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    Reality Capital Partners AG (Reality) vormals SIBRA - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.10.06 13:30:03 von
    neuester Beitrag 02.02.10 18:45:21 von
    Beiträge: 104
    ID: 1.089.064
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      schrieb am 20.10.06 13:30:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nachdem heute in meinem Depot Reality statt Sibra steht ;) wirds Zeit für einen neuen Thread, das Wesentliche aus der letzten Sibra HV hab ich aus dem Sibra Thread herauskopiert:

      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 23338740 von Preiselbeere am 07.08.06 10:53:26
      --------------------------------------------------------------------------------
      Hallo Preiselbeere; hier eine Kurzinfo zur heutigen HV

      Anwesend waren 35,41% des Grundkapitals, alle Punkte der TO fanden die erforderliche Mehrheit. Nach Namensänderung heißen wir Reality Capital Partners AG (Reality). Die neue Private-Equity-Gesellschaft befasst sich mit 2 Schwerpunkten

      a) renditeträchtigen Immobiliengeschäften u.

      b) nicht kapitalintensiven Beteiligungs- u. Beratungsgeschäften

      Bekannte Großaktionäre:

      9,8% Fond des Herrn Homm, 4,9% VEM-Bank, 4,2%% WCM, 4% der Vorstand, Rest Streubesitz bzw. unbekannt.
      Avatar
      schrieb am 22.10.06 23:05:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das geplante Konzept hat sich wohl am Markt noch nicht herumgesprochen - jedenfalls nicht bei den Verkäufern. Die Aktie faktisch klinisch tot!
      Avatar
      schrieb am 23.10.06 20:18:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ist doch positiv; keiner derer, die die Aktien ersteigert haben, hat nennenswert abgegeben.
      Avatar
      schrieb am 28.10.06 17:20:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.790.814 von mondstein81 am 22.10.06 23:05:44Einspruch Euer Ehren! Die Reality ist nur scheinbar klinisch tot. Auf der Info-Startseite "Reality-ag.de" findet man seit heute den neuen Link: News.
      Ich schließe daraus auf die baldige Bekanntgabe einer vermutlich/hoffentlich kursbewegenden Neuigkeit.
      Dann ist Schluß mit der Leichenstarre.
      Avatar
      schrieb am 29.10.06 10:35:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Den News-Link gibt es schon seit Wochen.

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      Avatar
      schrieb am 30.10.06 21:35:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich möchte ja nicht ungeduldig sein, aber diese Warterei ist schon anstrengend...
      Auf was wartet der Vorstand?!?Warum kauft der gute Hr. Homm die Aktien?
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 17:41:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.020.815 von mondstein81 am 30.10.06 21:35:27Die haben eine neue Adresse:
      Am Hofgarten 3 in Bonn
      siehe Impressum Homepage
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 18:52:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      Alles klar, die Jungs waren im Umzugsstress :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.11.06 15:42:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.020.815 von mondstein81 am 30.10.06 21:35:27Ja, dem kann ich nur zustimmen. Ist unser Baby nur eine Totgeburt? Es geht nur Richtung Sueden. Keine Infos, keine Fortschritte auf der Homepage, keine Antwort auf emails. Professionelles Handeln sieht anders aus. Da habe ich mehr erwartet! :confused:
      Avatar
      schrieb am 20.11.06 22:33:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die Entwicklung ist echt beschie....News wären langsam an der Zeit!:mad:
      Avatar
      schrieb am 23.11.06 18:50:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Mein Tipp:

      Verkaufen und deutlich unter 2,- Euro wieder einsteigen.

      Seht Euch einmal die gegenwärtige Marktkapitalisierung an. Es gibt günstigere "Börsenmäntel"....
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 12:59:50
      Beitrag Nr. 12 ()
      Welch dumme Idee?!? Der Titel is illiquide - man kommt kaum rein oder raus.

      Lieber limitiert kaufen, falls man von der Story überzeugt ist!
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 13:15:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      Übrigens ist Florian Homm in Caracas schwerverletzt worden!
      Avatar
      schrieb am 28.11.06 22:32:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      BVB-Aktionär Homm niedergeschossen

      24. Nov 18:24



      Florian Homm
      Foto: dpa

      Florian Homm ist in Venezuela Opfer eines bewaffneten Raubüberfalls geworden. Der BVB-Großaktionär ist dabei knapp mit dem Leben davon gekommen.



      Florian Homm ist nur knapp dem Tod entronnen. Der 2004 bei Fußball-Bundesligist Borussia Dortmund eingestiegene Großaktionär wurde vergangenen Donnerstag in Venezuela bei einem Raubüberfall niedergeschossen, wie erst jetzt bekannt wurde. Der Neckermann-Erbe war in Caracas mit einem südafrikanischen Diplomaten auf dem Weg zum Flughafen, als deren Taxi von zwei Straßenräubern auf dem Motorrad gestoppt wurde.
      Die beiden Gangster nahmen Homm und seinem Begleiter mit vorgehaltener Waffe Bargeld, Scheckkarten und das Handy ab. Seine Rolexuhr wollte Homm allerdings nicht hergeben. Daraufhin schoss einer der Banditen, die Kugel traf den Hedge-Fonds-Manager nur knapp unterhalb des Herzens. In einer Notoperation wurde Homm die Milz entfernt, Lebensgefahr besteht aber nicht mehr. «Herr Homm ist wieder munter», sagte dessen Sprecher Stephan Oehen der «Financial Times». Die Täter wurden bislang noch nicht gefasst.

      Inzwischen habe sich Homm in eine Klinik in Miami verlegen lassen, heißt es. Seine Frau sei bei ihm, Anfang Dezember wolle er nach Mallorca zurückkehren. Dort hat Homm seinen Wohnsitz. (nz)
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 10:45:38
      Beitrag Nr. 15 ()
      wie muss ich mir den kursverlauf erklären? entnervte anleger?

      gruß
      myschkin
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 11:27:44
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.120.189 von myschkin am 12.12.06 10:45:38Wahrscheinlich dies und vielleicht auch steuerliche Aspekte
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 23:55:42
      Beitrag Nr. 17 ()
      Vermutlich wird immer klarer, das das, was ich schon im August geschrieben habe, zutrifft:
      "Sind die vollmundigen Äußerungen über Immobestände von 50 Mio in den nächsten Monaten und 500 Mio bis Ende des Jahrzehnts fauler Zauber? "
      Avatar
      schrieb am 14.12.06 20:11:56
      Beitrag Nr. 18 ()
      Es kommt Volumen in die Aktie ;)
      Avatar
      schrieb am 15.12.06 15:12:16
      Beitrag Nr. 19 ()
      aus dem heutigen eBundesanzeiger:

      Bericht über die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2006

      1. Allgemeine Unternehmensentwicklung

      Reality Capital Partners AG (ehemals: Sibra Beteiligungs Aktiengesellschaft) ist eine im amtlichen Handel in Frankfurt am Main und München gelistete Aktiengesellschaft. Seit einigen Jahren war die Gesellschaft nicht operativ tätig. Sie verwaltete ausschließlich ihr eigenes Vermögen. Im ersten Halbjahr 2006 teilte der ehemalige Großaktionär, die IVG Immobilien AG, der Gesellschaft mit, dass sie sich von sämtlichen von ihr vormals gehaltenen Aktien getrennt hat. Daraufhin wurden Aufsichtsrat und Vorstand neu besetzt. Getreu dem Unternehmenszweck wird sich Reality Capital Partners AG als fokussierte Private-Equity-Gesellschaft mit allen Facetten renditeträchtiger Immobilien- und Beteiligungsinvestments befassen.

      2. Finanzdaten

      Die Aktivseite der Bilanz wird dominiert vom Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 6.467.212,19 € (Vorjahr T€ 6.572). Das Guthaben macht damit mehr als 99 % der Bilanzsumme aus. Die Passivseite der Halbjahresbilanz wird zu fast 85 % durch Eigenkapital geprägt. Dieses setzt sich aus dem Grundkapital in Höhe von 5.100.000,00 € (Vorjahr T€ 5.100), sowie den Gewinnrücklagen, dem Jahresüberschuss sowie dem Rechnungsvortrag zusammen. Die Rückstellungen in Höhe von 629.879,06 € (Vorjahr T€ 687) setzen sich im wesentlichen aus zukünftigen Pensionsverbindlichkeiten für frühere Mitarbeiter und Organmitglieder zusammen. Die Verbindlichkeiten stehen in Höhe von 309.644,22 € (Vorjahr T€ 381) für Ausleihungen von der SIBRA Unterstützungskasse e.V., die ihre Gelder bei der Gesellschaft anlegt. Umsatzerlöse wurden im ersten Halbjahr 2006 nicht generiert. Erwirtschaftet wurden sonstige und betriebliche Erträge, die sich aus Zinserträgen in Höhe von 84.767,72 € (Vorjahr T€ 92) sowie der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 23.550,76 € (Vorjahr € 0) zusammensetzen. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Ergebnis vor Steuern) betrug im ersten Halbjahr 2006 22.943,79 € (Vorjahr T€ 27).
      Avatar
      schrieb am 15.12.06 18:04:55
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.205.429 von MFC500 am 15.12.06 15:12:16Getreu dem Unternehmenszweck wird sich Reality Capital Partners AG als fokussierte Private-Equity-Gesellschaft mit allen Facetten renditeträchtiger Immobilien- und Beteiligungsinvestments befassen

      ...uns was haben die Herren die letzten 4 Monate so gemacht ?? ;)

      Irgendwie ist es merkwürdig ruhig um die Ex-Sibra.

      Immerhin habe Sie auf der HV angekündigt, daß "in den nächsten Monaten" evtl. 2 Objekte übernommen werden könnten.

      Wenn das denn tatsächlich der neue Geschäftszweck sein sollte, hätte ich doch eine relativ kurzfristige positive Meldung erwartet, um Interesse an der Aktie zu wecken.

      Ehrlich gesagt habe ich immer noch die Hoffnung, daß sich im nächsten Jahr mit Einführung der Reits (hoffentlich endlich !) doch noch ein Großaktionär mit einer interessanten Perspektive outed.

      Warum sollte ein lupenreiner Mantel in tausend Stücke zerschnitten werden und an "Kleinaktionäre" aufgeteilt werden ??


      Fragen über Fragen...

      Gruß
      sparplan_b
      Avatar
      schrieb am 15.12.06 19:20:44
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.210.065 von sparplan_b am 15.12.06 18:04:55In der Meldung geht es um den Zeitraum bis 30.06. Der Verkauf des IVG-Pakets erfolgte Ende April. Insofern war nicht unbedingt damit zu rechnen, daß schon im 1.Hj "was passiert". Enttäuschend ist allerdings, daß es keinerlei Aussagen das 2.Hj betreffend gibt, das sich ja auch schon seinem Ende nähert.
      Avatar
      schrieb am 16.12.06 17:15:12
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.211.877 von MFC500 am 15.12.06 19:20:44Hi MFC500,

      hatte nicht erwartet, daß sich im ersten Hj. was tut.
      Ich habe mich eher auf die Zeit nach der HV bezogen (seitdem sind leider 4 Monate ohne irgendwelche Meldungen vergangen).
      Ich hatte zumindest gehofft, daß relativ kurfristig nach der HV ein erster Kauf gemeldet würde, um die Ernsthaftigkeit der dort angekündigten Pläne zu unterstreichen.

      Aber Sibra liegt schon etwas länger bei mir im Depot, da kommt es auf ein paar Monate warten auch nicht mehr an.

      Mal schaun was 2007 und die Reits so bringen...
      Avatar
      schrieb am 16.12.06 22:01:32
      Beitrag Nr. 23 ()
      Die Bekanntmachung ist einfach lächerlich,...alte News die schon bei der HV bekannt waren.

      Es heisst wohl weiterhin abwarten!
      Avatar
      schrieb am 12.01.07 12:48:37
      Beitrag Nr. 24 ()
      es geht Meldungslos nach oben :eek:
      Avatar
      schrieb am 19.01.07 14:14:26
      Beitrag Nr. 25 ()
      2,97 :eek: und niemand interessiert sich.
      Die Aktie ist in den letzten Tagen um fast 50 % gestiegen...
      Avatar
      schrieb am 21.01.07 14:08:45
      Beitrag Nr. 26 ()
      Die Umsätze sind phantastisch. Hab ich eigentlich als einziger die Aktie auf meiner Agenda bzw. im Depot?
      Avatar
      schrieb am 21.01.07 19:39:44
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.077.630 von mondstein81 am 21.01.07 14:08:45Nö.

      Gibt halt im Moment nix neues.
      Avatar
      schrieb am 21.01.07 20:15:53
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.094.149 von sparplan_b am 21.01.07 19:39:44Ich denke, es werden bald News kommen, die Umsätze in den letzten Tagen sprechen dafür. Allerdings reichen schon wenige Stücke um den Kurs in die eine oder andere Richtung zu bewegen. Es wird auch Zeit, dass sich etwas tut. Das Management kündigte ja bereits für das letzte Quartal Investitionen an. Enttäuscht bin ich allerdings weiterhin von der Website, die auf mich eher unprofessionell wirkt.
      Avatar
      schrieb am 21.01.07 22:05:31
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.095.437 von CleverInvest am 21.01.07 20:15:53Ich hab ja die Hoffnung noch nicht aufgegeben, daß dahinter doch etwas mehr steckt als auf der HV verkündet.
      Ich persönlich hab da immer noch eine gewisse Reit-Phantasie...
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 12:35:42
      Beitrag Nr. 30 ()
      Guten Tag zusammen,

      wäre ich Pressesprecher der Reality, würde ich 6 Monate nach der HV die Anleger mit Nachrichten anfüttern, damit sie ihr Kapital nicht abziehen; denn Geld ist bekanntlich scheu wie ein Reh!
      Ich würde z.B.
      -die eigene Homepage aus dem Schlaf erwecken,
      -das Organigramm der Reality ins Netz stellen und über Details berichten, wie z.B. die Zahl der Mitarbeiter, Terminkalender 2007,
      -dieFinanzlage darlegen; was ist mit den 6 Mill. € vom Börsengang geschehen, stehen Kapitalmaßnahmen an,
      -über das operative Geschäft Aussagen machen; was ist gekauft, ist noch etwas in der Pipeline, wie hoch ist der Immobilienbestand, gibt es bereits Beratungstätigkeiten,gibt es Reit-Phantasie,
      -mit dem ersten Aktionärsbrief nicht länger warten u. die erste adhoc-Meldung mit den bereits erzielten Erfolgen unverzüglich nachreichen,
      -mich positv öffentlich auf dem Kapitalmarkt darstellen, denn das Geschäftsgebahren der Reality ist keine Geheimniskrämerei u. findet nicht in der Dunkelkammer statt.

      Ja, das würde ich alles tun , 6 Monate nach der HV, bis zum Aschermittwoch, dem 21. Februar 2007. Zeit bis dahin habe ich ja noch.

      MfG Goldberg04
      Avatar
      schrieb am 07.02.07 10:46:40
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.459.971 von Goldberg04 am 06.02.07 12:35:42Genau so sehe ich das auch.
      Normalerweise würde man genauso vorgehen wie von Dir beschreiben.

      Nichts von dem ist bis jetzt passiert.
      Deshalb ist ja meine Hoffnung, das etwas mehr dahintersteckt als die 25.000 kleine Immobude am deutschen Aktienmarkt.

      Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt :cry::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 07.02.07 11:05:37
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.481.494 von sparplan_b am 07.02.07 10:46:40Ja, die Aussagen treffen die Sache im Kern. Ich habe folgendes Szenario - Version 1: Das Management von Reality Capital Partners hat bisher keine erfolgreichen Projekte gefunden und ist deshalb in der Versenkung verschwunden. Version 2: Die letzten Kleinanleger sollen aus dem Wert getrieben werden. In einem steigenden Aktienumfeld steigt die Frustration bei einem toten Wert, weshalb sich einige verabschieden.

      Wie auch immer, die Homepage zumindest ist ein reines Trauerspiel.
      Avatar
      schrieb am 26.02.07 15:13:55
      Beitrag Nr. 33 ()
      aus dem heutigen eBundesanzeiger:

      Reality Capital Partners AG
      Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 1 und Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG

      Die CSI Asset Management Establishment, Vaduz, Liechtenstein, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 1 und
      Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Reality Capital Partners AG, Am Hofgarten 3, 53113 Bonn, WKN 724000, am 07.02.2007 die Schwelle von 5% und 3% unterschritten hat und nun 0% beträgt.

      Bonn, 14.02.2007


      Man beachte die Datumsangaben: am 07.02. (!) wurden die Meldeschwellen unterschritten, als Datum der Bekanntgabe steht der 14.02. (!), obgleich die Veröffentlichung erst heute, am 26.02. erfolgt ist.
      Avatar
      schrieb am 26.02.07 16:07:32
      Beitrag Nr. 34 ()
      die Frage ist, wohin sind die Stücke gewandert...
      Avatar
      schrieb am 26.02.07 21:16:09
      Beitrag Nr. 35 ()
      Bisher bekannt war
      - 9,8% Absolute Capital Management Holding über Absolute Octan Fund Ltd. lt. GB 2005
      - 4,9% VEM
      - 4% Vorstand
      - mind. 4% WCM
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 20:16:06
      Beitrag Nr. 36 ()
      DGAP-Stimmrechte: Reality Capital Partners AG (deutsch)

      Reality Capital Partners AG (Nachrichten) : Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      Reality Capital Partners AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

      05.03.2007

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 WpHG Abs. 1, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------

      Der Absolute Octane Fund Limited, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands, hat der Reality Capital Partners AG am 01.03.2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Reality Capital Partners AG, Bonn, WKN 724000, am 16.02.2007 die Schwellen von 3% und 5% überschritten hat und nun 9,804% beträgt (Anzahl Aktien: 500.000).

      Die CSI Asset Management Establishment, Vaduz, Liechtenstein, hat der Reality Capital Partners AG am 13.02.2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 1 und Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Reality Capital Partners AG, Bonn, WKN 724000, am 07.02.2007 die Schwellen von 5% und 3% unterschritten hat und nun 0% beträgt. Bonn, den 05.03.2007

      DGAP 05.03.2007 -------------------------------------------------------------------- -------
      Avatar
      schrieb am 26.03.07 18:39:02
      Beitrag Nr. 37 ()
      die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt... :D

      REITs
      Bundestag erweitert Immobilienmarkt
      Als letztes großes Industrieland bekommt Deutschland einen Markt für handelbare Immobilien. Anleger können damit künftig in neue börsennotierte Immobilien-AGs investieren.

      weiter: http://www.focus.de/finanzen/boerse/aktien/reits_aid_51531.h…
      Avatar
      schrieb am 05.04.07 22:39:24
      Beitrag Nr. 38 ()
      Mein Gefühl sagt mir, da geht es demnächst los....Sollen wir uns schonmal anschnallen?
      Bringt IVG den ersten Reit mit der Reality Capital?
      Weshalb ist Homm investiert? Warum sind die Grossaktionäre unbekannt?
      Weshalb gibt es keinerlei News?

      Interessante Geldseiten sind schon aufgetaucht.
      Wann ist eigentlich mit dem Jahresergebnis zu rechnen?
      Avatar
      schrieb am 07.04.07 18:53:14
      Beitrag Nr. 39 ()
      IVG bringt den ersten REIT mit der IVG Deutschland Immobilien (frühere Stodiek)!
      Avatar
      schrieb am 09.04.07 12:27:53
      Beitrag Nr. 40 ()
      Was ist eigentlich so spannend an Reality Capital Partners? Laut dem thread gibt es keinerlei Informationen zum aktuellen Geschäft!
      Avatar
      schrieb am 27.04.07 13:18:31
      Beitrag Nr. 41 ()
      Bid 1.000 ASK 33.000!!
      Avatar
      schrieb am 30.04.07 11:49:28
      Beitrag Nr. 42 ()
      Na, der Jahresabschluss der auf der homepage hinterlegt ist, ist eine absolute Frechheit!!!
      Deswegen wird die Aktie eingebrieft!
      Avatar
      schrieb am 08.05.07 11:14:59
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.029.315 von ooy am 27.04.07 13:18:31Die 33.000 Stücke aus dem ask sind heute weg; endlich! Damit ist der erste Zittrige mit 0,64% des Grundkapitals raus.
      Jetzt kann es aufwärts gehen!
      Avatar
      schrieb am 15.05.07 15:03:29
      Beitrag Nr. 44 ()
      Reality Capital Partners AG, Bonn ISIN - DE 0007240007 Reality Capital Partners AG erhöht im Wege einer Barkapitalerhöhung die bestehende Beteiligung an der Cybits Security Systems GmbH, Mainz, einem führenden Dienstleister für softwarebasierte Konzepte zur Personenidentifikation, Altersverifikation und Transaktionsauthentifizierung im Internet, Mobilfunk und TV-Kabel. Reality Capital Partners AG wird fortan mit 15,42% an der Cybits Security Systems GmbH beteiligt sein. Größte Kunden von Cybits sind derzeit die Firmen 1&1 und e-plus, für die Cybits Alters- und Personenverifikationen durchführt. Reality Capital Partners AG ist fokussiert auf Beteiligungs- und Immobilieninvestments vornehmlich in Deutschland. Bonn, im Mai 2007 Der Vorstand DGAP 15.05.2007
      Avatar
      schrieb am 15.05.07 17:16:50
      Beitrag Nr. 45 ()
      hier mal ein link zu cybits: http://www.cybits.de

      so lange kann die ''bestehende beteiligung'' wohl noch nicht bestanden zu haben, sonst hätte man doch wenigstens den firmennamen richtig in der adhoc angeben können (''Cybits Systems Security GmbH'' und nicht ''Cybits Security Systems GmbH'').

      gruß
      myschkin
      Avatar
      schrieb am 19.05.07 17:07:45
      Beitrag Nr. 46 ()
      Reality Capital Partners AG
      Bonn
      (WKN 724000)
      (ISIN DE0007240004)
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      der Reality Capital Partners AG
      am Freitag, dem 29. Juni 2007, um 10.00 Uhr,

      im Industrieclub Düsseldorf,
      Elberfelder Straße 6, 40213 Düsseldorf


      Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 29. Juni 2007, um 10.00 Uhr, im Industrieclub Düsseldorf, Elberfelder Straße 6, 40213 Düsseldorf, beginnenden ordentlichen Hauptversammlung der Reality Capital Partners AG (Bonn) ein.

      I.
      Tagesordnung

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Reality Capital Partners AG für das Geschäftsjahr 2006 nebst Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB

      2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2006 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.

      3. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2006 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.

      4. Wahlen zum Aufsichtsrat
      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Anteilseignervertretern, und zwar gegenwärtig aus drei gerichtlich bestellten und drei von der Hauptversammlung gewählten Anteilseignervertretern, zusammen. Die Amtszeit der drei gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder, d.h. von den Herren Dr. Michael Gellen, Dr. Richard Leitermann und Dr. Werner Martin endet mit Ablauf der Hauptversammlung, zu der hiermit eingeladen wird. Aus diesem Grund ist die Wahl von drei neuen Aufsichtsratsmitgliedern notwendig. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.
      Der Aufsichtsrat schlägt folgende Herren zur Wahl für eine neue Amtszeit als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat vor:

      a) Herr Richard Leitermann, Rechtsanwalt, Frankfurt
      Herr Leitermann ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

      ― Copernicus Beteiligungs AG
      ― Parapluie AG
      ― T & P Management Consultants AG
      b) Herr Dr. Michael Gellen, Rechtsanwalt, Köln
      Herr Dr. Gellen ist Mitglied in folgendem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat:

      ― Deutsche Euroshop AG (Stv. Vorsitzender)
      c) Herr Dr. Werner Martin, Rechtsanwalt, Berlin
      Herr Dr. Martin ist Mitglied in keinem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat.
      Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.

      5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die SMC Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 sowie für eine ggf. erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2007 zu wählen.

      II.
      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Von den insgesamt ausgegebenen 5.100.000 Stückaktien der Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung alle Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

      Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts setzen nach § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft voraus, dass sich die Aktionäre der Reality Capital Partners AG vor der Versammlung hierzu anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126 b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

      Außerdem müssen die Aktionäre gem. § 13 Abs. 2 der Satzung die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform (§ 126 b BGB) erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des Freitag, den 08. Juni 2007 (00.00 Uhr), beziehen. Die Möglichkeit der Hinterlegung der Aktien besteht nicht mehr.

      Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des Freitag, den 22. Juni 2007 (24.00 Uhr),unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein:
      Reality Capital Partners AG
      c/o
      Deutsche Bank AG
      General Meetings
      60272 Frankfurt am Main
      Telefax: 069 / 910-86045
      E-Mail: WP.HV@Xchanging.com

      Nach fristgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz unter der vorgenannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des jeweiligen Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

      III.
      Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte – auch durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinbarung – ausüben lassen. Die Bevollmächtigung bedarf gem. § 134 Abs. 3 AktG schriftlicher Form. Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung ist der fristgerechte Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen erforderlich.

      IV.
      Anträge und Wahlvorschläge

      Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von §§ 126 und 127 AktG sind in schriftlicher Form, per Telefax oder E-Mail ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
      Reality Capital Partners AG
      Am Hofgarten 3
      53113 Bonn
      Telefax: 0228 / 9024356-29
      E-Mail: info@rcpa.de

      Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden für die Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG nicht berücksichtigt.

      Die form- und fristgerecht übermittelten Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unter den Voraussetzungen der §§ 125 ff. AktG unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Homepage der Gesellschaft www.rcpa.de einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und ggf. einer Stellungnahme der Verwaltung veröffentlicht.

      V.
      Unterlagen zur Einsichtnahme

      Die Einladungsbekanntmachung, der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2006, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der erläuternde Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB liegen von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Hofgarten 3, 53113 Bonn, zu den üblichen Geschäftszeiten sowie während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen. Die vorgenannten Unterlagen können vom Tage der Veröffentlichung dieser Einladung zur Hauptversammlung an auch auf der Homepage der Gesellschaft www.rcpa.de eingesehen und abgerufen werden.

      VI.
      Fragen auf der Hauptversammlung

      Aktionäre, die auf der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, werden gebeten, die Fragen möglichst rechtzeitig vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft zu richten. Die Beantwortung der Fragen kann dann vom Vorstand sorgfältig vorbereitet werden.

      VII.
      Hinweise

      Diese Einladung nebst Tagesordnung ist im elektronischen Bundesanzeiger vom 18. Mai 2007 veröffentlicht.

      Einzelheiten über den Jahresabschluss der Gesellschaft enthält der Geschäftsbericht, der jedem Teilnehmer der Hauptversammlung zur Verfügung steht.



      Bonn, im Mai 2007

      Reality Capital Partners AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 20.05.07 15:10:24
      Beitrag Nr. 47 ()
      Wird bei Reality eine erkennbar klare Strategie verfolgt? Irgendwie kann ich es noch nicht klar nachvollziehen, warum die Investoren die Reality übernommen haben...
      Avatar
      schrieb am 08.06.07 08:54:59
      Beitrag Nr. 48 ()
      Man muss ja nur board-Fragen vom August wiederholen:

      "Sind die vollmundigen Äußerungen über Immobestände von 50 Mio in den nächsten Monaten und 500 Mio bis Ende des Jahrzehnts fauler Zauber? "
      Das war ja wohl nichts.


      Jetzt haben sie scheinbar einen Strategiewechsel betrieben, deutlicher hin zur Beteiligungsgesellschaft. Das muss sie aber nicht uninteressanter machen.

      Ich bin nicht mehr investiert.
      Avatar
      schrieb am 21.06.07 09:58:53
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.698.549 von Siffnik am 08.06.07 08:54:59"Jetzt haben sie scheinbar einen Strategiewechsel betrieben, ..."

      scheint so. ein klares konzept sieht anders aus. - was mich wundert, wenn man schon einen mantel übernimmt, weiß man doch, was man damit vor hat, oder? heute hüh, morgen hopp. was kommt als nächstes?

      wie auch immer, in der hv-präsentation der greenwich, die ebenfalls an der cybits beteiligt ist, kann man ein paar infos zu dieser gesellschaft finden (folie 9). soll wohl an die börse gebracht werden ... http://www.greenwich-ag.de/pdf/hauptversammlung/2007/Praeso_…

      gruß
      myschkin
      Avatar
      schrieb am 24.06.07 14:08:40
      Beitrag Nr. 50 ()
      Eine Woche vor der HV gibt es eine neue Homepage unter www.reality-ag.de
      Avatar
      schrieb am 24.06.07 15:43:00
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.271.901 von Goldberg04 am 24.06.07 14:08:40Danke für den Hinweis.

      Als Vorstand wird nur noch Dr. Gude aufgeführt.

      Wo ist denn Mandelartz abgeblieben ?
      Habe ich eine Meldung dazu übersehen ?

      Als Experten für Special Situations engagieren wir uns auch da, wo sich viele andere nicht hintrauen. :rolleyes:

      soll das jetzt eine Arques für Arme werden ?

      RCP fördert innovative Unternehmen mit Wachstumspotenzial durch die Bereitstellung von Kapital und Know-how.

      Von Immobilien scheint man sich zunächst verabschiedet zu haben.

      Aus dem Geschäftsbericht 2006 :

      Dem Unternehmenszweck als fokussierte Private-Equity-Gesellschaft entsprechend hat
      sich der Vorstand mit allen Facetten renditeträchtiger Immobilien- und Beteiligungsin-
      vestments befasst. Aufgrund der rasanten Entwicklung des deutschen und europäisch-en Immobilienmarktes ab September 2006 mit einem Renditerückgang potentieller Investments von durchschnittlich etwa 6,0 % auf derzeit 4,5 % hat sich der Vorstand entschieden, an diesen Marktübertreibungen nicht zu teilzunehmen, sondern bessere Marktgelegenheiten abzuwarten. Alle vom Management geprüften Immobilientransaktionen
      liefen letztlich auf einen negativen Cash-Flow für die nächsten Jahre hinaus. Dies hätte die Entwicklungschancen des Unternehmens nachhaltig beeinträchtigt. Das Management hat sich daher – mit Zustimmung des Aufsichtsrats - primär auf Beteiligungen
      an anderen Unternehmen vornehmlich in Zukunftsbranchen konzentriert.


      Bin mal auf die Ergebnisse der HV gespannt.
      Avatar
      schrieb am 01.07.07 18:39:39
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.273.146 von sparplan_b am 24.06.07 15:43:00Hallo Sparplan_b,

      Die Ergebnisse der HV ergeben sich aus der ad-hoc-meldung vom 29.06.07:
      -Rücktritt des VV
      -Bestellung eines neuen VV
      -Ankündigung einer Kapitalerhöhung im Verhältnis 11:1 zu 1,80 €

      Bei den Abstimmungen fanden sämtliche Punkte der TO die erforderliche Mehrheit.
      Der Unternehmenszweck geht jetzt hin zur Beteiligungsgesellschaft. Die kapitalintensiven Immobilieninvestments werden aufgegeben wg. fehlender Rendite und zu erwartendem negativen cashflow.
      Die bekannten Großaktionäre sind noch alle an Bord. Weitere Namen mit 2mal 5% und einmal 3 % standen noch auf der Präsenzliste. Sie gehören alle der Beteiligungsbranche an.

      Die HV wurde über weite Strecken dominiert von einem rebellischen Aktionär aus dem Saargebiet, der in der Szene hinreichen bekannt ist. Der Vorsitzende drohte ihm nach 3 1/2 Stunden Redezeit den Entzug des Rederechtes an. Hierauf räumte er dann freiwillig das Rednerpult. Sein Antrag auf Vertagung der HV wurde mit Mehrheit in einer Sonderabstimmung abgelehnt.

      Übrigens: die GSC Research GmbH berichtet wie angekündigt nicht über die HV.

      Mfg Goldberg04
      Avatar
      schrieb am 01.07.07 19:01:08
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.433.239 von Goldberg04 am 01.07.07 18:39:39Hallo Goldberg04,

      Danke für Deine kurze Zusamenfassung.

      3 1/2 Stunden Redezeit :cry:

      Ich war selbst auch anwesend, habe die Veranstaltung aber verlassen, als diese von Dir angesprochene Person zum zweiten mal ans Rednerpult geschritten ist.
      Es ist meiner persönlichen Meinung nach ein Jammer, daß solche Leute eine Veranstaltung dermaßen zur Selbstdarstellung nutzen können.

      Hat der neue Vorstand die Möglichkeit genutzt, sich noch kurz vorzustellen und evtl. schon etwas zu seinen Plänen sagen können ?

      Gruß
      sparplan_b
      Avatar
      schrieb am 01.07.07 21:19:17
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.433.454 von sparplan_b am 01.07.07 19:01:08Guten Abend Sparplan_b,

      ich teile Deine Auffassung über derartige Krawallredner auf Hauptversammlungen. Man kommt sich manchmal vor wie im Tollhaus.

      Wie gesagt, der Trend der Reality geht jetzt hin zu dem Unternehmensziel der Beteiligung an Wagniskapital zu ungunsten der Immobilieninvestitionen. Die meisten Personen der Immobilienbranche aus dem Dunstkreis der IVG haben das Management verlassen. Neue Namen und Gesichter bestimmen zukünftig das Geschehen.
      Der neue VV konnte sich nicht vorstellen, weil die HV so lange dauerte und er noch einen Anschlußtermin hatte. Wenn Du googels, findest Du ihn mehrfach. Er gilt als Experte im Bereich Corporate Finance und M&A. Er scheint schon der richtige Mann zu sein für die neuen Aufgabenfelder. Man sollte ihm eine faire Chance geben.

      Für mich bleibt die Reality eine Mantelspekulat für die nächste Zeit. Das sehen andere Teilnehmer der HV auch so.

      Glück auf
      Goldberg04
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 08:36:23
      Beitrag Nr. 55 ()
      Moin.
      Goldberg04, ich wäre für eine ganz persönliche Einschätzung der - scheinbaren - Seriosität des V und AR dankbar. Man kann nur vor den Kopf schauen, ist mir klar, und es gibt auch gute Schauspieler. Dennoch ist für mich immer wichtig, wie die "Macher" auf mich wirken. Und da gibt es ja tausend Möglichkeiten von arrogant bis verbindlich, offen bis wortkarg usw usw. Da ich nun selbst nicht dabei war......siehe oben.
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 18:59:49
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.443.150 von Siffnik am 02.07.07 08:36:23Nabend Siffnik,

      Du bist ja nicht mehr investiert, wie Du am 8.6. schreibst. Darum hast Du Dich der Möglichkeit begeben, Dir ein persönliches Bild der handelnden Akteure auf der HV zu machen. Jetzt bist Du auf das Urteil von Unbekannten angewiesen, was ich nicht gut finde.

      Ich habe keine Veranlassung den neuen in der Unternehmensleitung mit Mißtrauen zu begegnen. Schließlich geben sie ihr Bestes und haben einen Ruf und damit auch ihre Existenz zu verlieren.

      Noch einmal: Die Reality ist für mich eine Mantelspekulation, die bekanntlich viel Geduld erfordert. Wer diese nicht aufbringt, sollte die Finger davon lassen. Dafür sind aber die Gewinnaussichten außerordentlich hoch. Das ist die Entschädigung für das hohe Risiko.

      Beispiel: Die Arques begann 2002 als Mantel bei 0,11 € und steht heute bei 32,65 €. Das sind traumhafte 30.000 %

      Herz, was willst du mehr!

      Goldberg04
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 19:32:10
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.435.450 von Goldberg04 am 01.07.07 21:19:17Für mich bleibt die Reality eine Mantelspekulation für die nächste Zeit.

      Sehe ich ähnlich.
      Ich hatte ja bis zuletzt die Hoffung auf die Umwandlung zu einem Reit oder die Einbringung eines solchen.
      Offensichtlich hat man sich ja auch mit dem Thema eingehend beschäftigt, es wurde mit 2 namhaften Unternehmen (es war die Rede von einem 3-stelligen Millionenbetrag) verhandelt.
      Allerdings wären die Einbringungsmodalitäten für die Altaktionäre sehr unvorteilhaft gewesen, deswegen hat man sich dagegen entschieden.
      Obwohl ich natürlich etwas davon enttäuscht bin, daß es nun kein Reit wird, ist es mir natürlich lieber so als eine Einbringung zu schlechten Konditionen.

      Ich hatte ja weiter unten schon etwas spöttisch gefragt, ob es jetzt eine "Arques für Arme" werden soll.
      (ich hatte Arques schon, da hießen sie noch AG Bad Salzschlirf, habe bei dem rasanten Aufstieg -leider zu früh- immer wieder Teilgewinne mitgenommen)

      Vorteil damals war, daß eine existierende Firma mit einem klaren Konzept eingebracht wurde.

      Hoffen wir mal, daß der neue Vorstand ein ebensolches Konzept mitbringt.
      Etwas Startkapital ist ja vorhanden...

      Gruß
      sparplan_b
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 20:38:24
      Beitrag Nr. 58 ()
      Kann sein, dass ich mich täusche...
      ... aber hatte Bad Salzschlirf seinerzeit auch so "schöne" Pensionsrückstellungen in der Bilanz?

      Obwohl - das war damals ja dann auch egal, da Salzschlirf in die Inso schlitterte.

      Was ich damit sagen will:
      Pensionsrückstellungen sind IMMER ein Hindernis bei einer möglichen Mantelneuausrichtung.

      Und das ist in meinen Augen auch der Hauptgrund, weshalb dieser "Ach so"-tolle Mantel schon seit Jahren brach liegt und nie einer Verwertung zugeführt werden konnte.

      Ich bin mal gespannt, wie lange an dieser AG noch "herumgedoktert" wird und ob es in absehbarer Zeit überhaupt zu einer Neuausrichtung kommen wird/kann... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.07.07 12:35:42
      Beitrag Nr. 59 ()
      Vielleicht habe ich ja einen Denkfehler - aber wir haben 5,1 Mio. Aktien, der Kurs ist bei 1,32 (!) gerade in FFM, ergibt eine Marktkapitalisierung von 6,73 Mio. Euro. Die Cash-Position liegt laut Zwischenbericht bei rund 5 Mio. Euro. Hinzu kommt die Beteiligung an Cybits, die ich nicht einschätzen kann. Vielleicht weiss jemand von Euch, wie hoch der Umsatz bei denen ist? Dennoch frage ich mich, wo das Downrisiko bei diesen Kursen ist? Pensionsverpflichtungen? Laut letzter Bilanz 578 Tsd. Euro. Ein ordentlicher Betrag, aber auch nicht die Welt. Die Kapitalerhöhung vielleicht? Auf der anderen Seite sind auch immer noch namhafte Aktionäre beteiligt. Die sollten eigentlich auch wissen, was sie tun (hoffe ich zumindest).
      Avatar
      schrieb am 03.07.07 13:37:09
      Beitrag Nr. 60 ()
      Danke, Goldberg04, das ist doch eine persönliche Einschätzung.
      Dass ich nicht mehr investiert bin, hat sich als richtig erwiesen, ich bin bei 2,70 mit geringem Verlust ausgestiegen. Warum? Na, darum: "Sind die vollmundigen Äußerungen über Immobestände von 50 Mio in den nächsten Monaten und 500 Mio bis Ende des Jahrzehnts fauler Zauber?" Die Aussage der Macher stammt vom letzten Jahr!

      Wie jetzt zu sehen ist war das fauler Zauber.

      Jetzt kann ja alles anders werden, ich habe ja gesagt, dass der Wandel zur Beteiligungsgesellschaft nicht verkehrt sein muss.

      bamster, deinen Kommentar hätte ich ja bei YMOS noch passender gefunden.
      Avatar
      schrieb am 13.07.07 13:36:09
      Beitrag Nr. 61 ()
      was ist die Aktie heute wert ?
      EUR 5 Mio cash plus 15% Beteiligung an Cybits, wo die letzte Finanzierungsrunde auf Basis einer Bewertung von EUR 20 Mio gemacht wurde, also EUR 3 Mio: macht EUR 8 Mio = EUR 1,60 / Aktie plus eine Mantelprämie von EUR 1 Mio = 0,20 / Aktie, total also rund EUR 1,80 / Aktie
      Avatar
      schrieb am 14.07.07 12:31:00
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.668.963 von Value123 am 13.07.07 13:36:09Hallo Value123,
      woher hast Du die Info über eine Bewertung von EUR 20 Mio. für Cybits (letzte Finanzierungsrunde), das ist sehr interessant, denn dann ist Reality Capital derzeit tatsächlich viel zu billig...
      Avatar
      schrieb am 24.07.07 22:58:23
      Beitrag Nr. 63 ()
      um den Faden mal wieder etwas nach oben zu holen :rolleyes:;)...

      ... der neue Vorstand:



      Dr. Michael Späth, 41 Jahre

      Promovierter Betriebswirt der nach Durchlaufen des Strategiebereichs eines großen Konzerns langjährige Tätigkeiten im Bereich Corporate Finance internationaler WP-Gesellschaften zuletzt als Partner hinter sich gebracht hat.

      Nachfolgend Leitung einer bankorientierten Private Equity Gesellschaft und anschließend Betreuung eigener Engagements (Unternehmen in Sondersituationen) mit operativer Führungs- und Leitungserfahrung im Start-up, Carve-out und Restrukturierungsbereich als Geschäftsführer/ Vorstand.
      Avatar
      schrieb am 13.08.07 23:21:23
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.455.876 von bamster am 02.07.07 20:38:24Zitat bamster: "Ich bin mal gespannt, wie lange an dieser AG noch "herumgedoktert" wird ..."

      Das "Herumgedoktere" geht offenbar weiter:

      13.08.2007 - 21:33 Uhr
      DGAP-Adhoc: Berichtigung der Adhoc-Mitteilung vom 29. Juni 2007

      Reality Capital Partners AG / Kapitalerhöhung

      13.08.2007

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Berichtigung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Berichtigung der Adhoc-Mitteilung vom 29. Juni 2007

      Zur ad-hoc-Mitteilung vom 29. Juni 2007 wird berichtigend klargestellt, dass die Kapitalerhöhung der Gesellschaft aus Genehmigten Kapital gemäß
      Beschluss des Vorstands vom 28. Juni 2007 nebst Zustimmung des Aufsichtsrats vom 29. Juni 2007 nicht auf bis zu 463.636 neue Aktien lautet, sondern der Kapitalerhöhungsbeschluss eine Erhöhung um genau 463.636 neue Aktien mit vollem Bezugsrecht der Altaktionäre im Verhältnis 11 (alte Aktien) : 1 (neuen Aktie) vorsieht. Des Weiteren wird berichtigend festgestellt, dass dem Vorstand keine Übernahmeerklärungen für neue Aktien vorliegen.' :eek:

      Bonn, den 13. August 2007 Der Vorstand DGAP 13.08.2007
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Emittent: Reality Capital Partners AG
      Am Hofgarten 3
      53113 Bonn
      Deutschland Telefon: +49-228-90243560 Fax: +49-228-902435629 E-mail: info@rcpa.de Internet: www.reality-ag.de ISIN: DE0007240004 WKN: 724000 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard), München;
      Freiverkehr in Berlin, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      Am 29.06.2007 hieß es noch:

      "Nicht gezeichnete Aktien werden im Wege einer Privatplatzierung ausgewählten Investoren angeboten. Dem Vorstand liegen bereits Übernahmeerklärungen für insgesamt 300.000 neue Stückaktien vor."

      Was soll man davon halten ? Es sieht so aus, als ob diese Investoren nun abgesprungen sind. Das war ja schonmal garnix... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 14.08.07 09:24:20
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.147.689 von LordofShares am 13.08.07 23:21:23Das wäre, eine andere Jurisdiktion vorausgesetzt, ein Fall für den Staatsanwalt.

      29.06.
      "Dem Vorstand liegen bereits Übernahmeerklärungen für insgesamt 300.000 neue Stückaktien vor."

      13.08.
      "Des Weiteren wird berichtigend festgestellt, dass dem Vorstand keine Übernahmeerklärungen für neue Aktien vorliegen."

      Dazwischen liegen mehr als 6 Wochen, wobei ja nicht einmal die Rede davon ist, daß die Zusagen zurückgezogen wurden. Offensichtlich hat es diese nie gegeben. Das riecht (besser: stinkt) nach Betrug.
      Avatar
      schrieb am 14.08.07 09:45:59
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.149.327 von MFC500 am 14.08.07 09:24:20Zitat MFC500: "Das riecht (besser: stinkt) nach Betrug."

      In der Tat, irgendwie fühle ich mich beim Lesen dieser Adhoc in die Zeit des Neuen Marktes mit seinen gezielt veröffentlichten Falschmeldungen zurückversetzt. Allerdings kann man nicht sagen, dass die Aktien derzeit hoffnungslos überteuert wären und die Adhoc vom 29.06. veröffentlicht wurde, um im großen Stil Aktien abzuverkaufen. Insofern erscheint mir die Vermutung, dass die Zusagen einfach zurückgezogen wurden (aus welchen Gründen auch immer), am wahrscheinlichsten...
      Avatar
      schrieb am 14.08.07 10:04:39
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.149.730 von LordofShares am 14.08.07 09:45:59Bleibt die Frage, ob ein Abverkauf wirklich nicht geplant war oder nur am mangelnden Interesse der Anleger gescheitert ist. Persönlich tendiere ich zu letzterem. Deine Vermutung, dass die Zusagen einfach zurückgezogen wurden, teile ich nicht. In diesem Fall hätte es heißen müssen:

      "Des Weiteren wird berichtigend festgestellt, dass dem Vorstand keine Übernahmeerklärungen mehr für neue Aktien vorliegen."

      Dieses fehlnde Wörtchen sowie die Formulierung "wird berichtigend festgestellt" führt mich zu der Überzeugung, daß es niemals Übernahmeerklärungen gegeben hat. In einem anderen Land ein Fall für den Staatsanwalt. Bei uns ein Fall für die BaFin, die ohnehin niemand Ernst nimmt
      Avatar
      schrieb am 14.08.07 10:15:22
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.149.730 von LordofShares am 14.08.07 09:45:59"In der Tat, irgendwie fühle ich mich beim Lesen dieser Adhoc in die Zeit des Neuen Marktes mit seinen gezielt veröffentlichten Falschmeldungen zurückversetzt."

      Ich halte das Thema Falschmeldungen nicht für Neuer-Markt-spezifisch. Ich kann nur dazu raten, bei jeder Unternehmensmeldung die Möglichkeit einer bewussten oder auch unbeabsichtigten Falschinformation einzubeziehen.

      Besonders gilt das natürlich für Übernahmemeldungen oder -angebote - und es sind nicht immer Einzeltäter, die dafür verantwortlich zu machen sind. Falsche Übernahmemeldungen wie z. B. vor einiger Zeit bei RWE werden m. E. von großen Adressen gezielt lanciert.
      Avatar
      schrieb am 17.08.07 18:37:22
      Beitrag Nr. 69 ()
      So, nun wirft auch der VS schon wieder das Handtuch.
      Hat er da ein paar Leichen entdeckt?

      Was ist aus meiner guten alten Sinalco geworden :mad:
      Avatar
      schrieb am 17.08.07 19:03:56
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.209.189 von historikerchen am 17.08.07 18:37:22Wahrscheinlicher ist, dass es unüberwindbare Meinungsdifferenzen zwischen dem Vorstand und einigen Großaktionären gab - die Adhoc vom Montag deutete auch stark in diese Richtung. Insofern wäre der Rücktritt die logische Konsequenz...
      Avatar
      schrieb am 17.08.07 19:17:46
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.209.528 von LordofShares am 17.08.07 19:03:56Naja, die Meldung war doch eine "Leiche" oder?
      Avatar
      schrieb am 20.08.07 09:22:11
      Beitrag Nr. 72 ()
      Erst vor wenigen Wochen (1.7.2007) "bestellt", d.h. mit Mehrjahresvertrag
      angestellt, wird er jetzt schon wieder rausgeschmissen:


      Alleinvorstand Späth nimmt den Hut
      Die Reality Capital Partners AG gibt bekannt, dass der
      Alleinvorstand Dr. Michael Späth mit Ablauf des 23. August 2007
      sein Vorstandsmandat bei der Gesellschaft niederlegt. ...



      Ich schätze mal, das eine halbe Mio Abfindung fällig werden dürfte ....
      Avatar
      schrieb am 22.08.07 16:24:38
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.224.451 von Merrill am 20.08.07 09:22:11Ich schätze mal, das eine halbe Mio Abfindung fällig werden dürfte ....

