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    20% Steuer auf Tradinggewinne ab 2007 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.11.05 18:54:43 von
    neuester Beitrag 28.11.05 14:01:49 von
    Beiträge: 123
    ID: 1.019.545
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 18:54:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Berlin (Reuters) - Private Veräußerungsgewinne sollen nach Angaben von Teilnehmern der Koalitionsverhandlungen von SPD und Union ab 2007 mit 20 Prozent besteuert werden.

      Die bisherigen Spekulationsfristen von einem Jahr für Wertpapiere und zehn Jahren für Immobilien würden abgeschafft, hieß es am Freitag aus Verhandlungskreisen in Berlin. Die Steuer solle beim Verkauf von Aktien und vermieteten Immobilien fällig werden. Die Maßnahme sei Bestandteil des großen Pakets zur Sanierung der Staatsfinanzen und solle im Zuge der großen Unternehmensteuer- und Kapitalertragsreform umgesetzt werden, die für 2008 geplant sei. Der Vorschlag müsse noch von den Spitzen aus SPD und Union am Ende der Verhandlungen endgültig abgesegnet werden. Schon zum 1. Januar 2006 solle die degressive Abschreibung von Gebäuden mit Mietwohnungen gestrichen werden.

      © Reuters 2005. Alle Rechte vorbehalten.
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 19:04:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Fragen über Fragen

      - anonyme Abgeltungssteuer ?
      - Pauschalbesteuerung über ESt-Erklärung ?
      - Anerkennung von Verlusten ?
      - Gültig für Käufe ab 2007 ? Bestandsschutz ?

      :confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 19:21:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn die Gewinne weiterhin nach dem Halbeinkünfeverfahren ermittelt werden, wär der Steuersatz von 20% effektiv nur 10%, soweit Aktienverkäufe vorliegen. Nur für Optionsscheine, Derivate, Zertifikate würde der Steuersatz 20% betragen. Bin mal gespannt, ob die in der Kürze der Zeit auch an diese Differenzierung gedacht haben.

      Wenn man die Vergangenheit betrachtet (Verlängerungen Spekulationsfrist für Grundstücke von 2 auf 10 Jahre), würde die Besteuerung wohl auch für Käufe vor 2007 gelten, sofern nach 2007 veräußert. Verfassungsrechtlich bedenklich wäre natürlich die Besteuerung von Aktienverkäufen nach dem 01.01.2007, die bereits über 1 Jahr gehalten wurden und nach dem bisherigen Recht schon steuerfrei waren. Aber verfassungsgrechtliche Bedenken haben unsere Regierung ja noch nie abgehalten, ein Gesetz zu beschließen.
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 19:34:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]18.759.534 von Urbi am 11.11.05 19:21:06[/posting]und wieder wird deswegen sicher das bundesverfassungsgericht angerufen...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 19:44:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]18.759.534 von Urbi am 11.11.05 19:21:06[/posting]Auch die Verlängerung der Spekulationsfrist von 6 auf 12 Monate ist rückwirkend eingeführt worden.

      D.h. Aktien die schon ausserhalb der Spekulatinsfrist von 6 Moaten lagen, aber noch keine 12 Monate gehalten wurden, waren im Falle eine Verkaufs plötzlich wieder steuerpflichtig.

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      Avatar
      schrieb am 11.11.05 19:54:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ja, jede Menge offene Fragen :rolleyes: Jetzt schlägt zuerst die Stunde der schreibenden Spekulanten :


      ZEIT.DE » wirtschaft » HANDELSBLATT.COM

      Spekulationsfrist soll fallen

      Die große Koalition startet einen neuen Versuch, private Veräußerungsgewinne zu besteuern. Die Abschaffung der Spekulationsfrist sei Teil einer Liste zum Abbau von Steuervergünstigungen zur Etatsanierung, heißt es in Regierungskreisen.


      HB BERLIN. Geplant ist offenbar eine pauschale 20-prozentige Steuer auf Gewinne aus Börsen- und Immobilengeschäften. Bislang sind diese nur dann steuerpflichtig, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr für Aktien und zehn Jahren für Immobilien realisiert werden und eine Freigrenze von 512 Euro im Jahr überschritten wurde. Für Aktien gilt das Halbeinkünfteverfahren, nach dem Spekulationsgewinne nur zur Hälfte steuerpflichtig sind; Gewinne aus Finanzinnovationen und Immobilien sind voll steuerpflichtig.

      Details zu den Plänen der großen Koalition sind bislang nicht bekannt; Vorbild könnte aber eine Initiative des hessischen Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) sein, der unlängst eine pauschale und anonyme Abgeltungsteuer auf alle Kapitaleinkünfte vorgeschlagen hatte.

      Die Spekulationsteuer steht seit Jahren im steuerpolitischen Fokus. Während Steuerjuristen und Finanzwissenschaftler nahezu einhellig die umfassende Besteuerung privater Veräußerungsgewinne fordern, da sie Einkommen darstellten, warnen Praktiker vor praktischen Details einer umfassenden Besteuerung. Überdies gibt es verfassungsrechtliche Probleme: 2004 hatte das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung von Spekulationsgewinnen in den Jahren 1997 und 1998 für verfassungswidrig erklärt, weil es erhebliche Vollzugsdefizite gegeben habe. Der Fiskus hätte keine Möglichkeit gehabt, Steuerhinterziehern auf die Schliche zu kommen. Der Ehrliche sei der Dumme, so die Richter. Inzwischen haben Finanzgerichte auch ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung in den Folgejahren geäußert. Nun liegt die Sache beim Bundesfinanzhof, der Ende November die Angelegenheit verhandelt. Bereits 2003 scheiterte Noch-Finanzminister Hans Eichel (SPD) mit seinem Versuch, eine umfassende Besteuerung privater Veräußerungsgewinne einzuführen. Sein Steuervergünstigungsabbaugesetz wurde in weiten Teilen vom unionsdominierten Bundesrat abgelehnt.

      Mit dem neuen Versuch und der 20prozentigen Pauschalsteuer will das Bundesfinanzministerium offenbar vermeiden, dass Anleger Spekulationsverluste aus Vorjahren geltend machen können. Dies wäre bei einer anonymen Abgeltungssteuer kaum praktikabel.

      Die auf Anleger spezialisierte Münchner Steuerberaterin Birgit Hosemann betonte, einige ihrer Mandanten säßen noch auf sehr hohen Verlustvorträgen aus Vorjahren - Spekulationsverluste können heute nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden; sie dürfen aber vorgetragen werden und mit etwaigen Spekulationsgewinnen in Folgejahren verrechnet werden.

      Unklar bliebe auch die Besteuerung von solchen Anlegern, die ihr Depot bei einer ausländischen Direktbank hätten. "Müssen diese Anleger den vollen Steuersatz zahlen?", fragt Hosemann. Schließlich könnten Auslandsbanken nicht verpflichtet werden, Steuern an den deutschen Fiskus abzuführen.

      Die Investmentfondsbranche betonte, eine Wertzuwachssteuer würde sämtliche Bemühungen, die Menschen durch langfristiges Sparen zur privaten Altersvorsorge zu motivieren, konterkarieren. Noch sei allerdings unklar, ob der Wertzuwachs seit dem Erwerb der Kapitalanlage oder ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes besteuert werden solle, sagte ein Sprecher des Branchenverbandes BVI.

      Die Immobilienbranche warnte die Regierung vor einer rückwirkenden Besteuerung. "Anlegern, die ihr Geld bereits in geschlossenen Immobilienfonds angelegt haben, muss Bestandsschutz gewährt werden", forderte Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des VGF Verband Geschlossene Fonds.




      http://zeus.zeit.de/hb/973556.xml
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 20:03:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Versuche gerade das positive oder negative entgegenzuhalten.Nur ein kleines Gedankenspiel,lasse mich aber gerne des besseren belehren

      1.(Kleinanleger)Aktien welche zum 31.12.06 bereits 12 Monate im Depot liegen,werden, soweit Sie im positiven Bereich liegen realisiert.Und somit eventuell dadurch zum 01.2007 aufgrund des erhöhten Angebots billiger.

      2.(Kleinanleger)Aktien welche zum 31.12.06 noch keine 12 Monate liegen bis mindestens 01.2007 gehalten,da diese darauf mit 20%/10% Abgabe realisiert werden können.

      3.Scheint mir für den Kleinanleger günstiger zu sein,ich für meinen Teil möchte nicht unbedingt alle Papiere 12 Monate halten.Auf der anderen Seite,zieht man die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten mit ein,spielt es keine Rolle.

      4.Da die Institutionellen Ihre Steuer sowieso über Ihr Gewerbe verrechnen,spielt es für Sie sowoeso keine Rolle,da am Jahresende die Differenz zwischen Verlust und Gewinn versteuert wird.
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 20:18:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      die können mich mal.

      wachholder
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 20:46:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich beteilige mich auch einmal an den Spekulationen...

      1)Halbeinkünfteverfahren wird bestimmt gekippt,
      (einige Personen, die gerade darüber entscheiden,werden sowieso überrascht sein, da es so etwas zur Zeit gibt)

      2)Bestandsschutz , wer damit kommt wird ausge:laugh:t

      3)Anerkennung von Verlusten wird gestrichen ..Verluste sind Privatsache ! ...wir können froh und zufrieden sein, wenn die Verlusteverkäufe nicht auch besteuert werden

      4)aktuelle Verlustvorträge, sind das Papier nicht mehr Wert, auf dem sie zur Zeit anerkannt werden

      5) meine Spekulationspunkte hier werden am 1.1.2007 nachträglich mit 20% besteuert ;)


      alarich :cool:
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 20:58:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      Auch wenn man in den boards bei w.o. manchmal den Eindruck hat es gäbe nur Gewinner.

      Die neue Regelung macht auch Verlustbringer wieder interessant.

      Ich habe noch ein paar Leichen im Keller (im tiefsten Keller) deren Liquidation nicht lohnt und die deutlich älter als 12 Monate sind. Ich hoffe diese Leichen halten sich noch bis zur neuen Regelung, dann sind die steuerlich richtig wertvoll.

      Bei der Verlängerung von 6 auf 12 Monate gab es damals auch keinen Bestandsschutz.
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 21:00:18
      !
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      Avatar
      schrieb am 11.11.05 21:06:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      Eigentlich doch nicht.Der Verlust vortrag soll auch nicht mehr möglich sein.
      Mit dem neuen Versuch und der 20prozentigen Pauschalsteuer will das Bundesfinanzministerium offenbar vermeiden, dass Anleger Spekulationsverluste aus Vorjahren geltend machen können.
      Und diese waren bisher auch nur entgegenzurechnen,wenn sie innerhalb von 12 Monaten realisiert wurden.
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 21:27:57
      !
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      Avatar
      schrieb am 11.11.05 21:32:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      was fair und gerecht wäre:

      ein steuerguthaben für aktien

      beispiel:
      2007
      10.000 € gewinn -> 2.000 € abgeben

      2008
      9.000 € verlust -> 20% also 1.800 € wieder zurück bleibt im steuerguthaben ein restbetrag von 200 €

      2009
      3000 € verlust -> 20% also 600 € zurück... ABER geht nicht da nur noch 200 € im steuerguthaben drin sind also 200 € zurück

      alles andere wäre geisteskrank und würde unsere aktienkultur kaputtmachen.. stellt euch vor ihr habt diese performance in den nächsten 3 jahren und macht insgesamt 2000 € verlust und habt dann effektiv 4000 € verlust weil ihr 2007 zahlen musstet

      folgen könnten sein:
      deutsche rühren keine aktien mehr an und die kurse sinken die bewertungen sind zu tief, die firmen werden von ausländischen firmen übernommen da sie spottbillig sind und diese bauen als erste deutsche arbeitsplätze ab.

      bin mir aber sicher daß unsere polificker nicht soweit denken können !!!
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 22:18:13
      Beitrag Nr. 15 ()
      [posting]18.761.486 von Boersenkrieger am 11.11.05 21:32:41[/posting]Deine Vorschläge sind gut!!
      Vor allem dass mit dem Polificker :laugh::laugh:
      "bin mir aber sicher daß unsere polificker nicht soweit denken können"
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 22:44:39
      Beitrag Nr. 16 ()
      [posting]18.760.981 von alarich2000 am 11.11.05 20:46:51[/posting]:rolleyes:

      1)Halbeinkünfteverfahren wird bestimmt gekippt,

      Ich befürchte da auch eine Änderung.
      Das wäre schon herb..
      nk
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 22:55:22
      Beitrag Nr. 17 ()
      Dieses Land kotzt mich echt immer mehr an!

      Ich rackere den ganzen Tag und am Ende werden mir unterm Stich 70% davon genommen!
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 00:10:38
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]18.762.304 von Choco2 am 11.11.05 22:55:22[/posting]70 % ? Wo kommen die denn her ?
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 00:15:48
      Beitrag Nr. 19 ()
      Nun ja, vielleicht nicht ganz 70%. Aber es geht immer mehr in die Richtung.

      Mit der Einkommenssteuer bin ich in der Spitze. Macht aktuell 42%.

