschlüsse oder fallen damit auch alte
Versorgungszusagen in das neue Gesetz, denn dann könnte er diese Rente behalten.
Danke im Voraus.
Naguli
folgende Frage würde einen Freund von mir interessieren.
Er ist seit 9 Jahren, also seit 1996 bei seiner Firma beschäftigt.
Er hat jetzt ein besseres Angebot bei einer anderen Firma
erhalten und wechselt zum 01.10.2005.
Seit 1996 hat die Firma für Ihn eine BAV bezahlt und nach
altem Recht ist diese unverfallbar (unwiderruflich bezugsberechtigt), wenn er mindestens 10 Jahre in der Firma beschäftigt war.
Jetzt habe ich gelesen, dass Betriebsrenten nach neuester Rechtsprechnung bereits nach 5 jahren unwiderruflich bezugsberechtigt sind.
Gilt das nur für Neuabschlüsse oder fallen damit auch alte
Versorgungszusagen in das neue Gesetz, denn dann könnte er diese Rente behalten.
Danke im Voraus.
Naguli
Neue Unverfallbarkeitsfristen ab 2002
Durch die Rentenreform 2002 ändern sich die Unverfallbarkeitsfristen. Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung werden bereits nach Vollendung des 30. Lebensjahres, sofern die Zusage mindestens 5 Jahre bestanden hat, unverfallbar. Diese Regelung gilt für alle Versorgungszusagen, die seit dem 01.01.2001 erteilt wurden. Versorgungszusagen, die bis zum 31.12.2000 erteilt wurden, werden durch Übergangsrecht unverfallbar, wenn das Arbeitsverhältnis ab Beginn des Jahres 2001 noch mindestens 5 Jahre besteht und der Arbeitnehmer dann bei seinem Ausscheiden das 30. Lebensjahr vollendet hat. Werden Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung durch eine Gehaltsumwandlung finanziert, sind diese sofort unverfallbar.
Er muss bis zum 31.12.2005 beschäftigt sein, ab diesen Zeitpunkt ist er unverfallbar; vorausgesetzt das Alter stimmt natürlich auch
Durch die Rentenreform 2002 ändern sich die Unverfallbarkeitsfristen. Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung werden bereits nach Vollendung des 30. Lebensjahres, sofern die Zusage mindestens 5 Jahre bestanden hat, unverfallbar. Diese Regelung gilt für alle Versorgungszusagen, die seit dem 01.01.2001 erteilt wurden. Versorgungszusagen, die bis zum 31.12.2000 erteilt wurden, werden durch Übergangsrecht unverfallbar, wenn das Arbeitsverhältnis ab Beginn des Jahres 2001 noch mindestens 5 Jahre besteht und der Arbeitnehmer dann bei seinem Ausscheiden das 30. Lebensjahr vollendet hat. Werden Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung durch eine Gehaltsumwandlung finanziert, sind diese sofort unverfallbar.
Er muss bis zum 31.12.2005 beschäftigt sein, ab diesen Zeitpunkt ist er unverfallbar; vorausgesetzt das Alter stimmt natürlich auch
Das wäre ja wirklich ärgerlich, da er zum 30.09.05 gekündigt hat und zum 01.10.05 bei der neuen Firma anfängt.
Könnte es da ein "Goodwill" der Firma geben oder ist der Anspruch defintiv dann verfallen?
naguli
Könnte es da ein "Goodwill" der Firma geben oder ist der Anspruch defintiv dann verfallen?
naguli
Goodwill kann vereinbart werden.
Ist halt Verhandlungssache.
Notfalls später die Fa. verlassen, ist ja logisch.
Ist halt Verhandlungssache.
Notfalls später die Fa. verlassen, ist ja logisch.
OOO
Ich sehe gerade, dass er schon gekündigt hat!
Dumm gehandelt(gelaufen).
Ich sehe gerade, dass er schon gekündigt hat!
Dumm gehandelt(gelaufen).
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
261 | ||
80 | ||
70 | ||
69 | ||
37 | ||
34 | ||
27 | ||
26 | ||
23 | ||
22 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
22 | ||
21 | ||
20 | ||
20 | ||
19 | ||
17 | ||
17 | ||
17 | ||
14 | ||
13 |