      Und ich überlege, ob das das Geschäftsmodell ist.
      Avatar
      schrieb am 28.08.07 12:33:16
      Beitrag Nr. 74 ()
      Vorstandsbestellung

      Der Aufsichtsrat der Reality Capital Partners AG hat das Aufsichtsratsmitglied Herrn Richard Leitermann gemäß § 105 Abs. 2 Satz 1AktG als Stellvertreter des aus dem Vorstand ausgeschiedenen Herrn Dr.Michael Späth zum Vorstandsmitglied bestellt. Zum weiteren Vorstandsmitglied wurde Herr Eric Bernard Beuerle bestellt.
      Avatar
      schrieb am 28.08.07 12:37:14
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.314.123 von sparplan_b am 28.08.07 12:33:16Beuerle, ist das nicht der Edelgastronom :)
      Avatar
      schrieb am 28.08.07 13:20:35
      Beitrag Nr. 76 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.314.167 von historikerchen am 28.08.07 12:37:14Beuerle, ist das nicht der Edelgastronom :confused:

      keine Ahnung, würde ja zu der Pommesbude passen :laugh:;)
      Avatar
      schrieb am 28.08.07 13:44:51
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert.
      Avatar
      schrieb am 28.08.07 18:40:37
      Beitrag Nr. 78 ()
      oh weh, was mit m+s passiert ist, kann man im Kursblatt lesen.

      Aber Pommesbude mit Starkoch, ist doch mal was :laugh:
      Wäre doch toller Platz für HV :lick:
      Avatar
      schrieb am 29.08.07 16:43:08
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.319.126 von historikerchen am 28.08.07 18:40:37naja historikerchen, hr. beuerle irgendwie in zusammenhang mit dem zu bringen, was mit der m+s passiert ist, halte ich dann aber doch für etwas weit hergeholt. dafür gibt es ne ganze reihe von anderen gründen. höchstens insofern mitbeteiligt, als dass er seinen laden für teures geld an die m+s verkauft hat. als die banken dort dann den hahn zu drehten, war er längst nicht mehr an bord ...

      darüber hinaus scheint der mann durchaus über ein netzwerk zu verfügen, siehe folgender link zur aspect. dort ist er als partner aufgeführt.
      http://www.aspectadvisors.com/de/index.html

      ich weiß nicht, ob die börse nun wirklich noch eine beteiligungsgesellschaft braucht, aber ich harre mal ganz entspannt der dinge, die da kommen ...

      gruß
      myschkin
      Avatar
      schrieb am 24.10.07 10:01:33
      Beitrag Nr. 80 ()
      oje, oje. kurs geht widerstandslos in den keller. jeden tag ein neues tief.
      die geplante ke zu 1,8 euro hat so ja wohl keinen taug.
      am 08.11. sollen lt. webpage zahlen kommen. was da wohl so mitgeteilt wird?

      gruß
      myschkin
      Avatar
      schrieb am 24.10.07 10:12:07
      Beitrag Nr. 81 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.129.705 von myschkin am 24.10.07 10:01:33interessant ist v.a., wieviel Liquidität noch vorhanden ist. Allerdings habe ich da keine allzu hohen Erwartungen
      Avatar
      schrieb am 24.10.07 10:18:57
      Beitrag Nr. 82 ()
      zum halbjahr lag man bei 4,77 mio. euro (was ca. 93 cent/aktie entsprachen) - tendenz fallend ...

      gruß
      myschkin
      Avatar
      schrieb am 30.10.07 13:37:38
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.129.945 von myschkin am 24.10.07 10:18:57Hallo,
      hast Du eine Ahnung, was da passiert?
      Da gehen 50k für keinen Euro über den Tisch.
      Noch entspannt?
      Gruss
      N.
      Avatar
      schrieb am 09.11.07 10:16:59
      Beitrag Nr. 84 ()
      hallo,
      nein, habe keine ahnung. entspannt? nur weil ich an der außenlinie stehe ... die aktie ist zur zeit reine spekulation.

      hier die neun-monatszahlen von gestern.

      gruß
      myschkin

      Zwischenmitteilung der Reality Capital Partners AG (WKN 724 000)
      § 37x Wertpapierhandelsgesetz
      Sehr geehrte Aktionäre,
      im Folgenden informieren wir Sie über die Geschäftsentwicklung der Reality Capital
      Partners AG von Juni bis September 2007.
      Reality Capital Partners AG ist eine im amtlichen Handel in Frankfurt am Main und
      München gelistete Aktiengesellschaft. Getreu dem Unternehmenszweck befasst sich
      Reality Capital Partners AG als fokussierte Private-Equity-Gesellschaft mit allen Facetten
      renditeträchtiger Beteiligungs- und Immobilieninvestments.
      GESCHÄFTSENTWICKLUNG
      Die letzten Monate waren geprägt von einer Reorganisation der Unternehmensführung.
      Nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Gude und dessen Nachfolger Herrn Dr.
      Späth aus dem Vorstand wurden die Herren Eric Bernard Beuerle und Richard Leitermann
      zu Vorständen der Gesellschaft berufen. Die Vorstände entwickeln ein neues
      Konzept für das Beteiligungsgeschäft.
      Die Gesellschaft hat im Berichtszeitraum weder Beteiligungs- noch Immobilieninvestments
      getätigt.
      Die Cybits Systems Security GmbH, Mainz, an der die Gesellschaft weiterhin 15,4 %
      hält wurde zwischenzeitlich in eine Aktiengesellschaft umgewandelt.
      FINANZLAGE
      Die Finanzlage des Unternehmens ist unverändert gut. Dem Unternehmen stehen
      weiterhin ca. € 4,7 Mio. für künftige Investitionen zur Verfügung. Die Erträge aus den
      Finanzanlagen decken jedoch im Berichtszeitraum insbesondere wegen der durch die
      Änderungen im Vorstand entstandenen zusätzlichen Kosten, die Aufwendungen nicht
      vollständig.
      KAPITALERHÖHUNG
      Die im Juni 2007 angekündigte Kapitalerhöhung wurde nicht zuletzt wegen des stark
      fallenden Aktienkurses der Gesellschaft zurückgestellt. Die Unternehmensentwicklung
      und insbesondere die Finanzsituation der Gesellschaft sind hiervon nicht beeinträchtigt.
      MITARBEITER
      Die Gesellschaft beschäftigt neben den Vorständen keine Mitarbeiter.
      AUSBLICK
      Die Reality Capital Partners AG geht davon aus, dass im letzten Quartal 2007 weitere
      Beteiligungsaktivitäten geprüft und eventuell erste Beteiligungen auch abgeschlossen
      werden. Der Schwerpunkt wird dabei wegen der weiterhin als schwierig beurteilten
      Marktlage im Immobiliensektor im Bereich der Firmenbeteiligungen liegen.
      Frankfurt am Main, im November 2007
      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 09.11.07 10:40:31
      Beitrag Nr. 85 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.357.520 von myschkin am 09.11.07 10:16:59Hi,

      ok, dachte Du seist investiert.
      Hatte die Hoffnung, dass da 'mal was passiert, nach dem Einstieg der neuen Investoren.
      Hört sich aber alles ziemlich planlos an.

      Gruss
      N.
      Avatar
      schrieb am 02.01.08 16:11:27
      Beitrag Nr. 86 ()
      Falls es noch jemanden interessieren sollte...

      aus
      "Der große
      Mantelaktien-Report"


      Reality Capital Partners AG (ehem. Sibra Beteiligungs AG, ehem. DBAG Detmolder Beteiligungs AG, ehem. Sinalco AG)

      Wie man bereits an den zahlreichen Umbenennungen sehen kann, hat die Reality Capital Partners AG eine bewegte Vergangenheit hinter sich. Die Gesellschaft war im Getränkegeschäft als Sinalco AG tätig. Der Name leitet sich vom lateinischen „sine alcohole“ (also „ohne Alkohol“) ab, der im Rahmen eines Preisausschreibens im Jahre 1905 ermittelt wurde. Die Marke Sinalco hat laut dem Institut für Demoskopie Allensbach einen Bekanntheitsgrad von 91 % in der Bevölkerung.
      Nachdem der Mantel vor etwa einem Jahrzehnt von der WCM AG übernommen und bereinigt wurde, änderte die ehemalige Sinalco ihren Namen bzw. den oder die Besitzer mehrfach. Dieser offensichtlich vor sich hinschlummernde Mantel wurde von Börsenbriefen oder Teilnehmern aus Internetforen immer wieder als Spekulationsobjekt entdeckt, aber zu wirklich neuem Leben wurde diese traditionsreiche AG bisher nie erweckt.

      Zwar hatte die IVG Immobilien AG lange Zeit einen Anteil von 80 % gehalten, aber auch eine Einbringung von Immobilien erfolgte nie, obwohl darüber spekuliert wurde. Stattdessen verwaltete die Gesellschaft über die Jahre hinweg ihr eigenes Vermögen, was insbesondere in einer Verleihung an den Großaktionär zum Ausdruck kam. Ein Problem stellte auch immer die Bilanzposition Pensionsrückstellungen dar, die noch aus der Zeit der operativen Tätigkeit stammt. Zwar betrug diese per Ende 2006 nur noch ca. 0,6 Mio. Euro, aber dennoch wirkt sich dies belastend bei einem Verkauf aus, da ein Mantel nicht komplett gereinigt übergeben werden kann. Dazu kommen jedoch auch noch mittelbare Pensionsverpflichtungen (ca. 272.000 Euro), die gegenüber der Unterstützungskasse zu leisten sind. Insgesamt bestehen Verpflichtungen gegenüber 82 Rentnern bzw. Rentenanwärtern.
      Im Jahr 2001 wurde von der IVG gemeldet, dass der 80%-Anteil an die Star 21 Networks AG verkauft wurde. Wenig später wurde der Kaufvertrag jedoch wieder rückgängig gemacht. Erst im April 2006 gab es wieder Anzeichen einer Belebung des Mantels: Die IVG verkaufte den Mantel an verschiedene Investoren im Rahmen eines Auktionsverfahrens. In der im Jahr 2006 stattfindenden Hauptversammlung wurde u. a. die Namensänderung in Reality Capital Partners AG beschlossen. Damals wurde den Aktionären auch die Wiederbelebung des Börsenmantels vorgestellt: So sollte die AG als Private Equity-Gesellschaft agieren und sich insbesondere auf nationale Immobilien- und Beteiligungsinvestitionen konzentrieren. So sollte auch innerhalb weniger Monate ein Immobilienportfolio über ca. 50 Mio. Euro aufgebaut werden. Bis zum Ende des Jahrzehnts sollten es dann sogar 500 Mio. Euro werden und eine nachhaltige Eigenkapitalrendite von mindestens 15 % erzielt werden. Auch eine Umwandlung zu einem REIT (Real Estate Investment Trust) war von der Verwaltung geplant.
      Im Geschäftsbericht 2006 sowie auf der im Juli 2007 stattgefundenen Hauptversammlung musste der Vorstand jedoch erklären, dass bislang keine Immobilientransaktionen stattgefunden hätten, da sich das Marktumfeld verschlechtert hatte. Infolgedessen wurde die Reality Capital Partners nun als „Private-Equity-Gesellschaft mit allen Facetten renditeträchtiger Beteiligungs- und Immobilieninvestments“ ausgerichtet. Im November 2006 wurde eine Beteiligung an der Cybits Security Systems GmbH gekauft.
      Diese Gesellschaft soll in eine AG umgewandelt und in den Freiverkehr einbezogen werden. Für den Anteil von mittlerweile 15,4 % wurden 1,34 Mio. Euro bezahlt. In Zukunft soll die Reality Capital Partners also auf den Beteiligungs-Bereich ausgerichtet werden.
      Auf der Hauptversammlung gab es deutliche Kritik, da die angekündigte Fokussierung auf den Immobilienbereich bereits nach kurzer Zeit wieder verworfen wurde und die Neuausrichtung nur sehr schleppend vorangeht. In diesem Jahr gab es zudem zahlreiche Veränderungen im Vorstand. Wir sehen als mögliches Problem bei der „neuen Sinalco“ den vergrößerten Streubesitz aufgrund des Auktionsverfahrens, bei dem der 80%-Anteil der IVG in verschiedene Hände gelangte. Sollte das Beteiligungsgeschäft nicht erfolgreich aufgenommen werden können, würde die Gesellschaft wieder zum Börsenmantel werden.
      Avatar
      schrieb am 30.01.08 18:52:09
      Beitrag Nr. 87 ()
      ein Lebenszeichen...

      Reality Capital Partners AG:geplante Übernahme der Cybits AG

      Reality Capital Partners AG / Firmenübernahme

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Reality Capital Partners AG: geplante Übernahme der Cybits AG -
      Frankfurt am Main; Die im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse
      gelistete Reality Capital Partners AG befindet sich in Gesprächen zur
      Übernahme der Cybits AG. Die Reality Capital Partners AG hält bereits eine
      Beteiligung in Höhe von 15,42 % an der Cybits AG. Die Cybits AG ist ein
      Dienstleister für softwarebasierte Konzepte zur Personenidentifikation,
      Altersverifikation und Transaktionsauthentifizierung im Internet, Mobilfunk
      und Kabel-TV. (www.cybits.de; www.verify-u.de)



      Kontakt:
      Heike Pschorn; Assistentin des Vorstands
      Reality Capital Partners AG
      Am Opernplatz 2
      60313 Frankfurt am Main
      Telefon: +49-69-2087690
      Telefax:: +49-69-2087699
      Avatar
      schrieb am 07.02.08 12:54:58
      Beitrag Nr. 88 ()
      die greenwich war bislang selbst an der Cybits beteiligt ...

      gruß
      myschkin

      Reality Capital Partners AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
      Reality Capital Partners AG (News) / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
      05.02.2008
      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------
      Die Greenwich Beteiligungen AG Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 31.01.2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Reality Capital Partners AG, Frankfurt am Main, Deutschland, ISIN: DE0007240004, WKN: 724000 am 31.01.2008 durch Aktien die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 5,882% (das entspricht 300000 Stimmrechten) beträgt.
      05.02.2008 <a href="http://www.dgap.de">Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP</a>
      -------------------------------------------------------------------- -------
      Sprache: Deutsch Emittent: Reality Capital Partners AG Am Opernplatz 2 60313 Frankfurt am Main Deutschland Internet: www.rcp.ag.
      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      -------------------------------------------------------------------- -------
      ISIN DE0007240004
      Avatar
      schrieb am 11.06.08 17:57:59
      Beitrag Nr. 89 ()
      11.06.2008 10:30
      Reality Capital Partners AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      Reality Capital Partners AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21
      Abs. 1 WpHG (Aktie)

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Die ACM Equity Limited, George Town, Cayman Islands hat uns gemäß § 21 Abs.
      1 WpHG am 05.06.2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Reality
      Capital Partners AG, Frankfurt am Main, Deutschland, ISIN: DE0007240004,
      WKN: 724000 am 01.06.2008 durch Aktien die Schwelle von 3%, 5% und 10% der
      Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 10,98% (das entspricht 560000
      Stimmrechten) beträgt.
      10,98% der Stimmrechte (das entspricht 560000 Stimmrechten) sind der
      Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Absolute Octane
      Master Fund Limited über die Absolute Octane Fund Limited
      zuzurechnen.

      11.06.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: Reality Capital Partners AG
      Am Opernplatz 2
      60313 Frankfurt am Main
      Deutschland
      Internet: www.rcp.ag.

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 12.07.08 12:20:01
      Beitrag Nr. 90 ()
      Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung am 20.08.08

      Reality Capital Partners AG


      Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 20. August 2008, um 10 Uhr, in den Räumlichkeiten der Credit Suisse (Deutschland) AG, Niederlassung Frankfurt am Main, Auditorium, Junghofstraße 16, 60311 Frankfurt am Main, beginnenden ordentlichen Hauptversammlung der Reality Capital Partners AG (Bonn) ein.




      Tagesordnung

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Reality Capital Partners AG für das Geschäftsjahr 2007 nebst Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrates sowie dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB



      2. Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen



      3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen



      4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die SMC Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer - sowie erforderlichenfalls zum Konzernabschlussprüfer - für das Geschäftsjahr 2008 zu wählen



      5. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals durch Bar- und Sachkapitalerhöhung und entsprechende Änderung der Satzung

      Die Gesellschaft beabsichtigt, das Grundkapital gegen Bar- und Sacheinlagen (Bar- und Sachkapitalerhöhung nachfolgend zusammen „Kapitalerhöhung“) um bis zu € 10.200.000,-- durch Ausgabe von bis zu 10.200.000 neuen Stückaktien, lautend auf den Inhaber, mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je € 1,--, zu erhöhen. In Höhe von bis zu € 5.100.000,-- soll die Kapitalerhöhung der Übernahme der Cybits AG mit Sitz in Mainz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Mainz unter HRB 41088 („Cybits“), durch die Gesellschaft dienen, an der die Gesellschaft bereits mit 131.891 Aktien (entspricht rund 19,8 % des Grundkapitals) beteiligt ist. Gleichzeitig soll den Aktionären der Gesellschaft die Möglichkeit eingeräumt werden, im Rahmen einer Barkapitalerhöhung um bis zu € 5.100.000,-- bis zu 5.100.000 neue Stückaktien, lautend auf den Inhaber, mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je € 1,--, zu beziehen. Die neuen Aktien sollen einheitlich zum Betrag von € 1,10 (110%) je Aktie ausgegeben werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 5.100.000,-- wird um bis zu € 10.200.000,-- auf bis zu € 15.300.000,-- erhöht durch Ausgabe von bis zu 10.200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 1,-- je Aktie nach Maßgabe der folgenden Regelungen: A. Die Kapitalerhöhung erfolgt hinsichtlich eines Betrages von bis zu € 5.100.000,-- durch Ausgabe von bis zu 5.100.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 1,-- je Aktie gegen Sacheinlagen. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von € 1,10 (110%) je Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2008 gewinnberechtigt. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen. Zur Zeichnung der neuen Aktien werden – mit Ausnahme unserer Gesellschaft – die Aktionäre der Cybits zugelassen und zwar wie folgt:

      A.a. Zur Zeichnung von 2.064.104 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien die Acxit Capital Management GmbH, Frankfurt am Main, mit der Verpflichtung, dafür als Sacheinlage mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2008 insgesamt 215.318 von ihr gehaltener auf den Inhaber lautende Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,-- je Aktie an der Cybits auf die Gesellschaft zu übertragen;

      A.b. Zur Zeichnung von 888.171 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien die Absolute Activist Value Master Fund Ltd., Cayman Islands, mit der Verpflichtung, dafür als Sacheinlage mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2008 insgesamt 92.650 von ihr gehaltener auf den Inhaber lautende Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,-- je Aktie an der Cybits auf die Gesellschaft zu übertragen;

      A.c. Zur Zeichnung von bis zu 604.973 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien die DMH Deutsche Medien Holding GmbH, Kronberg, mit der Verpflichtung, dafür als Sacheinlage mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2008 insgesamt bis zu 63.108 von ihr gehaltener auf den Inhaber lautende Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,-- je Aktie an der Cybits auf die Gesellschaft zu übertragen;

      A.d. Zur Zeichnung von 384.046 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien Herr Eric Bernard Beuerle, Langen, mit der Verpflichtung, dafür als Sacheinlage mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2008 insgesamt 40.062 von ihm gehaltener auf den Inhaber lautende Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,-- je Aktie an der Cybits auf die Gesellschaft zu übertragen;

      A.e. Zur Zeichnung von 384.046 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien die Deranto Investment GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen, mit der Verpflichtung, dafür als Sacheinlage mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2008 insgesamt 40.062 von ihr gehaltener auf den Inhaber lautende Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,-- je Aktie an der Cybits auf die Gesellschaft zu übertragen;

      A.f. Zur Zeichnung von 219.420 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien die Carnea Group GmbH, Frankfurt am Main, mit der Verpflichtung, dafür als Sacheinlage mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2008 insgesamt 22.889 von ihr gehaltener auf den Inhaber lautende Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,-- je Aktie an der Cybits auf die Gesellschaft zu übertragen;

      A.g. Zur Zeichnung von 219.383 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien Herr Alexander Menche, Neu-Isenburg, mit der Verpflichtung, dafür als Sacheinlage mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2008 insgesamt 22.885 von ihm gehaltener auf den Inhaber lautende Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,-- je Aktie an der Cybits auf die Gesellschaft zu übertragen;

      A.h. Zur Zeichnung von 219.383 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien die Greenwich Beteiligungen AG, Frankfurt am Main, mit der Verpflichtung, dafür als Sacheinlage mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2008 insgesamt 22.885 von ihr gehaltener auf den Inhaber lautende Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,-- je Aktie an der Cybits auf die Gesellschaft zu übertragen;

      A.i. Zur Zeichnung von 95.863 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien Herr Volker Neiß, Neu-Isenburg, mit der Verpflichtung, dafür als Sacheinlage mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2008 insgesamt 10.000 von ihm gehaltener auf den Inhaber lautende Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,-- je Aktie an der Cybits auf die Gesellschaft zu übertragen;

      A.j. Zur Zeichnung von 20.611 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien Herr Stefan Pattberg, Königstein, mit der Verpflichtung, dafür als Sacheinlage mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2008 insgesamt 2.150 von ihm gehaltener auf den Inhaber lautende Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,-- je Aktie an der Cybits auf die Gesellschaft zu übertragen.


      Die gemäß den Buchstaben A. a. bis einschließlich A.j. einzubringenden insgesamt bis zu 532.009 Aktien der Cybits entsprechen 80,13 Prozent des Grundkapitals der Cybits. B. Die Kapitalerhöhung erfolgt hinsichtlich eines weiteren Betrages von bis zu € 5.100.000,-- durch Ausgabe von bis zu 5.100.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 1,-- je Aktie gegen Bareinlagen. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von € 1,10 (110%) je Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2008 gewinnberechtigt. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 1:1 zum Bezug angeboten, d.h. jede bisherige Aktie berechtigt zum Bezug einer neuen Aktie. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebotes.

      C. Die neuen Aktien werden in einer Globalurkunde ohne Globalgewinnanteilsschein verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung der neuen Aktien ist gemäß der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen.

      D. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen. Dazu gehört auch die Feststellung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten Aktien beziehen können, jedoch spätestens bis zum 30. September 2008.

      E. Der Beschluss über die Kapitalerhöhung wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 30. September 2008 mindestens 3.700.000 neue Aktien gezeichnet sind.

      F. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 3 Abs. 1 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.




      6. Beschlussfassung über die Aufhebung bestehenden und die Schaffung neuen genehmigten Kapitals

      Die Satzung der Gesellschaft weist derzeit genehmigte Kapitalia I bis III aus, nach denen das Grundkapital bis zum 16. Juni 2009 um bis zu insgesamt € 2.550.000,-- durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 2.550.000 neuen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen erhöht werden kann.

      Für den Fall, dass die Hauptversammlung der Kapitalerhöhung gemäß Tagesordnungspunkt 5 zustimmt und diese durchgeführt wird, beträgt das Grundkapital der Gesellschaft mindestens € 8.800.000,-- und ist eingeteilt in mindestens 8.800.000 Stückaktien, lautend auf den Inhaber.

      Um der Gesellschaft dann neue Handlungsoptionen, insbesondere zur Finanzierung weiterer Akquisitionen, und damit die notwendige Flexibilität zu geben, soll das Genehmigte Kapital dem erhöhten Grundkapital angepasst werden.

      Für den Fall, dass die Hauptversammlung der Kapitalerhöhung gemäß Tagesordnungspunkt 5 zustimmt, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 6.1 „Die dem Vorstand erteilten Ermächtigungen, das Grundkapital bis zum 16. Juni 2009 um bis zu insgesamt € 2.550.000,-- durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 2.550.000 neuen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen, wird aufgehoben. § 3 Absatz 4 und 5 der Satzung werden ersatzlos gestrichen.“

      6.2 „Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 31. Juli 2013 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt € 4.400.000 durch Ausgabe von neuen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit Gewinnberechtigung ab Beginn des im Zeitpunkt der Ausgabe laufenden Geschäftsjahres zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

      ― soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;

      ― um die neuen Aktien gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen auszugeben;

      ― wenn die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen erfolgt, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt zehn von Hundert des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt zehn von Hundert des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Bei der Ausnutzung der 10%-Grenze ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG einzubeziehen.


      Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital zu ändern.“

      6.3 „§ 3 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt geändert:

      „Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 31. Juli 2013 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt € 4.400.000 durch Ausgabe von neuen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit Gewinnberechtigung ab Beginn des im Zeitpunkt der Ausgabe laufenden Geschäftsjahres zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,― soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;

      ― um die neuen Aktien gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen auszugeben;

      ― wenn die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen erfolgt, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt zehn von Hundert des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt zehn von Hundert des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Bei der Ausnutzung der 10%-Grenze ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG einzubeziehen.


      Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital zu ändern.“




      7. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates

      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 7.1 „Zum Mitglied des Aufsichtsrates wird Herr Thomas Klack, Geschäftsführer, Frankfurt am Main, gewählt. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt.“

      7.2 „Zum Mitglied des Aufsichtsrates wird Herr Helmut Hilgers, Executive Consultant, Königstein, gewählt. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt.“

      7.3 „Zum Mitglied des Aufsichtsrates wird Herr Richard Roy, Unternehmensberater, Dreieich, gewählt. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt.“




      8. Beschlussfassung über weitere Änderungen der Satzung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 8.1 Der Sitz der Gesellschaft wird von Bonn nach Frankfurt am Main verlegt. § 1 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      (2) Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.

      8.2 § 6 Abs. 1 der Satzung wird um folgende Sätze 3 und 4 ergänzt:

      Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Vorstandsmitglieder einzelvertretungsbefugt sind. Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne Vorstandsmitglieder und zur gesetzlichen Vertretung gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied berechtigte Prokuristen generell oder für den Einzelfall von dem Verbot der Mehrfachvertretung gem. § 181 2. Alt. BGB befreien; § 112 AktG bleibt unberührt.

      8.3 § 7 Abs. 1, Satz 2 der Satzung („Dies gilt auch, wenn die Geschäfte bei Tochtergesellschaften (im unmittelbaren Mehrheitsbesitz stehende Gesellschaften) vorgenommen werden.“) wird ersatzlos gestrichen.

      8.4 § 10 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst und es werden folgende Abs. 3 und 4 eingefügt:

      (1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat:

      a. eine feste Vergütung von € 6.000. Der Vorsitzende erhält das Zweifache, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache;

      b. für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrates ein Sitzungsgeld in Höhe von € 1.250,--; für Sitzungen, die am gleichen Tag oder an aufeinander folgenden Tagen statt finden, wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt;

      c. eine auf den Unternehmenserfolg des abgelaufenen Geschäftsjahres bezogene Tantieme von € 100 für jedes volle Zehntel eines Prozentpunktes, um das die an die Aktionäre verteilte Dividende vier Prozent des Grundkapitals übersteigt; bei Sachdividenden ist der Betrag des Bilanzgewinnes maßgeblich, der für die Sachdividende verwendet wird.


      (3) Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört oder jeweils den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz innegehabt haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig.

      (4) Die Vergütung nach Abs. 1 a. wird fällig nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates, diejenige nach Abs. 1 c. nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr beschließt.


      8.5 § 13 Abs. 1 und 2 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:

      (1) Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (letzter Anmeldetag) zugehen.

      (2) Die Aktionäre müssen außerdem die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzleistungsinstitut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages, 00:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, vor der Hauptversammlung zu beziehen (Legitimationstag) und muss der in der Einberufung bestimmten Stelle spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung zugehen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. In der Einberufung kann der Anteilsbesitznachweis auch in weiteren Sprachen oder durch weitere Institute zugelassen werden. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.


      8.6 In § 14 der Satzung wird folgender Absatz 4 eingefügt:

      (4) Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung in den Fällen gestattet, in denen sie mit erheblichem Zeit- oder Kostenaufwand verbundene Reisen zum Ort der Hauptversammlung in Kauf nehmen müssten. Die Hauptversammlung kann auf Anordnung des Vorstandes mit Zustimmung des Versammlungsleiters auszugsweise oder vollständig in Ton und Bild übertragen werden. Die Übertragung kann auch in einer Form erfolgen, zu der die Öffentlichkeit uneingeschränkt Zugang hat. Die Form der Übertragung ist mit der Einberufung bekannt zu machen.


      8.7 In § 18 der Satzung wird der bisherige Satz 1 zu Absatz 1 und es wird folgender Absatz 2 eingefügt:

      (2) Die Gesellschaft ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen berechtigt, Informationen an ihre Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung zu übermitteln.






      Zu Tagesordnungspunkt 5
      Bericht des Vorstandes
      über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechtes
      gemäß § 186 Abs. 4, Satz 2 AktG

      Der auf den 20. August 2008 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft wird unter anderem vorgeschlagen, das Grundkapital durch eine Bar- und Sachkapitalerhöhung zu erhöhen, bei der im Rahmen der Sachkapitalerhöhung das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden soll. Um den Aktionären die Möglichkeit zu geben, ihre Beteiligung an unserer Gesellschaft in gewissem Umfang aufrecht zu erhalten, soll neben der Sachkapitalerhöhung auch eine Barkapitalerhöhung durchgeführt werden, in der den bisherigen Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird. Im Einzelnen wird auf die Tagesordnung verwiesen.

      Aufgrund des mit der Sachkapitalerhöhung einhergehenden Bezugsrechtsausschluss erstattet der Vorstand gemäß § 186 Abs. 4, Satz 2 AktG über den Grund des Ausschlusses des Bezugsrechtes folgenden Bericht:


      1 Allgemeines

      1.01 Unsere Gesellschaft ist eine Investmentgesellschaft, die innovative Unternehmen mit Wachstumspotential fördert. Als eine solche Gesellschaft sieht der Vorstand unserer Gesellschaft die Cybits AG, Mainz („Cybits“), an. Nach Auffassung des Vorstandes unserer Gesellschaft ist davon auszugehen, dass das Geschäftsmodel der Cybits an Bedeutung gewinnen wird und die Cybits im Rahmen ihres Geschäftsmodels eine führende Rolle einnehmen kann.

      1.02 Unsere Gesellschaft ist bereits mit rund 19,9 % an der Cybits beteiligt. Diese Minderheitsbeteiligung soll nun in eine Mehrheitsbeteiligung ausgebaut werden. So kann insbesondere eine Konsolidierung der Cybits in unsere Gesellschaft ermöglicht und es können der Cybits größere Möglichkeiten auf dem Kapitalmarkt sowie gegenüber möglichen strategischen Investoren eröffnet werden.



      2 Allgemeine Beschreibung der Cybits

      2.01 Cybits ist ein Dienstleistungsunternehmen, das sich darauf spezialisiert hat, Geschäftskunden, die in den digitalen Medien operieren (Internet, Mobilfunk, digitales Breitbandkabel), die notwendigen Prozesse als Business Process Outsourcing Partner anzubieten, damit diese konform zu geltendem Recht und aktueller Regulierung ihre Geschäfte betreiben können. Die Cybits-Produkte sind daher ausgerichtet auf die Erfordernisse von Jugendschutzgesetz, Jugendmedienschutzstaatsvertrag, Glückspielstaatsvertrag und Geldwäschegesetz. Durch das Angebot der Cybits können sich die Geschäftskunden wieder ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und müssen sich nicht selbst um die ständig erforderlichen Anpassungen kümmern. Cybits verschafft diesen Kunden so die notwendige Rechtssicherheit, um ihr Kerngeschäft betreiben zu können. Das zentrale Produkt der Cybits ist die Personenidentifikations- und Altersverifikationsplattform [verify-U]. Sie ermöglicht den Geschäftskunden der Cybits, Nutzer von Online-Angeboten eindeutig und rechtssicher zu identifizieren, geschlossene Benutzergruppen aufzubauen und sichere Online-Transaktionen durchzuführen.

      2.02 Sitz der Cybits ist Mainz. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Mainz unter HRB 41088 eingetragen. Die Cybits ist entstanden durch Umwandlung der Cybits Systems Security GmbH, Mainz, im Wege des Formwechsels nach den §§ 190 ff UmwG. Der formwechselnden Umwandlung lag ein notarieller Gesellschafterbeschluss vom 31. Juli 2007 zugrunde. Das bisherige Stammkapital und die bisherigen Geschäftsanteile der Gesellschafter der Cybits Systems Security GmbH wurden zum Grundkapital der Cybits. Die formwechselnde Umwandlung wurde am 19. September 2007 ins Handelsregister der Cybits eingetragen.

      2.03 Geschäftsführer waren bzw. Vorstände der Cybits sind seit dem 20. Februar 2007 Herr Stefan Pattberg (Vorsitzender) sowie seit dem 02. November 2006 Herr Volker Neiß. Jeder Vorstand vertritt die Gesellschaft satzungsgemäß gemeinsam mit einem weiteren Vorstand oder gemeinsam mit einem Prokuristen. Beide Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB (so genannte Mehrfachvertretung) befreit.

      2.04 Mitglieder des Aufsichtsrates sind die Herren Richard Leitermann (Vorsitzender), Johannes H. Lucas, Matthias Rutsch, Eric Bernard Beuerle und Alexander Menche. Herr Charles Fränkl ist Anfang diesen Jahres aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Auf eine Ersatzbestellung wurde verzichtet, da angedacht ist, die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf drei zu reduzieren.

      2.05 Das Grundkapital der Cybits beträgt € 663.900 und ist eingeteilt in 663.900 auf den Inhaber lautende nennwertlosen Stückaktien. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Betrag am Grundkapital in Höhe von € 1,--. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

      Die Aktien der Cybits sind nicht an einer Börse notiert. Die Aktien der Cybits verteilen sich auf insgesamt 11 Aktionäre. Unsere Gesellschaft hält bisher insgesamt 131.891 Aktien, was rund 19,87 % entspricht. Die Acxit Capital Management GmbH, Frankfurt am Main, hält insgesamt 215.318 Aktien direkt, was rund 32,43 % entspricht, sowie 42.708 über die DMH Deutsche Medien Holding GmbH, Kronberg, was rund 6,3 % entspricht. Die weiteren Aktionäre der Cybits halten Beteiligungen von weniger als 15 %. Hierunter fallen auch die Mitglieder des Vorstandes der Cybits, nämlich Herr Neiß mit 10.000 Aktien (was rund 1,51 % entspricht) und Herr Pattberg, der 2.150 Aktien (was 0,32 % entspricht) hält und der auf weitere 20.400 Aktien der Cybits gegenüber der DMH Deutsche Medien Holding GmbH, Kronberg, einen Übertragungsanspruch hat. Auch Vorstände unserer Gesellschaft sind an der Cybits beteiligt, nämlich Herr Eric Bernard Beuerle, der 40.062 Aktien der Cybits hält (was rund 6,0 % entspricht) und Herr Richard Leitermann, der zusammen mit seiner Ehefrau über die Acxit Capital Management GmbH mittelbar 10.100 Aktien der Cybits hält (was zusammen rund 1,52 % entspricht).

      Überblick über die Aktionärsstruktur der Cybits:



      Aktionäre
      Anzahl der Aktien
      Angaben in % gerundet
      Einbringungsvertrag bisher abgeschlossen

      - Acxit Capital Management GmbH, Frankfurt a.M.
      215.318 direkt *)

      42.708 indirekt über die DMH Deutsche Medien Holding GmbH
      zusammen 38,9 %
      Ja, über die 215.318 direkt gehaltenen Aktien

      - Reality Capital Partners AG,
      Frankfurt a.M.
      131.891
      19,9 %
      Nein

      - Absolute Activist Value Master
      Fund Ltd, Cayman Islands
      92.650
      14,0 %
      Nein

      - DMH Deutsche Medien
      Holding GmbH, Kronberg
      63.108, davon:

      42.708 für die Acxit Capital Management GmbH (s.o.)

      sowie

      20.400, die gegebenenfalls an Herrn Pattberg zu übertragen sind
      3,1 **) %
      Ja; und zwar über die 42.708 für die Acxit Capital Management GmbH gehaltenen Aktien

      - Eric Bernard Beuerle, Langen,
      über die TEC Investment und
      Verwaltung GmbH, Langen
      40.062
      6,0 %
      Ja

      - Deranto Investment GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen
      40.062
      6,0 %
      Ja

      - Carnea Group GmbH, Frankfurt a.M.
      22.889
      3,5 %
      Nein

      - Alexander Menche, Neu-Isenburg
      22.885
      3,5 %
      Ja

      - Greenwich Beteiligungen AG,
      Frankfurt a.M.
      22.885
      3,5 %
      Ja

      - Volker Neiß, Neu-Isenburg
      10.000
      1,5 %
      Ja

      - Stefan Pattberg, Königstein
      2.150
      bzw. zzgl. 20.400
      0,3 % ***)
      Nein



      663.900
      100 %

      *) inklusive der Aktien, die für Herrn Richard Leitermann und seine Ehefrau gehalten werden

      **) ohne die für die Acxit Capital Management GmbH gehaltenen 42.708 Aktien, sondern nur die 20.400 Aktien, die gegebenenfalls an Herrn Stefan Pattberg zu übertragen sind

      ***) bzw. 3,40 %, wenn Herr Stefan Pattberg die von der DMH Deutsche Medien Holding GmbH gehaltenen 20.400 Aktien erhält. In diesem Fall reduziert sich der Anteil der DMH Deutsche Medien Holding GmbH entsprechend.

      2.06 Folgende Aktionäre bzw. Organmitglieder der Cybits halten nach Kenntnis des Vorstandes ebenfalls Anteile an unserer Gesellschaft und/oder sind in Organen unserer Gesellschaft vertreten:



      Name/Firma
      Beteiligung an unserer Gesellschaft
      Organstellung bei unserer Gesellschaft
      Organstellung bei Cybits

      - Eric Bernard Beuerle, Langen
      Knapp 5 %
      Vorstand
      Aufsichtsrat

      - Richard Leitermann
      -
      Vorstand
      Aufsichtsrat

      - Johannes H. Lucas
      knapp 5 %
      Aufsichtsrat
      Aufsichtsrat

      - Alexander Menche,
      Neu-Isenburg
      unter 5 %
      Aufsichtsrat

      Absolute Octane Master Fund Limited
      und Absolute Octane Fund Limited

      Absolute Capital Management Holding Limited,

      die nach Kenntnis der Gesellschaft von der derselben Gruppe gemanagt werden wie die Activist Value Master Fund Ltd, Cayman Islands
      rund 10,2 %
      -
      -

      - Greenwich Beteiligungen AG, Frankfurt a.M.
      knapp 6 %
      -
      -

      2.07 Die Gesellschaft hat bisher mit den in Ziffer 2.05 aufgezählten Aktionären der Cybits Einbringungsverträge über zusammen 393.920 Aktien der Cybits abgeschlossen (was rund 59,33 % entspricht). Es ist angestrebt, auch mit den weiteren Aktionären der Cybits solche Einbringungsverträge abzuschließen, wobei derzeit nicht abgesehen werden kann, welche Cybits-Aktionäre dem Angebot unserer Gesellschaft noch nachkommen werden.

      2.08 Die aktuelle Satzung der Cybits vom 31. Juli 2007 liegt diesem Bericht als Anlage1 bei. Im Wesentlichen enthält sie, neben den bisher dargestellten, folgende Regelungen:

      (a) Das Wirtschaftsjahr der Cybits entspricht dem Kalenderjahr und deckt sich demnach mit dem unserer Gesellschaft. Insofern stimmen die Stichtage für die Jahresabschlüsse überein, was für eine etwaige Konsolidierung der Cybits als Tochtergesellschaft vorteilhaft ist. Es müsste deswegen kein Zwischenabschluss erstellt werden, was mit gesonderten Kosten verbunden wäre.

      (b) In Ziffer 4.3 der Satzung der Cybits ist vorgesehen, dass bei der Ausgabe neuer Aktien der Beginn der Gewinnbeteilung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festgesetzt werden kann. Von dieser Regelung wurde bisher kein Gebrauch gemacht.

      (c) Gemäß Ziffer 27.4 der Satzung der Cybits können Vorstand und Aufsichtsrat bei der Feststellung des Jahresabschlusses von dem Jahresüberschuss, der nach Abzug der in die gesetzlichen Rücklagen einzustellenden Beträge und eines etwaigen Verlustvortrags verbleibt, bis zu 100% in eine andere Gewinnrücklage einstellen, sofern die anderen Gewinnrücklagen die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen oder nach Einstellung übersteigen werden. Bisher wurde ein entsprechender Beschluss nicht gefasst. Ob dies künftig erforderlich ist oder nicht, ist Einzelfallabhängig und kann zu diesem Zeitpunkt nicht gesagt werden.

      (d) Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme (s.o.). Stimmrechtsbeschränkungen sind in der Satzung nicht vorgesehen. Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals sofern nicht vom Gesetz eine größere Mehrheit vorgeschrieben ist.

      (e) Im Übrigen wird auf die Satzung (Anlage 1) verwiesen.

      2.09 Der Jahresabschluss der Cybits zum 31. Dezember 2007 wurde von der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Jahresabschlüsse der Vorgängergesellschaft, der Cybits Systems Security GmbH, also für die Geschäftsjahre 2004, 2005 und 2006, wurden von der SMC Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, nach §§ 317 ff. HGB geprüft. Die besagten Abschlüsse der Cybits Systems Security GmbH wurden jeweils von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

      2.10 Die Cybits hält zum Bewertungsstichtag keine Beteiligungen und ist operativ nicht in einen Konzern eingebunden.



      3. Geschäftstätigkeit der Cybits

      3.01 Unternehmensgegenstand der Cybits sind insbesondere Tätigkeiten eines Internet Service Providers, der An- und Verkauf von Hard- und Software, der Vertrieb und die Entwicklung von Software und von Kommunikations- und Payment-Systemen sowie die Umsetzung von EDV-Sicherheitskonzepten. Innerhalb dieses Rahmens ist Cybits ein Dienstleister für softwarebasierte Konzepte zur Personenidentifikation, Altersverifikation und Transaktionsauthentifizierung im Internet, Mobilfunk und Kabel-TV.

      3.02 Zentraler Bestandteil und technische Basis des gesamten Leistungsangebots der Cybits bildet die von ihr entwickelte Personenidentifikations- und Altersverifikationsplattform [verify-U].

      (a) [verify-U] prüft an Hand des Namens, der Adresse und des Kontos, ob der Nutzer schon einmal persönlich gegenüber einer Bank oder Versicherung aufgetreten ist und sich dort persönlich ausgewiesen hat. Ist dieser Nachweis gelungen, wird der Nutzer identifiziert und gegebenenfalls als volljährig in die [verify-U]-Datenbank eingetragen. Gleichzeitig wird ihm ein Autorisierungscode übermittelt, mit dem im Internet eine so genannte Alters-PIN angelegt werden kann. Mittels Nutzerkennung und PIN-Code kann sich der User die [verify-U]-Software herunterladen. Anschließend werden sämtliche Endgeräte, die genutzt werden sollen (PC, Handy, Set Top Box) durch den User registriert.

      (b) Die Identifikation bzw. Authentifizierung eines Users erfolgt zukünftig durch den Abgleich der Eintragungen in der [verify-U]-Datenbank mit der Kombination aus eindeutig erkennbarer Hardwarekomponente (PC, Handy, Set-Top Box) und dem persönlichen [verfiy-U]-PIN. User, die einmal in der [verify-U]-Datenbank registriert sind, können sich so mit ihrem digitalen [verify-U]-Pass bei allen Anbietern, die das Cybits-System einsetzen, identifizieren.

      (c) Cybits hat in den vergangenen Jahren das [verify-U]-System mehrfach begutachten lassen. So z.B. zuletzt von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM), deren Mitglied Cybits ist. Weitere Begutachtungen wurden von der Kommission für Jugendschutz (KJM), von Prof. Wilms, Medienrechtler der Universität Friedrichshafen, und Prof. Sieber, Direktor des Max - Planck Instituts Freiburg, durchgeführt.. Aus den genannten Gutachten ergibt sich u.a., dass unter Einsatz des [verify-U]-Systems die Anbieter von online oder mobilen Inhalten sowie von Video-on-Demand-Systemen gewährleisten können, ihre Produkte rechtssicher anbieten zu können. Durch den Gewinn des eco Internet award 2008 wurde [verify-U] als beste vertikale deutsche Application Service Providing-Lösung ausgezeichnet.

      3.03 Unter Einsatz der [verify-U]-Plattform bietet die Gesellschaft folgendes Leistungsportfolio an:

      (a) Personenidentifikation

      Im Rahmen der Personenidentifikation durchläuft der Endverbraucher einen einmaligen Registrierungsprozess, bei dem eine rechtssichere Prüfung der Identität, der Volljährigkeit und der Adressdaten erfolgt. Bei erfolgreicher Identifikation erhält der Endverbraucher eine persönliche [verify-U]-Identität, die mit einem PIN-Code und den vom Endverbraucher registrierten Hardwarekomponenten (PC, Handy, Set-Top Box) eindeutig verknüpft ist.

      Partner bzw. Kunden von Cybits können auf die in der [verify-U]-Datenbank erfolgten Registrierungen zurückgreifen ohne eine erneute Identifizierung von den Endverbrauchern zu fordern. Durch die Registrierung in der [verify-U]-Datenbank und dem vorgeschalteten Prüfprozess können die Endverbraucher im sonst anonymisierten Internet personalisiert werden. So können z.B. Online-Händler oder Anbieter von Online-Diensten zuverlässige Basisinformationen über ihren Vertragspartner erhalten.

      (b) Altersverifikation

      Aufgrund der Vielzahl gesetzlicher Regelungen zum Beispiel im Rahmen des Jugendschutzgesetzes, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV), des Verbraucherschutzgesetzes aber auch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind Online-Händler sowie Anbieter von online- und mobilen Inhalten und von Video-on-Demand-Systemen einer Reihe von rechtlichen Bestimmungen unterworfen. So dürfen nach dem JMStV bestimmte Inhalte nur dann im Internet vertrieben werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene darauf zugreifen können. Gemäß den Vorgaben der KJM muss eine Authentifizierung des Kunden bei jeder Online-Transaktion erfolgen. Darüber hinaus sieht das BGB vor, dass Dauerschuldverhältnisse (z.B. Klingelton-Abos) im Internet und Wireless Application Protocol (WAP) bzw. Einmaltransaktionen über € 4,99 nur mit volljährigen Personen abgeschlossen werden dürfen.

      Über die [verify-U]-Plattform erfolgt eine rechtssichere Prüfung der Volljährigkeit des Endverbrauchers und eine eindeutige Registrierung der Hardwarekomponenten, die dieser verwendet. Durch die Verbindung von verwendeter Hardware-Komponente und persönlicher Identität (ID) können Anbieter gewährleisten, ihre Produkte unter Einhaltung der oben genannten Regelungen zu vertreiben.

      (c) Sicheres mobiles Bezahlen im Internet

      Um sowohl für den Anbieter als auch für den Endverbraucher die Sicherheit in Bezug auf die Abwicklung von Mobile Payment zu erhöhen bietet Cybits Lösungen an, die sichere Bezahltransaktionen mit dem Mobilfunktelefon ermöglichen:Cypay: Endverbraucher können mittels ihrer [verify-U]-Identität ein Handy registrieren und zur Bezahlung von kleinen Beträgen für kostenpflichtige Inhalte im Web nutzen. Die Abrechnung erfolgt über die Handy-Rechnung. Alternativ kann auch ein virtuelles Prepaid-Konto zur Bezahlung eingesetzt werden, das via Kreditkarte, Lastschrift, Geldkarte oder ePayment-Systemen von Drittanbietern aufgefüllt werden kann. Cybits verifiziert die Kombination aus Handy und Benutzer und registriert jede Bezahltransaktion. Die Altersverifikation ist integriert, so dass altersabhängige Angebote wie Abonnements und Umsätze über € 4,99 nur von Personen genutzt werden können, die volljährig sind.

      Cybill: Über einen speziellen Kontoauszug, auf dem alle getätigten kommerziellen [verify-U]-Transaktionen aufgezeichnet werden, erhält der Endverbraucher einen transparenten Überblick über seine Ausgaben. Des Weiteren kann ein monatliches Ausgabenlimit festgelegt werden.

      (d) Sicheres Handeln im Internet

      Durch die Prüfung der Volljährigkeit des Endverbrauchers, die eindeutige Registrierung der verwendeten Hardwarekomponenten und die Vergabe einer persönlichen ID können Anbieter von online oder mobilen Inhalten sowie Online-Händler die Transaktionsvorgänge zu einer eindeutig identifizierten Person rückverfolgen. Damit kann das Volumen von Forderungsausfällen reduziert werden, aber auch gesetzlichen Vorgaben wie z.B. den Vorgaben des Geldwäschegesetzes Rechnung getragen werden.

