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    INTERTAINMENT- kommt jetzt die Insolvenz ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.09.05 18:00:55 von
    neuester Beitrag 13.01.06 13:05:03 von
    Beiträge: 74
    ID: 1.007.324
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      Avatar
      schrieb am 15.09.05 18:00:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ad-hoc-Meldung der Intertainment AG gemäß § 15 WpHG

      HypoVereinsbank erhebt Klage gegen Intertainment


      München, 15. September 2005 – Die HypoVereinsbank (HVB) hat vor dem Landgericht München I Teilklage in einem Urkundenprozess gegen die Intertainment AG und die Intertainment Licensing GmbH auf Zahlung von 10 Millionen Euro eingereicht. Die Klage wurde der Intertainment AG am Nachmittag des 13.9.2005 zugestellt. Das Landgericht hat für den 7. Oktober 2005 einen Termin für eine mündliche Verhandlung angesetzt.



      In der Teilklage geht es um einen Kredit der Intertainment Licensing GmbH in Höhe von rund 14 Millionen Euro bei der HVB, für den die Intertainment AG eine Garantie übernommen hatte. Die Rechtsvertreter von Intertainment gehen aufgrund der laufenden Vergleichsverhandlungen weiterhin davon aus, dass die Angelegenheit einer einvernehmlichen, abschließenden Regelung zugeführt wird.



      Intertainment hält an seiner Rechtsposition fest, die im Geschäftsbericht 2004 und auch auf der Hauptversammlung am Dienstag dieser Woche dargelegt wurde, und geht davon aus, dass die HVB und Intertainment hinsichtlich der Abwicklung der Restschuld eine Neuregelung gefunden hatten. Die Neuregelung sieht vor, dass die HVB einen Forderungsverzicht gegen Besserungsschein leistet. Im Rahmen dieses Besserungsscheins wurde der ursprünglich zum 30. Juni 2004 fällige Kredit in der Bilanz für das Geschäftsjahr 2003 mit 13,583 Millionen Euro ausgebucht und in Übereinstimmung mit dem Besserungsschein unter den Rückstellungen erfasst. Zur Beurteilung des Sachverhaltes wurde von einer Rechtsanwaltskanzlei ein Gutachten erstellt. Dieses war die Grundlage für die Beurteilung durch das Management von Intertainment.



      Die HVB hatte den Kredit trotz der Neuregelung unter anderem zum 30. Juni 2004 fällig gestellt. Dies war nach Auffassung von Intertainment aufgrund der Neuregelung nicht mehr möglich.



      Ende der Ad-hoc-Mitteilung
      Avatar
      schrieb am 15.09.05 18:09:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Klage wurde der Intertainment AG am Nachmittag des 13.9.2005 zugestellt. :mad:
      Avatar
      schrieb am 15.09.05 18:19:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich bin der Meinung, Intertainment müsste jetzt unverzüglich die Insolvenz beantragen.
      Avatar
      schrieb am 15.09.05 18:23:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      moin,

      irgend ein Kreditinstitut hat ITN ein KK-Linie derzeit eingeräumt, vernünftigerweise haben die sich die Ansprüche aus dem Rechtedeal vom August abtreten lassen.
      Damit wären sie besichert und solange es aus dem Landgerichtsprozess kein Urteil samt vollstreckbarem Titel gibt liegt keine Illiquidität, also auch kein insolvenzgrund vor.

      Ansonsten siehe:

      Thread: Intertainment - Der Siegeszug vor der Vollendung!

      sláinte

      midleton
      (der schliesslich nicht alles doppelt schreibt)
      Avatar
      schrieb am 15.09.05 18:52:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Scheint mir ja ein "klasse" Laden zu sein! :laugh::laugh::laugh: Investiert lieber in Royal Standard Minerals (A0BLUE), die haben wenigstens reale Sachgüter und HAMMERNEWS stehen auch in den nächsten Tagen an! ;)

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      Avatar
      schrieb am 15.09.05 20:58:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      HVB verklagt Intertainment auf 10 Millionen - Insolvenz droht



      München (Reuters) - Die HVB hat das Medienunternehmen Intertainment auf die Zahlung von zehn Millionen Euro verklagt.

      Nach der Mitteilung brach die früher am Neuen Markt notierte Intertainment-Aktie um rund 18 Prozent auf 1,50 Euro ein.

      Bei der Teilklage geht es um einen ausstehenden Kredit der HVB für die Tochter Intertainment Licensing GmbH in Höhe von rund 14 Millionen Euro, für die die Muttergesellschaft eine Garantie übernommen hatte, wie Intertainment am Donnerstag mitteilte. Das Münchener Medienunternehmen gehe aber weiter davon aus, dass die HVB und Intertainment hinsichtlich der Rückzahlung eine Neuregelung gefunden hätten. Deshalb sei die Klage sehr überraschend gekommen, sagte Intertainment-Alleinvorstand Achim Gerlach. Sollte Intertainment die zehn Millionen Euro zahlen müssen, schloss Gerlach die Insolvenz des Unternehmens nicht aus. " Dann würden wir uns im Zustand der Zahlungsunfähigkeit befinden" , sagte er. " Aber diese Möglichkeit halte ich für gering" , fügte er hinzu. Die HVB bestätigte die Klage gegen Intertainment, wollte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren aber nicht zu Details äußern.

      Intertainment hofft für die Ablösung des Kredits auf Zahlungen aus Schadensersatz-Verfahren in den USA. Im vergangenen Jahr bekam Intertainment Schadensersatz von dem US-Filmproduzenten Franchise Pictures in Höhe von 121,7 Millionen Dollar zugesprochen. Das Unternehmen meldete aber kurz danach Konkurs an, womit unklar ist, wann und wie viel Geld Intertainment zufließt. Daneben läuft noch ein Schiedsgerichtsverfahren gegen die in die Zusammenarbeit mit den Amerikanern involvierte Comercia Bank sowie mehrere Versicherungen. Mit den Versicherern hat sich Intertainment inzwischen auf Vergleichszahlungen geeinigt, deren Höhe aber nicht beziffert. Allein von Comercia fordert Intertainment über 100 Millionen Dollar.

      Intertainment zufolge hat es eine Übereinkunft mit der HVB gegeben, die Forderung der Bank in einen Besserungsschein zu wandeln, womit die HVB zu einem stillen Teilhaber bei Intertainment würde. Auf Grund dieser Absprache habe Intertainment den Kredit aus der Bilanz ausgebucht und unter den Rückstellungen erfasst.