      Dann kommt der Rest. Mehrwertssteuer, Ökosteuer, Mineralölsteuer etc... 60% sind da schnell erreicht. :mad:
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 00:19:34
      Beitrag Nr. 20 ()
      [posting]18.762.601 von Choco2 am 12.11.05 00:15:48[/posting]naja...wenn`s Netto stimmt, zahle ich auch gerne 60 % :laugh::p
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 00:27:18
      !
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      Avatar
      schrieb am 12.11.05 00:31:09
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hat denn niemand an die Inflation gedacht?

      Eine Aktie, deren Kurs gleichbleibt ist doch ein Verlustgeschäft. Ein Inflationsbereinigter Kurs sollte das unterste Maß der Besteuerung darstellen. Sonst handelt es sich zum Teil um Substanzsteuern.

      Squeeze Outs: Na Super! Da habe ich z.B. dann ein gutes Papier schon ewig, will gar nicht verkaufen und wenn ich mich (steuerlich) nicht darauf einstellen kann langt der Fiskus zu. Hier können ganz schön heftige Härten entstehen.

      Die in Bonn könnnen noch soviel Steuern erhöhen, es wird Ihnen doch nie reichen. Vielleicht sollte man erst leistungsbezogen Diäten einführen (Parameter: ...Bereicherung:Flugmeilen... versichicherungspflichtige Arbeitsplätze bzw. Arbeitlosenquote...Haftung für handwerkliche Fehler:Visa Affaire, Steuerbefreiung bei Unternehmensveräußerung von Großunternehmen, Einführung von Hartz IV) bevor man die Staatsquote noch auf 1 erhöht?

      Jedenfalls habe ich nicht gehört, daß man über eigene Fehler und Steuerverschwendung sowie der Vermeidung dessen Entscheidungen getroffen hat. Der schnelle Zugriff auf das Portemonnaie des Bürgers ist halt einfacher und tut dem Politiker nicht so weh.

      Entweder man ermöglicht in der Ausgestaltung derartiger (Teil-)Substanzbesteuerung eine weitgehende Steuervermeidung oder man riskiert eine Steuerflucht.

      Meine Meiunng: Diese Steuer schadet wie die Reichensteuer unserer Volkswirtschaft
      und ist in Wirklichkeit ein effektives Subventionsprogramm für Schweizer Banken.
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 00:56:23
      !
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      Avatar
      schrieb am 12.11.05 01:01:49
      !
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      Avatar
      schrieb am 12.11.05 08:59:27
      Beitrag Nr. 25 ()
      Gewinne aus Aktien und Immobilien-Spekulation sollen stärker als bisher besteuert werden: Auf Gewinne werden dann 20 % Steuern erhoben. Bisher waren Aktien- und Immobiliengewinne steuerfrei, wenn die Werte mindestens ein Jahr (Aktien) bzw. zehn Jahre (Immobilen) gehalten wurden.
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 09:35:57
      Beitrag Nr. 26 ()
      Was ist mit der GKV ?
      Muss ich dann von den Gewinnen auch GKV zahlen ?

      Gruss
      grigru
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 09:41:45
      Beitrag Nr. 27 ()
      [posting]18.762.642 von carimba am 12.11.05 00:31:09[/posting]Apropos Inflationsbesteuerung:

      Ich denke nicht, dass diese Politiker die Inflation berücksichtigen.
      Bringt mehr Erhebungsaufwand und weniger Steuern. Sowas machen die nie :laugh:
      Bestes Beispiel ist die aktuelle Besteuerung von Zinseinkünften.
      Hast Du jemals einen Politiker in Amt und Würden von der Besteuerung des Real zinses reden hören?

      Nicht umsonst ist die Inflation ein besonderes Bonbon schlechter Finanzpolitik, spült sie doch mit ansteigenden Nominaleinkommen deutlich mehr Geld in die Staatskasse.
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 11:22:52
      Beitrag Nr. 28 ()
      Ganz meine Meinung.


      Übrigens zu #22: Die Bonn streichen, Berlin einsetzen :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 11:33:05
      Beitrag Nr. 29 ()
      Was jammert ihr alle!!!!!!!

      Wir (ihr) habt diese Poltik gewählt. Dann müssen wir alle in den saueren Apfel beisen. Jetzt ist es zu spät oder wir gehen auf die Straße und sagen den Politikern was sache ist.
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 11:46:35
      Beitrag Nr. 30 ()
      Das ist doch ein Todschlagsargument!

      Du weißt doch gar nicht was ich gewählt habe.
      Ich kann doch nur ein Paket von Versprechungen wählen, auf deren Einhaltung ich gar keine Garantie habe.

      Auf die Straße gehen bei Steuererhöhungen ist wirklich lächerlich.
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 12:03:50
      Beitrag Nr. 31 ()
      [posting]18.764.500 von carimba am 12.11.05 11:46:35[/posting]Hier geht es doch nicht nur um Steuererhöhungen, sondern um die verfassung der BRD. Es wurde doch in den letzten jahren nur genommen von der Regierung. Mit versprechungen wurden wir hingehalten.
      Jetzt wird das Spiel so weiter gehen. Wenn du nicht Schwarz oder Rot gewählt hast bist du bei dem rest der 30%.
      Ich bin beim rest der 30%, aber 60% der Befölkerung (Wähler) lassen sich wieder an der Nase herumführen.

      Schwarz/Rot waren wie Hund und Katz und jetzt auf einmal sind sie sich so einig. Hier geht es nur noch um Macht und das Volk Interessiert keinen mehr.

      Gute Nacht Deutschland!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 12:08:27
      Beitrag Nr. 32 ()
      eine abgeltungssteuer ohne berücksichtigung von verlusten wäre sicher wieder verfassungswidrig...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 12:51:38
      Beitrag Nr. 33 ()
      @carimba

      --- Die in Bonn könnnen noch soviel Steuern erhöhen, ---

      Ich glaube das Pack ist mittlerweile nach Berlin übergesiedelt ... ;)

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 13:01:02
      Beitrag Nr. 34 ()
      [posting]18.764.452 von ewing01 am 12.11.05 11:33:05[/posting]:rolleyes:

      Es liegt weniger an der Politik,
      als am Kapital.
      Die Politik ist doch nur noch der verlängerte Arm
      der KG`s.
      Wenn wir es nicht bald hinbekommen,
      die moralischen Werte in unserer Gesellschaft in
      den Vordergrund zu bringen,
      werden Wir gegen eine Wand fahren.

      Wir machen uns zur Zeit doch zu Knechten des Kapitals.

      nk
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 14:07:05
      Beitrag Nr. 35 ()
      Dann werde ich wohl alle Sparpläne kündigen müssen.
      Ich bespare doch nicht 30 Jahre um dann 20% dem Staat zu schenken :cry:

      Altervorsorge nach eigenem Modell ADE :mad:

      JLP2
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 14:40:41
      Beitrag Nr. 36 ()
      [posting]18.764.912 von jlp2 am 12.11.05 14:07:05[/posting]...tja, wer braucht denn schon eine eigene Altersvorsorge, die im Bundestag und auf den Ministerbänken sicher nicht...:cry:
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 15:26:50
      !
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      Avatar
      schrieb am 12.11.05 15:28:32
      Beitrag Nr. 38 ()
      Samstag, 12. November 2005

      Veräußerungsgewinne - Besteuerung nur für Neufälle

      Die von der großen Koalition geplante Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien und Immobilien von Privatpersonen soll nach den bisherigen Plänen nur für Neufälle gelten.

      Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion, Michael Meister, unterstrich, eine solche Regelung werde sich in die Zukunft richten, nicht in die Vergangenheit. Bislang können Anleger ihre Aktien nach einem Jahr und nicht selbst genutzte Immobilien nach zehn Jahren mit Gewinn verkaufen, ohne dafür dem Fiskus einen Anteil zu geben. Union und SPD wollen diese Zeitfristen zum 1.1. 2007 abschaffen und die Veräußerungsgewinne generell mit 20 Prozent besteuern.

      Sollten Altfälle ausgenommen werden, würden lediglich Aktien- und Immobilien, die nach Anfang 2007 gekauft werden, auch im Zeitverlauf einer Besteuerung unterworfen. Für alle Käufe vorher würden weiter die alten Regeln gelten. Unklar ist nach Worten des designierten Bundesfinanzministers Peer Steinbrück noch, wie etwa Gewinne aus Lebensversicherungen, die auf Aktiengeschäften basieren, oder Fonds-Sparpläne in diesem Zusammenhang behandelt werden.

      Der SPD-Politiker sagte, die genaue Ausgestaltung unterliege dem Gesetzgebungsverfahren. Das Thema Veräußerungsgewinne werde jedoch wieder aufgegriffen, wenn die große Koalition an die Reform der Unternehmensbesteuerung herangehe. Auch dort werde es um die Frage von Veräußerungsgewinnen gehen. Ferner stelle sich in diesem Zusammenhang auch die Frage einer Abgeltungssteuer erneut. Die Unternehmensteuerreform soll Anfang 2008 in Kraft treten. Ziel der Koalition ist es, alle Unternehmen steuerlich gleich zu behandeln. Bislang zahlen Personengesellschaften Einkommensteuer und Kapitalgesellschaften Körperschaftsteuer.

      http://www.n-tv.de/601054.html
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 16:17:36
      Beitrag Nr. 39 ()
      joh ,altersvorsorge vergessen.
      joh, börse uninteressant
      und ausserdem könnte der schuss nach hinten gehen.
      den wen gewinne versteuert werden muss ja wohl auch verluste verrechnet werden können(denke das geht auch in dieser bananenrepuplik nicht anders ).und dann legen so noch einiges drauf siehe 2001 und dann ab 2007 oder 2008
      und wenn ich absichtlich einige luschen kaufe die bekommen keinen cent mehr.aber ich denke ich lasse alles (vorsorge ,aktien ,fonds,und hau alles raus .wenn alles weg, lieg ich halt dem bananenstaat auf der tasche .die wollen das so!!!!!!
      überlegt mal wieoft so ein euro versteuert wird (bis du ihn hast und dann wenn du zb aktien kaufs und verkaufst .und wieder und wieder,irrrrreeeeeee !!!!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 16:34:54
      Beitrag Nr. 40 ()
      @börsenkrieger,

      ich kann nur hoffen, dass du deine Aussage als Ironie verstanden haben möchtest...alles andere wäre wirklich traurig bis ärmlich :(
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 17:07:08
      Beitrag Nr. 41 ()
      Wenn ich die Vergleich mit Frankreich lese, frage ich mich manchmal, in welcher Welt einige der User hier leben.
      Als ob die Randalierer dort Aktionäre wären.

      20 % Abgeltungssteuer mit HEV fände ich akzeptabel, ohne HEV wäre es ziemlich heftig.
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 17:15:53
      !
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      Avatar
      schrieb am 12.11.05 17:19:33
      !
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      Avatar
      schrieb am 12.11.05 17:21:23
      !
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      Avatar
      schrieb am 12.11.05 17:23:10
      !
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      schrieb am 12.11.05 17:23:48
      !
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      schrieb am 12.11.05 17:32:29
      Beitrag Nr. 47 ()
      Bleibt bitte beim THEMA Spekulationssteuer !

      Es gibt in der Kategorie: Politik&Wirtschaft Kategorie jede Menge Threads als Realtionen auf die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen, hier sind wir in "RECHT und STEUERN"

      Und falls ein Admin mitliest, bitte alle bebilderten Beiträge u.ä. in die Mülltonne verschieben, sonst hat es hier keinen Sinn.
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 18:02:35
      Beitrag Nr. 48 ()
      Bei der Einführung der Besteuerung ist zwischen Neu- und Altfällen zu unterscheiden. Dieser Bestandschutz ist notwendig, um Anleger, die vor der Neuregelung im Glauben auf eine Steuerfreiheit Aktien oder Immobilien gekauft haben, nicht zu schädigen. Dazu sind zwei Möglichkeiten denkbar. Nach Meisters Worten ist daran gedacht, lediglich die Wertsteigerungen zu besteuern, die nach dem 1. Januar 2007 entstünden . Eine andere Möglichkeit wäre, lediglich Aktien- und Immobilien den neuen Steuerregeln zu unterwerfen, die nach Anfang 2007 gekauft werden. Für alle vorherigen Käufe würde dann weiter das alte Recht gelten

      Auszug aus:
      http://de.today.reuters.com/News/newsArticle.aspx?type=domes…

      So wie es hier formuliert ist, gibt es zwar die 2 Möglichkeiten, aber "ist daran gedacht" heißt eigentlich daß die Nr. 1 (rot im Text) kommt, oder ?

      Inzwischen hat die SPD den Koalitionsvertrag ins Netz gestellt, zu Spekusteuer steht dort aber nichts, so weit ich es überflogen habe.