      Cybits informiert monatlich alle Partner, die diesen Dienst abonniert haben, welche [verify-U]-Identitäten durch Zahlungsausfall, nicht erfolgte Re-Identifizierung (nach Ablauf von zwei Jahren), Tod oder Änderung ihrer relevanten Stammdaten auffällig geworden sind.

      (e) Kinder- und Jugendschutz

      Zusätzlich zu der in der Altersverifikation begründeten Kinder- und Jugendschutzlösung für Anbieter, die entwicklungsgefährdende Inhalte vertreiben, bietet Cybits auch Lösungen an, die laut JMStV von Anbietern einzusetzen sind, die so genannte entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte vertreiben. Die von Cybits entwickelte PC-Kinderschutzsoftware [verify-U]4kids wird von der Initiative „Ein Netz für Kinder“ (Kooperation von dreizehn führenden Internetanbietern und –verbänden unter Führung der FSM) eingesetzt, um Kindern bis 12 Jahren einen sicheren Surfraum auf Basis der Whitelist „fragFINN.de“ anzubieten. Erstmalig wird damit Eltern und Pädagogen die Möglichkeit gegeben, Kinder sicher im Internet surfen zu lassen. Cybits bietet darüber hinaus Lösungen für den Mobilfunk und für DSL-Router an, die altersspezifische Schutzmechanismen bieten.

      3.04 Die Entwicklung der [verify-U]-Plattform erfolgte in den ersten Jahren seit Gründung der Gesellschaft am 18. Mai 2004 (ursprünglich unter der Firma Cybits Systems Security GmbH). Während in 2004 bis 2006 im wesentlichen das [verify-U]-System als solches entwickelt und durch die KJM und den FSM positiv begutachtet wurde, erfolgte in 2007 insbesondere die Weiterentwicklung hin zu einer vermarktungsfähigen Standardlösung. Darüber hinaus wurde mit dem zur 1&1 AG gehörenden Video-on-Demand-Portal maxdome ein erster namhafter Referenzkunde gewonnen.

      Insgesamt haben sich auskunftsgemäß bis zum 30. Juni 2008 über 600.000 Nutzer in der [verify-U]-Datenbank registriert. Aus der Registrierung von Nutzern und aus den durch die Aktivität der Nutzer (z.B. Videoabruf bei maxdome) hervorgerufenen Transaktionen / Authentifizierungen wurde im Geschäftsjahr 2007 ein Umsatz in Höhe von T€ 532,9 erzielt. In diesem Zeitraum belief sich das Jahresergebnis auf T€ - 2.120,9.

      3.05 Seit Gründung haben sich (i) Umsatz, (ii) Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), (iii) Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) und (iv) Jahresergebnis der Cybits wie folgt entwickelt:



      2004 *)
      2005
      2006
      2007
      bis
      31.03.08

      Umsatzerlöse
      € 311.715
      € 408.648
      € 627.810
      € 532.853
      € 153.939,19

      EBITDA
      € 97.876
      € -165.729
      € -478.471
      € -2.008.631
      -

      EBIT
      € 60.096
      € -249.577
      € -612.531
      € -2.167.716


      Jahresergebnis
      € 46.039
      € -249.065
      € -637.641
      € -2.120.942
      € -338.521,94**)

      *) Das Rumpfgeschäftsjahr 2004 umfasst den Zeitraum vom 18.4. – 31.12.2004
      **) vorläufiges Jahresergebnis gemäß Betriebswirtschaftlicher Auswertung zum 31.03.08

      3.06 Der Umsatzrückgang 2007 im Vergleich zu 2006 liegt nach Auskunft der Cybits darin begründet, dass die Cybits im Jahr 2006 Umsätze aus Projektgeschäft generierte, in 2007 jedoch wegen des sehr zyklischen Projektgeschäftes mit schwankenden Umsätzen verstärkt auf Dienstleistungstätigkeiten umgestellt hat, um so von einmaligen Umsätzen unabhängiger zu werden. Mit dieser Entwicklung wurde 2007 begonnen, weshalb der Umsatz zunächst zurück ging. In 2008 wurden jedoch im ersten Quartal bereits rund € 150.000 umgesetzt, so dass allein beim Halten dieses Umsatzes der Umsatz 2007 übertroffen werden würde. Cybits geht nach eigenen Angaben in 2008 jedoch von einem weiteren Umsatzanstieg aus.

      3.07 Aktionäre der Cybits haben dieser Darlehen in Höhe von insgesamt rund € 1,2 Mio. gewährt. Die Darlehen laufen auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, erstmals zum 31. Dezember 2008. Sie sind mit 5 % p.a. verzinst; erhöht sich der Referenzzinssatz der EZB, so erhöht sich auch der Darlehenszins entsprechend.

      3.08 Im Übrigen wird auf das als Anlage 2 beiliegende Gutachten der Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ulm, verwiesen.

      3.09 Derzeit sind bei der Cybits 22 Mitarbeiter beschäftigt. Ein Betriebsrat besteht nicht. Auch bestehen keine tarifvertraglichen Bindungen.



      4 Vorhaben

      4.01 Die Gesellschaft beabsichtigt, das Grundkapital gegen Bar- und Sacheinlagen (Bar- und Sachkapitalerhöhung nachfolgend zusammen „Kapitalerhöhung“) von € 5.100.000 um bis zu € 10.200.000,-- auf höchstens € 15.300.000 durch Ausgabe von bis zu 10.200.000 neuen Stückaktien, lautend auf den Inhaber, mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je € 1,--, zu erhöhen. Der Bezugspreis für die Kapitalerhöhung beträgt € 1,10 je Aktie. Dieser Ausgabekurs entspricht demnach dem geringsten Ausgabebetrag in Höhe von € 1,-- zuzüglich eines Agios in Höhe von € 0,10 je Aktie. Der Gesamtausgabepreis beläuft sich demnach auf bis zu € 11.220.000. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2008 gewinnberechtigt. In Höhe von bis zu € 5.100.000,-- soll die Kapitalerhöhung der Übernahme der Cybits dienen und durch Sacheinlagen erbracht werden. Gleichzeitig soll den Aktionären der Gesellschaft die Möglichkeit eingeräumt werden, im Rahmen einer Barkapitalerhöhung um bis zu € 5.100.000,-- bis zu 5.100.000 neue Aktien zu beziehen.

      4.02 Im Rahmen der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen strebt die Gesellschaft den Erwerb von mindestens weiteren 205.810 Aktien der Cybits an, d.h. von mindestens 31 %, so dass unsere Gesellschaft mit den bisher gehaltenen 131.891 Cybits-Aktien insgesamt mindestens 50 % hält.

      (a) Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen. Vielmehr werden zur Zeichnung der neuen Aktien die übrigen Aktionäre der Cybits zugelassen. Die zeichnenden Cybits-Aktionäre haben die Cybits-Aktien als Sacheinlage mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2008 in unsere Gesellschaft einzubringen.

      (b) Die Cybits-Aktionäre sind – mit Ausnahme unserer Gesellschaft – wie folgt zur Zeichnung zugelassen:

      (i) Acxit Capital Management GmbH, Frankfurt am Main, für 2.064.104 Stück;

      (ii) Absolute Activist Value Master Fund Ltd., Cayman Islands, für 888.171 Stück;

      (iii) DMH Deutsche Medien Holding GmbH, Kronberg, für 604.973 Stück;

      (iv) Eric Bernard Beuerle, Langen, für 384.046 Stück;

      (v) Deranto Investment GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen, für 384.046 Stück;

      (vi) Carnea Group GmbH, Frankfurt am Main, für 219.420 Stück;

      (vii) Alexander Menche, Neu-Isenburg, für 219.383 Stück;

      (viii) Greenwich Beteiligungen AG, Frankfurt am Main, für 219.383 Stück;

      (ix) Volker Neiß, Neu-Isenburg, für 95.863 Stück;

      (x) Stefan Pattberg, Königstein, für 20.611 Stück.


      (c) Bei der Einbringung der Cybits-Aktien wird von einem Wert der Cybits in Höhe von mindestens € 7 Mio. ausgegangen (Einbringungswert), so dass jeder Cybits-Aktie (insgesamt 663.900 Stück) ein Wert von € 10,5437566 zu Grunde gelegt wird (€ 7 Mio. ./. 663.900 Aktien = € 10,5437566).

      (d) Inhalt des Einbringungsvertrages sowie des Zeichnungsscheines ist der Folgende:


      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      EINBRINGUNGSVERTRAG

      zwischen der Reality Capital Partners AG, […] („Gesellschaft“),

      und

      [Name und Anschrift] („Einbringender“)

      Jede eine „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“.

      VORBEMERKUNGEN

      A. Die Gesellschaft ist eine Beteiligungsgesellschaft, deren Aktien im regulierten Markt (General Standard) sowie im Freiverkehr gelistet sind.

      B. Die Cybits AG („Cybits“) ist ein Dienstleister für softwarebasierte Konzepte zur Personenidentifikation, Altersverifikation und Transaktionsauthentifizierung im Internet, Mobilfunk und Kabel-TV. Sitz der Cybits ist Mainz. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Mainz unter HRB 41088 eingetragen. Das Grundkapital der Cybits beträgt € 663.900 und ist eingeteilt in 663.900 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien. Effektive Aktienurkunden sind nicht ausgegeben.

      C. An der Cybits sind die Gesellschaft mit 131.891 (Anzahl) (entspricht 19,87% des Grundkapitals) und der Einbringende mit (Anzahl) Aktien (entspricht […]% des Grundkapitals) beteiligt. Die restlichen Aktien der Cybits verteilen sich auf insgesamt 10 weitere Aktionäre.

      D. Der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft in 2008 soll vorgeschlagen werden, das Grundkapital der Gesellschaft von € 5.100.000 um bis zu € 10.200.000 auf dann bis zu € 15.300.000 durch Ausgabe von bis 10.200.000 neuen auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien, mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 1,-- je Aktie zum Ausgabebetrag von € 1,10 je Aktie zu erhöhen („Kapitalerhöhung“). Die neuen Aktien sollen ab dem 1. Januar 2008 gewinnberechtigt sein. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen gemischte Sach- und Bareinlagen. Die Sacheinlage soll durch Einbringung der noch nicht im Besitz der Gesellschaft befindlichen Aktien der Cybits erbracht werden.

      E. Der Einbringende soll zur Zeichnung von […] neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft zugelassen werden. Der Einbringende soll dafür als Sacheinlage seine (Anzahl) Aktien an der Cybits in die Gesellschaft einbringen („Einzubringende Cybits Aktien“) und – nach erfolgtem Hauptversammlungsbeschluss – den gemäß als Anlage 1 (Zeichnungsschein) beigefügten Zeichnungsschein gegenüber der Gesellschaft abgeben.

      F. Mit diesem Vertrag bringt der Einbringende die Einzubringenden Cybits Aktien als Sacheinlage in die Gesellschaft ein.



      1. Gegenstand des Vertrages

      Der Einbringende hat auf die Gesellschaft zu übertragen und überträgt hiermit auf die Gesellschaft die Einzubringenden Cybits Aktien nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.



      2. Stichtag, Übergabe

      Die Übertragung der Einzubringenden Cybits Aktien auf die Gesellschaft erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften mit Wirkung zum 1. Januar 2008 („Stichtag“).



      3. Einbringungswert

      Der Einbringungswert der Einzubringenden Cybits Aktien wird auf (€ 10,5437566 x Einzubringender Cybits Aktien) festgelegt („Einbringungswert“).



      4. Übertragung der Aktien

      4.1 Der Einbringende und die Gesellschaft sind sich darüber einig, dass das Eigentum an den Einzubringenden Cybits Aktien mit Wirkung auf den Stichtag auf die Gesellschaft übergeht. Hilfsweise tritt der Einbringende hiermit sämtliche Mitgliedschaftsrechte aus den Einzubringenden Cybits Aktien gemäß den §§ 413, 398 BGB an die die Abtretung hiermit annehmende Gesellschaft ab.

      4.2 Die Parteien verpflichten sich, unmittelbar im Anschluss an den Eigentumsübergang alle insoweit erforderlichen und zweckmäßigen Maßnahmen zu ergreifen.



      5. Garantien und Beschaffenheitsvereinbarungen

      5.1 Der Einbringende garantiert im Sinne einer verschuldensunabhängigen Einstandspflicht gemäß § 443 BGB auf den Zeitpunkt des Stichtages und der Übereignung der Einzubringenden Cybits Aktien bzw. der Übertragung sämtliche Mitgliedschaftsrechte aus den Einzubringenden Cybits Aktien, dass

      (a) die Einzubringenden Cybits Aktien rechtswirksam begründet und voll eingezahlt sind;

      (b) er der rechtliche und wirtschaftliche Eigentümer der Einzubringenden Cybits Aktien ist und

      (c) dass die Einzubringenden Cybits Aktien frei von jeglichen Belastungen sowie von anderen zugunsten Dritter bestellter Rechte sind und dass er das Recht hat, über sie frei zu verfügen, ohne dass er hierzu die Zustimmung eines Dritten benötigen würde oder eine solche Verfügung die Rechte eines Dritten verletzen würde.


      5.2 Eine weitergehende Haftung des Einbringenden ist ausgeschlossen. Besondere Beschaffenheitsvereinbarungen werden nicht getroffen. Insbesondere hat der Einbringende nicht für Vermögen und Ertragskraft der Cybits einzustehen.



      6. Rücktritt der Gesellschaft

      6.1 Der Gesellschaft steht das Recht zu, von diesem Einbringungsvertrag mit sofortiger Wirkung zurück zu treten, wenn

      ― eine Bewertung der Cybits nach dem Standard des IDW ES1 (Ertragswert oder so genannte Discounted Cash Flow Methode) einen Unternehmenswert von weniger als € 7 Mio. ergibt


      oder ― nicht mindestens weitere 35% der Aktien der Cybits – zur Klarstellung: ohne die bisher von der Gesellschaft gehaltenen 131.891 (Anzahl) (entspricht 19,87%) Aktien der Cybits – im Rahmen der Kapitalerhöhung in die Gesellschaft eingebracht werden.


      6.2 Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und wird mit Zugang der Rücktrittserklärung beim Einbringenden wirksam. Der Rücktritt kann bis 31. Dezember 2009 erklärt werden (Ausschlussfrist). Im Falle des Rücktritts sind Ansprüche des Einbringenden gegen die Gesellschaft ausgeschlossen.



      7. Rücktritt des Einbringenden

      7.1 Dem Einbringenden steht das Recht zu, von diesem Einbringungsvertrag mit sofortiger Wirkung zurück zu treten, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis 31. August 2009 durchgeführt ist, d. h. sowohl der Beschluss der Hauptversammlung als auch die Erhöhung des Grundkapitals im Handelsregister eingetragen ist.

      7.2 Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und wird mit Zugang der Rücktrittserklärung bei der Gesellschaft wirksam. Der Rücktritt kann bis 30. September 2009 erklärt werden (Ausschlussfrist). Im Falle des Rücktritts sind Ansprüche der Gesellschaft gegen den Einbringenden ausgeschlossen.



      8. Aufschiebende und auflösende Bedingungen

      8.1 Dieser Einbringungsvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Kapitalerhöhung zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet wird. Hierbei ist der Eingang der Anmeldung beim Handelsregister maßgeblich.

      8.2 Dieser Einbringungsvertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass die Kapitalerhöhung scheitert. Die Kapitalerhöhung ist gescheitert, wenn das Handelsregister die Eintragung der Durchführung endgültig und rechtskräftig ablehnt (Zwischenverfügungen sind nicht maßgeblich) oder die Gesellschaft den Antrag auf Eintragung der Kapitalerhöhung endgültig zurück zieht.



      9. Verschiedenes

      9.1 Änderungen dieses Einbringungsvertrages einschließlich der Änderung dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform, soweit keine strengere Form vorgeschrieben ist.

      9.2 Nebenabreden bestehen nicht. Eventuell vor dem Inkrafttreten dieses Einbringungsvertrages zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes getroffene Vereinbarungen werden hiermit aufgehoben.

      9.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Einbringungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. Planwidrige Lücken des Einbringungsvertrages sind entsprechend auszufüllen.

      9.4 Die Anlage (Zeichnungsschein)zu diesem Vertragstext ist wesentlicher Bestandteile des Einbringungsvertrages.

      9.5 Die durch diesen Einbringungsvertrag und seine Durchführung entstehenden Kosten trägt die Gesellschaft.

      (Unterschriften)

      Anlage: Zeichnungsschein


      *** Ende des Einbringungsvertrages ***
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Zeichnungsschein
      Reality Capital Partners AG, Bonn
      Handelsregister Bonn - HRB 8927
      (doppelt ausfertigen!!)

      Name/Firma
      […]
      Handelsregister
      […]

      Sitz/Wohnort
      […]
      HRB-Nr.:
      […]

      Straße
      […]

      PLZ, Ort
      […]



      Die ordentliche Hauptversammlung der Reality Capital Partners AG, Bonn („Gesellschaft“), hat am 20. August 2008 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch gemischte Bar- und Sachkapitalerhöhung von € 5.100.000 um bis zu € 10.200.000 auf bis zu € 15.300.000 durch Ausgabe von bis zu 10.200.000 neuen auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien, mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 1,-- je Aktie („Neue Aktien“), zum Ausgabebetrag von € 1,10 je Neuer Aktie, also zu einem Gesamtausgabebetrag von insgesamt bis zu € 11.220.000 zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2008 gewinnberechtigt.

      Die Kapitalerhöhung erfolgt hinsichtlich eines Betrages von bis zu € 5.100.000,-- durch Ausgabe von bis zu 5.100.000 Neuen Aktien gegen Bareinlagen. Die Neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 1:1 zum Bezug angeboten, d.h. jede bisherige Aktie berechtigt zum Bezug einer Neuen Aktie. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebotes.

      Die Kapitalerhöhung erfolgt hinsichtlich eines weiteren Betrages von bis zu € 5.100.000 durch Ausgabe von bis zu 5.100.000 Neuen Aktien gegen Sacheinlage. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen. Zur Zeichnung der Neuen Aktien, die im Rahmen der Sachkapitalerhöhung ausgegeben werden, werden die Aktionäre der Cybits AG mit Sitz in Mainz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Mainz unter HRB 41088 („Cybits“), zugelassen.

      Zur Zeichnung von […] Neuen Aktien wurde Herr […] mit der Verpflichtung zugelassen, dafür als Sacheinlage mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2008 insgesamt […] von ihm gehaltenen auf den Inhaber lautende Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,-- je Aktie an der Cybits auf die Gesellschaft zu übertragen

      Herr […] zeichnet und übernimmt hiermit nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen insgesamt […] Neue Aktien zum Gesamtausgabebetrag von insgesamt € […] gegen Einbringung von […] Aktien der Cybits. Nebenverpflichtungen bestehen nicht.

      Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. August 2009 im Handelsregister eingetragen ist.

      Ein Anspruch auf effektive Stücke und Auslieferung der Aktien besteht nicht.

      (Unterschriften)

      *** Ende des Zeichnungsscheines ***
      ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      (e) Die Gesellschaft hat bisher mit den in Ziffer 2.05 aufgezählten Aktionären der Cybits Einbringungsverträge über zusammen 393.920 Aktien der Cybits abgeschlossen (was rund 59,33 % entspricht), so dass sie mit den bisherigen 131.891 Aktien sodann 525.811 Cybits-Aktien und damit mehr als 79 % an der Cybits halten würde. Ein Grund für einen Rücktritt gemäß § 6.1 des Einbringungsvertrages würde dann nicht mehr bestehen. Auch hat eine Bewertung der Cybits einen Wert von mehr als € 7 Mio. ergeben (siehe hierzu oben sowie unten Ziffer 8.03), so dass der zweite Rücktrittsgrund gemäß § 6.1 ebenfalls nicht besteht.

      (f) Es ist angestrebt, weitere Aktien der Cybits im Rahmen der Kapitalerhöhung zu erwerben. Insofern sollen und können auch mit den weiteren Aktionären der Cybits, die bisher keine Einbringungsverträge mit unserer Gesellschaft abgeschlossen haben (siehe Ziffer 2.05), Einbringungsverträge abgeschlossen werden. In diesem Fall würde sich der Anteil unserer Gesellschaft an der Cybits erhöhen bis maximal 100 %. Es kann derzeit aber nicht abgesehen werden, welche Cybits-Aktionäre mit unserer Gesellschaft noch Einbringungsverträge abschließen werden.

      (g) Um sich jedoch die Möglichkeit offen zu halten, wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, das Grundkapital der Gesellschaft im Rahmen der Sachkapitalerhöhung bis zum Höchstbetrag von € 5,1 Mio. zu erhöhen und auch die Aktionäre der Cybits zur Zeichnung zu zulassen, die bisher keinen Einbringungsvertrag abgeschlossen haben.

      4.03 Im Rahmen der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen werden die neuen Aktien den bisherigen Aktionären unserer Gesellschaft im Verhältnis 1:1 zum Bezug angeboten, d.h. jede bisherige Aktie berechtigt zum Bezug einer neuen Aktie. Die vorstehende Sachkapitalerhöhung findet hierbei keine Berücksichtigung, d.h. den Zeichnern der Sachkapitalerhöhung stehen aus den im Rahmen der Sachkapitalerhöhung emittierten Aktien keine Bezugsrechte innerhalb dieser Barkapitalerhöhung zu. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebotes.

      4.04 Die neuen Aktien werden in einer Globalurkunde ohne Globalgewinnanteilsschein verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung der neuen Aktien ist gemäß der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen.

      4.05 Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen. Dazu gehört auch die Feststellung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten Aktien beziehen können, jedoch spätestens bis zum 30. September 2008.

      4.06 Der Beschluss über die Erhöhung wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 30. September 2008 mindestens 3.700.000 neue Aktien gezeichnet sind.

      Diese Voraussetzung wird aufgrund der bisherigen Einbringungsverträge erfüllt werden.

      4.07 Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 3 Abs. 1 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.



      5 Wesentliche Gründe für den Erwerb der Cybits - Aktien

      5.01 Unsere Gesellschaft ist eine börsennotierte Investmentgesellschaft, die innovative Unternehmen mit Wachstumspotential fördert. Sie hält bereits rund 19 % an der Cybits. Sie ist über das Geschäftsmodell und Leistungsfähigkeit der Cybits informiert. Unsere Gesellschaft ist der Auffassung, dass das Geschäftsmodel der Cybits an Bedeutung gewinnen wird und die Cybits im Rahmen ihres Geschäftsmodels eine führende Rolle einnehmen kann. Mit der Akquisition weiterer als der bisher gehaltenen 131.891 Cybits–Aktien kann die Gesellschaft an dieser Entwicklung gesteigert teilnehmen. Insbesondere können nach dem Erwerb einer Mehrheit an der Cybits sowie weiterer Gesellschaften in dem selben oder vergleichbaren Umfeld bzw. Tätigkeitsfeld Synergien geschaffen und gehoben werden. Auf diese Weise können die Vorraussetzungen für die Bildung eines Unternehmens erfüllt werden, das künftig eine gewichtigere Rolle im Bereich der Entwicklung und dem Betreiben von Software-Systemen erreichen kann.

      5.02 Die Gesellschaft hält die Cybits für ein innovatives Unternehmen mit Wachstumspotential. Der Sicherheit von Bestell- und Auftragsleistungen über das Internet wird künftig eine immer bedeutendere Rolle zukommen. Es besteht ein erhebliches Interesse unserer Gesellschaft, sich in einer zukunftsorientierten Technologie und Industrie zu engagieren, was nach Ansicht des Vorstandes durch den Erwerb einer Mehrheit an der Cybits geschehen kann. Der Erwerb einer Mehrheit an der Cybits ist daher eine Gelegenheit für unsere Gesellschaft, die sie nur durch Ausgabe neuer Aktien an die Cybits-Aktionäre realisieren kann und ist daher nach Ansicht des Vorstandes ein richtiger Schritt für die Zukunft unserer Gesellschaft.

      5.03 Der mit einer Sachkapitalerhöhung einhergehende Ausschluss des Bezugsrechtes und eine damit einhergehende Verwässerung der Beteiligung der Altaktionäre an der Gesellschaft soll dadurch abgeschwächt werden, dass neben der Sachkapitalerhöhung für die Aktionäre unserer Gesellschaft eine Barkapitalerhöhung angebotenen wird. Aufgrund seiner Bezugsrechte kann jeder Aktionär den seinem Anteil am Grundkapital entsprechenden Anteil neuer Aktien zeichnen und hierdurch eine Verwässerung seines Anteiles abschwächen.