      © Reuters 2005. Alle Rechte vorbehalten. Do Sep 15, 2005 6:30 MESZ
      Avatar
      schrieb am 16.09.05 17:20:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Eines steht fest, den Urkundenprozess wird die HVB gewinnen, da gibt es keinen Zweifel. Ob Intertainment dann vor einem ordentlichem Gericht diesen Rechtsstreit weitergeht, ist dann egal. Die HVB hat einen Titel und ITN muss sofort Insolvenz anmelden, denn Geld für eine Rückstellung ist nicht vorhanden.
      Avatar
      schrieb am 16.09.05 18:45:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das einzige, was feststeht ist, dass du ein Schwachkopf bist!:yawn:
      Avatar
      schrieb am 16.09.05 19:06:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wie zutreffend rotie ! Wo kommen denn die ganzen kakerlaken auf einmal her ?

      bj
      Avatar
      schrieb am 16.09.05 20:46:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      Jetzt werde ich als Schwachkopf und Kakerlake beschimpft. Sind nur noch solche Proleten wie rotie1 und burgljoschi in dieser Aktie investiert? Passt aber irgendwie!
      Avatar
      schrieb am 16.09.05 21:05:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      Schwachkopf bleibt eben Schwachkopf :D
      Avatar
      schrieb am 16.09.05 21:24:35
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]17.929.941 von 9Cent am 16.09.05 20:46:18[/posting]Kakerlake sollten sie zurücknehmen ;)

      Aber im Ernst - genauso, wie viele Investierte der Firma Intertainment ja irgendwie indirekt einen "Kredit" (credo "das Vertrauen" eigtl. "das Herz auf jmd. setzen") gegeben haben und weiterhin geben werden, ist es doch nicht unwahrscheinlich, dass auch durchaus betuchtere Dritte als die hier versammelten Investierten den Fakten vertrauen könn(t)en (Fakten <--> Vertrauen ;) ).

      Letztendlich ist die Situation für ITN sicherlich nicht gerade rosig, aber aufgrund der Faktenlage (gewonnener Prozess, Anlaufen Schiedsgerichtsprozess, ...) auch nicht aussichtslos. Und rein rechnerisch ist doch gar nichts passiert, was den realen Wert von ITN in irgendeiner Richtung beeinflussen könnte - denn die (berechtigte) Forderung seitens HVB lag ja auch vorher schon auf dem Tisch und wurde von niemandem bestritten.

      Unangenehm ist halt nur, dass die Gegenseite (HVB) unerwarteterweise das Tempo ändert - das allerdings ist überaus interessant und wurde hier (und nebenan) ja schon mit den haarsträubendsten Theorien erklärt.

      An eine Verschwörungstheorie glaube ich persönlich allerdings nicht (auch wenn ich durchaus nicht abgeneigt bin, an das Schlechte im Menschen zu glauben). Mir scheint es wahrscheinlicher, dass diese Entwicklung auf die Übernahme der HVB und entspr. Änderung der Geschäftspolitik zurückzuführen ist.

      Somit kann ich mir gut vorstellen, dass wir in den nächsten Wochen erleben werden, wie doch noch zahlungskräftige Dritte (Kreditinstitut / OP / sonstige Private / ??? - sicherlich nicht nur für ein Butterbrot :( ) dafür sorgen werden, dass die Angelegenheit endlich ihrer (mehr oder weniger) gerechten Lösung zugeführt wird.

      Und dann sind alle z.Zt. hier gehandelten Kurse

      Peanuts
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 00:57:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      Es ist immer wieder nur widerlich, wenn in Diskussionsforen die braune Nazibrut Menschen als Kakerlaken betiteln.

      Aber zurück zu ITN. Die HVB macht jetzt aus Bankensicht den richtigen Schritt, man strebt jetzt so schnell wie möglich einen Gläubigerschutz bei ITN an. In diesem Urkundenprozess geht es nur um die Feststellung ob zwischen HVB und ITN ein rechtsgültiger Kreditvertrag besteht. Und der besteht. Die HVB wird ohne Probleme diesen Urkundenprozess gewinnen. Ob es dann in die nächste Instanz geht, hängt von ITN ab. Aber ohne eine Rückstellung wird das nicht gehen. ITN muss so oder so Gläubigerschutz beantragen.
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 01:06:43
      Beitrag Nr. 14 ()
      Der Urkundenprozess

      Mit dem Urkundenprozess will die Zivilprozessordnung denjenigen bevorzugen, der " etwas schriftlich hat" . Wer seinen Klageanspruch durch die Vorlage von Urkunden beweisen kann, soll schnell einen vorläufig vollstreckbaren Titel erhalten. Dazu hat der Gesetzgeber das Verfahren aufgespalten in ein Vorverfahren und ein Nachverfahren. Das Vorverfahren stellt den eigentlichen Urkundenprozess dar, in dem nur Urkunden als Anspruchsnachweis zugelassen sind. Am Ende des Vorverfahrens erhält dann der Kläger ein sogenanntes Vorbehaltsurteil, das den Beklagten zur Zahlung verurteilt, " vorbehaltlich der Ausführung seiner Rechte im Nachverfahren" . In diesem sich eventuell anschließenden Nachverfahren sind dann alle Beweismittel zugelassen, es folgt also der " normale Zivilprozess" . Im Vorverfahren werden keine Zeugen geladen. Es wird auch kein Sachverständiger beauftragt und es findet kein Ortstermin statt. Ja selbst die Parteien dürfen nur eingeschränkt vernommen werden. Das Gericht muss sich also im Termin in den meisten Fällen nur die entscheidungserheblichen Urkunden im Original ansehen (die vorher in Kopie zur Gerichtsakte gereicht worden sind). Der Vorsitzende wird deshalb in aller Regel kurzfristig einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen. Es geht dann sehr schnell, wie im Wechsel- oder Scheckprozess, zwei " Spielarten" des Urkundenprozesses. Oftmals hat man schon nach einem Monat den Vollstreckungstitel und kommt an sein Geld. Die Dauer des Nachverfahrens spielt dann praktisch keine Rolle mehr. "
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 10:16:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      Was laberst Du denn ständig von Rückstellungen ???
      Es wurde Dir von Midleton doch schon bestätigt, dass diese längst in der Bilanz steht.Sollte einem Profi wie Dir doch sicher kinderleicht fallen, die entsprechenden Passagen im Jahresbericht zu finden.
      Was willst Du uns denn suggerieren ???
      Lass die braunen Anspielungen, nur weil Dir Jemand bestätigt, dass Du Dich nicht informierst.
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 10:38:32
      Beitrag Nr. 16 ()
      9cent (wo kommt der eigentlich so plötzlich her???!!!)

      übersieht, dass mit einer Vollstreckung
      durch die HVB, die eine Insolvenz bei ITN auslöste,
      die Sache längst nicht erledigt ist.

      Bekommt ITN in der Nachverhandlung, die wieder nach den
      normalen Spielregeln der ZVO abläuft, nachträglich Recht,
      hat die HVB den entstandenen Schaden voll zu ersetzen!

      Dazu gehören dann auch u.a. die Schadensersatzansprüche von Aktionären.

      Dazu wird es aber nicht kommen, da man vorher einen
      Vergleich schließen wird!

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 11:41:11
      Beitrag Nr. 17 ()
      Lieber 9cent

      Uuups, Nazi Brut sitzt in der Tat sehr tief. Ich hätte nicht gedacht, dass Du Dich mit Kakerlake betroffen fühlst.