      Wenn es interessiert:
      Link: http://www.spd.de/servlet/PB/show/1589444/111105_Koalitionsv…
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 18:42:41
      Beitrag Nr. 49 ()
      [posting]18.766.064 von trejder am 12.11.05 18:02:35[/posting]Dieser Bestandschutz ist notwendig, um Anleger, die vor der Neuregelung im Glauben auf eine Steuerfreiheit Aktien oder Immobilien gekauft haben, nicht zu schädigen

      das ist ja wirklich herzallerliebst !!!
      geht RECHTLICH nicht anders... betrifft in erster linie den schutz von banken !!! stellt euch vor jemand hat nen dicken wertpapierkredit und käme in zahlungsnot. davon mal abgesehen muss die kreditlinie bei aktien nach unten korrigiert werden, da das chance/risiko-profil schlechter wird... die sollen keinen müll labern mit diesem geschwätz hauptsache das volk bei laune halten :laugh:

      das interessante ist die verlustseite !!! aber da wird geschwiegen
      -> 50.000 € gewinn in 2007 und 70.000 € verlust in 2008 macht: du zahlst 10.000 € steuern und verlierst nicht nur 20.000 sondern 30.000 :p ...da kaufe ich keine aktien mehr ich bin doch nicht total irre !
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 19:20:21
      Beitrag Nr. 50 ()
      [posting]18.765.828 von trejder am 12.11.05 17:32:29[/posting]Dem kann ich nur zustimmen. Für das sinnlose "alles ist schxxe" gibts genügend andere Threads, die zugemüllt werden können. Hier sollte es mehr um die Sache gehen.

      1.) Was die Frage angeht, ob es möglich ist lediglich die Wertsteigerungen zu besteuern, die nach dem 1. Januar 2007 entstehen möchte ich einwerfen, dass es ja nicht nur den kleinen Teil Wertpapiere gibt, bei der durch eine Börsennotiz ein Wert per Zwischenstichtag festgestellt werden kann sonder der ungleich viel größere Teil Immobilien, bei dem eine "Zwischenbewertung" wohl recht schwierig werden würde. Wie das in der Praxis gelöst werden soll ist mir unklar und dürfte jede Menge gerichtlich zu klärenden Konfliktstoff bergen.

      2.) Praktisch einfacher zu handhaben und "sauberer" ist natürlich die Variante, dass erst bei ab 2007 angeschafften Objekten eine entsprechende Spekulationssteuerpflicht gilt. Das bringt aber erst zeitlich stark verzögert Steuereinnahmen für den Staatshaushalt, während hingegen die Variante 1.) sofort gleich zu fetten Einnahmen führen dürfte. Bei der Gier der Finanzpolitiker steht zu befürchten, dass daher eher Variante 1.) kommt ;)

      Aber machnmal kommt auch alles ganz anders... ;)

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 20:37:22
      Beitrag Nr. 51 ()
      [posting]18.761.097 von JSK am 11.11.05 20:58:46[/posting]Das wär ja toll, könnte man seine Depotleichen aus 2000 noch irgendwie zum Leben erwecken über Verlustverrechnung. Da gibt es bei vielen noch so dolle 100%er in den Depots, dass sich der Fiskus im ersten Jahr die Augenreiben würde.
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 20:58:08
      Beitrag Nr. 52 ()
      @K1,

      die Gewinne ab 2007 bringt am Anfang auch nicht viel. Insofern halte ich das für keinen so wichtigen Aspekt.
      Und was will man z.B. mit Aktien machen, die 2005 für 100 EUR gekauft wurden, bis zum 1.1.2007 auf 50 Euro gefallen sind, und danach wieder auf 100 EUR steigen. Will man dann 10 EUR Steurn erheben? Das wäre mit Sicherheit Verfassungswidrig.
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 22:01:36
      Beitrag Nr. 53 ()
      Altbestände bleiben aussen vor. Es zählen nur Käufe ab 1.1.2007.
      Deswegen hies es auch ursprünglich Steuereinnahmen erst ab 2008, weil erst am 31.12.2007, die ersten endgültig feststehenden Gewinne klar sind.

      Verlustvorträge verfallen.

      Ob erneut Verlust verrechenbar sind ist unklar, wohl eher nicht und das ist ziemlich katastrophal.

      Für Teilzeittrader könnte die Regelung übrigens Vorteile bringen.

      Den der Steuersatz von 20% unterliegt weder Progression noch muss man soli dafür bezahlen.

      Allerdings kann man weder Steuerberater noch Computer usw. mehr absetzten.

      EDV technisch ist das gut umsetzbar, allerdings wird kaum einer von den steuerunehrlichen sein Geld aus dem Ausland zurückholen, schliesslich könnte der Steuersatz ja schnell auf 30% erhöht werden, wenn mal wieder kein Geld da ist.

      Insgesamt ist die Regelung für Trader gut, aber für wenig erfolgreiche Privatanleger sehr schlecht, wenn es keine Verlustverrechnung ausserhalb des Kalenderjahres mehr gibt.
      Die Banken werden wohl erneut jede Menge Spezialprodukte anbieten um davon zu profitieren....
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 22:18:29
      Beitrag Nr. 54 ()
      richtig!!!!!!!!!!!!!!!
      da läuft nicht mehr viel.
      warum auch wir tragen das risiko und die stauben ab .neeeeeee
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 22:24:23
      Beitrag Nr. 55 ()
      also ich denke wer gewinnen versteuern will muss auch verluste verrechnen .
      ich glaube nicht dass das verfassungsgericht das anders sieht.obwohl die ja nicht unabhängig sind(wie es eigentlich sein sollte)
      Avatar
      schrieb am 13.11.05 06:32:23
      Beitrag Nr. 56 ()
      [posting]18.766.064 von trejder am 12.11.05 18:02:35[/posting]... guckst du hier:

      [URL 3412 Wir werden eine Grundsatzentscheidung zwischen synthetischer und dualer
      3413 Einkommensbesteuerung treffen. In dieser Legislaturperiode werden wir eine
      3414 Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen und privaten
      3415 Veräußerungsgewinnen realisieren.]http://www.spd.de/servlet/PB/show/1589444/111105_Koalitionsv…
      [/url]

      ;)
      Avatar
      schrieb am 13.11.05 13:55:56
      Beitrag Nr. 57 ()
      und guckst Du hier:

      1380 - Die schon jetzt bestehenden Möglichkeiten zum Datenabgleich sollen noch
      1381 konsequenter genutzt werden. Wir werden daher die gesetzliche
      1382 Grundlage für eine Erweiterung des Datenabgleichs schaffen, um auch im
      1383 Ausland existierende Konten und Depots von Leistungsbeziehern
      1384 aufzudecken.

      1388 - Jedem Antragsteller soll verdeutlicht werden, dass in der Grundsicherung
      1389 für Arbeitsuchende das Prinzip „Fördern und Fordern“ vom Beginn der
      1390 Antragsstellung an systematisch umgesetzt wird. Personen, die erstmals
      1391 einen Antrag auf Leistungen stellen, sollen daher nach Prüfung der
      1392 individuellen Situation Sofortangebote zur Aufnahme einer Beschäftigung
      1393 oder Qualifizierung erhalten. Diese Maßnahmen können auch der
      1394 Überprüfung der Arbeitswilligkeit dienen.


      nd :D
      Avatar
      schrieb am 13.11.05 15:50:50
      Beitrag Nr. 58 ()
      es ist schon :laugh::laugh: zu sehen, wie hier an Verlustverrechnung, Verlustvortrag etc. noch geglaubt wird.

      Ich gebe zu, der genaue Gesetzestext ist auch mir noch nicht bekannt (da ja noch keiner vorliegt ;) ) , aber seid ihr wirklich so nativ, zu glauben, es werde auch nach 2006 noch Verlustvorträge geben. :eek:

      Der Staat ist in einer desolaten Finanzkrise und nun wachen die Ersten auf und versuchen die Finanzkrise etwas in den Griff zu bekommen. DIE ZEIT DER GESCHENKE IST VORBEI ! :eek:

      Verluste, sind PRIVATSACHE und werden bestimmt nicht mehr angerechnet. Wach doch mal auf, die Anrechnung würde doch zu weniger Staatseinnahmen führen.

      Bedauerlich ist auch, das das angenehme Halbeinkünfteverfahren bald zu Grabe getragen wird.

      Freut Euch doch einmal, dass Ihr 2006 noch nach dem alten Recht handeln könnt.:D

      Ab 2007 (eigentlich schon heute ;) ) kann und muss dann jeder selbst entscheiden, ob er noch unter den neuen Bedingungen handeln will.

      ..aber was soll das Gejammer, 2010 werden wir noch den neuen Regelungen nachtrauern, denn dann wird die Schraube bestimmt noch mehr angezogen. WETTEN ?


      alarich :cool:
      Avatar
      schrieb am 13.11.05 16:27:15
      Beitrag Nr. 59 ()
      [posting]18.771.386 von alarich2000 am 13.11.05 15:50:50[/posting]:rolleyes:

      Bedauerlich ist auch, das das angenehme Halbeinkünfteverfahren bald zu Grabe getragen wird.

      Eigentlich gehört es ja auch abgeschafft.
      Aber das trifft einen AktienTrader schon heftig.
      Vielleicht sollte man sich heute schon
      mehr dem Future Traden zuwenden..
      ;)
      nk
      Avatar
      schrieb am 13.11.05 17:58:37
      Beitrag Nr. 60 ()
      Es ist doch erstaunlich zu sehen, dass selbst in Börsenboards -in denen man eigenlich ein gewisses Grundwissen vorraussetzen sollte- es "Spezialisten" gibt, die immer noch nicht kapiert haben, dass das HEV keine Vergünstigung ist, sondern die Doppelbesteuerung (!!!) (auf Ebene der Gesellschaft und nochmals auf Ebene des Gesellschafters) verhindert.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 13.11.05 18:06:44
      Beitrag Nr. 61 ()
      Das Halbeinkünfteverfahren wird NICHT abgeschaft werden,!!!!

      Weder ist irgenwo davon die Rede gewesen, noch würde das Sinn machen.:cool:

      Den die folgende Kapitalflucht wäre gewaltig und niemand würde mehr in Aktien investieren über deutsche Banken.

      comdirekt und co könnte gleich zumachen....:(

      Verlustverrechnung wird es möglicherweise geben, allerdings vermutlich nur auf 1-2 Jahre begrenzt.

      :laugh: Futuretrading kostet heute schon den doppelten Steuersatz und ist SPIEL UND WETTE also in keinster Weise zur Vermögensbildung oder Geldanlage geeignet.:cry:

      Hoffentlich wird allerdings gegen Kassierer von Sozialleistungen, die Kapitaleinkünfte verschweigen oder im Ausland bunkern auch verschärft vorgegangen.:eek:

      Und diese lachhafte Darstellung der Staat braucht Geld, er kann alle steuern erhöhen, und Vergünstigungen beliebig abschaffen, hab ich zum letzten mal bei dem BverfF-debatte zur speksteuer gehört "" Das wird ja doch nicht zurückgezahlt, der Staat hat doch kein Geld, bzw. der zahlt Nie was zurück""

      auch 1999/2000 wird zurückgezahlt werden!!
      Avatar
      schrieb am 13.11.05 18:15:46
      Beitrag Nr. 62 ()
      [posting]18.772.298 von Freibauer am 13.11.05 18:06:44[/posting];)
      Mit Verlaub -
      Futuretrading kostet heute schon den doppelten Steuersatz und ist SPIEL UND WETTE also in keinster Weise zur Vermögensbildung oder Geldanlage geeignet
      kann man so sehen.

      Für einen Day-Trader sieht die Sache aber völlig anders aus!!

      Es ist übrigens die gleiche Einkunftsart
      und somit verrechenbar.
      Wo ist da der Sinn?
      nk
      Avatar
      schrieb am 13.11.05 18:22:36
      Beitrag Nr. 63 ()
      [posting]18.772.298 von Freibauer am 13.11.05 18:06:44[/posting]Das Halbeinkünfteverfahren wird NICHT abgeschaft werden,!!!!

      Wär` schön wenn Du recht hättest - aber leider wirst
      du hier irren!

      Der Sinn?

      Die große Abzockkoalition braucht Geld - so einfach ist das....:mad:
      Avatar
      schrieb am 13.11.05 18:28:09
      Beitrag Nr. 64 ()
      Manomann ;) das halbeinkünfte Verfahren wurde wegen dividenden stripping eingeführt.

      Eine Abschaffung würde zur Versteuerung der Dividenden im AUSLAND führen. und zwar SOFORT und im MRD Bereich.

      EICHEL hat das eingeführt.

      Den Namen schonmal gehört ?

      Schreib doch lieber was zu bremer vulkan....
      Avatar
      schrieb am 13.11.05 18:55:16
      Beitrag Nr. 65 ()
      [posting]18.772.298 von Freibauer am 13.11.05 18:06:44[/posting]erlaube mir ein paar Bemerkungen

      "Weder ist irgendwo davon die Rede gewesen, noch würde das Sinn machen" (Zitat #50)
      :laugh::laugh::laugh: Es geht doch in der Politik nicht um Sinnfragen ;)

      "...Den die folgende Kapitalflucht wäre gewaltig und niemand würde mehr in Aktien investieren über deutsche Banken" (Zitat #50)

      So etwas glaube ich nicht, denn auch im Ausland wird Geld "einbehalten". Zumal ich weiter über deutsche Banken handeln würde und somit stimmt NIEMAND schon mal nicht ;) Es wird auch nach dem 31.12.2006 in D gehandelt WETTEN ?