      5.04 Durch die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen tritt für die derzeitigen Aktionäre unserer Gesellschaft nach Auffassung des Vorstandes keine Verwässerung in wirtschaftlicher Hinsicht ein, sondern lediglich ein prozentuales Absinken ihrer Beteiligungshöhe, aber an einem größeren Unternehmen, so dass der wirtschaftliche Wert jeder Beteiligung grundsätzlich gleich hoch bleibt und sich nach Einschätzung des Vorstandes aufgrund des Zusammenschlusses sogar erhöht. Die Kombination einer Kapitalerhöhung gegen Sach- und Bareinlagen stellt nach Einschätzung des Vorstands die beste Möglichkeit für die Aktionäre unserer Gesellschaft dar, das durch den Zusammenschluss resultierende Absinken ihrer relativen Beteiligungsquote zumindest teilweise kompensieren zu können. Die Kapitalerhöhung gegen Sach- und Bareinlagen kann zwar nicht sicherstellen, dass jeder derzeitige Aktionär seine bisherige Beteiligungsquote halten kann. Dadurch, dass die Barkapitalerhöhung aber in derselben Höhe wie die Sachkapitalerhöhung angeboten und den Altaktionären die Möglichkeit eingeräumt wird, neue Aktien unserer Gesellschaft zum selben Ausgabebetrag zu beziehen, zu dem auch die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen durchgeführt wird, haben die Aktionäre unserer Gesellschaft die Möglichkeit, das prozentuale Absinken ihrer Beteiligungshöhe erheblich einzuschränken. Da die Aktionäre unserer Gesellschaft zudem die Möglichkeit haben, durch Zukäufe über die Börse ein Absinken ihrer Beteiligungsquote und z. B. das Unterschreiten von wichtigen Schwellen zu verhindern, überwiegen nach Ansicht des Vorstands die Argumente für eine Kombination einer Kapitalerhöhung gegen Sach- und Bareinlagen.



      6 Geeignetheit des Bezugsrechtsausschlusses

      6.01 Der Bezugsrechtsausschluss, der im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung stets mit einhergeht, ist geeignet, wenn der angestrebte Zweck mit ihm erreicht werden kann. Dies ist vorliegend der Fall.

      6.02 Die Aktionäre der Cybits waren zu einem Zusammenschluss mit unserer Gesellschaft nur unter der Bedingung bereit, dass sie auch an unserer Gesellschaft eigenkapitalmäßig beteiligt sind. Ein Erwerb der Cybits-Aktien durch unsere Gesellschaft im Rahmen eines so genannten Share-Deal, insbesondere zu vergleichbaren wirtschaftlichen Bedingungen, schlossen die Aktionäre der Cybits aus. Sie waren insbesondere nicht bereit, das Risiko der Finanzierung durch unsere Gesellschaft zu tragen.

      6.03 Im Wege der Sachkapitalerhöhung in Verbindung mit einem Bezugsrechtsausschluss kann das Ziel, die Mehrheit an der Cybits und damit diese als Beteiligungsgesellschaft unserer Gesellschaft zu erlangen, erreicht werden. Daher ist der Bezugsrechtsausschluss eine geeignete Maßnahme zur Erreichung des im Interesse der Gesellschaft liegenden Zwecks.



      7 Erforderlichkeit (mögliche Alternativen?)

      7.01 Erforderlich ist der Bezugsrechtsausschluss, wenn eine Entscheidungsalternative nicht besteht oder der Bezugsrechtsausschluss unter mehreren Möglichkeiten den Zweck am Besten zu fördern vermag. Das Letztere ist vorliegend der Fall. Der Vorstand unserer Gesellschaft hat eingehend geprüft, ob zu dem vorgeschlagenen Einbringungskonzept alternative Wege zur Verfügung stehen. Hieraus hat sich ergeben, dass andere denkbare Zusammenführungskonzepte nicht geeignet sind, die unternehmerischen Ziele der Zusammenführung zu erreichen oder aber deutliche Nachteile gegenüber dem vorgeschlagenen Einbringungskonzept aufweisen.

      7.02 Varianten zur Gewährung von Anteilen?

      Unsere Gesellschaft hätte die Aktien (Share-Deal) oder die wesentlichen Vermögenswerte der Cybits (Asset-Deal) kaufen können.

      (a) Jedoch waren die maßgeblichen Aktionäre der Cybits – wie oben ausgeführt – nicht bereit, ihre Aktien an der Cybits zu verkaufen (Share-Deal) oder einem Verkauf der wesentlichen Vermögenswerte der Cybits (Asset-Deal) zuzustimmen. Zur Einbringung der Aktien im Wege der Sacheinlage auf Basis der jetzigen Bewertung waren sie nur unter der Voraussetzung bereit, dass sie auch an unserer Gesellschaft kapitalmäßig beteiligt sind, um so auch weiterhin am angestrebten Erfolg der Cybits zumindest indirekt partizipieren zu können.

      (b) Unabhängig hiervon verfügt unsere Gesellschaft auch nicht über ausreichende liquide Mittel, um die Aktien oder die wesentlichen Vermögenswerte der Cybits kaufen zu können. Vielmehr müsste ein Kaufpreis fremdfinanziert oder durch eine Barkapitalerhöhung aufgebracht werden. Die Beschaffung von Fremdmitteln in erforderlicher Höhe ist mangels hinreichender Sicherheiten unmöglich oder wäre zumindest mit sehr hohen Zinsen verbunden. In jedem Fall würden die notwendigen Finanzierungskosten den Ertrag zu Lasten der Aktionäre erheblich schmälern. Dass die zum Erwerb erforderlichen Gelder durch die derzeitigen Aktionäre aufgebracht werden könnten, erscheint dem Vorstand als äußerst unwahrscheinlich. Der Vorstand rechnet insbesondere aufgrund der derzeitigen Situation auf den Finanzmärkten nicht damit, dass die Aktionäre eine Kapitalerhöhung in der erforderlichen Höhe vollständig zeichnen würden.

      (c) Nach alledem kam lediglich in Betracht, die Cybits gegen Gewährung von Aktien zu erwerben.

      7.03 Möglichkeiten des Erwerbs gegen Gewährung von Aktien

      (a) Die Zusammenführung hätte grundsätzlich im Wege einer Verschmelzung zur Aufnahme, nämlich unserer Gesellschaft als aufnehmender und der Cybits als abgebender Gesellschaft erreicht werden können.

      (b) Bei einer Verschmelzung zur Aufnahme geht das gesamte Vermögen des übertragenen Unternehmens mit allen Rechten und Pflichten einschließlich aller Verbindlichkeiten auf den übernehmenden Rechtsträger über. Das übertragene Unternehmen erlischt dabei. Bei einer Verschmelzung der Cybits zur Aufnahme durch unsere Gesellschaft würde Cybits als rechtlich selbständige Gesellschaft also untergehen und das gesamte Vermögen nebst sämtlichen Verbindlichkeiten auf unsere Gesellschaft übergehen. Das entspricht weder dem Unternehmensgegenstand noch dem Willen unserer Gesellschaft, als Beteiligungsgesellschaft selbst operativ tätig zu werden. Unsere Gesellschaft soll als solche grundsätzlich nicht im Bereich der Cybits operativ tätig werden. Vielmehr ist angestrebt, weitere Beteiligungen, gegebenenfalls im Geschäftsfeld der Cybits zu erwerben, um auf diese Weise Synergien heben zu können. Deshalb vermag die Verschmelzung zur Aufnahme den angestrebten Zweck nicht so zu fördern, wie eine Sachkapitalerhöhung.

      (c) Eine Verschmelzung zur Neugründung wäre bereits deshalb nicht sinnvoll gewesen, da hierdurch an Stelle der bisherigen Cybits nur eine neue Gesellschaft gegründet worden wäre. Das Ziel eines Erwerbs der Cybits kann jedoch bereits auf direktem Wege, also durch den Erwerb der Mehrheit an der Cybits erreicht werden.

      7.04 Der nunmehr gefundene Weg, d.h. die Einbringung der Cybits-Aktien mittels einer Sach- verbunden mit einer Barkapitalerhöhung, bei der den Altaktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird, erscheint daher als der in der gegebenen Situation einzig gangbare Weg, die Aktienmehrheit an der Cybits zu erwerben.



      8 Verhältnismäßigkeit

      8.01 Ein Bezugsrechtsausschluss ist verhältnismäßig, wenn das angestrebte Gesellschaftsinteresse höher zu bewerten ist als das Interesse der Aktionäre am Erhalt ihrer Rechtsposition.

      8.02 Dies ist nach Ansicht des Vorstands der Fall, weil die vorgenommene Bewertung der Cybits angemessen ist und die Aktionäre zudem die Möglichkeit haben, neue Aktien der Gesellschaft zum selben Ausgabebetrag zu beziehen, zu dem auch die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen durchgeführt wird.

      8.03 Sachkapitalerhöhung

      (a) Die Gesellschaft hat vorbereitend eine finanzielle, steuerliche und rechtliche Prüfung der Cybits durchführen lassen. Die Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ulm, hat im Auftrag der Gesellschaft ein Wertgutachten über den Unternehmenswert der Cybits nach den Grundsätzen des für Unternehmensbewertungen maßgeblichen Standard IDW ES 1 i.d.F. 2007 vom 5.9.2007 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. erstellt. Die Bewertung der Cybits erfolgte insoweit nach dem Discounted Cash- Flow-Verfahren. Hierbei bestimmt sich der Wert eines Unternehmens im Sinne eines Zukunftserfolgswertes unter der Annahme ausschließlich finanzieller Interessen durch den Barwert der aufgrund der Beteiligung an dem Unternehmen erzielbaren Nettozuflüsse an die Inhaber. Zur Ableitung dieses Barwerts wird ein Kapitalisierungszinssatz angewendet, der die Rendite aus einer zur Investition in das zu bewertende Unternehmen adäquaten Alternativanlage repräsentiert.

      (b) Die zur Ermittlung des Unternehmenswertes abzuzinsenden Nettoeinnahmen an die Inhaber des Unternehmens ergeben sich dabei vorrangig aus den Ausschüttungen der künftig durch das Unternehmen erwirtschafteten finanziellen Überschüsse. Die Unternehmensbewertung nach dem Discounted Cash-Flow-Verfahren setzt daher eine Prognose der entziehbaren künftigen finanziellen Überschüsse des Unternehmens voraus. Bei der Ermittlung der durch die Inhaber des Unternehmens entziehbaren finanziellen Überschüsse des Unternehmens sind die gesellschaftsrechtlichen Ausschüttungsgrenzen zu berücksichtigen. Für die Berechnung des objektivierten Unternehmenswertes ist somit von der Ausschüttung derjenigen finanziellen Überschüsse auszugehen, die – in der so genannten Detailplanungsphase – unter Berücksichtigung des dokumentierten Unternehmenskonzepts zur Ausschüttung zur Verfügung stehen, bzw. die – in der so genannten Fortführungsphase – äquivalent zum Ausschüttungsverhalten der adäquaten Alternativanlage sind.

      (c) Dem Wertgutachten liegen daher insbesondere die Planzahlen der Cybits für die Geschäftsjahre 2008 bis 2011 zugrunde.

      (d) Das Wertgutachten weist auf den Stichtag zum 31. Dezember 2007 einen Unternehmenswert der Cybits von € 7 bis € 13 Mio. aus. Es ist diesem Bericht als Anlage 2 beigefügt.

      (e) Zusätzlich ist der nach dem Ertragswertverfahren gefundene Unternehmenswert noch mit Hilfe der so genannten Multiplikatorenmethode plausibilisiert worden. Die Bewertung nach der Multiplikatorenmethode hat dabei nur einen unterstützenden Charakter und war nicht das maßgebliche Verfahren für die Bewertung der Cybits. Die Multiplikatorenmethode basiert auf einer vergleichenden Preisbestimmung durch Ableitung geeigneter Vervielfältiger aus Kapitalmarktdaten börsennotierter Vergleichsunternehmen und deren Übertragung auf das zu bewertende Unternehmen. Die Anwendung dieses auf Kennzahlen vergleichbarer börsennotierter Unternehmen aufbauenden Preisfindungsverfahrens ergibt einen Wert des Unternehmens als Produkt einer als repräsentativ angesehenen Ergebnisgröße des Unternehmens mit dem Ergebnismultiplikator der Vergleichsunternehmen. Der Multiplikator ergibt sich hierbei aus dem Verhältnis der Börsenkapitalisierung zum Ergebnis der Vergleichsunternehmen. Die Bewertung nach der Multiplikatorenmethode hat den unter Anwendung des Ertragswertverfahrens ermittelten Unternehmenswert der Cybits bestätigt.

      (f) Der Ausgabebetrag in Höhe von € 1,10 je auszugebender Aktie, mithin in Höhe von mindestens € 5,61 Mio. (€ 1,10 x 5,1 Mio. maximal zu emittierender Aktien im Rahmen der Sachkapitalerhöhung) ist von dem Wert der Cybits (mindestens € 7 Mio., siehe oben) gedeckt. Der Ausgabebetrag von € 1,10 je Aktie ist unter Berücksichtigung der vorstehenden Kapitalmaßnahmen sowie der Geschäftsentwicklung unserer Gesellschaft auch angemessen. Der geschätzte Nettovermögenswert unserer Gesellschaft beträgt rund € 3,6 Mio. (bei einer Bewertung der Cybits in Höhe von € 7 Mio.) bis rund € 4,6 Mio. (bei einer Bewertung der Cybits in Höhe von € 13 Mio.). Der Vorstand weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um die Zahlen Ende April 2008 und nur um eine grobe Schätzung handelt, die insbesondere davon abhängig ist, welche Verpflichtungen der Gesellschaft aus den so genannten Pensionsverpflichtungen entstehen. Dies kann derzeit nur rechnerisch mit gewissen Variablen errechnet werden. Der Vorstand weist auch ausdrücklich darauf hin, dass sich aufgrund dieser Pensionsverpflichtungen der Wert unserer Gesellschaft – auch – erheblich ändern kann. Eine genaue Festlegung ist derzeit jedoch nur mit Einschränkungen möglich. Bei den vorstehenden Wertschätzungen wurde von den Ende April 2008 vorliegenden Zahlen ausgegangen. Unsere Gesellschaft hielt damals rund 15,4 % an der Cybits. Jedoch ausgehend von diesen Werten und 5.100.000 emittierten Aktien, in die das Grundkapital unserer Gesellschaft derzeit eingeteilt ist, entfällt auf jede Aktie unserer Gesellschaft ein Nettovermögenswert in Höhe von rund € 0,70 (bei einer Bewertung der Cybits in Höhe von € 7 Mio.) bzw. rund € 0,91 (bei einer Bewertung der Cybits in Höhe von € 13 Mio.). Bei nunmehr rund 19,9 % gehaltenen Cybits-Aktien erhöhen sich diese Werte bei ansonsten gleich bleibenden Ausgangspunkten auf € 0,75 bzw. € 1,02 je Aktie.

      (g) In Ansehung dieses Nettovermögenswertes ist die Ausgabe zum Ausgabekurs von € 1,10 gerechtfertigt. Der Nettovermögenswert je Aktie erhöht sich allein durch die Einbringung der Cybits auf rund € 1,03, ausgehend von einem festgesetzten Einbringungswert der Cybits in Höhe von € 7 Mio. und einer, nach der durchgeführten Sachkapitalerhöhung bestehenden Aktienzahl von 10.200.000. Würden im Rahmen der Sachkapitalerhöhung nicht sämtliche 5.100.000 Aktien ausgegeben, sondern beispielsweise nur die, über die derzeit Einbringungsverträge abgeschlossen wurden (das sind 3.776.236), so würde sich der Nettovermögenswert je Aktie allein durch die Einbringung der Cybits auf gerundet € 1,19 erhöhen, ebenfalls ausgehend von einem festgesetzten Einbringungswert der Cybits in Höhe von € 7 Mio.

      (h) Die Barkapitalerhöhung ändert hieran nichts Wesentliches. Unabhängig von der Höhe, in der sie ausgeschöpft wird, würde sich der Nettovermögenswert je Aktie nicht wesentlich verändern. Selbst im Falle der Zeichnung sämtlicher der 10.200.000 neuen Aktien, die im Rahmen der Kapitalerhöhung ausgegeben werden, und einer Bewertung der Cybits von € 7 Mio., würde der Nettovermögenswert unserer Gesellschaft dann je Aktie € 1,06 betragen und damit immer noch weit über dem derzeitigen Nettovermögenswert unserer Gesellschaft liegen. Dies gilt erst Recht, legt man der Cybits einen Wert von € 13 Mio. zu Grunde.

      (i) Ein Abstellen auf den derzeitigen Börsenkurs unserer Gesellschaft ist nach Ansicht des Vorstandes nicht angemessen und nicht möglich. Der durchschnittliche Kurs betrug vor 6 Monaten rund € 1,20 je Aktie, ab Februar 2008 dann rund € 1,00 und ab Mitte April 2008 sodann weniger als € 1,--. Gemittelt lag der Kurs in diesem Zeitraum bei rund € 1,075 je Aktie. Auf einer 3 Monatsbasis lag er gemittelt bei rund € 0,95 je Aktie. Der derzeitige Kurs würde zudem unterhalb des zulässigen Mindestausgabekurs von € 1,-- liegen.

      8.04 Barkapitalerhöhung

      (a) Im Rahmen der Barkapitalerhöhung beträgt das Bezugsverhältnis 1 : 1, d.h. eine alte Aktie berechtigt zum Bezug von einer Neuen.

      (b) Zwar liegt für die Altaktionäre der Ausgabekurs ebenfalls über dem des durchschnittlichen bzw. derzeitigen Börsenkurses (s.o.). Jedoch dürfen Aktien nicht unterhalb des Mindestausgabekurs von € 1,-- je Aktie ausgegeben werden. Zudem ist das Agio von € 0,10 je Aktie u.a. durch den bestehenden Nettovermögenswert unserer Gesellschaft gerechtfertigt.

      8.05 Auswirkungen auf den bisherigen Beteiligungsbesitz

      (a) Die Einbringung der Aktien der Cybits im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen hat auf die bisherigen Aktionäre unserer Gesellschaft insbesondere die Auswirkung, dass ihre Beteiligungsquote in gewissem Umfang absinkt. Im wirtschaftlichen Sinne wird dies nach Ansicht des Vorstandes jedoch durch den Wert und die Ertragskraft der Cybits kompensiert (s.o.).

      (b) Die Einbringung führt zudem dazu, dass künftig die Inhaber der neuen Aktien mit denselben Rechten und Pflichten neben und gemeinsam mit den bisherigen Aktionären Anteilsinhaber unserer Gesellschaft sein werden. Aufgrund der entstehenden Beteiligungsquote der Aktionäre der Cybits an unserer Gesellschaft werden diese teilweise künftig auf unsere Gesellschaft einen wesentlichen Einfluss ausüben können. Ob dies der Fall ist und wenn ja in welchem Umfang, ist davon abhängig, wie sich die Altaktionäre unserer Gesellschaft an der Barkapitalerhöhung beteiligen.

      (c) Sofern die vorgeschlagene Kapitalerhöhung in vollem Umfang durchgeführt wird, d.h. die Sachkapitalerhöhung vollständig gezeichnet und im Rahmen der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen alle Aktionäre unserer Gesellschaft das eingeräumte Bezugsrecht im Verhältnis 1 : 1 vollständig ausüben, würden die Aktionäre der Cybits – unter Einschluss der bisher gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft (siehe oben Ziffer 2.06) sowie der ihnen aus dem Bezugsrecht im Rahmen der Barkapitalerhöhung hieraus zustehenden Aktien – künftig an unserer Gesellschaft im Umfang von insgesamt knapp 55 % beteiligt sein. Das prozentuale Absinken der Beteiligungsquote der derzeitigen Aktionäre unserer Gesellschaft würde in diesem Fall rund 67% betragen, d. h. eine bisherige Beteiligungsquote von 1,0 % würde sich auf künftig knapp 0,67 % verringern. Diese Verwässerung erhöht sich, je weniger von der Barkapitalerhöhung Gebrauch gemacht wird.

      (d) Würde dagegen die vorgeschlagene Kapitalerhöhung ausschließlich gegen Sacheinlagen durchgeführt, d. h. die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen würde gar nicht gezeichnet, so würden die Aktionäre der Cybits – unter Einschluss der bisher gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft (siehe oben Ziffer 2.06) – rechnerisch künftig an unserer Gesellschaft im Umfang von insgesamt rund 65 % beteiligt sein. Das prozentuale Absinken der Beteiligungsquote der derzeitigen Aktionäre unserer Gesellschaft – ausgenommen diejenigen, die auch Aktien an der Cybits gehalten haben (siehe oben Ziffer 2.06) – würde in diesem Fall rund 50 % betragen, d. h. eine bisherige Beteiligungsquote von 1,0 % würde sich auf künftig knapp 0,5 % verringern.



      9 Unsere Gesellschaft nach Einbringung der Cybits bzw. Durchführung der Barkapitalerhöhung

      9.01 Durch den angestrebten Erwerb der Aktien der Cybits werden wir Mehrheitsaktionärin der Cybits.

      (a) Grundsätzlich ist angestrebt, dass der bisherige Vorstand der Cybits in der derzeitigen Besetzung bestehen bleibt.

      (b) Unsere Gesellschaft beabsichtigt in jedem Fall die Besetzung des Aufsichtsrates, was durch die Repräsentanz der Herren Leitermann, Beuerle und Lucas bereits teilweise gegeben ist. Der Aufsichtsrat soll von sechs auf drei Personen reduziert werden. Die danach zu besetzenden Aufsichtsratsmandate sollen entweder durch die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder oder durch andere sach- und fachkundige Personen zeitnah besetzt werden.

      9.02 Bei der Cybits bestand und besteht derzeit ein Finanzierungsbedarf. Derzeit beträgt dieser monatlich rund € 120.000. Auch geht Cybits nach eigenen Angaben davon aus, dass noch bis Ende 2008 ein Finanzierungsbedarf bestehen wird, der jedoch aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann (aufgrund bestehender und anstehender Aufträge sowie vorhandener liquider Mittel aus einer durchgeführten Kapitalerhöhung). Sollten sich diese Vorstellungen der Cybits nicht realisieren, hätte die Cybits auch künftig einen Finanzbedarf. In diesem Fall müssten zunächst Einsparmöglichkeiten evaluiert werden, insbesondere im Bereich Verwaltung und Personal. Zudem müssten Möglichkeiten der Umsatzsteigerung geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden. Sollte dennoch ein Finanzbedarf bestehen oder sollten die darlehensausreichenden Aktionäre der Cybits ihre Darlehen rechtmäßig zurück fordern und könnte dies nicht von der Cybits aufgebracht werden, so würde die Cybits Kapital benötigen. Eine Möglichkeit wäre dann, die Cybits mit den bestehenden Finanzmitteln unserer Gesellschaft zu finanzieren. In welcher Weise dies durchgeführt würde, müsste im Einzelfall geprüft werden. In Betracht kommt grundsätzlich die Möglichkeit einer Barkapitalerhöhung oder die Gewährung von Gesellschafterdarlehen. Der Vorstand unserer Gesellschaft geht jedoch aufgrund der von Cybits vorgelegten und gutachterlich überprüften Planzahlen davon aus, dass dies nicht erforderlich sein wird. Er weist jedoch darauf hin, dass er die Plausibilität der Planzahlen der Cybits – mit Ausnahme der vorstehend ausgeführten Maßnahmen, gutachterlicher Überprüfung, usw. – nicht weiter überprüft hat, etwa die Belastbarkeit der Kundenbeziehungen der Cybits usw.

      9.03 Nach Akquisition der Cybits würde unsere Gesellschaft in einem äußerst interessanten Markt an einer Gesellschaft beteiligt sein, die sich nach einer Phase der Entwicklung nun in der Umsetzungsphase befindet und im Falle des Gelingens als sehr Erfolg versprechend erscheint. Zudem verfügt unsere Gesellschaft mit der Cybits über eine Beteiligungsgesellschaft, um die weitere Beteiligungen in demselben Geschäftsfeld erworben werden können, um so mögliche Synergien zu heben. Auf diese Weise können die Vorraussetzungen für die Bildung eines Unternehmens erfüllt werden, das künftig eine gewichtigere Rolle im Bereich der Entwicklung und dem Betreiben von Software-Systemen erreichen kann.