      Hier ein Auszug aus dem Lexikon:

      Kakerlake ist ein Vorratsschädling mit strengem Eigengeruch, der in grossen Familienverbänden auftritt. Die Gestaltung und die Organssation des Lebensverbundes wird im Tierreich als hochintelligent bezeichnet.

      Da ich Dir letzteres nicht zu traue, steht Dir die Bezeichnung Kakerlake auch nicht zu. Deshalb nehme ich das umgehend zurück.

      bj
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 12:32:28
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]17.933.702 von burgljoschi am 17.09.05 11:41:11[/posting]Eine widerliche und perverse Menschenverachtung spricht aus deinen Postings. Du bist ja noch schlimmer als ich dachte.
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 12:42:59
      Beitrag Nr. 19 ()
      [posting]17.933.350 von liante am 17.09.05 10:38:32[/posting]Es wird zu keinem Vergleich kommen. Die HVB macht jetzt den einzigen und richtigen Schritt, sie will den Gläubigerschutz bei ITN. Und den bekommt sie auch. Ich rechne mit einem Insolvenzantrag noch in diesem Jahr.
      Avatar
      schrieb am 18.09.05 15:11:41
      Beitrag Nr. 20 ()
      @midleton

      Der Gläubigerschutz beschreibt den Schutz von Gläubigern vor dem Ausfall ihrer Forderungen.
      Avatar
      schrieb am 18.09.05 17:14:20
      Beitrag Nr. 21 ()
      9cent,

      die HVB will einen Schuldtitel. An einem "Gläubigerschutz"
      kann ihr eher weniger gelegen sein.

      Du mußt nicht alles durcheinander bringen, mein Guter!!
      Avatar
      schrieb am 18.09.05 17:31:47
      Beitrag Nr. 22 ()
      [posting]17.943.645 von liante am 18.09.05 17:14:20[/posting]Ist mir schon klar. Aber sollten Gelder fließen, dann will die HVB ihren Anteil sichern. Und dazu brauchen sie den Titel. Warten wir es mal ab, ich rechne mit einer Insolvenz nach dem Urteilsspruch. ITN hat ein linkes Spiel mit der HVB gespielt, jetzt bekommen sie die Quittung. Auf die Interessen der Aktionäre wird jetzt keine Rücksicht genommen, sind ja eh nur noch Glücksritter und Zocker in dem Wert investiert.
      Avatar
      schrieb am 18.09.05 23:32:10
      Beitrag Nr. 23 ()
      moin,

      ich habe ja hier schon viele Flachpfeifen gesehen.
      Pusher und Basher, alle mit ihren mehr oder weniger legitimen Interessen. Aber du bist sozusagen das Alphatierchen auf des Sheriffs Normalverteilung.

      So einen Hampelmann lange nicht mehr erlebt.
      Apropos, es kommt der HVB nicht auf den Titel an, der ist im Insolvenzverfahren wertlos.

      Es geht darum festzustellen, dass die verpfändeten Verwertungsrechte noch der HVB zustehen und gerade nicht in die Insolvenzmasse einfliessen.

      Aber du weisst das wahrscheinlich besser. :laugh::laugh:

      Gläubigerschutz soll Schutz der Gläubiger sein??

      lächerlich. Ziel egal ob Chapter 11 oder dt. Insolvenzrecht soll gerade die Rettung des Unternehmens sein, und daher ist das Unternehmen als Wirtschaftsbetrieb (zu unterscheiden von den Besitzern, die eh ihr Eigentum verlieren) vor dem unkontrollierten Zugriff durch Gläubiger (insbesondere vor denen die durch ihren vertieften Einblick vor weiteren Gläubigern bevorteilt sein könnten) zu schützen.

      Gute Nacht, alte Pappnase.

      midleton
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 00:24:14
      Beitrag Nr. 24 ()
      Nun, ich hab dir nur das Wort "Gläubigerschutz" erklärt. Steht übrigens genauso bei Wikipedia. Stimmt das etwa nicht? Ich glaube du bist jetzt die Pappnase. :D
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 09:43:35
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ist das jetzt noch Panik oder schon der rotierende Wahnsinn?


      Der Gläubigerschutz beschreibt den Schutz von Gläubigern vor dem Ausfall ihrer Forderungen.

      Im Gegensatz dazu bedeutet Gläubigerschutz im US-amerikanischem Insolvenzrecht (Chapter 11) nicht den Schutz von Gläubigern, sondern ein Unternehmen kann zur Sicherung seiner Geschäftstätigkeit Schutz vor Gläubigern beantragen; diese können dann nicht auf das Vermögen des Unternehmens zugreifen.

      http://de.wikipedia.org/wiki/Gl%C3%A4ubigerschutz
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 09:45:49
      Beitrag Nr. 26 ()
      P.S.

      War aber nett, mal drüber gesprochen zu haben.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 10:15:30
      Beitrag Nr. 27 ()
      Moin Moin,

      Kann bitte Jemand ein aktuelles Orderbuch Xetra mit 5er oder 10er Tiefe einstellen ?

      Hab leider gerade den Nordnetlink nicht zur Verfügung.

      Besten Dank !
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 11:09:43
      Beitrag Nr. 28 ()
      moin wai,

      kleiner Zusatz:

      die den Gläubiger schützende Bedeutung des Wortes ist eine Begrifflichkeit aus dem deutschen Bilanzierungsrecht. Denke mal um Bilanzierungsfragen streite ich mich hier nur mit solchen, die in der Lage sind einen Jahresabschluss wenigstens lesen zu können.

      Wenn unser pappnasiger Freund allerdings diesen Begriff mit Insolvenzrecht vermengt, hat er eben die US-amerikanische Bedeutung. Im deutschen Insolvenzrecht ist dieser Begriff nicht relevant.

      Man sieht halt wieder:
      Selbst wenn man lesen kann, gelesenes zitieren kann, heisst das noch lange nicht dass man es auch verstanden hat.

      sláinte

      midleton
      (der seine manchmal apodiktischen Züge ja gar nicht verleugnen will ;);) )
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 17:53:39
      Beitrag Nr. 29 ()
      War einige zeit nicht gegenwärtig und sehe mich von a-z
      bestätigt:

      Itn hat das hvb-insolvenz-gespenst wieder rausgelassen und scheinbar einigen die totale angst eingejagt. Die sell-off-stücke werden billig in massen wieder eingesammelt.

      Mutig dieser "investor", für ein "insolvenzgeweihtes" unternehmen so viel geld auszugeben. Er wird wissen warum.
      Vielleicht weiss er ja auch mehr als die verängtigsten, dämlichen "kleinaktionnäre"??!!:D

      Und das management schweigt mal wieder....:cool::cool::cool:

      Das alles ist nicht neu und wieder einmal die verarsche pur!:p:p:p:p:p:p:p:p
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 22:23:18
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hallo datenfreak,

      das Management schweigt überhaupt nicht!
      Ruf doch einfach mal ITN an.
      Dort wirst Du erfahren, dass der anwalt der Comer.-Bank der gleiche ist wie der von der HVB.
      Ich habe mich erst mal setzen müssen.
      Die Kiste stinkt bis zum Himmel.
      Der einzige der da noch verdient sind die Anwälte.