      "Hoffentlich wird allerdings gegen Kassierer von Sozialleistungen, die Kapitaleinkünfte verschweigen oder im Ausland bunkern auch verschärft vorgegangen"(Zitat #50)

      Diese Einschränkung wurde ich nicht auf "Kassierern von Sozialleistungen" beschränken, es gilt für ALLE ! BETRUG IST BETRUG. Jedoch bin ich sehr skeptisch, dass daran verstärkt gearbeitet wird. LEIDER :(


      alarich :cool:
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 12:05:57
      Beitrag Nr. 66 ()
      das HEV wurde extra eingeführt um steuersystematisch in Europa kompatibel zu werden und Doppelbesteuerung beim Unternehmen und beim Anleger abzumildern bzw. aufzuheben. Dies wird nicht angetastet werden zumindest nicht, ohne europäische Abstimmung und bestimmt nicht vor einer Unternehmenssteuerreform die ja für 2008 geplant ist.

      Die ganze Geschichte mit der Pauschalsteuer kann man für aktive Aktienanleger (die ja auch mal Verluste haben, was ganz normal ist beim Handel an der Börse) auf diese eine Frage reduzieren:

      Werden sich Verluste ZEITNAH (Tage/Wochen/maximal ein Monat) gegen die pauschal erhobenen Gewinnsteuern aus Veräußerungsgeschäften verrechnen lassen? Ja oder nein. Wenn nein, muss der Broker bei dem man handelt raus aus Deutschland, weil man sonst auf Dauer sein Eigenkapital zu stark mindern würde ( bei aktivem Handel, nicht so ein paar Kleckerdeals p.a!)

      Eine ergänzende Frage wäre: Gilt die Pauschalversteuerung auch für den Eigenhandel vermögensverwaltender Kapitalgesellschaften (sprich: Ich packe meine Kohle in eine GmbH und handele dann GF/Angestellter der Kapitalgesellschaft) oder nicht. Wenn Kapitalgesellschaften nicht pauschal versteuert würden, wäre das die Lösung für aktive Trader. Falls Kapitalgesellschaften ebenfalls pauschal versteuert würde ergäbe sich die gleiche Frage des Zeitpunktes einer Verrechnung mit Verlusten.

      Womöglich planen unsere Volksvertreter natürlich auch, Verluste nicht mehr anrechnen zu lassen. Gewinne sozialisieren, Verluste privatisieren. Sollte sowas ernsthaft betrieben werden, dann gute Nacht Deutschalnd. Eine Kapitalflucht ungeahnten Ausmaßes dürfte die Folge sein und anschließende Übernahe wesentlicher Teile der deutschen Wirtschaft durch die beliebten Heuschrecken zum Spottpreis.

      Zutrauen würde ich es der Angela, dem Matthias und dem Peer. Wir haben leider mittlerweile eine Art DDR light hier und bald wird der Zaun drumherum errichtet.

      Mfg

      Melmaq
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 14:53:03
      Beitrag Nr. 67 ()
      [posting]18.780.482 von Melmaq am 14.11.05 12:05:57[/posting]das HEV wurde extra eingeführt um steuersystematisch in Europa kompatibel zu werden und Doppelbesteuerung beim Unternehmen und beim Anleger abzumildern bzw. aufzuheben. Dies wird nicht angetastet werden zumindest nicht, ohne europäische Abstimmung und bestimmt nicht vor einer Unternehmenssteuerreform die ja für 2008 geplant ist.

      Frage dazu:

      Weiß jemand, wie`s bezüglich HEV in anderen europäischen Staaten aussieht? Haben die alle resp. mehrheitlich das HEV bei der Aktienbesteuerung? :confused:
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 15:30:22
      Beitrag Nr. 68 ()
      @procedo:

      ganz einfach: JA

      Bei HEV geht es um nichts anderes als das:

      Beim Unternehmen ist der Unternehmens-Gewinn versteuert worden, 25% Körperschaftssteuer zzgl Soli zzgl Gewerbesteuer. Ok?

      Jetzt kommt das HEV ins Spiel für die natürliche Person/OHG/KG:

      Wenn nun der Aktionär oder GmbH Gesellschafter nochmal mit bis zu 45% versteuert würde, betrüge die Belastung für Unternehmensgewinne der Kapitalgesellschaften bei Vollausschüttung ca. 80%.

      Also sorgt das HEV dafür, das die schon einmal versteuerten Unternehmensgewinne (die dann ja für Dividende und/oder Kurssteigerung sorgen können) nicht zu einer unverhältnismäßigen und für Deutschland insgesamt schädlichen Doppelbesteuerung führt. Insgesamt beträgt die effektive Steuerlast bei Ausschüttung trotz HEV immer noch gewaltige und FRECHE ca. 50%. Kein Wunder, wenn so viele aus Deutschland abhauen.

      Mfg

      Melmaq
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 16:08:39
      Beitrag Nr. 69 ()
      So viel ich weiß, werden Aktiengewinne in Frankreich mit 26% besteuert, Österreich 25%.

      Wenn ich Dich richtig verstehe, Melmaq, also mit HEV effektiv 13% bezw. 12,5%.

      Ich wär ja wirklich fröhlich, wenn`s in Deutschland dabei bliebe, allein mir fehlt der Glaube, daß die Vögel in Berlin sich mit einer effektiven Aktiengewinnbesteuerung von 10% zufrieden geben werden ... :(
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 16:19:57
      Beitrag Nr. 70 ()
      Hallo, auch wenn ich hier vielleicht nicht am richtigen Ort bin -
      Kann mit jemand sagen wieviel Gewinn aus Aktien ich vor Ablauf der Spekufrist steuerfrei kassieren kann? Verheiratet.

      Dank und Gruß
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 16:53:53
      Beitrag Nr. 71 ()
      @procedo

      Oh mein Gott: Natürlich haben diese Länder kein HEV sondern eben eine Unternehmensbesteuerung die unserer mit HEV ähnelt. Harmonisierung eben auf europäischer Ebene, wobei jedes Land so seine Duftmarke setzt. Ohne HEV hätte D wie beschrieben rund 80% Steuern und wäre gegü. Österreich, Frankreich nicht konkurrenzfähig.

      Zur Besteuerung mit 10% ohne Fristen: Bitte nicht vergessen: Man wird eventuell keine Verluste anrechnen können (Quelle www.ard.de) und außerdem hat man das Kapital, das man einsetzt ja schon mal versteuert. Eine Steuer von 10% wäre schon viel wenn man die Verluste nicht gegenrechnen könnte.


      Mfg

      Melmaq
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 17:07:10
      Beitrag Nr. 72 ()
      [posting]18.786.777 von Melmaq am 14.11.05 16:53:53[/posting]Hey, Melmaq,
      ich dank Dir für Deine Erklärungen und hoffe seeeeeeeehr, daß es dann in einem Jahr für uns Aktionäre/Trader so glimpflich abgeht, wie Du vermutest.

      Grüße von
      procedo :)
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 18:30:40
      Beitrag Nr. 73 ()
      [posting]18.786.777 von Melmaq am 14.11.05 16:53:53[/posting]Eine Frage zur Gegenrechung von Verlusten.

      Wenn ich an einem Tag mit einem Trade 1000,-€ verdiene, so müßte ich 20% ohne HEV bzw. 10% mit HEV abdrücken. Wären 200,-€ bwz. 100,-€. Soweit so gut. Was passiert aber, wenn ich am gleichen Tag mit einem anderen Trade 950,-€ Verlust mache? Unterm Strich beende ich diesen Tag mit 50,-€ im Plus, nach Steuern aber mit -50,-€ oder gar mit -150,-€. Das kann doch nicht sein. Man wird doch die Verluste beim Daytraden doch anrechnen lassen müssen. Ich glaube, dass die die Verlustvorträge von jahr zu jahr gemeint sind, die entfallen sollen. So wie es vor 1999 war.

      Was ist mit den Anschaffungskosten? Maklergebühren, Spesen etc.? Werden diese auch abzugsfähig sein?

      Grüße,
      Yatt
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 19:37:01
      Beitrag Nr. 74 ()
      Hallo Yatt

      Unterm Strich beende ich diesen Tag mit 50,-€ im Plus, nach Steuern aber mit -50,-€ oder gar mit -150,-€. Das kann doch nicht sein. Man wird doch die Verluste beim Daytraden doch anrechnen lassen müssen.

      man kann zumindest begründet befürchten, dass die Regierung die Verluste nicht abzugsfähig macht.

      siehe http://boerse.ard.de/content.jsp?go=meldung&key=dokument_132…

      Verrechnung mit Verlusten fällt weg
      Mit Einführung der Pauschalsteuer fällt wohl auch die Anrechnung von Spekulationsverlusten weg. Bislang können Gewinne und Verluste aus Aktiengeschäften verrechnet werden.


      Soweit die ARD.

      Ich hoffe natürlich auch auf eine Regelung, die das Daytrading weiterhin möglich macht. Ansonsten muss man entweder checken, ob auch Kapitalgesellschaften pauschal besteuert werden sollen oder gleich komplett ins Ausland gehen.

      Mfg

      Melmaq
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 19:57:08
      Beitrag Nr. 75 ()
      [posting]18.790.400 von Melmaq am 14.11.05 19:37:01[/posting]Vielen Dank für die Antwort,

      Grüße,
      Yatt
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 20:20:14
      Beitrag Nr. 76 ()
      Jetzt aber mal langsam Ihr "gewählten Idioten".

      50 % aller Trades sind normalerweise auch beim besten Trader Verlust. Der ist dann "steuerfrei",
      die Gewinne werden mit 20 % Versteuert.

      Ist doch geisteskrank !

      10 Trades zu 1000 Euro - Einsatz 10.000,--
      5 X 1000 Euro Gewinn (100 % Gewinn) = 1000 Euro Steuer
      5 X 1000 Euro Verlust (alles wech) = 0
      Ergibt einen Kontostand von 9000,--
      obwohl du keinen Gewinn gemacht hast zahlst du
      1000 Euro Steuern.

      Kann doch wohl nicht sein, dass sie "so einfach denken"

      Ist ja dann wie ein Roll Zertifikat das Depot.
      Geht immer auf NULL - langfristig bei jedem Trader
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 21:02:57
      Beitrag Nr. 77 ()
      Geplante Steuerpflicht auf Spekulationsgewinne

      "Ein herber Schlag gegen die Eigenvorsorge"

      Die von der großen Koalition geplante Steuer auf Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und Immobilien bei Privatpersonen stößt auf massive Kritik. Das ergab eine Umfrage der Süddeutschen Zeitung.
      Von Thomas Öchsner


      Noch ist es nicht amtlich, aber der Beschluss von Union und SPD steht fest: Wer Aktien, Investmentfonds, festverzinsliche Wertpapiere oder ein nicht selbst genutztes Haus verkaufen will, soll von 2007 an auf den Veräußerungsgewinn pauschal 20 Prozent Steuern zahlen.

      Die Koalition will dabei zwischen Neu- und Altfällen unterscheiden, um Anleger nicht zu schädigen, die vor der geplanten Neuregelung im Wissen um die Steuerfreiheit Aktien und Immobilien erworben haben.

      Offen ist noch, wie dies in der Praxis aussehen wird. Nach Angaben von Michael Meister, stellvertretender Vorsitzender der Unions-Fraktion, kommen zwei Möglichkeiten in Frage: Entweder wird die Wertsteigerung besteuert, die nach dem 1. Januar 2007 entstanden ist.

      Oder die neuen Steuerregeln gelten nur für die Wertpapiere und Immobilien, die der Eigentümer nach Anfang 2007 erworben hat. Bislang können Anleger Aktien, Anleihen oder Fonds nach einem Jahr und nicht selbst genutzte Immobilien nach zehn Jahren mit Gewinn veräußern, ohne dass der Fiskus zugreift.



      Auch Verluste anerkennen
      Nach Ansicht des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) hätte der Wegfall der so genannten Spekulationsfrist vor allem für langfristig orientierte Fondsanleger dramatische Konsequenzen. Das zeigt ein Rechenbeispiel des BVI. Demnach hat ein Sparer, der 30 Jahre lang 100 Euro in einen deutschen Aktienfonds eingezahlt hat, eine durchschnittliche Wertentwicklung von 8,3 Prozent erzielt.

      Das ergibt eine Auszahlungssumme von etwa 149 000 Euro. Würde die Rendite von 2007 an genauso hoch liegen, müsste er im Jahr 2037 113 000 Euro auf einen Schlag versteuern. Bei einer pauschalen Steuer von 20 Prozent würde der Fiskus 22 600 Euro erhalten. Davon müsste das Finanzamt aber die Erträge aus Dividenden und Zinsen abziehen, weil diese ja ohnehin jährlich zu versteuern sind.

      Betroffen wären von einer Kursgewinnsteuer auch die mehr als fünf Millionen Deutschen, die ihre vermögenswirksamen Leistungen in Aktienfonds anlegen (Grafik). Der BVI lehnt dieses Vorhaben kategorisch ab. "Das passt mit dem Willen des Gesetzgebers, die Altersvorsorge zu fördern, überhaupt nicht zusammen.

