checkAd

    Doppelbesteuerungsabkommen mit Kanada - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.09.07 20:01:56 von
    neuester Beitrag 15.09.07 19:31:13 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.132.654
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.160
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 08.09.07 20:01:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      der geschlossene Fonds Canada Nr. 7 von MPC schüttet zweimal im Jahr Beträge aus, wobei aufgrund des DBAs mit Kanada etwa 40 Prozent Steuern direkt von MPC in Kanada abgeführt werden. Den Anteil kann man wieder zurückholen. Könnt Ihr mir sagen, wo ich dazu eine konkrete Anleitung finde? Google oder Bundesfinanzministerium zeigen nichts wirklich praktisches. Konkret: Was muss ich tun, und wo finde ich Formulare?
      Avatar
      schrieb am 08.09.07 20:57:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.466.259 von Retax am 08.09.07 20:01:56Was sagt denn MPC? Oder besser: Dein Fonds-Verkäufer? Der kriegt ja auch Geld von Dir, dass er Dir den Fond verkaufen durfte...
      Du könntest auch Deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt fragen...

      nd :)
      Avatar
      schrieb am 09.09.07 13:21:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du könntest auch Deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt fragen...

      Der/die wird es auch nicht wissen ...
      Avatar
      schrieb am 09.09.07 14:54:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.484.984 von NATALY am 09.09.07 13:21:50http://www.steuerliches-info-center.de/de/003_menu_links/001…
      Avatar
      schrieb am 09.09.07 23:33:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.487.764 von Steuertip am 09.09.07 14:54:39http://www.steuerliches-info-center.de/de/003_menu_links/001…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.steuerliches-info-center.de/de/003_menu_links/001…


      http://www.dsw-info.de/Laenderspezifische-Erstattungs.651.0.…

      Ich bin auf der Suche nach dem Formular für Neuseeland. Kann mir da einer von euch helfen.

      Auf der Seite vom Finanzamt ist es nicht :confused:

      oder soltte es so gehen:eek:

      Sofern für einen Vertragspartner oder für eine Behörde aus einem Staat, der keine Vordrucke zur Verfügung gestellt hat, eine deutsche Ansässigkeitsbestätigung benötigt wird, kann das für die Erteilung der Ansässigkeitsbestätigung zuständige (Wohnsitz-) Finanzamt evtl. das von der Oberfinanzdirektion Rheinland zur Verfügung gestellte Muster einer frei formulierten Bescheinigung verwendet werden.

      Gruß

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1995EUR +1,01 %
      Wirksames Medikament für Milliarden Patienten?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 10.09.07 20:10:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Heute in den Medien:

      STEINBRÜCK RÜTTELT AN "MALLORCA-STEUER": Bundesfinanzminister Steinbrück lässt 143 Doppelbesteuerungsabkommen überprüfen, die Deutschland mit anderen Staaten geschlossen hat. Durch die so genannte Mallorca-Steuer, nach der auf die Balearen umgezogene Senioren ihre Alterseinkünfte nicht mehr in Deutschland versteuern müssen, drohten dem hiesigen Fiskus Milliardenverluste. www.handelsblatt.de
      Avatar
      schrieb am 15.09.07 19:31:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      danke an alle
      @nasdaqrules: mpc bietet für 150 Euro ein "steuerrückholdienst" an, das ist so viel, dass es keinen Sinn macht, ob ich das Geld hole oder eben Kanada überlasse.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Doppelbesteuerungsabkommen mit Kanada