WCM - Florian Homm hatte doch recht und muss trotzdem zahlen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.01.06 17:28:02 von
neuester Beitrag 03.02.06 17:39:54 von
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Geldbuße für Florian Homm
"Kurskiller" muss zahlen
Der "Kurskiller" und Plattmacher" bekannt gewordene Hedgefonds-Manager Florian Homm muss für Kursmanipulationen der WCM-Aktie nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft 50.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen.
Das Amtsgericht Frankfurt sprach gegen Homm darüber hinaus eine Geldstrafe von 90.000 Euro unter Vorbehalt aus. Diese muss er nur zahlen, wenn er in den nächsten zwei Jahren erneut etwas zu Schulden kommen lässt. Homm war vorgeworfen worden, den Aktienkurs der Frankfurter Beteiligungsgesellschaft 2003 manipuliert zu haben, indem er mit Leerverkäufen auf fallende Kurse spekuliert habe, während ein vom ihm kontrolliertes Unternehmen die WCM-Aktie zum Verkauf empfohlen hat. Das Papier hatte danach erwartungsgemäß deutlich an Wert verloren.
50.000 Euro müsse Homm als Bewährungsauflage zahlen, sagte die Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft. Ein Sprecher Homms sagte, wichtig sei, dass der Fall damit abgeschlossen sei. Über die Entscheidung hatte zunächst die Regionalzeitung "Neue Westfälische" in Bielefeld berichtet.
Florian Homm hatte vor ca. drei Jahren, als WCM noch bei fünf Euro stand, WCM als Verkauf, mit Kursziel 2,86 € empfohlen. Tatsächlich fiel WCM bis 0,38 €.
Somit hätten viele Menschen viel verdienen können, wenn sie auf Homm gehört hätten.
"Kurskiller" muss zahlen
Der "Kurskiller" und Plattmacher" bekannt gewordene Hedgefonds-Manager Florian Homm muss für Kursmanipulationen der WCM-Aktie nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft 50.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen.
Das Amtsgericht Frankfurt sprach gegen Homm darüber hinaus eine Geldstrafe von 90.000 Euro unter Vorbehalt aus. Diese muss er nur zahlen, wenn er in den nächsten zwei Jahren erneut etwas zu Schulden kommen lässt. Homm war vorgeworfen worden, den Aktienkurs der Frankfurter Beteiligungsgesellschaft 2003 manipuliert zu haben, indem er mit Leerverkäufen auf fallende Kurse spekuliert habe, während ein vom ihm kontrolliertes Unternehmen die WCM-Aktie zum Verkauf empfohlen hat. Das Papier hatte danach erwartungsgemäß deutlich an Wert verloren.
50.000 Euro müsse Homm als Bewährungsauflage zahlen, sagte die Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft. Ein Sprecher Homms sagte, wichtig sei, dass der Fall damit abgeschlossen sei. Über die Entscheidung hatte zunächst die Regionalzeitung "Neue Westfälische" in Bielefeld berichtet.
Florian Homm hatte vor ca. drei Jahren, als WCM noch bei fünf Euro stand, WCM als Verkauf, mit Kursziel 2,86 € empfohlen. Tatsächlich fiel WCM bis 0,38 €.
Somit hätten viele Menschen viel verdienen können, wenn sie auf Homm gehört hätten.
Wer Recht hat, bekommt eben nicht immer Recht!
Viel interessanter wäre, wiviel Gewinn Homm durch diese Transaktion erzielt hat und ob er diesen ebenfalls "abliefern" muß. Sollte dies nicht der Fall sein, dürfte ihm diese Strafe wohl nur ein müdes Lächeln entlocken.
Viel interessanter wäre, wiviel Gewinn Homm durch diese Transaktion erzielt hat und ob er diesen ebenfalls "abliefern" muß. Sollte dies nicht der Fall sein, dürfte ihm diese Strafe wohl nur ein müdes Lächeln entlocken.
Das ist auch recht so
Wer ist Florian Homm ?
Seine Zeit ist abgelaufen ! Die Kompetenz die er einmal als Börsen-Guru hatte ist längst dahin .
Runter hat er die Aktie zwar bekommem aber wieder hoch zu bringen auf ein noch höheres Niveu das wäre das gewisse etwas gewesen !!!
So bleibt er nur der ........!
Übler Nachgeschmack für seine Memoarien !
Seine Zeit ist abgelaufen ! Die Kompetenz die er einmal als Börsen-Guru hatte ist längst dahin .
Runter hat er die Aktie zwar bekommem aber wieder hoch zu bringen auf ein noch höheres Niveu das wäre das gewisse etwas gewesen !!!
So bleibt er nur der ........!
Übler Nachgeschmack für seine Memoarien !
Leider laufen die Manipulationen des WCM-Kurse durch andere bis heute weiter.
klau dir mal ne Knackwurscht, dann wirst du die volleHärtedesGesetzes ernten
[posting]19.866.757 von primaabzocker am 25.01.06 10:11:14[/posting]Jau pa
Mundraub is een Antragsdelikt und wird nach 248a StGb geahndet.
Wat hat denn der Florian für´n Paragraphen jekriecht
Mundraub is een Antragsdelikt und wird nach 248a StGb geahndet.
Wat hat denn der Florian für´n Paragraphen jekriecht
Homm hatte NICHT recht.
Der hatte ein Kursziel von 2,83 €, der alte Pusher - und davon ist WCM weit weg
Der hatte ein Kursziel von 2,83 €, der alte Pusher - und davon ist WCM weit weg
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