      Außerdem würden dadurch Lebensversicherungen bei der Auszahlung einseitig bevorzugt", sagte ein Verbandssprecher. Der designierte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte allerdings eingeräumt, dass es noch unklar sei, wie der Gesetzgeber etwa Gewinne aus Lebensversicherungen, die auf Aktiengeschäften basieren oder Fondssparpläne behandeln werde.

      Ähnlich kritisch wie der BVI sieht das Deutsche Aktieninstitut (DAI) die Berliner Steuerpläne. "Den Kursgewinn isoliert zu besteuern, ohne ein Gesamtkonzept für die Besteuerung von Kapitalerträgen vorzulegen, ist ein Zeichen von Ratlosigkeit.

      Die Regierungsparteien wissen offensichtlich nicht, wie sie sonst an das Geld der Bürger herankommen", sagte Franz-Josef Leven, Direktor beim DAI. Der Aktien-Experte hat aber auch Zweifel, ob die erhofften Mehreinnahmen überhaupt zustande kommen. "Wer Kursgewinne besteuert, muss im Gegenzug auch Verluste entsprechend anerkennen. Außerdem könnte sich das Anlageverhalten der Bankkunden ändern", sagte Leven. Union und SPD hatten in ihrer Streichliste Mehreinnahmen von 510 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt.

      Auch der Bundesverband deutscher Banken (BdB) lehnt die geplante Kursgewinnsteuer ab. Solche Einzelmaßnahmen, die nur fiskalischen Zwecken dienten, würden die Besteuerung privater Kapitalanlagen nur weiter verschärfen. "Das erhöht nur die Tendenz, der Steuer auszuweichen", sagte Heinz-Udo Schaap, Geschäftsführer im BdB.

      Die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft sprechen sich seit Jahren für eine einheitliche moderate Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und private Wertpapier-Veräußerungsgeschäfte aus. Dieses Konzept unterstützt auch der BVI. "Wer langfristig vorsorgt, muss davon aber frei bleiben oder einen geringeren Steuersatz zahlen", sagte ein Sprecher des Fondsverbands.

      Union und SPD wollen sich mit der Abgeltungsteuer aber offenbar Zeit lassen. Das Thema Veräußerungsgewinne und Abgeltungssteuer werde erst wieder aufgegriffen, wenn die große Koalition die Reform der Unternehmensteuer angehe. Diese soll 2008 in Kraft treten.


      (SZ vom 15.11.2005)



      http://www.sueddeutsche.de/,wirm2/wirtschaft/artikel/301/642…
      Avatar
      schrieb am 15.11.05 06:10:42
      Beitrag Nr. 78 ()
      Hallo,

      hab gerade den Thread etwas überflogen und möchte mal eins festhalten: Die Spekulationen zum Thema "keine Verlustverrechnung" sind ja wohl abenteuerlich.

      Abgeltungssteuer kann de facto doch ohnehin nur am Jahresende erhoben werden, Stichwort: der dann in der §24c-Jahresbescheinigung ausgewiesene Gewinn wird besteuert. Wenn keine Verluste gegengerechnet werden, ist dies nicht nur verfassungswidrig, sondern geisteskrank und nicht mal im Ansatz praktikabel. Wenn Verluste allerdings gegengerechnet werden können (und ich weiß nicht wie das anders sein soll?), dann behalten auch Verlustvorträge ihre Gültigkeit und auch zukünftige Verluste müssten rück- und vortragbar sein - alles andere ist doch schon fast Enteignung. Die Tatsache dass nur Spekulationsverluste nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden können, ist schon schlimm genug.

      Wer viel handelt wird ohnehin wieder eine Steuererklärung machen müssen um weitere Werbungskosten etc. geltend zu machen, außerdem würd ich den Banken und ihrer EDV nicht vertrauen, wenn sich der Fiskus die 24c Bescheinigung als Bemessungsgrundlage nimmt - die sind sicher manchmal auch fehlerhaft, insbesondere wenn mehrere Märkte und so weiter gehandelt werden.

      Also ruhig Blut. Vermutlich bleibt alles im großen und ganzen wie es ist (inkl. HEV), nur der Steuersatz sinkt in den meisten Fällen von Est-Progression auf 20%.

      lg,
      deviantart
      Avatar
      schrieb am 15.11.05 07:44:04
      Beitrag Nr. 79 ()
      Wenn Du unterjahrig ein Sparbuch auflöst zahlst Du die Zinsabschlagssteuer. Und auf ausgewiesene nicht realisierte Kursgewinne am Jahresende wird man wohl kaum Steuern zahlen, also jeweils bei Realisierung sprich Verkauf.

      Bezüglich HEV. Seht Ihr diese bei einer Abschlagssteuer von 20% nicht ansatzweise berücksichtigt ?
      Avatar
      schrieb am 15.11.05 07:48:20
      Beitrag Nr. 80 ()
      seit wann werden nicht realisierte Kursgewinne auf der Jahresbescheinigung ausgewiesen? Wenn jeder einzelne trade sofort besteuert werden würde sofern Gewinn gemacht wurde, klappt das schon EDV-seitig kaum. Und jeder Trader ist binnen Wochen pleite, da Verlusttrades nicht zeitnah berücksichtigt werden können.

      Abgeltungssteuer _kann_ sich nur auf Jahresende und Jahresbescheinigung beziehen.
      Avatar
      schrieb am 15.11.05 08:11:59
      Beitrag Nr. 81 ()
      "Du bist Deutschland......Behandle dein Land doch einfach wie einen guten Freund. Meckere nicht über ihn, sondern biete ihm deine Hilfe an.
      Ergo: drück freudig deine kohle ab :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 15.11.05 10:39:15
      Beitrag Nr. 82 ()
      @devianart

      ich finde die Diskussion keineswegs abenteuerlich, die Regierungspläne soweit bisher bekannt geben eine Vermutung, man wolle auf eine Anrechnung der Verluste bei privaten Veräußerungsgeschäfte nonchalant im Sinne höherer Steuereinnahmen verzichten, jedenfalls her. Die ARD hat ja auch in die Richtung gemeldet, wenngleich im zugebe, dass man die Meldung auf in dem Sinne interpretieren kann, Steinbrück wolle Vor- und Rücktragen von Verluste in andere Kalenderjahre verhindern. Ich bin mir ziemlich sicher, dass man irgendeine Verlustverrechnung gegen Gewinne haben wird. Vielleicht nach Jahren vorm BVerfG erkämpft. Dann ist es aber für Trader zu spät. Die müssen 2006 Rechtssicherheit haben und wissen WANN sie ihre Verluste verrechnen können. Wie unten von mir gesagt, brauchen aktivere Anleger eine ZEITNAHE Anrechnung der Verluste, mit einem Ausgleich in der EKst-erklärung womöglich nach 2 Jahren ist niemand geholfen als Trader.

      Die Edv der Banken kann selbstverständlich auf ein Niveau gebracht werden, welches einen sofortigen Abzug einer Pauschalsteuer zuläßt. Die notwendigen Investitionen werden die Kunden bezahlen müssen. Spezialfälle werden dann eben maunell abgerechnet. Das zahlt auch wieder die Kundschaft.

      Alle, die sich auf eine Pauschalsteuer freuen, werden sich noch schwer wundern über die Folgen.

      Es wird noch mehr Kapital aus Deutschland abfließen, soviel ist sicher. Bei einem Ausländischen Broker kannst du die Pauschalsteuer vergessen, in deiner Einkommensteuererklärung gibtst du dann die Gewinne an. Und zahlst mithin 1-2 Jahre später Steuern. Sollte die Verlustverrechnung komplett wegfallen, muss gar der Wohnsitz raus aus Deutschland, weil der Fiskus einem ja die Verlusttrades bei einem ausländischem Broker ebenfalls nicht anerkennen würde.

      Alles ziemlich übel, finde ich.

      Herr: es ist Zeit. Der Sommer war sehr groß.
      Leg deinen Schatten auf die Sonnenuhren,
      und auf den Fluren laß die Winde los. (R.M. Rilke)

      Das dürfte die Stimmung widerspiegeln.

      Mfg

      Melmaq
      Avatar
      schrieb am 15.11.05 11:14:12
      Beitrag Nr. 83 ()
      @Melmaq

      allein deshalb hat schon die Banken/Brokerlobby großes Interesse daran, dass ein derartiges Gesetz von Anfang an verfassungskonform ist - und um nichts anderes geht es. Verluste müssen auch weiterhin verrechenbar, sowie rück- und vortragsfähig sein, sonst kommen nur Murks und juristische Scharmützel bis zum St. Nimmerleinstag dabei raus.

      Aber bis 2008 ist ja noch lange. Und was Journalisten (ARD!) dazu schreiben, kann man getrost vergessen - die haben für gewöhnlich nicht den Hauch einer Ahnung.
      Avatar
      schrieb am 15.11.05 13:57:10
      Beitrag Nr. 84 ()
      @devianart

      Ich glaub, du drehst dich da ein wenig im Kreis.

      Verluste müssen auch weiterhin verrechenbar, sowie rück- und vortragsfähig sein, sonst kommen nur Murks und juristische Scharmützel bis zum St. Nimmerleinstag dabei raus.

      Juristische Scharmützel haben noch nie einen Politiker im Gesetzgebungswahn daran gehindert, verfassungswidrige Gesetze zu erlassen, die dann eben nach 5 Jahren oder so vom BverfG wieder einkassiert wurden. Das ist ja grad die Scheixxe, dass die Gesetze von vorneherein verfassungswidrig gemacht werden können und die Einnahmen fliessen jahrelang. Ob alle Stpfl. dann Einspruch erhoben haben und der Staat zuviel gezahlte Steuer überhaupt noch auszahlen KANN sind zwei weitere Punkte.

      Was an der möglichen neuen Gesetzgebung für TRADER interessiert ist allein der Zeitpunkt, an dem Verluste geltend gemacht werden können. Dass eine Pauschalsteuer nach und für jeden Trade einzeln erhoben wird und auch sofort unmittelbar abgeführt, ist wohl unstrittig. Genauso wird das Gesetz angedacht. Pauschal beim Enstehen an der Quelle. Und nicht nachträglich in der Einkommenssteuererklärung.


      Mfg

      Melmaq
      Avatar
      schrieb am 15.11.05 21:11:57
      Beitrag Nr. 85 ()
      Wieso wird in der Presse das Thema "Besteuerung von Veräusserungsgewinnen" so oberflächlich behandelt. Eigentlich wäre es schön, wenn die Jounralisten das täten, wozu sie sich berufen fühlen, nämlich Informationen für ihre Leser zu eruieren. Wie wäre es, wenn wenigsten einer dieser sog. Fachjournalisten den designierten Finanzminister Steinbrück befragen würde, welche Vorstellungen er bezüglich derHalbeinkünfteregelung hat?
      Statt dessen verööfentlicht man einfach die Texte der Parteien. Dies ist wirklich Qualitätsjournalismus von der feinsten Sorte.
      Avatar
      schrieb am 15.11.05 21:12:20
      Beitrag Nr. 86 ()
      Verwirrung um geplante Spekulationssteuer :D

      15. November 2005 Die von der großen Koalition geplante Einführung einer Steuer auf Veräußerungsgewinne läßt viele Fragen offen: Weder ist klar, zu welchem Zeitpunkt diese Steuer greifen soll, noch ist absehbar, wie die Regelungen im einzelnen aussehen sollen. Im Gegensatz zu den bisherigen Spekulationsfristen, nach denen Gewinne aus Aktiengeschäften nach einem Jahr und Gewinne aus Immobilienverkäufen nach zehn Jahren steuerfrei waren, sollen in Zukunft Gewinne aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen generell einer pauschalen Steuer von 20 Prozent unterworfen werden.


      Im Koalitionsvertrag findet sich nur der Hinweis, daß man eine Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgewinnen „in dieser Legislaturperiode” anstrebe. Zwar wird die Abgeltungssteuer im Zusammenhang mit der für 2008 geplanten Unternehmensteuerreform genannt, doch offenbar strebt die zukünftige Regierung bereits den 1. Januar 2007 als Stichtag an. Dabei ist aber unklar, ob alle Wertsteigerungen besteuert werden, die nach dem 1. Januar 2007 anfallen oder nur die Veräußerungsgewinne von Vermögensgegenständen, die nach Anfang 2007 gekauft werden. Im ersten Fall würden Anleger vermutlich vor dem Stichtag Gewinne realisieren und das Geld sofort wieder anlegen; im zweiten Fall käme es vor dem Stichtag zu einer steuerlich motivierten Kaufwelle.

      „Eine völlig neue Steuer”

      „Wir sprechen von einer völlig neuen Steuer bei Kapitaleinkünften”, sagt Hubert Schmid, Steuerexperte und Partner bei Clifford Chance, zu den Plänen der Koalition. Technisch gesehen könnte die Einziehung dieser sogenannten Abgeltungssteuer auf die Banken verlagert werden: die Banken würden die Steuer abziehen, sobald ein Wertpapier verkauft wird. Anschließend müßte der Verkäufer der Wertpapiere, so bei diesem Verkauf keine Gewinne angefallen sind oder er aber bei anderen Wertpapiergeschäften Verluste realisiert hat, im Rahmen seiner Einkommensteuer eine Rückerstattung geltend machen.