      10 Auslage von Unterlagen

      Dieser Bericht des Vorstandes nebst Anlagen liegt in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Er wird auf Verlangen jedem unserer Aktionäre gegen Nachweis ihrer Aktionärseigenschaft übersandt. Er wird nebst Anlagen auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.


      Bonn, im Juli 2008
      Der Vorstand



      Zu Tagesordnungspunkt 6
      (Bericht des Vorstandes über die Gründe für den Bezugsrechtsausschluss gemäß §§ 186 Abs. 4, Satz 2, § 203 Abs. 1, Satz 2 AktG)

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, die bisherige Ermächtigung aufzuheben und ein neues Genehmigtes Kapital zu schaffen. Das neue Genehmigte Kapital soll an die Stelle des bisherigen Genehmigten Kapitals treten. Hierdurch soll weiterhin gewährleistet werden, dass die Gesellschaft über flexible Handlungsmöglichkeiten verfügt, um im Interesse der Aktionäre die Eigenkapitalausstattung den geschäftlichen und rechtlichen Erfordernissen anpassen zu können.

      Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals haben die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. Es wird jedoch vorgeschlagen, den Vorstand zu ermächtigen:

      (a) Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Spitzenbeträgen sind ausschließlich technische Gründe maßgeblich. Hierdurch soll es dem Vorstand im Einzelfall ermöglicht werden, ein glattes Bezugsverhältnis herzustellen. Dies erleichtert die Abwicklung von Bezugsrechten und erspart zusätzlichen Aufwand. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering;

      (b) das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft auszuschließen. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen aus Genehmigtem Kapital soll der Gesellschaft die Möglichkeit geben, in geeigneten Fällen Sacheinlagen, insbesondere Unternehmen bzw. Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder andere mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehende Wirtschaftsgüter gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Die Ermächtigung erstreckt sich insbesondere auf den Erwerb von Beteiligungen im Rahmen so genannter „share deals“, d.h. durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen, sowie auf den Erwerb im Rahmen so genannter „asset deals“, d.h. die Übernahme eines Unternehmens oder Unternehmensteils mittels Erwerb der sie bestimmenden Vermögensgegenstände, Rechte, Vertragspositionen und ähnlichem. Die Gesellschaft hat damit ein Instrument, eventuelle Akquisitionsmöglichkeiten unter Zuhilfenahme flexibler und liquiditätsschonender Finanzierungsinstrumente zu realisieren. Die Möglichkeit, rasch und erfolgreich auf entsprechende vorteilhafte Angebote oder sich bietende Gelegenheiten reagieren zu können, dient dabei auch dem Erhalt und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft. Zwar kommt es bei einem Bezugsrechtsausschluss zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteiles der vorhandenen Aktionäre. Bei Einräumung eines Bezugsrechtes wäre aber der Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung von Aktien nicht möglich und die damit für die Gesellschaft und die Aktionäre verbundenen Vorteile wären nicht erreichbar. Auch muss bei einer solchen Akquisition eine Kapitalerhöhung kurzfristig erfolgen, weshalb diese in aller Regel nicht von der nur einmal jährlich stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unmittelbar beschlossen werden kann. Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung für jeden einzelnen Erwerb wäre jedoch aus Kosten- und Zeitgründen nicht praktikabel. Konkrete Erwerbsvorhaben, für die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, bestehen zur Zeit nicht;

      (c) das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu insgesamt zehn vom hundert des Grundkapitals auszuschließen, sofern der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Diese Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses soll die Verwaltung in die Lage versetzen, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Eine derartige Kapitalerhöhung führt wegen der schnellen Handlungsmöglichkeit erfahrungsgemäß zu einem höheren Mittelzufluss als eine vergleichbare Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre. Sie liegt somit im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre. Es kommt zwar dadurch zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Aktionäre, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil erhalten möchten, haben indessen die Möglichkeit, die hierfür erforderliche Aktienzahl über die Börse zu erwerben.


      Die Ermächtigung soll entsprechend § 202 Abs. 1 AktG auf 5 Jahre, nämlich bis 31. Juli 2013 eingeräumt werden. Innerhalb dieses Zeitraumes darf der Vorstand das Grundkapital einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt € 4.400.000,-- durch Ausgabe von neuen Stückaktien gegen Bar und/oder Sacheinlagen mit Gewinnberechtigung ab Beginn des im Zeitpunkt des bei Ausgabe laufenden Geschäftsjahres erhöhen (Genehmigtes Kapital).




      Angaben zu Tagesordnungspunkt 7
      (Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates nach § 125 AktG)

      Herr Klack ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.


      Herr Hilgers ist ein Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

      ― P&I Personal & Informatik AG, Wiesbaden,


      sowie in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

      ― Mitglied des Beirates der OdiSys GmbH, Darmstadt,

      ― Mitglied des Beirates der Plönzke Holding AG, Wiesbaden,

      ― Mitglied des Beirates der Hauck & Aufhäuser Corporate Finance GmbH, Frankfurt am Main.



      Herr Roy ist ein Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

      ― BALDA AG, Bad Oeynhausen (Vorsitzender),

      ― Premiere AG, Unterföhring (stellvertretender Vorsitzender), Vorsitzender des Revisionsausschusses,

      ― Update Software AG, Wien, Österreich,

      ― Freenet AG, Büdelsdorf, Mitglied des Präsidiums,


      sowie in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

      ― Vizepräsident des Verwaltungsrates der Swisscom AG, Bern, Schweiz, Vorsitzender des Ausschusses Kompensation sowie Mitglied des Revisionsausschusses.





      Angaben nach § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 5.100.000 und ist eingeteilt in 5.100.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt 5.100.000. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im elektronischen Bundesanzeiger.




      Teilnahmebedingungen

      Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts setzen nach § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft voraus, dass sich die Aktionäre der Reality Capital Partners AG vor der Hauptversammlung hierzu anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

      Außerdem müssen die Aktionäre gemäß § 13 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechtes und zur Stellung von Anträgen nachweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 30. Juli 2008 (00:00 Uhr MESZ) beziehen.

      Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 13. August 2008, (24:00 Uhr MESZ) unter der nachfolgenden Anschrift zugegangen sein:

      Reality Capital Partners AG
      c/o Deutsche Bank AG
      General Meetings
      60272 Frankfurt am Main
      Fax: 069 / 12012 – 86045
      E-Mail: wp.hv@exchanging.com

      Nach fristgemäßen Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz unter der vorgenannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten zu gewährleisten, bitten wir die Aktionäre der Gesellschaft, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

      Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.




      Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigt wird, hat die Vollmacht in schriftlicher Form zu erfolgen.

      Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann schriftlich mit der ihm zugesandten Eintrittskarte schriftlich bevollmächtigt werden. Der bevollmächtigte Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus.




      Anträge oder Wahlvorschläge

      Anträge oder Wahlvorschläge zur Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG werden unter der Internetadresse http://www.reality-ag.de veröffentlicht. Voraussetzung dafür ist, dass sie mit einem Nachweis der Aktionärseigenschaft spätestens am Mittwoch, dem 06. August 2008, bei der Gesellschaft (Am Opernplatz 2, 60313 Frankfurt am Main) eingehen. Anträge oder Wahlvorschläge zur Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG können auch per Telefax (069-2087699) oder per E-Mail (info@rcpa.de) übermittelt werden. Anträge oder Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen.




      Auszulegende Unterlagen

      Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen folgende Unterlagen zu den üblichen Geschäftszeiten (Werktags von 9:00 bis 17:00 Uhr) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Opernplatz 2, 60313 Frankfurt am Main) aus und werden jedem Aktionär gegen Nachweis seiner Aktionärseigenschaft auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen:

      ― Einladungsbekanntmachung zu dieser Hauptversammlung;

      ― Jahresabschluss, Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrates sowie der erläuternde Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2007;

      ― Bericht des Vorstandes im Zusammenhang mit der Bar- und Sachkapitalerhöhung nebst Satzung der Cybits AG, Mainz, sowie Kopie des Wertgutachtens der Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ulm, vom 30. April 2008 sowie

      ― Bericht des Vorstandes über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts beim Genehmigten Kapital gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG iVm. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG.


      Die ordentliche Hauptversammlung wird nicht in Ton oder Bild übertragen.



      Bonn, im Juli 2008

      Reality Capital Partners AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 25.08.08 21:26:03
      Beitrag Nr. 91 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.129.865 von MFC500 am 24.10.07 10:12:07war einer von euch auf der HV (ggf GSC)? gabs was interessantes?

      mac
      Avatar
      schrieb am 25.08.08 23:21:06
      Beitrag Nr. 92 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.854.700 von McNamara am 25.08.08 21:26:03GSC-Bericht ist inzwischen online.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 14:11:02
      Beitrag Nr. 93 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.855.831 von bamster am 25.08.08 23:21:06mich wundert die nach wie vor niedrige Bewertung der RCP, 4,5 Mio cash und fast 20% an Cybits und doch nur 3 Mio market cap ????

      Cybits könnte echt ein Kracher werden, verify you ist im Moment wohl eins der wenigen funktionierenden Verifikationsmodelle im internet

      ich denke , dass die aktie mindestens 1,50 bis 2 Euronen wert sein sollte
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 22:37:54
      Beitrag Nr. 94 ()
      verstehe den kursverlauf nicht
      Avatar
      schrieb am 17.12.08 14:20:06
      Beitrag Nr. 95 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.218.710 von Schokoladenpudding am 16.12.08 22:37:54Naja, Cybits ist derzeit ein reiner Cash-Burner, und dann gibts da noch den total kaputten Großaktionär ACM. Wie soll da was Positives rauskommen ?
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 19:03:39
      Beitrag Nr. 96 ()
      Reality Capital Partners AG / Personalie

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Der Vorsitzende des Aufsichtsrat der Reality Capital Partners AG Herr Dr.
      Werner Martin hat mit Wirkung zum 22. April 2009 sein Amt aus persönlichen
      Gründen niedergelegt.
      Das Mitglied des Aufsichtsrates der Reality Capital Partners AG Herr
      Richard Roy hat mit Wirkung zum 15. April 2009 sein Amt aus persönlichen
      Gründen niedergelegt.
      Der Aufsichtsrat der Reality Capital Partners AG, bestehend aus den
      Mitgliedern Thomas Klack, Olaf Castritius und Helmut Hilgers, hat
      einstimmig Herrn Thomas Klack zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrates
      gewählt.
      Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft haben beschlossen, bis zur
      ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft keine Ersatzbestellungen
      vornehmen zu lassen. Es ist geplant, der Hauptversammlung die Reduzierung
      des Aufsichtsrates auf drei Mitglieder vorzuschlagen.
      Das Vorstandsmitglied, Herr Eric Beuerle, hat sein Interimsmandat als
      Mitglied des Vorstands der Reality Capital Partners AG mit Wirkung zum 16.
      März 2009 im Einvernehmen mit den weiteren Mitgliedern des Vorstands und
      dem Aufsichtsrat niedergelegt.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

      'Herr Dr. Martin hat das Unternehmen als Vorsitzender des Aufsichtsrates in
      der wesentlichen Phase seiner Neuausrichtung begleitet und dabei
      wesentliche Impulse gegeben. Hierfür danken ihm Aufsichtsrat und Vorstand
      der Gesellschaft ausdrücklich', teilt der Vorsitzende des Aufsichtsrates
      Thomas Klack mit.
      'Wir bedauern das Ausscheiden von Herrn Eric Beuerle und
      bedanken uns für seinen wertvollen Beitrag zum Unternehmenserfolg.
      Aufsichtsrat und Vorstand begrüßen es, dass Herr Eric Beuerle seine
      Kenntnisse und Erfahrungen auch nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand
      dem Unternehmen weiterhin zur Verfügung stellen wird.'

      Kontakt:
      Heike Pschorn; Assistentin des Vorstands
      Reality Capital Partners AG
      Am Opernplatz 2
      60313 Frankfurt am Main
      Telefon: +49-69-2087690
      Telefax:: +49-69-2087699


      22.04.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: Reality Capital Partners AG
      Am Opernplatz 2
      60313 Frankfurt am Main
      Deutschland
      Telefon: +49-69-2087690
      Fax: +49-69-2087699
      E-Mail: info@rcp.ag
      Internet: www.rcp.ag.
      ISIN: DE0007240004
      WKN: 724000
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), München;
      Freiverkehr in Berlin, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 05:48:04
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.020.294 von sparplan_b am 22.04.09 19:03:39"bedanken uns für seinen wertvollen Beitrag zum Unternehmenserfolg"

      Wohl ein schlechter Witz...
      Avatar
      schrieb am 29.07.09 09:52:26
      Beitrag Nr. 98 ()
      28.07.2009 20:02
      DGAP-Adhoc: Reality Capital Partners AG (deutsch)
      Reality Capital Partners AG: Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister

      Reality Capital Partners AG / Kapitalerhöhung

      28.07.2009

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------

      Auf der Hauptversammlung der Reality Capital Partners AG am 20. August 2008 wurde unter anderem beschlossen, das Grundkapital der Reality Capital Partners AG in Höhe von EUR 5.100.000 um bis zu EUR 10.200.000 auf bis zu EUR 15.300.000 zu erhöhen. Das zuständige Registergericht beim Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 28. Juli 2009 die Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 5.100.760 in das Handelsregister der Reality Capital Partners AG eingetragen. Das Grundkapital der Reality Capital Partners AG beträgt nunmehr EUR 10.200.760.

      Die Kapitalerhöhung erfolgte als Bar- und Sachkapitalerhöhung. Im Rahmen der Sachkapitalerhöhung wurde das Grundkapital der Reality Capital Partners AG in Höhe von EUR 5.100.000 durch Einbringung von insgesamt 532.009 Stückaktien der Cybits AG, Mainz, zum Ausgabetrag von EUR 1,10 je Aktie erhöht. Die Reality Capital Partners AG hält nun 100 % an der Cybits AG. Der Rest des erhöhten Betrages entfiel auf die Barkapitalerhöhung. Die neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2008 gewinnberechtigt.

      Kontakt: Heike Pschorn; Assistentin des Vorstands Reality Capital Partners AG Am Opernplatz 2 60313 Frankfurt am Main Telefon: +49-69-2087690 Telefax:: +49-69-2087699
      Avatar
      schrieb am 12.08.09 20:27:38
      Beitrag Nr. 99 ()
      Firma/Gericht/Behörde Bereich Information V.-Datum Relevanz
      Reality Capital Partners AG
      Frankfurt am Main Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung über Verfahrensbeendigung 12.08.2009 100%
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      Reality Capital Partners AG
      Frankfurt am Main
      Mitteilung über Verfahrensbeendigung
      Die von Aktionären der Reality Capital Partners AG beim LG Köln unter dem Aktenzeichen 91 O 130/08 anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Reality Capital Partners AG vom 20. August 2008 zu den Tagesordnungspunkten 5, 6 und 7 sind durch Vergleich beendet worden.

      Der Vergleich wurde am 23. Juli 2009 durch Beschluss des LG Köln festgestellt und zwischen den nachfolgend genannten Parteien geschlossen:

      Vergleich
      in dem Verfahren 91 O 130/08
      zwischen
      1. Klaus E.H. Zapf

      2. Ulpian GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Thomas Höder

      3. Tino Hofmann,

      4. Susanne Webeler,

      5. Gerald Webeler,

      6. JKK Beteiligungs-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Dipl.-Kfm. Jochen Knoesel

      7. Christa Götz,

      8. Templer Beteiligungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Manfred Nottebrock

      9. Caterina Steeg,

      10. Manfred Klein,

      11. Martina Schütz,

      12. Peter Zetzsche,

      13. Pomoschnik Rabotajet GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Tino Hofmann,


      nachfolgend zusammen „Kläger“
      und
      1. Reality Capital Partners AG, Am Opernplatz 2, 60313 Frankfurt am Main, vertreten durch den Vorstand, bestehend aus Herrn Richard Leitermann, und dem Aufsichtsrat, bestehend aus den Herren Thomas Klack, Olaf Castritius und Helmut Hilgers


      nachfolgend „Beklagte“
      Verfahrensbevollmächtigte: Bouchon & Partner Rechtsanwälte

      2. Cybits AG, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 32, 55130 Mainz, vertreten durch die Vorstandsmitglieder Volker Neiß und Stefan Pattberg,

      Verfahrensbevollmächtigte: Bouchon & Partner Rechtsanwälte

      3. ACXIT Capital Management GmbH, Siesmayerstraße 21 (Siesmayer Carrée), 60323 Frankfurt am Main, vertreten durch den Geschäftsführer Johannes H. Lucas,

      Verfahrensbevollmächtigte: Bouchon & Partner Rechtsanwälte

      4. Alexander Menche, Kranichstraße 12, in 63263 Neu-Isenburg,

      Verfahrensbevollmächtigte: Bouchon & Partner Rechtsanwälte

      5. Greenwich Beteiligungen AG, Roßmarkt 14, 60311 Frankfurt am Main, vertreten durch den Vorstand Alexander Menche,

      Verfahrensbevollmächtigte: Bouchon & Partner Rechtsanwälte

      6. Carnea-Group GmbH, Frankfurter Straße 181, 63263 Neu-Isenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Karsten Trebing,

      Verfahrensbevollmächtigte: Bouchon & Partner Rechtsanwälte

      7. TEC Investment & Verwaltungs GmbH, Steinweg 35, 63225 Langen, vertreten durch den Geschäftsführer Eric Bernard Beuerle.

      Verfahrensbevollmächtigte: Bouchon & Partner Rechtsanwälte


      Hiermit geben wir den Abschluss des nachfolgend – mit Ausnahme der Nennung der Adressen der Kläger und deren Prozessbevollmächtigten – vollständig im Wortlaut wiedergegebenen Vergleichs, der zwischen den vorgenannten Parteien zur Beendigung des Verfahrens geschlossen wurde, bekannt:

      Präambel

      (1) Am 20. August 2008 hat die ordentliche Hauptversammlung der Beklagten unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

      a) unter Tagesordnungspunkt 5 erfolgte die Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals durch Bar- und Sachkapitalerhöhung und entsprechende Änderung der Satzung,

      b) unter Tagesordnungspunkt 6 erfolgte die Beschlussfassung über die Aufhebung bestehenden und die Schaffung neuen genehmigten Kapitals,

      c) unter Tagesordnungspunkt 7 erfolgte die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats.


      (2) Die Kläger, die alle Aktionäre der Beklagten sind, haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die unter Ziff. (1) benannten Beschlüsse der Hauptversammlung erhoben ("Hauptsacheverfahren"). Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen sind mittlerweile beim Landgericht Köln rechtshängig. Die Klagen sind gemäß § 246 Abs. 3 Satz 5 AktG zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden (Az. 91 O 130/08). In diesem Verfahren wurde bisher noch kein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt.

      (3) Am 3. März 2009 hat die Beklagte gemäß § 246a AktG in einem so genannten Freigabeverfahren beantragt festzustellen, dass die gegen die beschlossenen Tagesordnungspunkte 5 und 6 erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen einer Eintragung der Beschlüsse in das Handelsregister nicht entgegenstehen und Mängel der Hauptversammlungsbeschlüsse die Wirkung der Eintragung unberührt lassen ("Freigabeverfahren"). In dieser Sache hat am 27. Mai 2009 eine mündliche Verhandlung stattgefunden, die nunmehr am 29. Juli 2009 fortgesetzt wird. Eine rechtskräftige Entscheidung ist bisher noch nicht ergangen.

      (4) Gegenstand der Sacheinlage im Zusammenhang mit der unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Bar- und Sachkapitalerhöhung sind Aktien an der Cybits AG. Die Finanzierung der Cybits AG erfolgte bislang ganz maßgeblich über die Gewährung von Gesellschafterdarlehen vom 2. November 2006 ("Darlehen I") und vom 28. September 2006 ("Darlehen II"), die zum größten Teil von den sacheinlegenden Gesellschaftern der Cybits AG stammen.

      Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vergleichs valutieren diese Darlehen und die angefallenen und nicht ausbezahlten Zinsen wie folgt:

      Darlehensgeber Darlehen I Darlehen II Angefallene und nicht ausbezahlte Zinsen
      Acxit Capital Management GmbH € 505.235,47 € 62.092,00 € 10.339,25
      Reality Capital Partners AG € 221.520,00 € 4.037,09
      Alexander Menche € 68.160,00 € 1.242,18
      Deranto Investment GmbH & Co. KG € 119.279,51 € 2.173,82
      Greenwich Beteiligungen AG € 68.160,00 € 1.242,18
      Carnea Group GmbH € 68.160,00 € 1.242,18
      TEC Investment & Verwaltungs GmbH € 119.279,51 € 2.173,82

      Die sacheinlegenden Gesellschafter der Cybits AG sind mit Ausnahme der Deranto Investment GmbH & Co. KG bereit, ihre Darlehensrückzahlungsansprüche nebst angefallener und nicht bezahlter Zinsen an die Cybits AG abzutreten und einer Einstellung dieser Ansprüche in die Kapitalrücklage der Cybits AG nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zuzustimmen.

      Dies vorausgesetzt, schließen die Acxit Capital Management GmbH, Alexander Menche, die Greenwich Beteiligungen AG, die Carnea Group GmbH und die TEC Investment & Verwaltungs GmbH (gemeinsam im Folgenden auch die „Sacheinlegenden Beitretenden“), die Kläger, die Beklagte und die Cybits AG, auf Initiative der Beklagten und auf Empfehlung und Anraten des Gerichts im Wege des gegenseitigen Nachgebens zur endgültigen Beilegung der von den Klägern erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen unter Aufrechterhaltung ihrer gegenseitigen Rechtsauffassung diesen


      Prozessvergleich
      (nachfolgend auch "Vergleich"):
      1. Die Sacheinlegenden Beitretenden verpflichten sich gegenüber der Cybits AG unbedingt und unwiderruflich, ihre jeweiligen Darlehensrückzahlungsansprüche nebst angefallener und nicht ausbezahlter Zinsen in eine Kapitalrücklage der Cybits AG gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB einzustellen, treten zum Zwecke der Erfüllung dieser Verpflichtung hiermit die jeweiligen Darlehensrückzahlungsansprüche nebst angefallener und nicht bezahlter Zinsen in Höhe von insgesamt € 16.239,61 wie folgt an die dies annehmende Cybits AG ab und stimmen einer Einstellung dieser Ansprüche in die Kapitalrücklage der Cybits AG nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu:

      Acxit Capital Management GmbH € 505.235,47 nebst angefallener und nicht ausbezahlter Zinsen aus Darlehen I sowie € 62.092,00 nebst angefallener und nicht ausbezahlter Zinsen aus Darlehen II;

      Alexander Menche € 68.160,00 nebst angefallener und nicht ausbezahlter Zinsen aus Darlehen I;

      Greenwich Beteiligungen AG € 68.160,00 nebst angefallener und nicht ausbezahlter Zinsen aus Darlehen I;

      Carnea-Group GmbH € 68.160,00 nebst angefallener und nicht ausbezahlter Zinsen aus Darlehen I; und

      TEC Investment & Verwaltungs GmbH € 119.279,51 nebst angefallener und nicht ausbezahlter Zinsen aus Darlehen I.

      Die Sacheinlegenden Beitretenden erklären, dass sie keine Gegenleistung für diese Abtretungen erhalten haben und auch keine Besserungsabrede besteht. Die Sacheinlegenden Beitretenden erklären weiter, dass mit dieser Vereinbarung ihre jeweiligen Ansprüche aus den Darlehen I und II erloschen sind und weitere Ansprüche aus Darlehensverhältnissen nicht bestehen. Die Sacheinlegenden Beitretenden und die Cybits AG sind sich darüber einig, dass mit der Einstellung in die Kapitalrücklagen jeweils das Darlehensverhältnis erloschen ist.