      Gruß BBB
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 22:33:25
      Beitrag Nr. 31 ()
      [posting]17.959.072 von BigBB am 19.09.05 22:23:18[/posting]Dann will die Comerica mit Hilfe der HVB doch ITN in die Insolvenz schicken!?! :eek: :( :mad:

      Danke für die Info BigBB! :look:

      Na dann Gute Nacht (ITN)!

      Daytrader12 :(
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 08:49:27
      Beitrag Nr. 32 ()
      #30 von BigBB
      Anwälte brauchen eine Zulassung.
      Die hat der Comerica Anwalt für Deutschland doch erst mal nicht! Der ist sicher nur beratend tätig!
      Und die HVB wird sich ein in einem deutschen Urkundenprozeß doch nicht außschließlich auf den Rat eines US Anwaltes stützen.

      Ich habe eine Mail an ITN geschickt und gefragt was in ihrem Rechtsgutachten zum Thema Urkundenprozeß steht.
      Antwort bis jetzt keine.
      Sagen sie was bei Telefonanruf zu diesem Thema?
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 09:15:41
      Beitrag Nr. 33 ()
      Das kann ja nur bedeuten, dass beide Banken die selbe internationale Anwaltskanzlei haben und sich offensihtlich in Ihrem Vorgehen gegenseitig abstimmen und eine gemeinsame Strategie fahren. Das ist einerseits bitter für ITN aber andererseits kommt auch Druck in die Vergleichsverhandlungen. Auf Seiten der HVB ist es natürlich eine Sauerei, da Sie immerhin dem Bankgeheimnis unterliegt und keinen Parteienverrat begehen darf. Das riecht stark nach strafrelevantem Verhalten.

      Die Frage ist doch, wie weit die HVB geht. Bis zur Insolvenz wird sie nicht gehen, denn dann verwaltet ein fremder die Geschichte und Comerica und HVB können keinen gemeinsamen Druck mehr ausüben, da die HVB Schuld nur noch Masseschuld ist.

      Zockt ITN weiterhin so hoch, dass sie das Maximum rausholen und riskieren dabei alles ? Oder sind die Verhandlungen schon so weit fortgeschritten und ITN ziert sich noch aus dem ein oder anderen Grund, den vergleich anzunehmen. Das würde auch den Druck durch die HVB erklären.

      Aber eines ist richtig: Gewinner waren bisher nur die Anwälte. Wenn man die ganzen Kosten auf allen Seiten zusammenzählt, dann hätte man lieber den Vergleich vor einem Jahr annehmen sollen.

      bj
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 09:25:35
      Beitrag Nr. 34 ()
      Das ganze entwickelt sich ja zu einer unglaublichen Räuberpistole.
      Ich dachte sowas ist nur in USA möglich.
      Mal sehen wie die deutsche Justiz mit dem Fall umgeht.
      Schade dass es in Deutschland nicht sowas wie Chapter 11 gibt.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 09:32:58
      Beitrag Nr. 35 ()
      @11up

      am Telefon bekommt man nur begrenzt eine Auskunft.
      "Mit dem Urkundenprozess ist das so´ne Sache."
      Die Anwälte sind zur Zeit am "Prüfen".
      Angeblich sieht die Sachlage gar nicht so schlecht aus für ITN.
      Gruß
      BigBB:cool:
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 09:35:40
      Beitrag Nr. 36 ()
      Und die Deutsche Hausbank von ITN läßt sich vor den Karren der Betrüger spannen bzw. macht mit denen gemeinsame Sache.
      Was für ein Skandal.
      Was für eine Rufschädidung!
      Aber wenn die HVB ja demnächst sowieso aufgelöst wird ist das ja egal!
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 09:40:21
      Beitrag Nr. 37 ()
      was allerdings auch sehr seltsam ist,
      dass der Sprecher am Telefon einen sehr lockeren Eindruck gegenüber der ganzen Sache gemacht hat.
      Passt irgendwie nicht ganz zusammen.
      Vielleicht kommt noch eine Überraschung.
      We will see

      BigBB:cool:
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 09:41:58
      Beitrag Nr. 38 ()
      Welche Bank war das noch mal mit der "WIR PRINZIP" Werbung?
      War nicht zufällig die HVB?
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 09:48:45
      Beitrag Nr. 39 ()
      Hi @all

      möge zu bedenken geben, dass die HVB und ITN gemeinsam gegen die Comerica klagen um an Ihr Geld zu kommen.

      Nur so ein Gedanke!
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 09:53:40
      Beitrag Nr. 40 ()
      Bitte die Quelle, dass die HVB gegen die Comerica klagen sollte ...
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 09:54:13
      Beitrag Nr. 41 ()
      Virtuosa, du traust der HVB sowas wie ein "WIR PRINZIP" zu?
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 10:05:56
      Beitrag Nr. 42 ()
      Die HVB hat eine eigene Rechtsabteilung, die Schuldnern auf die Pelle rückt. Insofern scheint mir die Aussage von ITN, dass der Anwalt der gleiche ist wie bei Comerica ziemlich verworren. Und wobei sollte der denn HVB beraten ? Wie die an Geld kommen ? Das wissen die selber, haben ja ihre eigenen Spezialisten dafür. Eher wird er HVB über den Stand der Verhandlungen aus Comerica-Sicht informiert haben.
      Z.B. erzählt er Ihnen von Vergleichsangeboten, die von ITN abgelehnt werden, weil zu niedrig. Aber aus Sicht der HVB reicht ein Angebot von ca 20Mio $, damit sie endlich ihr Geld bekommen, die Comerica Angebote dürften doch um einiges höher gewesen sein. Kann mir schon vorstellen, dass HVB nun endgültig die Geduld verloren hat. Die anderen HVB-Schuldner könnten ja auch meinen, alle Zeit der Welt zu bekommen, um HVB ihre Schulden zurück zu zahlen.
      Nett wäre auch ein Angebot, der HVB die ITN-Schulden zu erstatten, wenn ITN "erledigt" wird.
      Worum sollte es denn bei einer Klage HVB gegen Comerica gehen ? Gibt überhaupt keinen Grund dafür, die schulden der HVB kein Geld.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 10:18:22
      Beitrag Nr. 43 ()
      @ Bumbelbee

      Das war nur ein Gedanke!!