      Das wiederum dürfte das Geschäft der Direktbanken deutlich beleben: „Den meisten Direktbanken dürfte es leichtfallen, den deutschen Kunden auf Wunsch ein Wertpapierkonto im Ausland einzurichten - mit einem Klick könnten diese dann der Abgeltungssteuer ausweichen”, meint Schmid. Damit könnten Anleger zumindest verhindern, daß automatisch auf jede Transaktion eine Steuer erhoben wird. Sie müßten aber am Ende des Jahres ihre ausländischen Spekulationsgewinne saldieren und melden - tun sie das nicht, wäre das Steuerhinterziehung.

      „Eine möglichst gleichmäßige Erfassung”

      Eine andere Ausweichmöglichkeit bieten statt Wertpapieren Sachwerte wie Kunst, Münzen, Briefmarken oder andere Sammelobjekte. Hier ist noch völlig unklar, wie der Gesetzgeber solche Transaktionen erfassen will - falls dies überhaupt möglich ist. „Der Vollzug dieser Steuer muß eine möglichst gleichmäßige Erfassung aller Veräußerungsgewinne sicherstellen, sonst wird sie vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben”, sagt Schmid. Darüber hinaus muß die Steuer sicherstellen, daß auch nur die tatsächlichen Gewinne aus einer Vermögenstransaktion erfaßt werden. Kauft ein Anleger beispielsweise eine Immobilie und investiert anschließend in die Sanierung oder Instandhaltung, dann ist sein tatsächlicher Gewinn aus dem anschließenden Verkauf geringer als auf dem Papier ausgewiesen.

      Auch bei Fonds tritt ein ähnliches Problem auf: So müssen Fondskäufer die im Fonds erwirtschafteten Dividenden und Zinserträge versteuern - doch die Dividenden und Zinsen sind auch im Anteilswert des Fonds enthalten. Verkauft der Anleger seinen Fonds, so stammt zumindest ein Teil des Kursgewinnes aus bereits versteuerten Einnahmen. Vor allem bei lang laufenden Sparplänen wird deutlich, wie und wo der Fiskus mit der Spekulationssteuer dem Bürger übermäßig in die Taschen greift: Ein Teil der Gewinne aus einem Sparplan sind keine echten Gewinne, sondern nur Scheingewinne, die durch die Inflation entstehen - die auch stark von der staatlichen Wirtschaftspolitik abhängt. Zwar werden auch schon heute bei den jährlich erhobenen Steuern ebenfalls inflationäre Scheingewinne besteuert, doch erst bei einem langjährigen Sparplan wird das so richtig sichtbar: Wer beispielsweise über 30 Jahre monatlich 100 Euro spart, kann mit Blick auf die vergangenen Renditen von Aktienfonds bei einer 20prozentigen Spekulationssteuer mit einer Steuerzahlung von rund 22000 Euro rechnen - rechtzeitig zum Auftakt des Ruhestandes.

      Aktuelle Haltefrist von einem Jahr

      Womit auch die Hauptkritik an den Plänen der Koalition genannt ist: „Der Staat versucht die Bürger zu mehr Eigenvorsorge zu ermuntern - zugleich macht er mit neuen Steuern langfristige Altersvorsorge noch unattraktiver”, sagt Andreas Fink vom BVI, dem Branchenverband der Fondsindustrie. Auch die Zertifikateindustrie dürfte erheblich unter dieser Steuer leiden: Eine Vielzahl von Zertifikaten verspricht steuerfreie Erträge, wenn die bisher aktuelle Haltefrist von einem Jahr beachtet wird. Hier dringt die neue Steuer in einen bisher steuerfreien Raum ein.


      Text: hbe., F.A.Z., 16.11.2005, Nr. 267 / Seite 21
      http://www.faz.net/s/Rub42AFB371C83147B795D889BB33AF8404/Doc…
      Avatar
      schrieb am 16.11.05 09:33:41
      Beitrag Nr. 87 ()
      wie kann man nur so unprofessionell irgendwelche Ankündigungen in den Raum stellen wie diese Koalition? Keiner weiß irgendwas, alle sind verwirrt, Rechtssicherheit = 0. Deutschland 2005.
      Avatar
      schrieb am 16.11.05 09:43:23
      Beitrag Nr. 88 ()
      Wie sieht es bei Immobilien mit der 3-Obkekt-Grenze aus? Bleibt diese bestehen oder fällt sie, da ja auf jeden Immodeal 20% Steuer fällig werden?
      Avatar
      schrieb am 16.11.05 10:01:14
      Beitrag Nr. 89 ()
      @casel

      mal abgesehen davon, dass in Sachen Steuer auf private Veräusserungsgeschäfte und wann Geschäfte als private Veräusserungsgeschäfte ja noch überhaupt nichts vorliegt -geschweige denn entschieden wurde- ist die Frage der 3-Objektgrenze eine andere.

      Die 3-Objektgrenze ist nämlich für die Abgrenzung zwischen gewerblichen Grundstückshandel (auch Gewerbesteuer und sämtliche Gewinne werden versteuert) und privater Vermögensverwaltung relevant.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 16.11.05 14:33:26
      Beitrag Nr. 90 ()
      [posting]18.830.428 von trejder am 15.11.05 21:12:20[/posting]@ treider

      Die Quelle für die in dem FAZ-Artikel genannte mögliche Ausgestaltung der von der grossen Koalition beabsichtigten Ausweitung der Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften ist wohl eine "Vorschlagsliste" von Anfang November (!), mit denen die Parteien in die Verhandlungen gegangen sind.

      In den Koalitionsvertrag von Ende letzter Woche hat davon jedoch überhaupt nichts Eingang gefunden, so dass man zumindest davon ausgehen kann, dass die Frage der Ausgestaltung der künftigen Veräußerungsgewinnbesteuerung weiterhin völlig offen ist.

      Es ist m.E. amateurhaft von der Presse, so zu tun als wäre dies bereits eine erste konkretisierende Massnahme zur Umsetzung des Koalitionsvertrages. Das Gegenteil ist richtig.
      Avatar
      schrieb am 17.11.05 14:43:41
      Beitrag Nr. 91 ()
      nachfolgend ist der Vorschlag des hessischen Finanzministers Weimar dezidiert dargelegt. Man muß nur die 17% mit 20% austauschen. Es handelt sich übrigens um eine

      - Abgeltungssteuer
      - ohne HEV
      - ohne Verlustverrechnung
      - ohne AnschaffKost/Werb.Kost Anrechnung

      Wie schön wäre es doch da gewesen, wenn die Union Anfang 2003 den Gesetzesentwurf von Rot/Grün angenommen hätte.

      - Pauschalsteuer 15%
      - HEV
      - Verlustverrechnung
      - Kostenanrechnung
      - Neufälle mit 0,75% pauschal besteuert oder Nachweis geringerer Gewinn

      http://www.idw.de/idw/generator/property=Datei/id=391200.pdf
      Avatar
      schrieb am 17.11.05 14:49:35
      Beitrag Nr. 92 ()
      Deutschland ist ein geiles Land :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.11.05 15:09:25
      Beitrag Nr. 93 ()
      Hier ist das ganz gut zusammengafßt:

      http://www.axerpartnerschaft.de/spezielles/beitraege/kapital…


      Es scheint doch eine Verlustverrechnung mittels einer Überhangrechnung zu geben, die aber anscheinend nur innerhalb eines Kreditinstitutes möglich ist (muß noch mal genauer lesen).

      Interessant ferner der Hinweis:

      Gründe für den Steuersatz von 17 Prozent:

      – Von Verfassung wegen muss sichergestellt sein, dass das Existenzminimum freigestellt
      bleibt und die Abgeltungssteuer nicht zu einer höheren Steuer führt als eine reguläre Besteuerung
      im Veranlagungsverfahren. Deshalb darf der Abgeltungssteuersatz nicht höher
      sein, als der Einkommensteuer-Eingangssatz zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag,
      mithin 17 %.

      – Werden Zinsen voll besteuert, kommt es zu einer inflationsbedingten Über- oder Scheingewinnbesteuerung,
      weil nur die Realzinsen (um die Inflationsrate bereinigte Nominalzinsen)
      zu einem zusätzlichen Einkommen führen. Steuerliche Leistungsfähigkeit spiegelt sich nur in
      Höhe der Realzinsen wider und folglich darf der Steuerzugriff auch nur auf die Realzinsen
      erfolgen.


      Das heißt doch im Klartext, dass 20% Besteuerung ohne HEV gar nicht gehen würden :confused:

      Art
      Avatar
      schrieb am 17.11.05 15:12:29
      Beitrag Nr. 94 ()
      Wenn man aus dem Betriebsvermögen (GmbH oder Einzelfa.)
      Wertpapiere handelt,braucht man auf keine Fristen zu achten.
      Der Gewinn oder Verlust fließt in das Gesamtergebnis ein.
      Avatar
      schrieb am 17.11.05 16:09:24
      Beitrag Nr. 95 ()
      Also, es ist schon unglaublich, wie einfach so eine neue Bestimmung lapidar verfasst wird und diese dann überall z.B. auch in der Presse nahezu kommentarlos aufgegriffen wird. Die Unfähigkeit der Politiker wird einmal mehr in den Vordergrund gestellt, ohne aber dass es die Masse merkt.
      Wie schon von devianart und anderen geschildert muss man sich das mal vorstellen, was das bedeutet, eine 20%-ige sofort fällige Abgeltungssteuer gänzlich ohne Verlustausgleich:
      Jeder Trader kann sich mal ausrechnen, was dies in der Vergangenheit oder auch in diesem Jahr ausmachen würde. Statt einem guten Gewinn in der Regel nämlich einen Riesenverlust!!!!
      Beispiel: Man macht 5000 x einen Euro Gewinn pro Aktie, verkauft und die Bank (falls diese sofort die Steuer einzieht) zieht 1000 Euro Steuer ab. Verbleiben 4.000 Euro Plus Netto. Dann verliert man 5000 x 0,99 Euro, macht 4950 € Verlust (Brutto = netto lol). Macht aus den zwie Trades ein Minus von 950 Euro!!!!! Bislang wären dies 50 Euro Plus gewesen. Ganz abgesehen davon ist natürlich zu fragen, wie die Gebühren behandelt werden. Werden diese wenigstens direkt mit einbezogen oder muss man sich die gesamten Gebühren Ende des Jahres wiederholen.
      Außerdem ginge es auch nicht, dass man die Steuer gleich bezahlt und bei einer Verlustanrechnung diese bei der Steuererklärung geltend macht (wie so lapidar in einen der letzten hier eingestellten Presseberichten als "Lösung" zu lesen war), denn obiges Beispiel schildert eindeutig, dass man als Vieltrader ja normalerweise schnell pleite ist.
      Aber die Politiker denken wohl nicht weiter als: Es kauft sich jemand eine Aktie, dann verkauft er diese irgendwann, macht 2000 Euro Gewinn und wir kassieren 400 Euro (oder von mir aus 200 € bei HV).

      Übrigens würden die Staatskassen ja übervoll. Bei Milliardenumsätzen würden sie bei jedem Gewinntrade kassieren, aber bei keinem Verlusttrade was zurückgeben müssen. Das ist ja so unsinnig, das grenzt ja schon an Wahnsinn!!! Aber es wird mal einfach so mehr oder weniger erstmal beschlossen.
      Wird wirklich so etwas kommen, ja welcher Trader bleibt denn dann in Deutschland??????? Und nur Gewinne machen und niemals Verluste ist natürlich nur bei einigen w:o-Usern möglich :laugh:

      Witzig ist wirklich, dass man beim ersten durchlesen meinen könnte, ach gut, 20% Abgeltungssteuer ist ja gut und einfach, dann weiß man direkt, was man zahlen muss, aber man muss das auch mal weiter durchdenken. Das ist einfach absurd.
      Andererseits geht es auch nicht, dass die Bank bei einem Verlusttrade gleich wieder 20% gutschreibt oder aber die entwicken die Software, dass solange man Stuern im laufenden Jahr bezahlt hat, bei Verlusttrades wieder was ausgespuckt bekommt. Also letzen Endes kann es doch nur laufen, dass es so bleibt wie bisher und wenn man Ende des Jahres nach Kalkulation aller Gewinne und Verluste inkl. Gebühren etc. Gewinn erzielt hat, wird darauf 20% Steuern bezahlt unabhängig vom sonstigen persönlichen Einkommen.
      Bei einer anderen Lösung gäbe es nur eine Konsequenz: Umzug! Und nicht nur ein ausländischer Broker etc., sondern nur weg hier aus dieser Schildbürgerei...

