checkAd

    Steuererklärung wohin? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.11.07 17:43:53 von
    neuester Beitrag 07.11.07 22:52:39 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.134.970
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.131
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 07.11.07 17:43:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen.

      Ein Bekannter von mir will die Steuereklärung für 2006 jetzt abgeben.

      Allerdings ist er im Juni 2007 in einen anderen Landkreis gezogen.

      Wo muss die Erklärung für 2006 also hin? An das Finanzamt vom jetztigen Landkreis, oder an das vom alten?

      Thx. Choco
      Avatar
      schrieb am 07.11.07 18:33:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.328.587 von Choco2 am 07.11.07 17:43:53Hat "dein Bekannter" kein Telefon?
      Wenn doch würde ich vorschlagen, er soll doch einfach mal beim Finanzamt anrufen!!!

      Und jetzt frag ja nicht : Bei welchem?

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.11.07 18:45:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      An das Finanzamt vom neuen Wohnsitz
      Avatar
      schrieb am 07.11.07 18:47:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es ist immer das Finanzamt zuständig, wo du dich aktuell aufhälst.
      Avatar
      schrieb am 07.11.07 18:59:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.328.587 von Choco2 am 07.11.07 17:43:53Falls dein Bekannter Steuer nachzahlen muss, würde ich es einfach ans alte FA schicken, mit dem Hinweis das du umgezogen bist.

      Das alte Finanzamt leitet es dann normalerweise incl. deiner Steuerakte an das neue FA weiter....natürlich dauert das seine Zeit, da die Mühlen ja bekanntlich langsam mahlen :D

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Zwei Gaps, wieder 300% und Gap-Close in Tagen (100%)?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 07.11.07 22:50:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die ESt-Erklärung kann beim nunmehr zuständigen FA abgegeben werden.
      Avatar
      schrieb am 07.11.07 22:52:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bei Wohnsitzwechsel ist in Zeile 5 (seite 1) des Mantelbogens das bisher zuständige FA anzugeben.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Steuererklärung wohin?