      @ 11up

      eigentlich nicht, aber wenn es um Geld geht könnte ein "Wir wollen das Geld" schon kommen :-))
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 10:31:02
      Beitrag Nr. 44 ()
      #42 von CutPall
      Wenn ITN die Verbindung zwischen HVB und Comerica nachweisen kann dann
      Gute Nacht für die HVB
      Wir erinnern uns.
      Von einem Amerikanischem Gericht wurde ein sogenannter RICO (Anti Mafia) Claim zumindest zugelassen.
      Süffisanterweise ist nun bei HVB die übernehmende Bank eine Italienische Bank.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 10:51:04
      Beitrag Nr. 45 ()
      Ich glaube es ja auch nicht, dass HVB sich hier in Illegalitäten verstricken würde. Die Aussage, dass ein Anwalt, der Comerica vertritt irgendetwas mit der HVB-Klage zu tun hat, impliziert natürlich eine Räuberpistole. Wobei ich die Glaubwürdigkeit der ITN-PR nicht besonders hoch ansiedeln würde.
      Ich denke wirklich, dass die jetzt endlich ihr Geld sehen wollen, die Rückzahlung des Kredits ist längst überfällig und Geduld haben sie (wie auch so mancher Kleinaktionär) genug gezeigt. Es wird Druck aufgebaut, damit ITN endlich Ergebnisse vorzeigt und sich vergleicht. Insofern hat die HVB mehr oder weniger die gleichen Ziele wie ein Aktionär.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 12:08:31
      Beitrag Nr. 46 ()
      Da einigen Usern endlich ein Licht aufgeht, in welcher bedrohlicher Lage sich ITN derzeit befindet, werde ich euch mal das Insolvenzverfahren erklären.

      Als Insolvenzverfahren wird die Abwicklung einer Insolvenz bezeichnet. Grundsätzlich ist es das Ziel des gerichtlichen Insolvenzverfahrens, alle Gläubiger "gemeinsam" zu befriedigen. Eine weitere Unterscheidung ist darin zu machen, dass neben der Regelinsolvenz die Verbraucher (Privat-) Insolvenz möglich ist. Voraussetzung für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens ist ein Zulässiger Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen XY wegen 1. Überschuldung 2. Zahlungsunfähigkeit. Neben diesen zwei Gründen die dem Schuldner als auch allen Gläubigern zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens offen stehen hat der Schuldner noch die Möglichkeit wegen drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18, II InsO) eine so genannten Eigenantrag zu stellen. Für die Durchführung des Regelinsolvenzverfahrens (umgangssprachlich auch Firmeninsolvenz genannt) stehen zwei Verfahrensarten zur Verfügung. Dies ist die Verwaltung durch einen vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter oder aber wenn der Schuldner einen Antrag auf Eigenverwaltung gestellt hat die Insolvenzverwaltung in Eigenverwaltung.
      Im Verlauf eines Insolvenzverfahrens (früher: Konkursverfahren) werden in Deutschland sämtliche ausstehenden Verbindlichkeiten eines Schuldners aus dessen Vermögen bei bestehender Insolvenz nach einer zu bestimmenden Quote bereinigt.

      Das Insolvenzverfahren kann auf drei verschiedenen Wegen betrieben werden:

      1 . Liquidierung :

      Das gesamte Schuldnervermögen wird - in der Regel im Rahmen von Zwangsversteigerungen - verwertet. Die Gläubiger werden aus dem Erlös befriedigt.

      2 . Sanierung :

      Mit der Sanierung fallen die erwirtschafteten Gewinne den Gläubigern zu.

      3 . Übertragung :

      Mit dem Verkauf des Unternehmens an ein anderes Unternehmen wird der Kaufpreis zur Befriedigung der Gläubiger verwandt.

      Das konkrete Verfahren bestimmt sich nach der Insolvenzordnung, InsO, früher: Konkursordnung. Es bedarf zunächst eines Insolvenzantrages, der entweder mit Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung begründet wird. Antragsberechtigt sind dabei sowohl der Schuldner als auch Insolvenzgläubiger. Reicht das Vermögen nicht mehr aus, um die anfallenden Verfahrenskosten zu decken, wird der Antrag mangels Masse abgelehnt.

      Mit dem Beginn des Verfahrens wird durch das zuständige Gericht ein Insolvenzverwalter bestellt. Zuständiges Gericht ist in der Regel das Amtsgericht am Sitz des Landgerichts, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat. Allein zur Verfügung über das Vermögen berechtigt ist nunmehr der Insolvenzverwalter. Der Schuldner kann gemäß § 81 InsO keine Verfügungen mehr treffen. Es kommt zu einer ersten Gläubigerversammlung, bei der der Insolvenzverwalter über die Vermögenslage berichtet. Wenn ein Insolvenzplan durch den Insolvenzverwalter nach § 157 Abs. 2 InsO ausgearbeitet wird, wird nach diesem Plan die Insolvenz abgewickelt. Mit der Planerfüllung und deren rechtskräftigen Bestätigung wird das Insolvenzverfahren aufgehoben.
      Soll die Insolvenzmasse hingegen verwertet werden, so werden die Gläubiger daraus nach der gebildeten Quote befriedigt. Nach der so genannten Schlussverteilung nach § 196 Abs. 2 InsO wird das Insolvenzverfahren gemäß § 200 InsO aufgehoben.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 12:52:09
      Beitrag Nr. 47 ()
      Ihr könnt soviel labern wie Ihr wollt, die Fakten:

      Intertainment AG 622360 Baeres-Goud, Marianne
      364.698
      Kauf Details...
      08.09.2005 Intertainment AG 622360 Baeres-Goud, Saskia
      364.698
      Kauf Details...
      08.09.2005 Intertainment AG 622360 Baeres-Ortner, Marianne
      364.698
      Kauf Details...
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 13:13:04
      Beitrag Nr. 48 ()
      marianne baeres-goud,

      die Dame kannte ich noch gar nicht.

      Willst du damit auf die Insiderkäufe gemäß pappnasiger Firmenanalyse anspielen.
      Dann schau dir mal die exorbitanten Insiderverkäufe an, die in letzter Zeit gelaufen sind, die haben z.T. ihren gesamten Bestand veräußert.

      sláinte

      midleton
      (der manchmal nicht weiß, ob er lachen oder weinen soll)
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 13:32:08
      Beitrag Nr. 49 ()
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 13:47:17
      Beitrag Nr. 50 ()
      Baeres-Ortner, Marianne ist die Mutter

      Baeres-Goud, Marianne und
      Baeres-Goud, Saskia
      sind dann ja wohl Ehefrau und/oder Tochter
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 14:01:10
      Beitrag Nr. 51 ()
      Hey midleton

      wo ist die Quelle der "exorbitanten Insiderverkäufe" an der du dich labst?
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 14:07:28
      Beitrag Nr. 52 ()
      Hallo Midleton,
      haben wir etwas verpaßt, was du auch belegen kannst?
      "Dann schau dir mal die exorbitanten Insiderverkäufe an, die in letzter Zeit gelaufen sind, die haben z.T. ihren gesamten Bestand veräußert."
      Vielen Dank für eine eventuelle Klarstellung!
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 14:16:11
      Beitrag Nr. 53 ()
      wieviel Dämlichkeit gibt es hier eigentlich im Board.