      Gruß, Imagen :look:
      Avatar
      schrieb am 17.11.05 16:55:50
      Beitrag Nr. 96 ()
      [posting]18.854.334 von imagen am 17.11.05 16:09:24[/posting]imagen,

      ich muß mich da korrigieren (hatte zu schnell überflogen). Es soll wohl eine Art Verlustüberhang-Regelung geben, wonach der Verlust auf das Finanzamt oder andere Banken übertragen werden kann. Auf das Finanzamt, weil wohl die Veräußerungserträge, die bei ausländischen Zahlstellen entstehen, weiter über das Finanzamt abgerechnet werden sollen. Das ist natürlich Unsinn, weil ja gleichzeitig Text jedliche Kontrolle durch das Finanzamt ausgeschlossen wird (wird ja als großer Vorteil herausgestellt). Das wird am Ende auch das große Problem beim Abgeltungsmodell sein, dass Depots z.B. in der Schweiz oder Österreich riesige Vorteile bringen, da es keine Kontrollmitteilungen gibt und die Kunden vor der Abgeltungssteuer geschützt sind.

      Art
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 12:42:19
      Beitrag Nr. 97 ()
      Spekulationssteuer auch auf Investitionen vor 2007
      Trotz Problemen bei Immobilienbewertung
      von Frank Stocker

      Zum 1. Januar 2007 sollen die Spekulationsfristen für Aktien und Immobilien entfallen und Gewinne daraus mit einer Steuer von 20 Prozent belegt werden. Dies sieht der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vor. Zur konkreten Ausgestaltung gibt es bisher viele offene Fragen. Eine davon scheint jedoch nun gelöst.


      "Fällig wird die Steuer auf alle Wertsteigerungen, die nach dem 1. Januar 2007 erzielt wurden", sagte Michael Meister, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gegenüber der "Welt am Sonntag". "Dies gilt somit auch für Investitionen, die vor dem Stichtag getätigt wurden", so Meister weiter. Bislang war auch die Variante im Gespräch, nur Wertpapiere und Immobilien zu erfassen, die nach dem Termin erworben wurden.


      Die nun angestrebte Regelung kommt dem Bankenverband entgegen. Er hatte in der vergangenen Woche bereits für diese Lösung plädiert. Andernfalls wäre in den Depots über Jahre zwischen Altaktien und Wertpapieren, die nach dem Stichtag gekauft wurden, zu unterschieden. Zudem könnte es dann zu einer Kaufwelle zum Ende des Jahres 2006 kommen.


      Ganz anders dagegen die Sicht der Immobilienbranche. Während bei Aktien der Wert zum Stichtag leicht feststellbar ist, gilt dies bei Immobilien nicht. "Aus unserer Sicht wäre es daher sachgerecht, die neuen Regeln nur für nach dem 1.1.2007 erworbene Immobilien anzuwenden", sagt Ralf Krabbes, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes Freier Immobi- lien- und Wohnungsunternehmen (BFW). "Für alle, die bereits investiert haben, muß es eine Übergangsregelung geben."


      "Bei bestehenden Immobilienanlagen ist sehr schwer festzustellen, welchen Wert sie zum Stichtag 1. Januar 2007 haben", sagt auch Götz Wiese, Anwalt und Steuerexperte bei der Kanzlei Latham & Watkins. Dafür müsse gegebenenfalls ein Wertgutachten in Auftrag gegeben werden - ein sehr kostspieliges Unterfangen. "Man sollte daher einen ganz klaren Schnitt machen und nur Anschaffungen erfassen, die nach dem Stichtag erfolgen", so Wiese.


      Meister hält diese Probleme jedoch für lösbar. "Der Wert der Immobilien zum 1. Januar 2007 wird in irgendeiner Form festzulegen sein, sei es durch Schätzung, auf Basis des Einheitswerts oder auf andere Weise", sagt er.


      Unklar ist nach seinen Worten dagegen noch, welche Vermögensgegenstände außer Wertpapieren und Aktien überhaupt besteuert werden, also ob beispielsweise Goldmünzen, Kunstgegenstände oder Briefmarken ebenfalls erfaßt werden. "Darüber wurde noch nicht gesprochen", so Meister.


      Artikel erschienen am 20. November 2005
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 18:23:40
      Beitrag Nr. 98 ()
      Eine Abgeltungssteuer ohne Verlustausgleich wäre nach geltender Rechtssprechung des BFH und des BVerfG verfassungswidrig!!! Es wäre eine beispiellose verherende Substanzbesteuerung!!!!

      Ich kann mir nicht vorstellen, daß man ein solches Gesetz verabschidet. Allerdings muß ich dem Schreiber (weiter unten) recht geben, der schrieb: "Wenn Politiker erst im Gesetzgebungswahn sind, dann ist alles möglich"....

      Abwarten und Tee trinken........

      Viele Grüße

      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 19:04:46
      Beitrag Nr. 99 ()
      also regt euch doch nicht so auf:cry:

      die brauchen doch schon mal 300 millionen für 2 u-boote, die der deutsche staat für israel übernimmt.

      anbei ein artikel wie es in österreich nun abläuft bei zertifikaten

      Die Wertsteigerung von fast allen Zertifikaten uä. Produkten wie Optionsscheinen, die ab dem 1. März 2004 begeben wurden/werden, unterliegen der 25 %igen KESt und sind endbesteuert. Bei vorzeitiger Veräußerung oder zum Zeitpunkt der Tilgung wird der Unterschiedsbetrag zwischen Kauf und Verkauf im Inland mit 25 % KESt endbesteuert. Im Detail erfolgt eine stückzinsenähnliche Abgrenzung beim Kauf und Verkauf/Tilgung. Beim Kauf bekommen Sie eine KEST-Gutschrift für den Unterschiedsbetrag Emissionskurs und Kaufkurs, davon 25 %. Beim Verkauf erhalten Sie eine KEST-Lastschrift über den Unerschiedsbetrag zwischen Emissionskurs und Verkaufskurs und davon 25 %.Auswirkung Alle bis 29.2. aufgelegten Emissionen (Erstausgabe von Wertpapieren) werden damit wie Aktien behandelt, sofern die Emission per 1.8.2005 geschlossen wurde. Dh. Es fällt nur die Spekulationssteuer an, falls die Behaltedauer unter 1 Jahr liegt. Die Spekulationssteuer wird im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung berechnet. Ab 1. März 2004 ist der Unterschiedsbetrag für alle neu begebenen Zertifikate kestpflichtig. Zertifikate die vor dem 1.3. begebenen wurden können nach dem 1.3. im Sekundärmarkt ebenfalls kestfrei erworben werden. Bitte beachten Sie auch noch, dass das Herausfinden dieser Emissionen für Kunden sehr schwierig ist. Die Besteuerung von Hebelprodukten ist gesetzlich noch immer nicht definiert. Das BMF wird voraussichtlich bis Ende des Jahres 2005 einen Wartungserlass für diese Produkte herausgeben. Bis dahin werden Hebelprodukte genauso geführt wie Indexzertifikate (egal welches Underlying) und werden deshalb grundsätzlich KEST-pflichtig abgerechnet. Welche Produkte sind aufgrund aktueller Auslegung davon betroffen: Grundsätzlich alle Zertifikate und Optionsscheine und ähnliche Produkte auf einen Index, Indexbasket, Aktien, Rohstoffen oder Aktienkorb betroffen.
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 10:51:57
      Beitrag Nr. 100 ()
      Hallo,

      dass der Verzicht auf eine Verlustverrechnung auf alle Fälle verfassungswidrig wäre ("Gewinne besteuern, Verluste Pech gehabt"), ist klar.

      Aber ist es juristisch/technisch eigentlich möglich, dass Verlustvorträge ihre Gültigkeit verlieren könnten, OBWOHL das Finanzministerium eine Verlustverrechnung auch weiter zulässt/zulassen muss? Geht das nicht Hand in Hand? Also sobald auch in Zukunft Verluste verrechnet werden dürfen, muss das auch für "alte" Verluste gelten?

      Liebe Grüße
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 12:36:52
      Beitrag Nr. 101 ()
      Eine Abgeltungssteuer ohne Verlustausgleich wäre wäre der tod für alle trader und natürlich auch für die online-broker sino, etrade.....
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 13:46:49
      Beitrag Nr. 102 ()
      [posting]18.921.084 von Frank Dachs am 21.11.05 12:36:52[/posting]....ach was Frank Dachs....Bundeskanzlerin Merkel (wie grauenhaft sich das schon anhört....) möchte lediglich die "Wertschöpfung" wieder zurück ins Land holen (Deutschland dienen). Das faule "Traderpack" wird dann in Zukunft mal richtig rangenommen, und ersetzt restlos die polnischen "Fremdarbeiter" auf den deutschen Spargelfeldern und Weinbergen.....aufwärts Deutschland!!!!
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 13:52:04
      Beitrag Nr. 103 ()
      @Frank Dachs:

      Eine Abgeltungssteuer mit Verlustausgleich könnte genauso der Tod für Trader und Broker sein - dann, wenn man nämlich erst im nächsten Jahr per Steuererklärung seine Verluste geltend machen kann.
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 13:59:10
      Beitrag Nr. 104 ()
      [posting]18.921.907 von Vepophilis am 21.11.05 13:52:04[/posting]....ganz zu schweigen davon, daß 20% nicht "wenig" sein muß....in vielen Fällen fällt heute wg. des Grundfreibetrags überhaupt keine Steuer an.....
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 16:40:55
      Beitrag Nr. 105 ()
      @HaraldSM: Aber auch in diesem Fall sollte man die bereits geleisteten Steuern dann per Steuererklärung zurückbekommen, das Hessen-Modell hatte jedenfalls diesen "Vorauszahlungs"-Charakter - sozusagen mit Kappung bei 20%.

      Ich könnte mir vorstellen, dass man sich gegenüber seiner Bank und dem Finanzamt in Zukunft als "Trader" qualifizieren kann und so dem Abschlag entgeht, das Finanzamt dafür aber nach Jahresablauf zeitig auf die Steuererklärung drängt. Keine zeitnahe Verlustverrechnung bedeutet ja sonst quasi Berufsverbot :p
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 17:03:19
      Beitrag Nr. 106 ()
      [posting]18.924.793 von Vepophilis am 21.11.05 16:40:55[/posting]Ich könnte mir vorstellen, dass man sich gegenüber seiner Bank und dem Finanzamt in Zukunft als " Trader" qualifizieren kann und so dem Abschlag entgeht, das Finanzamt dafür aber nach Jahresablauf zeitig auf die Steuererklärung drängt. Keine zeitnahe Verlustverrechnung bedeutet ja sonst quasi Berufsverbot

      So ist es. Es gibt ja bereits eine vergleichbare Regelung für Körperschaften im Rahmen der Steuerfreiheit von Beteiligungsveräußerungen, § 8b KStG. Diese sieht vor, dass Gewinne zur 95% steuerbefreit sind und Verluste zu 100% nicht abzugsfähig sind (allerdings gibt es keine Quellensteuer auf die 5% steuerpflichtigen Veräußerungsgewinne). Diese Regelung gilt für jedes einzelne Veräußerungsgeschäft , d.h. jeder Gewinn ist 5% steuerpflichtig, jeder Verlust ist 100% nichtabzugsfähig.

      Evidentermassen eine Regelung mit der tradingorientierte Körperschaften (z.B. Finanzunternehmen, Banken etc.) nicht leben können und daher folgerichtig auch nach § 8b Abs. 7 KStG von der Regelung befreit sind (mit der Folge: alle Gewinne aus Handelspositionen dieser Unternehmen sind voll steuerpflichtig, alle Verluste sind voll abzugsfähig.

      Damit können alle leben.
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 18:33:48
      Beitrag Nr. 107 ()
      @Shortguy: Clever analysiert, seh ich ähnlich. Wie siehst du das Thema Verlustvorträge? Siehe Posting #89.
      Avatar
      schrieb am 22.11.05 10:28:49
      Beitrag Nr. 108 ()
      @vepophilis, shortguy

      "Ich könnte mir vorstellen, dass man sich gegenüber seiner Bank und dem Finanzamt in Zukunft als " Trader" qualifizieren kann ..."

      Seid doch nicht so blauäugig und mischt hier nicht Äpfel mit Birnen (#95) zusammen ;) !

      Es wird von den Finanzämtern in der Zukunft sicher noch strenger als jetzt ausgelegt werden und Trading wie jetzt schon in allermeisten Fällen als private Vermögensverwaltung eingestuft.
      Avatar
      schrieb am 22.11.05 11:05:44
      Beitrag Nr. 109 ()
      @trejder: Und? Inwiefern widerspricht das unseren Vermutungen? Entweder Verlustverrechnung oder das Steuer-Nutzvieh wandert aus. Das kapiert sogar ein "Sozial"demokrat.
      Avatar
      schrieb am 22.11.05 12:03:58
      Beitrag Nr. 110 ()
      [posting]18.934.727 von trejder am 22.11.05 10:28:49[/posting]Ich bin nicht blauäugig. Wer gerne den Bereich der privaten Vermögensverwaltung verlassen will, kann bereits heute seine Aktivitäten problemlos in eine GmbH einbringen. Wenn deren Hauptzweck das Handeln in Finanzinstrumenten für eigene Rechnung ist, gilt § 8b Abs. 7 KStG i.V.m. § 1 Abs. 3 Nr. 5 KWG, das heisst volle (Körperschaft)Steuerpflicht von Gewinnen und volle Abzugsfähigkeit von Verlusten. Ich sehe nicht, dass sich daran durch die geplante Änderung von Veräußerungsgewinnen im Privatvermögen etwas ändern dürfte.

