Verbraucherschutz: Warnung vor Zimtsternen 24.11.2006 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.11.06 15:06:44 von
neuester Beitrag 29.11.06 16:02:58 von
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Verbraucherschutz: Warnung vor Zimtsternen
24.11.2006
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) warnt vor potenziell gesundheitsschädlichem Weihnachtsgebäck. Es handelt sich um mit Puderzucker überzogene Zimtsterne in einem transparenten Kunststoffbeutel (Inhalt 150 g) mit der aufgedruckten Chargennummer L.6600 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 05.04.07.
In Verkehr gebracht wurden die Zimtsterne von der Feinbäckerei Rünz, Auf dem Hahnenberg, 56218 Mülheim-Kärlich.
In den Zimtsternen wurde ein Cumaringehalt von 74,4 mg/kg ermittelt. Bei einer Verzehrsmenge von vier Zimtsternen wird eine Cumarinmenge von 1,67 mg aufgenommen. Damit ist die vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für ein 15 Kilogramm schweres Kind als unbedenklich eingestufte maximale tägliche Aufnahmemenge von 0,1 mg Cumarin pro kg Körpergewicht überschritten.
Cumarin ist in dem bei der Herstellung von Zimtgebäck zumeist verwendeten Cassia-Zimt enthalten und kann gesundheitsschädlich sein, wenn zu viel davon verzehrt wird.
Der belieferte Zwischenhändler hat die Ware zwischenzeitlich aus seinen Filialen zurückgerufen. Verbraucher, die diese Zimtsterne noch in ihrem Haushalt haben, werden aufgerufen, die Ware zu dem Händler zurückzubringen, bei dem sie gekauft wurde.
--------------
Zimt-Produkte nur sparsam verwenden – Lebensmittel auf Cumarin untersucht
22.11.2006
Im Landesuntersuchungsamt (LUA) liegen die Ergebnisse von 49 Lebensmittelproben vor, die auf Cumarin untersucht wurden. Cumarin ist in dem zumeist verwendeten Cassia-Zimt enthalten, der besonders in der Vorweihnachtszeit als Gewürz zur Verfeinerung von Backwaren und Speisen beliebt ist. Das in Zimt enthaltene natürliche Cumarin kann gesundheitsschädlich sein, wenn zu viel davon verzehrt wird.
40 der auf ihren Cumarin-Gehalt untersuchten Proben stammten von rheinland-pfälzischen Lebensmittelherstellern; die übrigen 9 aus dem Handel.
Das Spektrum der untersuchten Produkte umfasst Zimtgewürz, Nahrungsergänzungsmittel mit Zimtpulver, typische Backwaren wie Zimt-Croissants, Apfelkrapfen, Brezeln oder Quarkinis sowie Adventsgebäck wie Lebkuchen, Zimtsterne, Stollen oder Spekulatius.
Mit einer Ausnahme blieben die Backwaren und vor allem das Adventsgebäck bisher unter den Eingriffswerten.
Cumarin kommt auch in anderen Produkten mit Zimtgeruch oder –geschmack vor, zum Beispiel in Getränken oder auch in Körpercremes, Shampoos sowie anderen Kosmetikprodukten.
Die Lebensmittelüberwachung wird das Warenangebot weiter kontrollieren. Führen Untersuchungen bei zimthaltigen Waren zu Ergebnissen, dass ein Lebensmittel oder Produkt nicht sicher ist, werden diese aus dem Handel genommen. Die Bewertung der Gesundheitsschädlichkeit wird an dem Schutzbedürfnis der Kinder ausgerichtet.
Verzehrsempfehlungen
Es wird empfohlen, mit Zimt verfeinerte Produkte nur in Maßen zu verzehren oder zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die empfindliche Personengruppe der Kinder. Das Umweltministerium weist deshalb erneut auf die Verzehrsempfehlungen für verschiedene, besonders häufig gekaufte Produktgruppen hin, die dann gelten, wenn keine andere Aufnahme von Cumarin stattfindet.
Danach können Kinder mit einem Körpergewicht von 15 Kilogramm pro Tag durchschnittlich eines der folgenden aufgeführten Lebensmittel in der angegebenen Mengen verzehren:
Bis zu
4 Zimtsterne à 5,6 Gramm oder
1 Lebkuchen à 30 Gramm oder
Milchreis mit Zimt und Zucker 200 Gramm oder
2 Müsliriegel zus. 70 Gramm oder
Müsli 75 Gramm
Der zumeist verkaufte Zimt (Cassia-Zimt) enthält von Natur aus relativ hohe Gehalte des Aromastoffs Cumarin. Beim Kochen zuhause, insbesondere für Kinder, sollte Zimt nur einmal pro Woche verwendet werden. Auch bei der häuslichen Weihnachtsbäckerei sollte Zimt sparsam eingesetzt werden.