      Fehler kann man ja machen in der Darstellung, aber darauf zu beharren?

      Verkauf zweimal 364.698 an Mama und s`Gschmusi.

      Wo bitte schön soll die Tochter und vor allen Dingen deren gekauften Aktien auf einmal herkommen?

      Und was Datenbanken angeht, nehme ich lieber gleich das Original:

      http://www.bafin.de/database/p15a_info/front?action=suche

      bezüglich der Insiderverkäufe:

      a) Achtung Ironie
      b) vielleicht selbst mal scharf nachdenken

      midleton
      (der heute mal wieder sehr den Sheriff vermisst)
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 14:45:27
      Beitrag Nr. 54 ()
      #midleton
      Was bist du nur für ein arroganter, selbstgefälliger Mensch. Drücke dich einfach nächstesmal klarer aus, wenn du Ironisch sein willst. Diese Aktienverschiebung fällt natürlich nicht unter Insiderverkauf in dem gemeinten Sinne, daher war deine Ironie schon im Ansatz unangebracht.
      Deshalb hier Leute "für dumm zu verkaufen", ist ziemlich daneben.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 15:02:06
      Beitrag Nr. 55 ()
      Also, wenn ich dir erklären soll wo eine Tochter herkommt!! und du erklärst andere für Blöd.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 16:25:31
      Beitrag Nr. 56 ()
      moin,

      Zitat Virtuosa:

      "Ihr könnt soviel labern wie Ihr wollt, die Fakten:

      Intertainment AG 622360 Baeres-Goud, Marianne
      364.698
      Kauf Details...
      08.09.2005 Intertainment AG 622360 Baeres-Goud, Saskia
      364.698
      Kauf Details...
      08.09.2005 Intertainment AG 622360 Baeres-Ortner, Marianne
      364.698
      Kauf Details... "

      Wenn ich mir das so anschaue komme ich auf drei Damen, die da gekauft haben sollen. Insgesamt knapp 1,1 Mio. Stück.

      Schaue ich mir dagegen den langbekannten Stand an, den Alkmäon gehalten hat, komme ich leider auf einen verkaufbaren Bestand von knapp 0,73 Mio Stück.
      Und dies entspricht seltsamerweise den gemeldeten Directors Dealings der ITN-Homepage (deren Richtigkeit man gerne in Zweifel stellen kann), der Seite der BaFin (und so dämlich für eine Faschmeldung halte ich Barry jetzt auch nicht) und setze nur einen Funken normalen Menschenverstands ein (wie soll Alkmäon mehr verkauft haben, als sie besitzen), dann stellt sich schon die Frage, ob Virtuosas Quelle wohl so zuverlässig ist.

      Ich fragte ja auch, ob sich seine Aussage im Zusammenhang mit den "Insiderkäufen", die in der gestrigen Unternehmensanalyse angesprochen wurden, stehen. Hier verwies ich auf die entsprechenden "Insiderverkäufe".

      Das Wort "exorbitant", vielleicht zuviel, aber wenn man Ironie erklären muss ??

      Ich warte also immer noch auf die mathematisch hochintellektuelle Antwort, wie sich die Alkmäaon-Aktien so schnell vermehrt haben. Vielleicht hat ja schon (VORSICHT IRONIE) eine Kapitalerhöhung stattgefunden und mancher hat es nicht bemerkt (KEINE IRONIE).

      sláinte

      midleton
      (der zur Buße jetzt an den See Genezareth pilgert, dort hat das mit den wundersamen Vermehrungen wenigstens schon mal geklappt)
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 18:07:32
      Beitrag Nr. 57 ()
      An Beispiel Primacomkann man sehr gut nachvollziehen, wie sich ein Blatt wenden kann:

      Szenario 1: Drohende Insolvenz - Kurs stürzt in die Tiefe

      Szenario 2: Die Problematik wird gelöst (noch nicht endgültig, aber erst mal...), der Kurs rast in die Höhe und übersteigt den alten Wert.

      Szenario 3: Alles wird prima beurteilt und Kursziel 20 (!!)(vorher 4) Euro postuliert.

      Da das Management von ITN bislang alle schwierigen Angelegenheiten meisterlich gelöst hat, wette ich auf
      "Problem wird gelöst" und stocke meinen Bestand auf!!!

      Da interessiert mich überhaupt nicht, wieviele Aktien die Damen Baeres übernommen haben. Bleibt ja sowieso alles in
      der Familie. Es gibt Wichtigeres, Herr k.k. Midleton:D.

      Tschüs sagt


      winni
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 20:09:01
      Beitrag Nr. 58 ()
      Hallo midleton
      Was hast du eigentlich gegen Barry Baeres Töchterlein?
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 21:20:44
      Beitrag Nr. 59 ()
      @winnimarkus
      dann mach Dir doch mal die Mühe und rufe bei ITN an.
      Hatte heute wieder ein sehr gutes Gespräch.
      Denke nicht, dass alles so einfach wird.

      Auf die Frage was bei einer möglichen Insolvenz passieren würde: "darüber wurde geprochen".
      Sicherlich spielen sie auch alle Szenarien durch; -"ITN war in den letzten Jahren schon immer ein highrisk-Unternehmen, nun ist es eben ein highestrisk-Unternehmen" -wer hätte es gedacht...
      @All
      Nach langem Leidensweg habe ich mich von einem Großteil meiner Shares trennen müssen. Denke so einfach ist das nicht mehr. Mit zittrigen Händen hat das nichts mehr zu tun.
      Wünsche allen viel Glück.
      Bleibe dennoch auf der Lauer; komme wieder - vielleicht.

      Gruß
      BigBB:cool:
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 22:33:40
      Beitrag Nr. 60 ()
      [posting]17.971.536 von BigBB am 20.09.05 21:20:44[/posting]Wenn Du Dich von dem Großteil Deiner ITN-Shares trennst, nachdem DU heute wieder angerufen hast, sieht es wohl wirklich beschissen für ITN aus?!? :confused: :(

      Heute früh hat gleich einer 15 K geschmissen. Wenn noch mehr "Großaktionäre " (hier aus dem Board ? ) "auf den Trichter kommen ", fallen wir wirklich bis zum 07. Oktober unter 1€. Und gerade da habe ich Geburtstag. Na wird ja ei "tolles " Fest! :rolleyes:

      Gute Nacht!

      Daytrader12 :(
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 08:08:34
      Beitrag Nr. 61 ()
      @midelton

      also bei "Dämlichkeit" bist du wohl vorne weg.

      Der selbsternannte Prinz schreibt:

      "Wenn ich mir das so anschaue komme ich auf drei Damen, die da gekauft haben sollen. Insgesamt knapp 1,1 Mio. Stück.

      Schaue ich mir dagegen den langbekannten Stand an, den Alkmäon gehalten hat, komme ich leider auf einen verkaufbaren Bestand von knapp 0,73 Mio Stück."

      Aus welchem Grund dürfen die Inseider (Famielie) denn nur bei Alkmäon kaufen? Darf Alkmäon nicht Aktien von ITN erwerben ohne das bei dir zu melden.

