Nebentätigkeitsklausel im Arbeitsvertrag - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.04.07 11:30:17 von
neuester Beitrag 02.04.07 11:39:39 von
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Habe folgende BM erhalten:
Hallo Nataly,
in den meisten Arbeitsverträgen von Angestellten steht eine Klausel, dass der Arbeitnehmer Nebenbeschäftigungen, die die Interessen des Arbeitgebers oder die Arbeitsleistung beeinträchtigbe können, nur im Einvernehmen mit dem AG ausüben darf.
Heisst das, dass per se JEDE Nebenerwerbstätigkeit - auch wenn es sich um Tätigkeiten nach Dienstschluss oder an Wochenenden handelt - im jedem Fall vom Arbeitgeber abgesegnet werden müssen?
Wenn ich z.B. nach Dienstschluss meiner Nebentätigkeit werktags bis spät in die Nacht nachgehen würde, würde natürlich auch meine Arbeit tagsüber beim Arbeitgeber leiden, aber fiele das unter die obige Klausel mit der "Beeinträchtigung", oder zählen darunter nur Aktivitäten zum Zwecke des Nebenerwerbs, die ich während der Arbeitszeit ausübe?
Hallo Nataly,
in den meisten Arbeitsverträgen von Angestellten steht eine Klausel, dass der Arbeitnehmer Nebenbeschäftigungen, die die Interessen des Arbeitgebers oder die Arbeitsleistung beeinträchtigbe können, nur im Einvernehmen mit dem AG ausüben darf.
Heisst das, dass per se JEDE Nebenerwerbstätigkeit - auch wenn es sich um Tätigkeiten nach Dienstschluss oder an Wochenenden handelt - im jedem Fall vom Arbeitgeber abgesegnet werden müssen?
Wenn ich z.B. nach Dienstschluss meiner Nebentätigkeit werktags bis spät in die Nacht nachgehen würde, würde natürlich auch meine Arbeit tagsüber beim Arbeitgeber leiden, aber fiele das unter die obige Klausel mit der "Beeinträchtigung", oder zählen darunter nur Aktivitäten zum Zwecke des Nebenerwerbs, die ich während der Arbeitszeit ausübe?
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.619.383 von NATALY am 02.04.07 11:30:17Kann wohl nur ein Beamter gefragt haben -Zitat: Aktivitäten zum Zwecke des Nebenerwerbs, die ich während der Arbeitszeit ausübe
Das würde sich ja wohl kein normaler Arbeitgeber gefallen lassen.
Das würde sich ja wohl kein normaler Arbeitgeber gefallen lassen.
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