Der ebenfalls angebotene Ceylon-Zimt enthält üblicherweise unbedenkliche Mengen an Cumarin.
http://www.lua.rlp.de/Aktuelles/presse2000.asp
24.11.2006
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) warnt vor potenziell gesundheitsschädlichem Weihnachtsgebäck. Es handelt sich um mit Puderzucker überzogene Zimtsterne in einem transparenten Kunststoffbeutel (Inhalt 150 g) mit der aufgedruckten Chargennummer L.6600 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 05.04.07.
In Verkehr gebracht wurden die Zimtsterne von der Feinbäckerei Rünz, Auf dem Hahnenberg, 56218 Mülheim-Kärlich.
In den Zimtsternen wurde ein Cumaringehalt von 74,4 mg/kg ermittelt. Bei einer Verzehrsmenge von vier Zimtsternen wird eine Cumarinmenge von 1,67 mg aufgenommen. Damit ist die vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für ein 15 Kilogramm schweres Kind als unbedenklich eingestufte maximale tägliche Aufnahmemenge von 0,1 mg Cumarin pro kg Körpergewicht überschritten.
Cumarin ist in dem bei der Herstellung von Zimtgebäck zumeist verwendeten Cassia-Zimt enthalten und kann gesundheitsschädlich sein, wenn zu viel davon verzehrt wird.
Der belieferte Zwischenhändler hat die Ware zwischenzeitlich aus seinen Filialen zurückgerufen. Verbraucher, die diese Zimtsterne noch in ihrem Haushalt haben, werden aufgerufen, die Ware zu dem Händler zurückzubringen, bei dem sie gekauft wurde.
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Zimt-Produkte nur sparsam verwenden – Lebensmittel auf Cumarin untersucht
22.11.2006
Im Landesuntersuchungsamt (LUA) liegen die Ergebnisse von 49 Lebensmittelproben vor, die auf Cumarin untersucht wurden. Cumarin ist in dem zumeist verwendeten Cassia-Zimt enthalten, der besonders in der Vorweihnachtszeit als Gewürz zur Verfeinerung von Backwaren und Speisen beliebt ist. Das in Zimt enthaltene natürliche Cumarin kann gesundheitsschädlich sein, wenn zu viel davon verzehrt wird.
40 der auf ihren Cumarin-Gehalt untersuchten Proben stammten von rheinland-pfälzischen Lebensmittelherstellern; die übrigen 9 aus dem Handel.
Das Spektrum der untersuchten Produkte umfasst Zimtgewürz, Nahrungsergänzungsmittel mit Zimtpulver, typische Backwaren wie Zimt-Croissants, Apfelkrapfen, Brezeln oder Quarkinis sowie Adventsgebäck wie Lebkuchen, Zimtsterne, Stollen oder Spekulatius.
Mit einer Ausnahme blieben die Backwaren und vor allem das Adventsgebäck bisher unter den Eingriffswerten.
Cumarin kommt auch in anderen Produkten mit Zimtgeruch oder –geschmack vor, zum Beispiel in Getränken oder auch in Körpercremes, Shampoos sowie anderen Kosmetikprodukten.
Die Lebensmittelüberwachung wird das Warenangebot weiter kontrollieren. Führen Untersuchungen bei zimthaltigen Waren zu Ergebnissen, dass ein Lebensmittel oder Produkt nicht sicher ist, werden diese aus dem Handel genommen. Die Bewertung der Gesundheitsschädlichkeit wird an dem Schutzbedürfnis der Kinder ausgerichtet.
Verzehrsempfehlungen
Es wird empfohlen, mit Zimt verfeinerte Produkte nur in Maßen zu verzehren oder zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die empfindliche Personengruppe der Kinder. Das Umweltministerium weist deshalb erneut auf die Verzehrsempfehlungen für verschiedene, besonders häufig gekaufte Produktgruppen hin, die dann gelten, wenn keine andere Aufnahme von Cumarin stattfindet.
Danach können Kinder mit einem Körpergewicht von 15 Kilogramm pro Tag durchschnittlich eines der folgenden aufgeführten Lebensmittel in der angegebenen Mengen verzehren:
Bis zu
4 Zimtsterne à 5,6 Gramm oder
1 Lebkuchen à 30 Gramm oder
Milchreis mit Zimt und Zucker 200 Gramm oder
2 Müsliriegel zus. 70 Gramm oder
Müsli 75 Gramm
Der zumeist verkaufte Zimt (Cassia-Zimt) enthält von Natur aus relativ hohe Gehalte des Aromastoffs Cumarin. Beim Kochen zuhause, insbesondere für Kinder, sollte Zimt nur einmal pro Woche verwendet werden. Auch bei der häuslichen Weihnachtsbäckerei sollte Zimt sparsam eingesetzt werden.
Der ebenfalls angebotene Ceylon-Zimt enthält üblicherweise unbedenkliche Mengen an Cumarin.
http://www.lua.rlp.de/Aktuelles/presse2000.asp
Alles Hysterie!
Seit 2 Jahren findet man auch keine Paranüsse mehr im Handel. Hier wird man behandelt wie ein unmündiges Kind.
Seit 2 Jahren findet man auch keine Paranüsse mehr im Handel. Hier wird man behandelt wie ein unmündiges Kind.
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