      Meldepflichtig sind also bei einen Kauf oder verkauf nur Insider und nur aus diesem Grund wurde Alkmäon genannt.
      So schwer kann das doch nicht sein oder?

      Bevor du andere als Dämlich bezeichnest, solltest Du kleines fleißiges schreiberlein erst mal selbst nachdenken.
      Mag meine Quelle ja falsch sein (im Übrigen öffentliche Webseite)kann ich dazu auch nichts.

      Mfg

      Virtuosa
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 08:11:11
      Beitrag Nr. 62 ()
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 08:24:35
      Beitrag Nr. 63 ()
      [posting]17.974.038 von Virtuosa am 21.09.05 08:08:34[/posting]@virtuosa

      deine quelle ist wohl leider falsch. kommt bei denen öfters mal vor.

      richtig und massgeblich ist allein das, was unter www.bafin.de steht.


      im übrigen nochmal kurz zu op - weil das thema hier ja immer mal wieder rumgeistert. op ist und war ne luftnummer. ein anwalt von op hat sich auf der hv dann auch aufgespielt (und sich dabei wohl ziemlich blamiert) und wird wohl widerspruch gegen alles ( :D ) einlegen - wobei ja nicht allzuviel existenziell wichtige dinge in den top`s standen...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 08:39:14
      Beitrag Nr. 64 ()
      Ein wenig bequemer als BAFIN aber trotzdem zuverlässig ist
      http://www.insiderdaten.de/
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 08:42:13
      Beitrag Nr. 65 ()
      Auf jeden Fall haben/hat die Damen/Dame eine nennenswerte Stückzahl zumindest von der Alkmäon erworben.

      Das allerdings vor der lt. ITN überraschenden Zustellung der Klageschrift seitens HVB/Gericht.

      Stellen sich m.E. zwei Fragen:

      1. Was war überhaupt der Grund für diesen Kauf zu dieser Zeit?
      2. Hätte(n) sie auch in Kenntnis dieser Klageschrift gekauft?

      Uns bleiben da ja wohl nur Vermutungen, also vermute ich mal:

      Der Kauf erfolgte vor dem Hintergrund einer positiven Sicht auf die Entwicklung in den USA. Die Zustellung der Klageschrift hat ITN kalt erwischt und relativiert den positiven Gesamteindruck.

      Die ITN IR hält sich weiterhin bedeckt und vermittelt ein negatives Szenario.


      Auch da wieder folgende Fragen:

      1. Hält man sich nur aus taktischen Gründen bedeckt oder wird tatsächlich das Ende eingeleitet?
      2. Ist es wirklich denkbar das ITN/Baeres/Familie Baeres nach dem buchtechnischen Verlust von ca. 90Mio in 5 Jahren (bezogen auf ca. 7Mio Stck. bei Kursen von 100€ zu 1,3€) jetzt das Handtuch schmeißt?

      Und hier meine Vermutungen:

      Die Aussage bzgl. Insolvenz "darüber wurde gesprochen" - das ist doch wohl klar, dass auch dieses Szenario als eines aller denkbaren Szenarien angesprochen wurde. Und natürlich hält man sich in dieser Situation gegenüber der Öffentlichkeit/Kleinaktionären so bedeckt wie irgend möglich.

      Dass man nach dem gewonnenen Prozess und vor dem Ausblick auf ein Ende des Schiedsgerichtsverfahrens die Flinte ins Korn schmeißt und sich das Gesetz des Handelns durch einen Insolvenzverwalter aus der Hand nehmen läßt, das glaube ich nicht.

      wai
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 08:59:25
      Beitrag Nr. 66 ()
      moin,

      ein Anwalt von OP hat also Widersprüche eingelegt.
      Dies würde dann zumindest belegen, dass OP an ITN beteiligt ist.
      Davon ausgehend, dass OP sicher nicht mit drei Euro fuffzig an ITN beteiligt ist, hätten wir damit denjenigen der zumindest einen Teil der Aktienverschiebungen vom Anfang des Jahres übernommen hat.

      Sollte man zu Beginn des Jahres noch auf Grund der Vereinbarung (aus 2003 glaub ich) zusammengearbeitet haben, so scheint diese Beziehung inzwischen wohl auch gestört zu sein.

      Noch jemand der Barrys Vorgehensweise anscheinend nicht zu schätzen weiß ;) .

      Hat die IR was zu dem für heute avisierten Schiedsgerichtstermin gesagt. Findet statt, verschoben, Nachrichtensperre?

      sláinte

      midleton
      (der gar nix gegen Barrys Töchterlein hat (so sie existent ist), der sich nur fragt, ob ein Richter am Vormundschaftsgericht diese "mündelsichere" Anlage in ITN-Aktien (schon wieder Ironie) genehmigt hätte)
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 11:03:16
      Beitrag Nr. 67 ()
      #daytrader12
      Die 15000Aktien von heute morgen wurden ja nicht nur panisch verkauft, sondern irgend jemand muß sich ja auch sehr gut überlegt haben, ob er mal eben ca. 20000€ in so ein riskantes Unternehmen wie Intertainment investiert!
      Sowieso habe ich den Eindruck, dass reges Interesse an den Aktien besteht und dieses mit dem Bild, was im Moment gemalt wird, nicht zusammenpaßt.;)
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 12:03:07
      Beitrag Nr. 68 ()
      [posting]17.976.903 von rotie1 am 21.09.05 11:03:16[/posting]gestern morgen.

      short-eindeckungen! :cool:
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 12:13:56
      Beitrag Nr. 69 ()
      Lasst mal den Kleinkram mit Insidergeschäften, bei denen es nur um linke Tasche rechte Tasche ging, weg. Wird schon irgend nen Grund gehabt haben, warum die Familiengesellschaft die Aktien wieder an die Privatpersonen verkauft hat. Im Ganzen hat sich dadurch ja weder Vor- noch Nachteil für ITN ergeben, stimmrechtlich is dadurch auch alles beim Alten geblieben, Rüdiger B. hat nach wie vor das Ruder in der Hand.

      Mich würde mal was anderes interessieren. Bin selbst im Insolvenzrecht nicht ganz so firm, aber hier scheinen wir ja Wikipediaexperten im Boot zu haben, die da sicher weiter helfen können.