      2. Im Hinblick auf die Abtretungen gemäß Ziff. 1 sind die Kläger bereit, die unter den Tagesordnungspunkten 5, 6 und 7 gefassten Beschlüsse bzw. Aufsichtsratswahlen zu akzeptieren.

      a) In Ansehung und im Zuge dieses Vergleichs erklären die Kläger den Rechtsstreit für erledigt. Die Beklagte stimmt der Erledigungserklärung zu. Sofern diese Erklärungen nicht verfahrensbeendend sein sollten, wird folgendes erklärt: In Ansehung und im Zuge dieses Vergleichs nehmen die Kläger ihre sämtlichen Klagen gegen die unter den Tagesordnungspunkten 5, 6 und 7 gefassten Beschlüsse hiermit zurück. Die Beklagte stimmt den Klagerücknahmen zu.

      b) Die Kläger verzichten unwiderruflich auf sämtliche Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit und die Wirksamkeit der unter den Tagesordnungspunkten 5, 6 und 7 gefassten Beschlüsse. Die Kläger stimmen der Eintragung der unter den Tagesordnungspunkten 5 und 6 gefassten Beschlüsse in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main zu. Die Kläger verpflichten sich, auf Verlangen der Beklagten alle sonstigen Erklärungen gegenüber dem Handelsregister abzugeben, die für die Eintragung der unter den Tagesordnungspunkten 5 und 6 gefassten Beschlüsse in das Handelsregister Frankfurt am Main notwendig oder hilfreich sein können, soweit diese im Zusammenhang mit den von den Klägern erhobenen Klagen oder sonstigen Anträgen stehen.

      c) Die Kläger verpflichten sich, die Eintragung der unter den Tagesordnungspunkten 5 und 6 gefassten Beschlüsse in das Handelsregister weder durch Rechtsmittel, Rechtsbehelfe, Anträge noch in sonstiger Weise zu verhindern oder zu verzögern. Sie werden sich im Rahmen des Zumutbaren darum bemühen, dass auch Dritte die Eintragung der unter den Tagesordnungspunkten 5 und 6 gefassten Beschlüsse nicht verhindern oder verzögern.

      d) Die Kläger werden die Wirksamkeit der unter den Tagesordnungspunkten 5 und 6 gefassten Beschlüsse und deren Eintragung im Handelsregister weder gerichtlich noch außergerichtlich in irgendeiner Form angreifen.

      e) Die Beklagte wird ihren Freigabeantrag vom 3. März 2009 zurücknehmen. Höchst vorsorglich erklären sich die Beklagten mit dieser Antragsrücknahme einverstanden und werden – soweit erforderlich – alle hierzu notwendigen Erklärungen und/oder Handlungen gegenüber dem Landgericht Köln und/oder der Beklagten abgeben.


      3. Hinsichtlich der Kosten vereinbaren die Parteien:

      Die Beklagte stellt die Kläger von den gerichtlichen Kosten des Hauptsache- und Freigabeverfahrens frei. Soweit die gerichtlichen Kosten von den Klägern durch Kostenvorschuss verauslagt wurden, werden diese den Klägern von der Beklagten zusammen mit den außergerichtlichen Kosten erstattet. Die Kläger sichern dabei zu, dass sie nach Abrechnung der Gerichtskosten durch die Gerichtskasse ihnen von der Gerichtskasse erstattete Gerichtskosten umgehend an eine von der Beklagten benannten Bankverbindung auskehren werden.

      Die Beklagte verpflichtet sich, an die Kläger jeweils Zahlungen in Höhe der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger nach Maßgabe des RVG und der ZPO und der folgenden Streitwertberechnung (zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, sofern der betreffende vergleichsbereite Kläger nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist) zu leisten:

      a) Streitwert

      Der jeweilige „Gegenstandwert“ der erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen beläuft sich für jeden Kläger auf EUR 50.000,00 für je von dem jeweiligen Kläger angefochtenen Beschlussgegenstand.

      Den „Vergleichsmehrwert“ beziffern die Parteien des Vergleichs mit EUR 250.000,00. Die Darlehensforderungen sind nach Auffassung der Parteien derzeit als eigenkapitalersetzend zu betrachten und daher nicht voll werthaltig. Nach Angaben der Beklagten kommt den Darlehensforderungen, die im Zuge dieses Vergleichs an die Cybits AG abgetreten wurden und damit erloschen sind, ein Wert von EUR 250.000,00 zu. Dies entspricht dem Vergleichsmehrwert. Der „Vergleichswert“ ergibt sich für jeden Kläger aus der Summe des für ihn geltenden Gegenstandswerts und des Vergleichsmehrwerts.

      b) Gebührentatbestände

      Maßgeblich für die Erstattung der außergerichtlichen Kosten sind die Mandats- bzw. Vertretungsverhältnisse, die dem Gericht bis zum 27. Mai 2009 angezeigt wurden.

      Die Gebührentatbestände zu diesem Vergleich lauten wie folgt:

      aa) Hauptsacheverfahren

      1,3 Verfahrensgebühr gemäß §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3100 VV RVG nach Gegenstandswert;

      0,8 Verfahrensgebühr gemäß §§ 2, 13, 15 Abs. 3 RVG i.V.m. Nr. 3101 VV RVG nach Vergleichsmehrwert,

      1,2 Terminsgebühr gemäß §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3104 VV RVG nach Vergleichswert;

      1,0 Einigungsgebühr gemäß §§ 2, 13 RVG i.V.m. 1003 VV RVG nach Gegenstandswert;

      1,5 Einigungsgebühr gemäß §§ 2, 13, 15 Abs. 3 RVG i.V.m. 1000 VV RVG nach Vergleichsmehrwert;

      Kostenpauschale gemäß Nr. 7002 VV RVG.

      bb) Freigabeverfahren

      0,75 Verfahrensgebühr gemäß §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3325 VV RVG nach Gegenstandswert;

      0,5 Terminsgebühr gemäß §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3332 VV RVG nach Gegenstandswert;

      Kostenpauschale gemäß Nr. 7002 VV RVG.



      Vertritt ein Anwalt mehrere Kläger bzw. Anspruchsgegner fallen die Gebühren nur einmal an, die jeweilige Verfahrensgebühr erhöht sich jedoch gemäß Nr. 1008 VV RVG um 0,3.

      Weitergehende Ansprüche auf Erstattung von Kosten und Auslagen im Hauptsache- und Freigabeverfahren stehen den Klägern nicht zu. Insbesondere werden nicht die Kosten eines Verkehrsanwalts erstattet. Die Parteien dieses Vergleichs verzichten unter der Voraussetzung einer vertragsgemäßen Erstattung durch die Beklagte gemäß dem unmittelbar folgenden Absatz auf eine Kostenfestsetzung durch das Gericht. Gegen eine Festsetzung der Gerichtskosten durch das Gericht werden die Parteien keine Rechtsmittel einlegen.

      Die Zahlungsansprüche gemäß dieser Ziff. 3 sind fällig und zahlbar binnen 10 Bankarbeitstagen nach Eingang einer entsprechenden Zahlungsaufforderung, die bei den Prozessbevollmächtigten der Beklagten einzureichen ist. Die Beklagte trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Die Beklagte macht hierzu die Angabe, dass ihr im Zusammenhang mit dem Freigabeverfahren und dem Hauptsacheverfahren außergerichtliche Kosten in Höhe von brutto ca. EUR 35.000,- entstanden sind.

      4. Mit der Eintragung der unter den Tagesordnungspunkten 5 und 6 gefassten Beschlüsse im Handelsregister und Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vergleich sind alle wechselseitigen Ansprüche und Rechte zwischen den Klägern einerseits und der Beklagten andererseits, erledigt, es sei denn, aufgrund dieses Vergleichs ergibt sich ausdrücklich etwas anderes.

      5. Die Beklagte ist eine börsennotierte Gesellschaft im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG und daher gemäß § 248a i.V.m. § 149 AktG verpflichtet, diesen Vergleich im Volltext in ihren Gesellschaftsblättern bekannt zu machen. In der Veröffentlichung unterbleibt die Angabe der Anschriften der Kläger sowie die Nennung ihrer Prozessbevollmächtigten. Soweit eine etwaige unvollständige Bekanntmachung i.S.v. §§ 149 Abs. 2 Satz 3, 248a AktG vorliegen sollte, bleibt es bei allen Leistungspflichten der Kläger und der Beklagten die vereinbart worden sind. Die Parteien verzichten für diesen Fall schon jetzt auf alle Rückforderungen einer trotz Unwirksamkeit bewirkten Leistung.

      6. Die Beklagte versichert, dass sie im Zusammenhang mit diesem Vergleich Aktionären der Beklagten oder Dritten keinen Sondervorteil gewährt, zugesagt oder in Aussicht gestellt hat noch gewähren wird.

      7. Die Beklagte erklärt, dass über diesen Vergleich hinaus keinerlei Vereinbarungen und Nebenabreden im Zusammenhang mit den Klagen gegen die unter den Tagesordnungspunkten 5, 6 und 7 gefassten Beschlüsse zwischen den Parteien getroffen worden sind. Die Leistungen der Beklagten an die Kläger anlässlich dieses Prozessvergleichs sind in diesem Vergleich vollständig beschrieben und hervorgehoben.

      8. Dieser Vergleich wird mit seiner Protokollierung bzw. der Feststellung eines Zustandekommens durch Gerichtsbeschluss wirksam. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vergleichs einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vergleichs nicht durchführbar oder unwirksam sind oder nicht durchführbar oder unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt, solange und soweit die Eintragung der unter den Tagesordnungspunkten 5 und 6 gefassten Beschlüsse in das Handelsregister hierdurch nicht behindert wird. Die Parteien verpflichten sich, eine undurchführbare oder unwirksame Bestimmung von Beginn der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit an durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel der Parteien wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Dies gilt auch entsprechend für etwaige Lücken in diesem Vergleich.

      9. Der Vergleich unterliegt deutschem Recht (§ 27 EGBGB). Soweit zulässig wird vereinbart, dass das Landgericht Frankfurt am Main für Streitigkeiten aus diesem Vergleich ausschließlich zuständig sein soll.


      ***
      Gesonderte Beschreibung der Leistungen der Gesellschaft
      und ihr zurechenbarer Leistungen Dritter
      1. Verpflichtung der ACXIT Capital Management GmbH, des Alexander Menche, der Greenwich Beteiligungen AG, der Carnea Group GmbH und der TEC Investment & Verwaltungs GmbH gegenüber der Cybits AG, ihre jeweiligen Darlehensrückzahlungsansprüche nebst angefallener und nicht ausbezahlter Zinsen in eine Kapitalrücklage der Cybits AG gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB einzustellen und Abtretung der jeweiligen Darlehensrückzahlungsansprüche nebst angefallener und nicht bezahlter Zinsen zum Zwecke der Erfüllung dieser Verpflichtung und Zustimmung zur Einstellung in die Kapitalrücklage der Cybits AG (vgl. oben Prozessvergleich vom 23. Juli 2009, Ziffer 1).

      2. Verpflichtung der Beklagten nach Ziffer. 3 des Prozessvergleichs zur Freistellung der Kläger von den gerichtlichen Kosten und zur Tragung der außergerichtlichen Kosten der Kläger nach Maßgabe des RVG und der ZPO (vgl. oben Prozessvergleich vom 23. Juli 2009, Ziffer 3).

      3. Zustimmung der Beklagten zur Erledigungserklärung und, sofern diese nicht verfahrensbeendigend wirken sollte, zur Klagerücknahme durch die Kläger (vgl. oben Prozessvergleich vom 23. Juli 2009 Ziffer 2 lit. a)).

      4. Rücknahme des vor dem Landgericht Köln rechtshängigen Freigabeantrags vom 3. März 2009 durch die Beklagte (vgl. oben Prozessvergleich vom 23. Juli 2009 Ziffer 2 lit. e)).




      Frankfurt am Main, im August 2009

      Reality Capital Partners AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 23.08.09 11:19:36
      Beitrag Nr. 100 ()
      Morgen ist HV....mal schauen, obs news gibt
      Avatar
      schrieb am 24.08.09 11:08:40
      Beitrag Nr. 101 ()
      ;)
      Avatar
      schrieb am 06.11.09 10:36:10
      Beitrag Nr. 102 ()
      Reality Capital Partners AG
      Frankfurt am Main
      Wertpapierkennnummer 724000 / ISIN DE0007240004
      Wertpapierkennnummer A0T GM2 / ISIN DE000A0TGM27
      Mitteilung über Verlegung der außerordentlichen Hauptversammlung nebst erneuter
      Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
      Hiermit laden wir unsere Aktionäre nunmehr zu der am Mittwoch, den 02. Dezember 2009, um 10:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Frankfurter Gesellschaft für Handel, Industrie und Wissenschaft e. V., Siesmayerstraße 12, 60323 Frankfurt am Main, beginnenden außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

      Wie die Gesellschaft feststellen musste, hat sich in die am 16. Oktober 2009 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichte Einladungsbekanntmachung ein Schreibversehen eingeschlichen. Als Stichtag, auf den sich der Nachweis für die Berechtigung zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts beziehen muss, wurde versehentlich der Beginn des 18. November 2009 (00:00 MEZ) angegeben (statt richtig „Beginn des 4. November 2009“).

      Der Vorstand sah sich daher veranlasst, vorsorglich die für den 25. November 2009 vorgesehene Hauptversammlung zu verlegen und die außerordentliche Hauptversammlung nunmehr auf den 02. Dezember 2009 vollständig neu einzuberufen.

      Anmeldeunterlagen wurden noch nicht versandt. Die noch zu versendenden Unterlagen werden den neuen Termin am
      02. Dezember 2009 enthalten. Jedoch verlieren bisher erfolgte Eintrittskartenbestellungen ihre Wirkung und müssen neu erfolgen.

      Für die außerordentliche Hauptversammlung am 02. Dezember 2009 gilt die folgende

      Tagesordnung
      Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung unserer Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Angesichts der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist ein aus drei Mitgliedern bestehender Aufsichtsrat jedoch sowohl aus wirtschaftlicher als auch gesellschaftsrechtlicher Sicht ausreichend. Die Gesellschaft hat daher davon abgesehen, über drei Mitglieder hinaus weitere Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen.

      Aufgrund eines Antrages eines Aktionärs, gemäß § 104 AktG drei weitere Aufsichtsratsmitglieder gerichtlich zu bestellen und damit den Aufsichtsrat wieder auf sechs Personen auffüllen zu lassen, würde der Aufsichtsrat der Gesellschaft entgegen vorgenannter Absicht sodann wieder aus sechs Mitgliedern bestehen, von denen drei zudem nicht von der Hauptversammlung gewählt wären.

      Um daher dem Wunsch der Gesellschaft entsprechend einen dreiköpfigen Aufsichtsrat zu erhalten und sicher zu stellen, dass dem Aufsichtsrat nur von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder angehören, sollen zunächst drei weitere Aufsichtsratsmitglieder gewählt und sodann die Satzung dahingehend geändert werden, dass der Aufsichtsrat anstatt aus sechs künftig aus drei Mitgliedern besteht. Nach entsprechender Änderung der Satzung werden sodann drei der von der Hauptversammlung insgesamt gewählten sechs Mitglieder ihr Amt niederlegen, um so einen satzungsgemäßen dreiköpfigen Aufsichtsrat herzustellen.

      Dies vorausgeschickt, schlägt die Verwaltung folgende Tagesordnung vor:

      1. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates

      Der gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als weitere Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen:

      1.1 Zum Mitglied des Aufsichtsrates wird Herr Christian Tönies, LL.M. Eur., Rechtsanwalt, München, gewählt. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt.

      1.2 Zum Mitglied des Aufsichtsrates wird Herr Alexander Menche, Dipl. Kaufmann, Vorstand der Greenwich Beteiligungen AG, Neu-Isenburg, gewählt. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 beschließt.

      1.3 Zum Mitglied des Aufsichtsrates wird Herr Matthias Rutsch, Portfoliomanager und Geschäftsführer der Tiger Asset Management GmbH, Hamburg, gewählt. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 beschließt.

      1.4 Als Ersatzmitglied für das Aufsichtsratsmitglied Christian Tönies, LLM. Eur. wird Herr Kevin Bone, Investmentberater und Geschäftsführer (managing partner) der OBMC LLP, London (UK), gewählt, der bei Ausscheiden von Herrn Tönies aus dem Aufsichtsrat vor Ablauf von dessen Amtszeit an dessen Stelle tritt.

      2. Reduzierung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende Änderung der Satzung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

      § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert und neu gefasst:

      „ (1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.“


      Mitteilungen zu Tagesordnungspunkt 1
      (Mitteilungen zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates nach § 125 AktG)
      Herr Tönies ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

      Herr Menche ist Mitglied in den gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten folgender Gesellschaften:

      ― CCP Systems Aktiengesellschaft, Stuttgart, Vorsitzender,

      ― FLG Automation AG, Karben, Vorsitzender,

      ― Hydrodivide AG, Frankfurt am Main,

      ― ALUXOR Markisen und Sonnenschutz AG, Hemsbach.


      Weitere Mitgliedschaften Herrn Menches in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen bestehen nicht.

      Herr Rutsch ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

      Herr Bone (Ersatzmitglied) ist Mitglied in den gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten folgender Gesellschaften:

      ― Cybits AG, Mainz,

      ― Solarion AG, Leipzig,


      sowie in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

      ― Board of Directors, Welbeck House Management Company Limited, London, UK,

      ― Board of Directors, Mood Media Group SA and Antane Investments S.à r.l., Luxemburg,

      ― Managing Partner, OBMC LLP, London, UK.


      Weitere Mitgliedschaften Herrn Bones in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen bestehen nicht.

      Mitteilungen nach § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG
      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 10.200.760 und ist eingeteilt in 10.200.760 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt 10.200.760. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im elektronischen Bundesanzeiger.

      Teilnahmebedingungen
      Die Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts setzen nach § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft voraus, dass sich die Aktionäre der Reality Capital Partners AG vor der Hauptversammlung hierzu anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

      Außerdem müssen die Aktionäre der Reality Capital Partners AG gemäß § 13 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform
      (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 11. November 2009 (00:00 Uhr MEZ) beziehen.

      Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 25. November 2009 (24:00 Uhr MEZ) unter der nachfolgenden Anschrift zugegangen sein:

      Reality Capital Partners AG
      c/o Deutsche Bank AG
      – General Meetings –
      Postfach 20 01 07
      60605 Frankfurt am Main
      Fax: 069 / 12012 – 86045
      E-Mail: WP.HV@Xchanging.com

      Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

      Nach fristgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz unter der vorgenannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten zu gewährleisten, bitten wir die Aktionäre der Gesellschaft, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

      Stimmrechtsvertretung
      Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Eine Vollmacht ist vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen schriftlich zu erteilen.

      Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen, besteht nach Gesetz und Satzung kein Schriftformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen können. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

      Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann mit den den Aktionären zugesandten Unterlagen bzw. Vollmachtsformularen bevollmächtigt werden. Der bevollmächtigte Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus.

      Anträge oder Wahlvorschläge
      Anträge oder Wahlvorschläge zur Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG werden unter der Internetadresse http://www.reality-ag.de veröffentlicht. Voraussetzung dafür ist, dass sie mit einem Nachweis der Aktionärseigenschaft spätestens am 17. November 2009, bei der Gesellschaft (Am Opernplatz 2, 60313 Frankfurt am Main) eingehen.

      Anträge oder Wahlvorschläge zur Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG können auch per Telefax (069-2087699)
      oder per E-Mail (info@rcp.ag) übermittelt werden. Anträge oder Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen.

      Die außerordentliche Hauptversammlung wird nicht in Ton oder Bild übertragen.

      Wir weisen nochmals darauf hin, dass bisher im Hinblick auf die für den 25. November 2009 einberufene Hauptversammlung noch keinerlei Anmeldeunterlagen versandt wurden, vielmehr dies erst für auf den 02. Dezember 2009 einberufene Hauptversammlung erfolgt. Bereits erfolgte Eintrittskartenbestellungen verlieren jedoch ihre Wirkung, weshalb in jedem Falle Eintrittskarten erneut bestellt werden müssen.



      Frankfurt am Main, im Oktober 2009

      Reality Capital Partners AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 01.02.10 18:37:13
      Beitrag Nr. 103 ()
      ClickandBuy kooperiert mit :eek: Marktführer Cybits im Bereich Mobile Payment



      ClickandBuy macht Mobile Payment für mobile Web-Angebote noch attraktiver

      London/München, 28. Januar. ClickandBuy, eines der führenden Internetbezahlsysteme, ergänzt in Zusammenarbeit mit der Cybits AG, dem führendem Anbieter für Personen- und Altersverifikation sowie sicheres mobiles Bezahlen, sein Paymentangebot in Deutschland um eine weitere Bezahlmethode: Mobile-Dienste und Paid Content unter 9,99 € können demnächst mit ClickandBuy über das Handy als Zahlungsmittel erworben werden.

      Vor allem profitieren Händler im Bereich Mobile-Dienste & Inhalte von der neuen Bezahlmethode - die Kooperation von Cybits und ClickandBuy ermöglicht es, die mobile Abrechnung deutlich unter den Konditionen der Mobilfunkanbieter zu halten: Mit der ClickandBuy-Bezahllösung können Online-Händler bis zu zehn Prozent höhere Erlöse für ihre digitalen Inhalte erzielen.

      ClickandBuy-Kunden können die digitalen Inhalte und Güter mit ihrem Handy bezahlen, ohne dass die Zahlung über die Handyrechnung läuft. Die Autorisierung der Zahlung erfolgt für die Mobile-Nutzer wie gewohnt durch Bestätigung mit einer SMS. So können die Mobile-Dienste & Inhalte sicher und komfortabel bezahlt und auf das Handy geladen werden. Die Abrechnung findet über eines der ausgewählten Zahlungsmittel im ClickandBuy-Konto statt.

      "Als Pionier unter den Internetbezahlsystemen haben wir die Bepreisung des Paid Contents bereits vor zehn Jahren salonfähig gemacht. Mobile Payment war bis jetzt eine teure Angelegenheit für Anbieter der Mobile-Dienste. Mit der neuen Bezahlmethode möchten wir die Monetarisierung des mobilen Paid Contents und des Mobile-Entertainments für Anbieter einfacher und deutlich günstiger gestalten - zu äußerst attraktiven Preisen", sagt Charles Fränkl, CEO von ClickandBuy.

      Über die Cybits AG

      Die Cybits AG liefert Produkte und Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen, die sich in der digitalen Welt mit den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben aus Jugendschutzgesetz, Jugendmedienschutz-staatsvertrag, Glücksspiel-Staatsvertrag und Geldwäschegesetz auseinandersetzen müssen. Zum Leistungsportfolio gehören Lösungen für die Bereiche Personenidentifikation, Altersverifikation, sicheres Handeln im Internet, sicheres mobiles Bezahlen im Internet sowie Dienstleistungen im Zahlungsverkehr. Als Partner für Eltern und Erzieher liefert das Unternehmen Lösungen, die die digitale Welt für Kinder und Jugendliche sicher machen und Erwachsenen die notwendigen Werkzeuge an die Hand geben, um die Kinder in der digitalen Welt sicher zu begleiten. Cybits sieht sich als Partner für Unternehmenskunden und Konsumenten, wenn es um "Secure Internet Communication & Transactions" geht.

      Über ClickandBuy

      ClickandBuy ist eines der führenden Bezahlsysteme im Internet. Mit dem TÜV- geprüften und von McAfee zertifizierten Online-Paymentsystem bezahlen bereits über 13 Millionen Menschen ihre Einkäufe im Internet. Nach der Verdoppelung des Umsatzes mit Händlern und Endkunden auf 922 Mio. Euro (TTV) in 2008 durchbricht die ClickandBuy Group 2009 erstmals die Milliardengrenze.

      Mehr als 16.000 Online-Händler verwenden das E-Paymentsystem ClickandBuy zur Abrechnung für E-Commerce, Online-Entertainment und Paid Content & Services, beispielsweise Apple iTunes, Electronic Arts (EA), McAfee, Panda, T-Online Gamesload, Softwareload, Videoload, Musicload, Vodafone, Medion, Napster, AOL, Telefónica, Orange, Redcoon, notebooksbilliger.de, Meetic, Parship, AutoScout24, ADAC, RTL, Stiftung Warentest, Bild, Die Welt, Playboy.de, ftd.de, faz.net, Spiegel ONLINE, buch.de, Foto.com, Deutsche Börse Group, KPMG etc.

      Das 1999 gegründete Online-Bezahlsystem wird von der ClickandBuy International Ltd. in London betrieben. Als von der britischen Finanzaufsichtsbehörde FSA lizenziertes E-Geldinstitut bietet ClickandBuy 50 nationale & internationale Bezahlmethoden in 30 Ländern an.

      ClickandBuy - Media Contacts
      Avatar
      schrieb am 02.02.10 18:45:21
      Beitrag Nr. 104 ()
      wow, und schon möchte jemand 25k abladen....


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      Reality Capital Partners AG (Reality) vormals SIBRA