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    Steuerliche Behandlung von DWS Fonds - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.05.06 14:37:53 von
    neuester Beitrag 12.05.06 13:38:25 von
    Beiträge: 10
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      schrieb am 05.05.06 14:37:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe mal eine kurze Frage an die Steuerexperten im Board.


      Was passiert mit einem Anleger, der zum 31.12.2005 (Geschäftsjahresende zahlreicher DWS-Fonds) in einem DWS-Fonds investiert war.

      Zu meinem Erstaunen musste ich feststellen, dass die DWS die Besteuerungsgrundlagen für einen Teil ihrer Fonds erst am 3.5.06 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht hat und somit die 4-Monatsfrist gemäß InvStG um ein paar Tage verfehlt hat.

      Was bedeutet dies nun für die Anleger? Waren sie zum Kalenderjahresende in einem intransparenten Fonds investiert und werden somit gemäß § 6 InvStG besteuert?

      Wenn meine Annahme richtig ist, dann dürfte es in Frankfurt bald gewaltig donnern. Andererseits erscheint mir dieses Szenario derart fatal, dass ich mir nicht sicher bin ob ich noch einen Denkfehler in meiner Logik habe. Ich bitte daher um Nachhilfe.
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 16:27:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Keine Angst, DWS sind nicht die einzigen "lahmarschigen". Sauren hat selbst bis heute die Jahresabschlüße und Steuerdaten für 2005 noch nicht geliefert, weshalb auch ich noch auf meine Jahressteuerbescheinigung warte. Allerdings haben die dazu bis Mitte Mai des Folgejahres Zeit, also alles IO, auch für dich - der 3.5. war völlig ausreichend.
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 16:36:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Seh gerade, Sauren hat auch erst am 2.5. im Bundesanzeiger veröffentlicht, also scheint tatsächlich alles OK zu sein wenn man bedenkt das auch ein Feiertag dazwischen war.

      https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.…
      Avatar
      schrieb am 06.05.06 01:21:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nach dem InvStG ist mir nur die Frist von 4 Monaten nach Geschäftsjahresende bekannt. Wo findet man die Regelung bis Mitte Mai?

      Da der 30.4. ein Sonntag war, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag, also dem 2.5..

      Sauren wäre demnach gerade noch rechtzeitig drin, die DWS allerdings nicht.
      Avatar
      schrieb am 06.05.06 16:26:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich glaube ehrlichgesagt nicht das hier jemand wegen einem Tag Ärger macht. Da gibt es sicherlich Flexiblität, vorallendingen wo es hier um einen einzigen Tag geht.

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      schrieb am 06.05.06 22:01:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      ist halt immer die frage, ob man bei einem (dürfte bei DWS hinkommen) Milliardeneffekt, die Steuergesetze so weich auslegen kann. Vor allem, was sind die Folgen für die Zahlstellen, wenn sie die Fonds als transparent behandeln und sich somit ggf. in die Haftung begeben. Bei einer risikoaversen Zahlstelle müssen die Anleger ganz schön bluten.
      Avatar
      schrieb am 09.05.06 00:22:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wie gesagt, wir reden hier von einem Tag. Ich glaube da machst du etwas zuviel Wind drum denn ich habe inzwischen noch andere Fondsgesellschaften gesehen die erst am 3.5. erschienen sind. Man muss auch dran denken das der Bundesanzeiger eventuell eine kurze Verzögerung bei der Veröffentlichung hat. Hat die DWS z.B. am 2.5. 23:59 die Daten dem Bundesanzeiger übertragen (also noch rechtzeitig), gehe ich mal stark davon aus dass der Bundesanzeiger die erst am 3.5. veröffentlicht hat.
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 11:02:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.444.865 von makinchedda am 05.05.06 14:37:53ein problem ist, dass du von deiner bank wahrscheinlich bereits die jahressteuerbescheinigung 2005 erhalten hast und somit die steuerdaten fuer 2005 fuer die dws fonds nicht erfasst sind. dies musst du manuell nachholen und in der anlage kap/aus ergaenzen.
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 14:05:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die Jahressteuerbescheinigung dürfen erst nach Eingang der Steuerlichen Daten aller Fonds im Depot verschickt werden. So habe ich meine z.B. erst am 8. Mai erhalten.
      Avatar
      schrieb am 12.05.06 13:38:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Der bundesanzeiger wird sicherlich nicht zulassen, dass eine fondsgesellschaft um kurz vor mitternach die daten mitteilt. es geht hier nun mal um eine frist die im gesetz steht. der anleger kann zwar versuchen die veröffentlichten steuerdaten in seiner erklärung anzugeben, ob sie letztendlich akzeptiert werden ist eine andere sache.

      Ich würde gerne mal sehen, welche Zahlen die Depotbanken den Anlegern für 2005 mitteilen.


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