      Angenommen ITN muss im Oktober in Insolvenz gehen und beantragt dann, die Gesellschaft selbst weiter zu führen (Insolvenzverwaltung in Eigenverantwortung), welche Möglichkeiten gibt es dann, diesen Antrag seitens Externer (z.B. der HVB ) zu verhindern ?
      Angenommen man darf in Eigenverantwortung weiter machen, ist es dann möglich, den Comerica Prozess zu Ende zu führen, um dann die Gläubiger zu befriedigen oder muss umgehend eine der drei Arten a) Liquidierung b) Sanierung c) Übertragung durchgeführt werden ?
      Alle drei Arten würden aus meiner Sicht doch für uns Aktionäre bedeuten, dass für uns nichts mehr übrig bliebe.
      Im ersten Fall würden alle Assets verkauft, übrig bliebe nichts, da die Assets derzeit nicht so hoch bewertet werden, wie sie vielleicht in Wirklichkeit sind. Im zweiten Fall würden die zukünftigen Gewinne den Gläubigern zufallen, also der HVB und nicht den Aktionären.
      Im dritten Fall würde das Unternehmen und die Ansprüche verkauft, die Gläubiger würden befriedigt und die künftigen Gewinne bekäme der Käufer. Die Aktionäre würden auch hier leer (bis auf den Übernahmepreis) ausgehen. Der Käufer (sehr wahrscheinlich ein Rüdiger B. nahestehendes Unternehmen)würde ITN unter anderem Namen weiterführen oder die Assets verwerten.

      Wo habe ich hier den Denkfehler, aber in einer Insolvenz bleibt doch vom Unternehmen nichts mehr übrig, oder ?
      Gibt es eine Möglichkeit für die Aktionäre, dass ITN seine Ansprüche gegen Comerica weiter verfolgen kann, ohne dass die Erlöse dem Gläubioger HVB zufallen ?
      Vielleicht kann ja mal ein juristisch etwas bewanderterer dazu Stellung nehmen, denn bei den obigen drei Möglichkeiten sehe ich eigentlich nur andere als Gewinner da stehen, nicht aber uns Aktionäre. Und nach Abschluss der Verfahren sollten ja gerade die Aktionäre was davon haben. Ist das auch in einer Insolvenz noch möglich ?
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 12:35:06
      Beitrag Nr. 70 ()
      Nach Auskunft von ITN liegt es alleine am Insolvenzverwalter, ob die Prozesse weitergeführt werden. Er muss ja schließlich das Geld für laufende Ausgaben haben. Aber wenn von ITN nichts mehr kommt - nichts mehr kommen kann?!!
      Vielleicht kommt ja irgendwo noch ein Lichtlein her. Der unscheinbare Dritte?
      Die Hoffnung stirbt zuletzt.

      Gruß BBB
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 16:47:17
      Beitrag Nr. 71 ()
      19.09.2005 13:50:02 (GLOBAL INSIDER INVESTING)

      Intertainment nur für Zocker

      Nach Ansicht der Experten von "Global Insider Investing" eignet sich die Aktie von Intertainment (ISIN DE0006223605/ WKN 622360) nur für Zocker. Die Gesellschaft habe im Juni nach jahrelangem Prozess in den USA eine Schadenersatzforderung von 106 Mio. USD zugesprochen bekommen. Auf Grund der aktuellen Market-Cap von 25 Mio. USD höre sich das spannend an. Fraglich sei aber, ob Intertainment dieses Geld jemals erhalte. Operative Umsätze erziele das Unternehmen nämlich aktuell nicht. Immerhin sei im ersten Halbjahr durch die neubewerteten Forderungen und durch positive Wechselkurseffekte ein Reingewinn von 4 Mio. EUR ausgewiesen worden. Außerdem sei der Verkauf eines deutschsprachigen Lizenzrechte-Paket an die Tele-München-Gruppe für 2,6 Mio. EUR bekannt. Unter dem Strich laufe außer dem erwirkten Rechtsanspruch bei Intertainment nichts mehr. Immerhin hätten die Insider Saskia Baeres-Goud und Marianne Baeres-Ortner am 6.9. rund 620.000 Aktien in die Gesellschaft investiert. Vergangenen Donnerstag habe eine überraschende 10 Mio. EUR-Klage zu einem sell-off in der Aktie und zu neuen Insolvenz-Ängsten geführt. Die Experten von "Global Insider Investing" sind der Ansicht, dass sich die Intertainment-Aktie nur für hartgesottene Zocker eignet.
      Quelle: AKTIENCHECK.DE
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 17:21:27
      Beitrag Nr. 72 ()
      danke 9cent für diese brandheissen bericht. hast du in den letzten 2 tagen auch schon die 3 fehler gefunden, die den "experten" da unterlaufen sind ?

      :)
      Avatar
      schrieb am 03.01.06 10:30:29
      Beitrag Nr. 73 ()
      ?
      Avatar
      schrieb am 13.01.06 13:05:03
      Beitrag Nr. 74 ()
      Intertainment: Die letzte Klappe fällt Seite 1/2

      [09:53, 13.01.06]

      Von Wolfgang Hagl



      Schon kurz vor Weihnachten war klar, dass wohl bald die letzte Klappe für Intertainment fallen wird. Das Münchner Filmunternehmen hatte einen Prozess gegen die HypoVereinsbank (HVB) verloren.

      Die Folge: Zehn Millionen Euro aus einem Kredit waren sofort fällig. Bereits seit Montag läuft bei einem weiteren einst prominenten Medienwert das Insolvenzantragsverfahren. Das Amtsgericht Frankfurt gab ein Gutachte in Auftrag, dass feststellen soll, ob ausreichend Masse zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorhanden ist.

      Heute erklärte Intertainment, dass alle Verhandlungen, die Zahlung an die HVB zu verhindern, erfolglos verlaufen seien. Folglich blieb nur noch der Marsch zum Insolvenzrichter. Vor dem Richterspruch im Dezember hatte Intertainment vor Gericht vergeblich damit argumentiert, einen Besserungschein mit dem Geldhaus ausgehandelt zu haben. Demnach hätte die Bank Geld bekommen, sobald der Medienfirma selbst Cash aus dem in den USA zugesprochenen Schadenersatz zufließt. In einem aufwendigen Verfahren hatte Intertainment dort 121 Millionen Dollar zugesprochen bekommen.

      Der wegen überhöhter Filmbudgets verurteilte Gegner Franchise Pictures ist allerdings mittlerweile selbst pleite. Bis dato wanderte deshalb kein Cent über den Großen Teich. Seit langem liegt das operative Geschäft der Münchner brach, wenn man von einigen Filmauswertungen absieht. Per 30. September verfügte Intertaimnet über flüssige Mittel von nur noch 67.000 Euro.

      Die Intertainment-Aktie zählte zur Boomzeit des Neuen Marktes zu den Medienschwergewichten. Sie brachte mehr als eine Milliarde Euro Börsenwert auf die Waage. Im vergangen Jahr ist das Papier endgültig in die Penny-Stock-Liga abgestiegen. Wobei noch im April 2005 Spekulation auf einen Geldregen aus den USA die Aktie auf 2,88 Euro getrieben hatten.

      Die heutige Meldung brachte dem Papier einen weiteren Tiefpunkt: Intertainment notiert aktuell mit einem Minus von 17 Prozent bei nur noch 44 Cent. BÖRSE ONLINE hat immer wieder vor einer Spekulation auf ein glückliches Ende der Gerichts-Thrillers gewarnt. Anleger die trotzdem noch dabei sind, sollten retten, was noch zu retten ist.


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