      Besten Gruß
      Shortguy
      Avatar
      schrieb am 22.11.05 13:37:27
      Beitrag Nr. 111 ()
      [posting]18.936.062 von Shortguy am 22.11.05 12:03:58[/posting]"Wenn deren Hauptzweck..."

      So ein Quatsch.Hängt überhaupt nicht am Hauptzweck.
      Kann nebenher laufen.Muß nur im Betriebsvermögen ver-
      bucht werden.
      Avatar
      schrieb am 22.11.05 13:55:24
      Beitrag Nr. 112 ()
      FAZ 22. November 2005

      Es ist so schön: Ein Jahr Geduld haben und schon sind alle Kursgewinne aus Aktiengeschäften steuerfrei. Was will man mehr? Doch der Traum eines jeden Anlegers wird bald zu Ende sein. Von 2007 an will die neue Regierung Gewinne aus Spekulationsgeschäften pauschal mit 20 Prozent besteuern.


      Die Bürger sind alarmiert und schon denken die ersten an schnelle Verkäufe von Aktien, mit denen sie Gewinne erzielt haben. Einige Vermögensverwalter raten ihren Kunden zu Umschichtungen im Depot. Aber gemach: Zu übereilten Verkäufen besteht noch kein Anlaß. Die Steuer kommt nicht im neuen Jahr, sondern frühestens 2007.

      Szenario eins: Besteuerung nur künftiger Käufe

      „Die Anleger sollten ruhig bleiben, es bleibt noch Zeit, darauf zu reagieren”, bremst Peter Dobler von der Nürnberger Vermögensverwaltung I.C.M. Aufpassen müssen sie erst, wenn im kommenden Jahr die Gesetze beschlossen sind. Was dann zu tun ist, hängt davon ab, in welcher Form die neue Spekulationssteuer kommen wird.

      Verfassungsrechtlich am unproblematischsten und daher auch am wahrscheinlichsten ist es, wenn die neue Steuer für alle Käufe gilt, die nach dem 1. Januar 2007 erfolgen. Wer zu diesem Zeitpunkt Wertpapiere oder Immobilien besitzt, müßte dann nicht befürchten, Gewinne versteuern zu müssen, wenn er die Werte mehr als ein Jahr, bei Immobilien zehn Jahre hält. Er hätte keinen Handlungsbedarf. Für Geschäfte, die nach altem Recht noch in der Spekulationsfrist liegen, würde voraussichtlich die alte Rechtslage weitergelten.

      Szenario zwei: Besteuerung auch früherer Käufe

      Denkbar ist auch, daß von 2007 an alle dann anfallenden Gewinne zu versteuern wären. Das ist eine unwahrscheinliche Variante, weil sie auch die Aktien und Immobilien einbeziehen würde, die schon vor langer Zeit gekauft wurden. Das würde gegen den Vertrauensschutz verstoßen, den die meisten Steuergesetze bisher beachtet haben.

      Kommt es doch so, müssen Anleger handeln. Wer mit einem Papier Gewinne erzielt hat und schon außerhalb der Spekulationsfristen liegt, sollte bis Ende 2006 verkaufen, um die Erlöse steuerfrei zu kassieren. Wer hingegen noch in diesen Fristen liegt und viel verdient, könnte eventuell profitieren, wenn er mit dem Verkauf bis 2007 wartet. Dann müßte er nur 20 Prozent auf alle Gewinne statt des individuellen Steuersatzes von bis zu 42 Prozent auf den halben Gewinn bezahlen.

      Offen ist, ob er die Erlöse 2007 noch mit alten Verlusten aus Wertpapiergeschäften verrechnen kann. Wenn nicht, sollte er seine Papiere ebenfalls 2006 veräußern. Aber Vorsicht: Wer gleich nach dem Verkauf den gleichen Wert wieder kauft, fällt beim Finanzamt auf und muß eventuell doch Steuern zahlen. Ein Schonzeit von einigen Wochen sollte daher nicht unterschritten werden.

      Immobilien gegebenenfalls 2006 verkaufen

      Da nicht klar ist, ob es nicht doch zu dieser für Anleger ungünstigen Variante kommt, sollten zumindest Immobilienbesitzer vorbereitet sein: „Wer seine Wohnung oder sein Haus verkaufen will, damit wahrscheinlich Gewinne erzielt und aus der zehnjährigen Spekulationsfrist heraus ist, sollte zur Sicherheit einen Verkauf schon für 2006 erwägen”, rät Gottfried Urban, Vorstand beim Vermögensverwalter Neue Vermögen.

      Denn da ein Immobilienverkauf mehrere Monate dauern kann, könne es zu spät sein, wenn das Gesetz für die neue Steuer in der zweiten Jahreshälfte beschlossen werde und die Hausbesitzer erst dann reagierten. „Aktienbesitzer können hingegen jeden Tag verkaufen und sollten daher die Verabschiedung des Gesetzes abwarten”, empfiehlt Urban.

      Szenario drei: Besteurung der Gewinne ab 2007

      Der Fiskus besteuert nur die Gewinne, die nach dem 1. Januar 2007 anfallen. Das würde allerdings einen großen Aufwand erfordern, denn es müßten die Kurse zum Jahresanfang festgestellt werden. Was bei Wertpapieren noch einfach möglich ist, wird beim Eigenheim oder nicht börsennotierten Gesellschaften schwierig. „Ich halte diese Variante daher für nicht sehr wahrscheinlich”, sagt Steuerberater Harald Schaumburg von der Kanzlei Flick, Gocke, Schaumburg. Kommt sie doch, müßten Anleger, die aus der Spekulationsfrist gerutscht sind, nicht aktiv werden. Wer noch drin ist, muß überlegen, ob er verkauft und Gewinne eventuell noch mit alten Verlusten verrechnet, um die Steuer zu vermeiden.

      Quelle: FAZ
      Avatar
      schrieb am 22.11.05 13:58:19
      Beitrag Nr. 113 ()
      aus #86

      --- Meister hält diese Probleme jedoch für lösbar. " Der Wert der Immobilien zum 1. Januar 2007 wird in irgendeiner Form festzulegen sein, sei es durch Schätzung, auf Basis des Einheitswerts oder auf andere Weise" , sagt er. ---

      "Auf Basis des Einheitswerts"

      *lol* was für ein realitätsferner Penner. Sieht man doch mal wieder wie wenig Ahnung die Politikschwätzer von dem haben, über das sie gerade daherplappern...

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 22.11.05 14:52:43
      Beitrag Nr. 114 ()
      [posting]18.937.142 von profiteur1000 am 22.11.05 13:37:27[/posting]Profiteur !

      Bitte das Gesetz, d.h. die von mir genannten Vorschriften lesen. Natürlich liegt gewerbliche Vermögensverwaltung auch dann vor, wenn der Eigenhandel mit Wertpapieren nur ein Nebenzweck in einer GmbH ist. Folge ist aber dann die Anwendung von § 8b Abs. 2 und Abs. 3 KStG (Körperschaftsteuergesetz), d.h. die nur 95%ige Steuerfreiheit von Aktienveräußerungsgewinnen in der GmbH und die 100%ige Nichtabzugsfähigkeit von Aktienveräußerungsverlusten in der GmbH, s. § 8b Abs. 3 . Damit können tradingorientierte GmbHs aber im Zweifel nicht gut leben (da keine Abzugsfähigkeit von Verlusten).

      Eine volle Steuerpflicht von Aktienveräußerungsgewinnen und die volle Abzugsfähigkeit von Aktienveräußerungsverlusten gibt es bei Körperschaften (z.B. GmbH) nur im Rahmen von § 8 Abs. 7 und Abs. 8 KStG. § 8b Abs. 7 KStG verweist u.a. auf Finanzunternehmen i.S. von § 1 Abs. 3 KWG (das ist das Kreditwesengesetz) verweist. Dieser wiederum verlangt eine der dort genannten Tätigkeiten als eine Haupt aktivität des Unternehmens.
      Avatar
      schrieb am 23.11.05 11:07:41
      Beitrag Nr. 115 ()
      @Shortguy,

      für einen Langfristanleger wäre es dagegen sehr attraktiv, nur 5 % der Gewinne zu versteuern, und keine Verluste angerechnet zu bekommen.
      Kann man die Variante auch wählen, wenn die GMBH ausschließlich der Vermögensverwaltung dient?
      Glaubst Du, das bleibt so erhalten?

      @K1,

      fiskalisch betrachet ist das doch eher ein Geniestreich. Vom niedrigen Einheitswert gibt es dann üppige Gewinnsteigerungen beim Verkauf, bei denen Väterchen Staat beherzt zulangen kann! ;)
      Avatar
      schrieb am 23.11.05 11:26:43
      Beitrag Nr. 116 ()
      @ midas

      Nein, man kann da nicht wählen. Das Gesetz sagt zwar, dass die Regeleung des § 8b Abs. 7 KStG nur gilt, wenn die Aktien mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges gehalten werden (ansonsten bleibt es in der Tat bei der 95%igen Steuerfreiheit von Gewinnen/Nichtabzugsfähigkeit von Gewinnen), die Finanzverwaltung interpretiert das aber so, dass alle Wertpapiere des Umlaufvermögens als solche "Handelsbestände" vermutet werden (vgl. Erlass vom 25.7.2002, FR 2002, 1032). Und Anlagevermögen sind Wertpapiere im Zweifel nur, wenn sie über mehrere Jahre gehalten werden.
      Avatar
      schrieb am 23.11.05 11:37:04
      Beitrag Nr. 117 ()
      [posting]18.948.873 von Midas2000 am 23.11.05 11:07:41[/posting]@ midas

      Aber natürlich bleibt die Regelung erhalten. Sie ist ein Kernbestandteil der Systematik für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Beteiligungen bei Körperschaften. § 8b Abs. 7 KStG gilt nämlich nicht nur für Finanzunternehmen(ich habe meine Darstellung hier einmal nur auf Finanzunternehmeni.S. von § 1 Abs. 3 KWG beschränkt, denn ein solches kann jeder Trader gründen), sondern gleichermassen für Handelsbuchpositionen von Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen .

      Und es waren gerade die Banken, die 2001 auf die Einfügung dieser Regelung bestanden hatten, denn für Handelsbuchpositionen von Banken war die Steuerfreiheit von Aktiengewinnen/Nichtabzugsfähigkeit von Aktienverslusten eine Katastrophe (vor allem weil insbesondere derivative Hedgepositionen anders besteuert werden, d.h. voll steuerpflichtig/abzugsfähig sind und daher ohne § 8b Abs. 7 KStG die Gefahr bestand, dass Banken nichtabzugsfähige Verluste auf Aktienpositionen hatten, denen in gleicher Höhe voll steuerpflichtige Gewinne aus derivative Sicherungsgeschäften gegenüberstanden).
      Avatar
      schrieb am 23.11.05 11:45:07
      Beitrag Nr. 118 ()
      [posting]18.949.119 von Shortguy am 23.11.05 11:26:43[/posting]ansonsten bleibt es in der Tat bei der 95%igen Steuerfreiheit von Gewinnen/Nichtabzugsfähigkeit von Gewinnen ...Nichtabzugsfähigkeit von Verlusten muss es natürlich heissen.
      Avatar
      schrieb am 25.11.05 19:52:46
      Beitrag Nr. 119 ()
      das Politikerpack könnte es auch viel einfacher machen:

      Spekulationsfrist fällt, HEV bleibt, Satz sinkt auf meinetwegen 20% (oder noch weniger gestaffelt nach Haltedauer - Inflationsausgleich/private Vorsorge stärken).

      Damit könnten Trader, Anleger, Fondsanbieter, Banken und auch der Staat, der sicher höhere Einnahmen hätte, leben.

      "Abgeltungssteuer" ist ein Phantom, das zwar extrem nach Vereinfachung klingt, in Wahrheit aber tausend Haken hat.
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 22:03:29
      Beitrag Nr. 120 ()
      Das teuflische an der "Abgeltungs"steuer ist tatsächlich, dass sie nach Vereinfachung klingt - die sie definitiv nicht bringen würde.
      Avatar
      schrieb am 28.11.05 08:13:02
      Beitrag Nr. 121 ()
      guten morgen
      wie ist das mit meinen verlustvorträgen aus alten jahren,die ich vom finanzamt anerkannt habe,kann ich die in zukunft weiterhin mit verlustgewinnen aus spekulationsgschäften in zukunft verrechnen?danke
      mfg
      Avatar
      schrieb am 28.11.05 08:20:24
      Beitrag Nr. 122 ()
      Es ist müßig, die Fragen jetzt zu stellen. Erst einmal muß das Gesetz verabschiedet werden. Dan wird man sehen.
      be.
      Avatar
      schrieb am 28.11.05 14:01:49
      Beitrag Nr. 123 ()
      @privatieri

      diese Frage hab ich mir auch gestellt - wenn man in Zukunft bei der neuen Steuer auch Verluste verrechnen kann, dann muss das imho auch fuer "alte" Verluste gelten


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